BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung vorgelegt und dazu die Ressortabstimmung mit seinen Kabinettskollegen eingeleitet. Der Gesetzentwurf, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte, sieht vor, dass Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten eine steuerliche Forschungszulage bekommen können. Begünstigt werden sollen Personalausgaben für Forschung und Entwicklung bis maximal 2 Millionen Euro pro Jahr. Auf 25 Prozent davon soll die Zulage gewährt werden - jedes Unternehmen kann also höchstens 500.000 Euro pro Jahr erhalten.
Laut dem Gesetzentwurf sollen alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben grundsätzlich förderfähig sein - gleich, ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Auch Forschungskooperationen seien eingeschlossen. Anspruchsberechtigt sollen alle Unternehmen sein, die forschen und in Deutschland steuerpflichtig sind. Das soll auch gelten, wenn Forschungsarbeiten im Auftrag eines Dritten durchgeführt werden. Anders als etwa bei einer Steuergutschrift sollen mit der Zulage auch Forschungsaktivitäten von Unternehmen gefördert werden, die sich in einer Verlustphase befinden und deshalb keine oder nur wenig Steuern zahlen.
Dafür soll ein eigenes Gesetz gemacht werden. "Die Förderung wird in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz geregelt, um eine bessere Übersichtlichkeit der Regelung, eine klare Abgrenzung von anderen steuerlichen Regelungen und eine einfachere Handhabung für anspruchsberechtigte Unternehmen zu erreichen", heißt es in dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. In einem eigenständigen Gesetz könnten alle Tatbestandsvoraussetzungen, Umfang und Höhe der Förderung sowie die Prüfung der Förderkriterien übersichtlich und umfassend geregelt werden.
An Kosten veranschlagen Bund und Länder dafür gemeinsam pro Jahr rund 1,27 Milliarden Euro. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten, seine Wirkung soll nach vier Jahren evaluiert werden. Die Förderung ist jedoch nicht befristet. Das Kabinett dürfte den Gesetzentwurf Mitte Mai beschließen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/jhe
(END) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:18 ET (13:18 GMT)
Copyright (c) 2019 Dow Jones & Company, Inc.