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Dow Jones News
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DGAP-HV: STRATEC SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: STRATEC SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STRATEC SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STRATEC SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.05.2019 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-17 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
STRATEC SE Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - WKN STRA55 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr 
geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
der STRATEC SE am Mittwoch, 29. Mai 2019, 13.00 Uhr, 
im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal, 
Am Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts für die STRATEC SE und des 
   Konzerns zum 31. Dezember 2018, des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten 
   Unterlagen sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.stratec.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist 
   entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   keine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der STRATEC SE 
   zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von 69.853.155,40 EUR wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,82 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie mit 
   Fälligkeit am 4. Juni 2019, das heißt 
   insgesamt 9.810.685,00 EUR und Vortrag von 
   60.042.470,40 EUR auf neue Rechnung. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Einberufung unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 
   71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis 
   zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
   diesem Fall wird bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,82 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
   unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der 
   Abschlussprüfer nimmt auch die Prüfung oder 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 
   vor, soweit diese erfolgt. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Mit 
   Ausnahme von Herrn Brückner stehen die 
   bisherigen Aufsichtsratsmitglieder für eine 
   Wiederwahl zur Verfügung. Für den 
   ausscheidenden Herrn Brückner schlägt der 
   Aufsichtsrat Herrn Dr. Hiller zur Wahl vor. 
 
   Der Aufsichtsrat der STRATEC SE setzt sich 
   gemäß Art. 17 SEAG und § 8 Abs. 8.1 der 
   Satzung aus von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Personen zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt, die folgenden Personen zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   a) Herrn Dr.-Ing. Frank Hiller, 
      Vorstandsvorsitzender der Deutz AG, 
      Feldafing, Deutschland; 
 
      Herr Dr. Hiller gehört derzeit keinen 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
      Kontrollgremien bei in- und ausländischen 
      Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 
      Abs. 1 Satz 3 AktG an. 
   b) Herrn Rainer Baule, Geschäftsführer der 
      Baule GmbH, Unternehmer, Überlingen, 
      Deutschland; 
 
      Herr Baule hat derzeit folgende 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden inländischen Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien inne: 
 
      * DITABIS Digital Biomedical Imaging 
        Systems AG, Pforzheim, Deutschland, 
      * Vorwerk & Co. KG, Wuppertal, 
        Deutschland (Vorsitz), 
      * Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad 
        Homburg, Deutschland. 
   c) Frau Prof. Dr. Stefanie Remmele, 
      Landshut, Professorin für Medizintechnik 
      an der Hochschule für angewandte 
      Wissenschaften in Landshut, Deutschland. 
 
      Frau Prof. Dr. Remmele gehört derzeit 
      keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
      Kontrollgremien bei in- und ausländischen 
      Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 
      Abs. 1 Satz 3 AktG an. 
 
   Eine Einzelwahl der Mitglieder ist vorgesehen. 
 
   Ferner ist vorgesehen, Herrn Dr. Frank Hiller 
   im Fall seiner Wahl dem Aufsichtsrat als neuen 
   Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorzuschlagen. Die Wahl zum Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats soll unmittelbar im Anschluss an 
   diese Hauptversammlung durchgeführt werden. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   bei keinem der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Personen Beziehungen zu Organen der STRATEC SE 
   oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der 
   STRATEC SE im Sinne der Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
   Die Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten 
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der 
Gesellschaft berechtigt, die im Aktienregister als 
Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich 
bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden. 
 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform bis 22. 
Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden 
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 STRATEC SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in 
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute oder Unternehmen können das 
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung der Person, der 
die Aktien gehören, ausüben. 
 
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die 
Eintrittskarte nicht Voraussetzung für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung. Vielmehr dient sie lediglich der 
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im 
Aktienregister* 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der 
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird 
dem Bestand entsprechen, der sich aufgrund der 
Umschreibungsanträge ergibt, die der Gesellschaft bis 
22. Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sind. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen gilt für 
Umschreibungsanträge, die der Gesellschaft ab diesem 
Zeitpunkt bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils 
einschließlich) zugehen, ein Umschreibungsstopp, 
das heißt es werden keine Ein- und Austragungen 
bis einschließlich 29. Mai 2019 im Aktienregister 
vorgenommen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Sofern Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet sind, 
ihre Stimmrechte nicht persönlich in der 
Hauptversammlung ausüben wollen, können sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:07 ET (13:07 GMT)

andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten 
bevollmächtigen. Auch im Falle der 
Stimmrechtsbevollmächtigung sind vom Aktionär die im 
vorstehenden Abschnitt dargestellten Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts zu erfüllen. Stellt ein 
Aktionär die Vollmacht auf mehr als eine Person aus, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung* oder andere ihnen gleichgestellte 
Personen, Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 8 und 
10, 125 Abs. 5 AktG) bevollmächtigt werden, bedürfen 
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
Erteilung/Widerruf bzw. Nachweiserbringung können unter 
Nutzung des Anmeldebogens oder der Eintrittskarte und 
deren Zusendung an die auf diesen jeweils angegebene 
Anschrift oder anderweitig in Textform unter Benennung 
der Person des Erklärenden und durch Zusendung an die 
nachfolgend genannte Anschrift, Telefaxnummer oder 
E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 STRATEC SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Eine Bevollmächtigung kann auch dadurch nachgewiesen 
werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag 
der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. 
 
Für die Erteilung einer Vollmacht an *Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen* und andere durch § 135 Abs. 8 
oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG im Hinblick auf 
die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, 
Institute oder Unternehmen sowie für ihren Widerruf und 
den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gilt § 135 
AktG. Danach hat der Bevollmächtigte die Vollmacht 
nachprüfbar festzuhalten. Sie muss vollständig sein und 
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Ferner hat der jeweilige 
Bevollmächtigte für seine Bevollmächtigung 
möglicherweise besondere Regelungen vorgesehen; dies 
sollte mit dem jeweiligen Bevollmächtigten vorab 
geklärt werden. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach 
Maßgabe ihrer Weisungen auch durch die *von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesen 
Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht(en) und 
Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt 
werden. Dabei ist zu beachten, dass die 
Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der 
Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen oder 
zu erstmals in der Hauptversammlung gestellten Anträgen 
oder Wahlvorschlägen entgegennehmen können. Darüber 
hinaus können sie keine Anträge oder Fragen für den 
Aktionär stellen oder Widersprüche erklären. Die 
Stimmrechte können sie ferner nur zu denjenigen 
Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen sie von den 
Aktionären Weisungen erhalten haben. 
 
Aktionäre können Vollmacht(en) und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf dem 
ihnen mit der Einladung übersandten Anmeldebogen und 
Zusendung an die auf diesem angegebene Anschrift 
erteilen. Vollmachts- und Weisungserteilung ist auch 
mit der den Aktionären auf Anforderung zugesandten 
Eintrittskarte und Zusendung an die auf dieser 
angegebenen Anschrift möglich. Vollmacht(en) und 
Weisungen können ferner anderweitig in Textform unter 
Benennung der Person des Erklärenden bis 27. Mai 2019 
(16.00 Uhr MESZ) an die nachfolgend genannte Anschrift, 
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erteilt werden: 
 
 STRATEC SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Vollmacht(en) und Weisungen können im Vorfeld der 
Hauptversammlung auf den vorstehend angegebenen Wegen 
eingehend bis 27. Mai 2019 (16.00 Uhr MESZ) in Textform 
auch widerrufen oder geändert werden. 
 
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die 
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. 
*Persönliches Erscheinen* gilt als Widerruf einer 
vorher erteilten Vollmacht. 
 
*Anträge auf Tagesordnungsergänzungen gemäß Art. 
56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,00 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen muss 
dem Vorstand der Gesellschaft bis 28. April 2019 (24.00 
Uhr MESZ) zugegangen sein. Wir bitten, ein solches 
Verlangen schriftlich an die nachfolgend genannte 
Anschrift zu richten: 
 
 STRATEC SE 
 Vorstand 
 Stichwort 'Hauptversammlung' 
 Gewerbestr. 37 
 75217 Birkenfeld 
 Deutschland 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie 
werden außerdem auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht und den Aktionären gemäß den 
gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1, § 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, auch schon vor der 
Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu stellen. 
Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge 
einschließlich des Namens des Aktionärs sind von 
der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter 
der Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse: 
 
 STRATEC SE 
 Stichwort 'Hauptversammlung' 
 Gewerbestr. 37 
 75217 Birkenfeld 
 Deutschland 
 Telefax: +49 7082 7916-999 
 E-Mail: hauptversammlung@stratec.com 
 
bis 14. Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) zugehen und im 
Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
Hierzu zählt insbesondere, dass Gegenanträge (nicht 
aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. Die §§ 126 Abs. 
2, 127 Satz 1 und 3 AktG regeln zudem die 
Voraussetzungen, bei deren Vorliegen Gegenanträge und 
Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. 
Das Zugänglichmachen erfolgt nach den gesetzlichen 
Regeln auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 
 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu 
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls dort 
veröffentlicht. 
 
Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu 
können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch 
soweit sie gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG der 
Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich 
gemacht worden sind, in der Hauptversammlung gestellt 
werden. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer 
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu 
entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu 
erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf schriftliche 
Auskunftserteilung besteht insofern nicht. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der 
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. 
keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). 
 
*Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten* 
 
Weitergehende Erläuterungen der vorstehend genannten 
Aktionärsrechte gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 
SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 
AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 11.969.245 
EUR, eingeteilt in 11.969.245 auf den Namen lautende 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt 
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 11.969.245 
Stück. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 4.995 
Stück zu diesem Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien, aus 
denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung; Veröffentlichung auf 
der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1 und 6 der 
Tagesordnung sowie weitere Informationen im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der 
Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 

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April 17, 2019 09:07 ET (13:07 GMT)

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