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DGAP-News: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-18 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG Frankfurt am Main ISIN:
DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSF Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2019 am Mittwoch, den 29. Mai 2019, 11:00 Uhr,
im
Fleming's Conference Hotel Frankfurt,
Elbinger Str. 1-3, 60487 Frankfurt am Main
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung, die
am Mittwoch, den 29. Mai 2019, um 11:00 Uhr, im Fleming's
Conference Hotel Frankfurt, Elbinger Str. 1-3, Frankfurt am Main,
stattfindet, ein.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEMIRE
Deutsche Mittelstand Real Estate AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die DEMIRE Deutsche
Mittelstand Real Estate AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2018 - einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1,
315a Absatz 1 HGB - sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018
Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da
sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der
vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten
Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die
weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der
Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen
ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten
Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die
Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG für das
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 54.879.238,62 vollständig
auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Frankfurt am Main und Zweigniederlassung in
Berlin wird zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 sowie zum
Abschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht verkürzter
Abschlüsse und Zwischenberichte sowie
unterjähriger Finanzberichte in den
Geschäftsjahren 2019 und 2020 bis zur
nächsten ordentlichen Hauptversammlung
bestellt.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlages
die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene
Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat*
Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2017
zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählte Herr Dr. Thomas
Wetzel hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf
dieser Hauptversammlung niedergelegt.
Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit
ausgeschiedenen Mitglieds des Aufsichtsrats erfolgt nach § 10
Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der
Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, soweit die
Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers nicht
abweichend bestimmt. Das vorzeitig ausgeschiedene Mitglied
des Aufsichtsrats, Herr Dr. Thomas Wetzel, ist von der
Hauptversammlung am 29. Juni 2017 bis zur Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr
beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt
worden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach §§
95 Absatz 1 Satz 1, 96 Absatz 1 letzter Fall, 101 Absatz 1
AktG in Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung der
Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern zusammen. An
Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:
Frau Prof. Dr. Kerstin Hennig,
Honorarprofessorin für Real Estate
Management und Leiterin des EBS Real Estate
Management Institutes (REMI) an der EBS
Universität für Wirtschaft und Recht,
wohnhaft in Königstein im Taunus, wird mit
Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung zum Mitglied des
Aufsichtsrats für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2020
endende Geschäftsjahr beschließt,
bestellt.
Ein aktueller Lebenslauf von Frau Prof. Dr. Hennig ist ab der
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.demire.ag
und dort im Bereich 'Investor Relations' unter dem
weiterführenden Link 'Hauptversammlung' bzw. unter dem Link
http://www.demire.ag/investor-relations/hauptversammlung/2019
zugänglich.
Frau Prof. Dr. Hennig bekleidet bei folgenden in- und
ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
1. Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- Mitglied des Aufsichtsrats der DWS
Grundbesitz GmbH, Frankfurt am Main.
2. Frau Prof. Dr. Hennig bekleidet keine
Ämter in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
*Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der
vorgeschlagenen Kandidatin gemäß Ziffer 5.4.1. des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Frau Prof. Dr. Hennig steht nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne
der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegen wäre.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die
vorgeschlagene Kandidatin den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen kann.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügt der von der
ordentlichen Hauptversammlung am 29. Juni 2017 zum
Aufsichtsratsmitglied bestellte Herr Frank Hölzle über
hinreichenden Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung
und der Abschlussprüfung. Zudem sind nach Auffassung des
Aufsichtsrats die Herren Hölzle und Prof. Dr. Goepfert sowie
die zur Wahl vorgeschlagene Kandidatin in ihrer Gesamtheit
mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist,
hinreichend vertraut im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
7. Beschlussfassung über die Aufhebung der durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 15. Oktober 2014 erteilten Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1
Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und
Andienungsrechts der Aktionäre
Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit
nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen
Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die zuletzt von
der Hauptversammlung am 15. Oktober 2014 beschlossene
Ermächtigung am 14. Oktober 2019 ausläuft, soll der
Hauptversammlung vorgeschlagen werden, diese Ermächtigung
aufzuheben und der Gesellschaft eine neue Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Die von der ordentlichen Hauptversammlung
am 15. Oktober 2014 unter
Tagesordnungspunkt 9 lit. a) bis d)
beschlossene Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien wird aufgehoben mit
Wirksamwerden der unter lit. b) bis f) zu
beschließenden Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien.
b) Die Gesellschaft wird bis zum 28. Mai
2024 ermächtigt, im Rahmen der
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April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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