DJ DGAP-HV: STRATEC SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: STRATEC SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STRATEC SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.05.2019 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-17 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
STRATEC SE Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - WKN STRA55
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr
geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein
zur ordentlichen Hauptversammlung
der STRATEC SE am Mittwoch, 29. Mai 2019, 13.00 Uhr,
im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal,
Am Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts für die STRATEC SE und des
Konzerns zum 31. Dezember 2018, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten
Unterlagen sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.stratec.com/hauptversammlung
zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der STRATEC SE
zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von 69.853.155,40 EUR wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,82 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie mit
Fälligkeit am 4. Juni 2019, das heißt
insgesamt 9.810.685,00 EUR und Vortrag von
60.042.470,40 EUR auf neue Rechnung.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt
die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Einberufung unmittelbar oder mittelbar
gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß §
71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis
zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien verändern. In
diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von 0,82 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der
Abschlussprüfer nimmt auch die Prüfung oder
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019
vor, soweit diese erfolgt.
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von
Mitgliedern des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Mit
Ausnahme von Herrn Brückner stehen die
bisherigen Aufsichtsratsmitglieder für eine
Wiederwahl zur Verfügung. Für den
ausscheidenden Herrn Brückner schlägt der
Aufsichtsrat Herrn Dr. Hiller zur Wahl vor.
Der Aufsichtsrat der STRATEC SE setzt sich
gemäß Art. 17 SEAG und § 8 Abs. 8.1 der
Satzung aus von der Hauptversammlung zu
wählenden Personen zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
beschließt, die folgenden Personen zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
a) Herrn Dr.-Ing. Frank Hiller,
Vorstandsvorsitzender der Deutz AG,
Feldafing, Deutschland;
Herr Dr. Hiller gehört derzeit keinen
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien bei in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125
Abs. 1 Satz 3 AktG an.
b) Herrn Rainer Baule, Geschäftsführer der
Baule GmbH, Unternehmer, Überlingen,
Deutschland;
Herr Baule hat derzeit folgende
Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten
oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien inne:
* DITABIS Digital Biomedical Imaging
Systems AG, Pforzheim, Deutschland,
* Vorwerk & Co. KG, Wuppertal,
Deutschland (Vorsitz),
* Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad
Homburg, Deutschland.
c) Frau Prof. Dr. Stefanie Remmele,
Landshut, Professorin für Medizintechnik
an der Hochschule für angewandte
Wissenschaften in Landshut, Deutschland.
Frau Prof. Dr. Remmele gehört derzeit
keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien bei in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125
Abs. 1 Satz 3 AktG an.
Eine Einzelwahl der Mitglieder ist vorgesehen.
Ferner ist vorgesehen, Herrn Dr. Frank Hiller
im Fall seiner Wahl dem Aufsichtsrat als neuen
Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz
vorzuschlagen. Die Wahl zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats soll unmittelbar im Anschluss an
diese Hauptversammlung durchgeführt werden.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
bei keinem der zur Wahl vorgeschlagenen
Personen Beziehungen zu Organen der STRATEC SE
oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der
STRATEC SE im Sinne der Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten
sind auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der
Gesellschaft berechtigt, die im Aktienregister als
Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich
bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform bis 22.
Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
STRATEC SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen können das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung der Person, der
die Aktien gehören, ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die
Eintrittskarte nicht Voraussetzung für die Teilnahme an
der Hauptversammlung. Vielmehr dient sie lediglich der
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für
den Zugang zur Hauptversammlung.
*Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im
Aktienregister*
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert.
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird
dem Bestand entsprechen, der sich aufgrund der
Umschreibungsanträge ergibt, die der Gesellschaft bis
22. Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sind. Aus
abwicklungstechnischen Gründen gilt für
Umschreibungsanträge, die der Gesellschaft ab diesem
Zeitpunkt bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils
einschließlich) zugehen, ein Umschreibungsstopp,
das heißt es werden keine Ein- und Austragungen
bis einschließlich 29. Mai 2019 im Aktienregister
vorgenommen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Sofern Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und
zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet sind,
ihre Stimmrechte nicht persönlich in der
Hauptversammlung ausüben wollen, können sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
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andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch im Falle der Stimmrechtsbevollmächtigung sind vom Aktionär die im vorstehenden Abschnitt dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu erfüllen. Stellt ein Aktionär die Vollmacht auf mehr als eine Person aus, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. *Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung* oder andere ihnen gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG) bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Erteilung/Widerruf bzw. Nachweiserbringung können unter Nutzung des Anmeldebogens oder der Eintrittskarte und deren Zusendung an die auf diesen jeweils angegebene Anschrift oder anderweitig in Textform unter Benennung der Person des Erklärenden und durch Zusendung an die nachfolgend genannte Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: STRATEC SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Eine Bevollmächtigung kann auch dadurch nachgewiesen werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Erteilung einer Vollmacht an *Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen* und andere durch § 135 Abs. 8 oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen sowie für ihren Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gilt § 135 AktG. Danach hat der Bevollmächtigte die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten. Sie muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ferner hat der jeweilige Bevollmächtigte für seine Bevollmächtigung möglicherweise besondere Regelungen vorgesehen; dies sollte mit dem jeweiligen Bevollmächtigten vorab geklärt werden. Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch die *von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht(en) und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen oder zu erstmals in der Hauptversammlung gestellten Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegennehmen können. Darüber hinaus können sie keine Anträge oder Fragen für den Aktionär stellen oder Widersprüche erklären. Die Stimmrechte können sie ferner nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen sie von den Aktionären Weisungen erhalten haben. Aktionäre können Vollmacht(en) und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf dem ihnen mit der Einladung übersandten Anmeldebogen und Zusendung an die auf diesem angegebene Anschrift erteilen. Vollmachts- und Weisungserteilung ist auch mit der den Aktionären auf Anforderung zugesandten Eintrittskarte und Zusendung an die auf dieser angegebenen Anschrift möglich. Vollmacht(en) und Weisungen können ferner anderweitig in Textform unter Benennung der Person des Erklärenden bis 27. Mai 2019 (16.00 Uhr MESZ) an die nachfolgend genannte Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erteilt werden: STRATEC SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Vollmacht(en) und Weisungen können im Vorfeld der Hauptversammlung auf den vorstehend angegebenen Wegen eingehend bis 27. Mai 2019 (16.00 Uhr MESZ) in Textform auch widerrufen oder geändert werden. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. *Persönliches Erscheinen* gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. *Anträge auf Tagesordnungsergänzungen gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft bis 28. April 2019 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sein. Wir bitten, ein solches Verlangen schriftlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten: STRATEC SE Vorstand Stichwort 'Hauptversammlung' Gewerbestr. 37 75217 Birkenfeld Deutschland Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com/hauptversammlung veröffentlicht und den Aktionären gemäß den gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, § 127 AktG* Jeder Aktionär hat das Recht, auch schon vor der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu stellen. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter der Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse: STRATEC SE Stichwort 'Hauptversammlung' Gewerbestr. 37 75217 Birkenfeld Deutschland Telefax: +49 7082 7916-999 E-Mail: hauptversammlung@stratec.com bis 14. Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) zugehen und im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt insbesondere, dass Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. Die §§ 126 Abs. 2, 127 Satz 1 und 3 AktG regeln zudem die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Das Zugänglichmachen erfolgt nach den gesetzlichen Regeln auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com/hauptversammlung Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls dort veröffentlicht. Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch soweit sie gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG der Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich gemacht worden sind, in der Hauptversammlung gestellt werden. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf schriftliche Auskunftserteilung besteht insofern nicht. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). *Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten* Weitergehende Erläuterungen der vorstehend genannten Aktionärsrechte gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com/hauptversammlung *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 11.969.245 EUR, eingeteilt in 11.969.245 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 11.969.245 Stück. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 4.995 Stück zu diesem Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. *Unterlagen zur Hauptversammlung; Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft* Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1 und 6 der Tagesordnung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com/hauptversammlung
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April 17, 2019 09:07 ET (13:07 GMT)
abrufbar.
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am
29. Mai 2019 zugänglich sein.
*Informationen über die Gesellschaft*
Umfangreiche Informationen über STRATEC finden sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.stratec.com
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre*
Die STRATEC SE verarbeitet personenbezogene Daten der
Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie ggf.
Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär
bevollmächtigten Aktionärsvertreters auf Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und
Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Da ab dem 25. Mai
2018 aufgrund des Inkrafttretens der europäischen
Datenschutz-Grundverordnung ('DSGVO') europaweit neue
Regelungen zum Datenschutz gelten, möchten wir Sie
hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung
informieren.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für
Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Für die Verarbeitung ist die STRATEC SE,
Gewerbestr. 37, 75217 Birkenfeld, Deutschland,
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c)
DSGVO. Die Datenverarbeitung findet ausschließlich
innerhalb der EU bzw. des EWR statt.
Die Dienstleister der STRATEC SE, welche zum Zwecke der
Ausrichtung und Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der STRATEC SE nur
solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind,
und verarbeiten diese Daten ausschließlich auf
Weisung der STRATEC SE.
Die personenbezogenen Daten werden während der Dauer
der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und
anschließend unverzüglich gelöscht. Eine
automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich
Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet seitens der
STRATEC SE zu keinem Zeitpunkt statt.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen der
Art. 15 bis 20 DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der STRATEC SE
unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:
STRATEC SE
Gewerbestr. 37
75217 Birkenfeld
Deutschland
Telefon: +49 7082 7916-0
Zudem haben Sie nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei
der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn
Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten durch die STRATEC SE
rechtswidrig erfolgt.
Sie erreichen unseren betrieblichen
Datenschutzbeauftragten unter: Betrieblicher
Datenschutzbeauftragter, STRATEC SE, Gewerbestr. 37,
75217 Birkenfeld, Deutschland, E-Mail:
datenschutz@stratec.com
Birkenfeld, im April 2019
*STRATEC SE*
_Der Vorstand_
2019-04-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Unternehmen: STRATEC SE
Gewerbestr. 37
75217 Birkenfeld
Deutschland
Telefon: +49 7082 79160
Fax: +49 7082 7916999
E-Mail: info@stratec.com
Internet: http://www.stratec.com
ISIN: DE000STRA555
WKN: STRA55
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Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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