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DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2019 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GELSENWASSER AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2019 in 
Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-18 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GELSENWASSER AG Gelsenkirchen WKN: 776000 
ISIN: DE0007760001 Einladung an die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 
Mittwoch, 5. Juni 2019, 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) 
im Veranstaltungs- & Tagungszentrum Schacht Bismarck, Gelsenkirchen, 
Uechtingstraße 79e, 45881 Gelsenkirchen 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss, 
   zusammengefasster Lagebericht, Bericht des 
   Aufsichtsrats sowie erläuternder Bericht des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2018, des 
   gebilligten Konzernabschlusses der GELSEN-WASSER 
   AG für das Geschäftsjahr 2018, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   GELSENWASSER AG und den GELSENWASSER-Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 
   HGB. 
 
   Vorgenannte Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an zu den 
   üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft (Willy-Brandt-Allee 26, 45891 
   Gelsenkirchen) zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und werden zusätzlich über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich gemacht. Es ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
   der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 
   171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung 
   des Jahresabschlusses und die Billigung des 
   Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
   liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG 
   schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2018 wird für diesen Zeitraum Entlastung 
   erteilt._ 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG 
   schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
   Geschäftsjahr 2018 wird für diesen Zeitraum 
   Entlastung erteilt._ 
4. *Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung 
   mit § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern und setzt 
   sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Fall, 101 Abs. 
   1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG 
   in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung aus 
   acht von der Hauptversammlung und aus vier von 
   den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Herr Michael Townsend, der in Nachfolge von 
   Herrn Thomas Eiskirch gerichtlich zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats bestellt worden war, hat sein 
   Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit 
   Wirkung zum Ablauf des 13. Juni 2018 
   niedergelegt. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat 
   Herrn Sebastian Kopietz, wohnhaft in Bochum, in 
   seiner Nachfolge mit Beschluss vom 11. Juni 2018 
   zum 14. Juni 2018 als Anteilseignervertreter zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr 
   Sebastian Kopietz soll nun durch Beschluss der 
   Hauptversammlung für die restliche reguläre 
   Amtszeit des ursprünglich ausgeschiedenen 
   Mitglieds, das heißt bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Herr Sebastian Kopietz, Stadtdirektor und u. a. 
   Dezernent für Personalmanagement, Recht und 
   Ordnung sowie Feuerwehr der Stadt Bochum, 
   wohnhaft in Bochum, wird für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt, als Anteilseignervertreter in 
   den Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG gewählt._ 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Nominierungsausschusses. Der Wahlvorschlag 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung festgelegten Ziele und strebt 
   die weitere Ausfüllung des Kompetenzprofils für 
   das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 4 
   finden sich nachfolgend unter II. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, 
   gewählt._ 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Prüfungsausschusses. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss eines Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrags zwischen der 
   GELSENWASSER AG und der AWS GmbH* 
 
   Die GELSENWASSER AG und die AWS GmbH, 
   Gelsenkirchen, haben am 1. März 2019 einen 
   Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 
   abgeschlossen. Die AWS GmbH mit Sitz in 
   Gelsenkirchen, eingetragen im Handelsregister 
   des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 3057, 
   ist eine direkte 100%ige Tochtergesellschaft der 
   GELSENWASSER AG. 
 
   Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 
   enthält im Wesentlichen folgende Regelungen: 
 
   - Die AWS GmbH verpflichtet sich - 
     vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung 
     von Rücklagen -, ihren ganzen Gewinn an 
     die GELSENWASSER AG abzuführen. 
   - Die AWS GmbH kann mit Zustimmung der 
     GELSENWASSER AG Beträge aus dem 
     Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen 
     einstellen, sofern dies handelsrechtlich 
     zulässig und bei vernünftiger 
     kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
     begründet ist. Während der Dauer des 
     Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrags gebildete 
     andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen 
     der GELSENWASSER AG aufzulösen und zum 
     Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu 
     verwenden oder als Gewinn abzuführen. § 
     301 AktG findet Anwendung. 
   - Die AWS GmbH unterstellt die Leitung ihrer 
     Gesellschaft der GELSENWASSER AG. Die 
     GELSENWASSER AG ist berechtigt, der 
     Geschäftsführung der AWS GmbH Weisungen 
     hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft 
     zu erteilen. Die AWS GmbH ist 
     verpflichtet, die Weisungen der 
     GELSENWASSER AG zu befolgen. 
   - Die GELSENWASSER AG ist entsprechend § 302 
     AktG in der jeweils geltenden Fassung zur 
     Verlustübernahme verpflichtet. 
   - Der Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner 
     Wirksamkeit der Zustimmung durch die 
     Hauptversammlung der GELSENWASSER AG und 
     der Gesellschafterversammlung der AWS 
     GmbH. Er gilt - mit Ausnahme der 
     Unterstellung der Leitung und des 
     Weisungsrechts - rückwirkend für die Zeit 
     ab dem 1. Januar 2019, wenn er bis zum 31. 
     Dezember 2019 in das Handelsregister der 
     AWS GmbH eingetragen wird. 
   - Der Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrag ist auf 
     unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit 
     einer Kündigungsfrist von einem Monat 
     erstmals zum Ende des Geschäftsjahres 
     ordentlich gekündigt werden, das 
     mindestens fünf Zeitjahre nach dem Beginn 
     des Geschäftsjahres endet, in dem dieser 
     Vertrag wirksam wird. Wird der Vertrag 
     nicht gekündigt, so verlängert er sich bei 
     gleicher Kündigungsfrist um jeweils ein 
     Geschäftsjahr. Das Recht zur Kündigung des 
     Vertrags aus wichtigem Grund ohne 
     Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt 
     unberührt. Ein wichtiger Grund zur 
     Kündigung liegt insbesondere dann vor, 
     wenn die GELSENWASSER AG nicht mehr mit 
     der Mehrheit der Stimmrechte an der AWS 
     GmbH beteiligt ist. Als wichtiger Grund 
     gelten auch die Veräußerung oder 
     Einbringung der Beteiligung oder von 
     Teilen der Beteiligung an der AWS GmbH 
     durch die GELSENWASSER AG, die 
     Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation 
     der GELSENWASSER AG oder der AWS GmbH 
     sowie die erstmalige Beteiligung eines 
     außenstehenden Gesellschafters i.S.d. 
     § 307 AktG an der AWS GmbH. 
 
   Da die GELSENWASSER AG alleinige 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Gesellschafterin der AWS GmbH ist, sind von der 
   GELSENWASSER AG für außenstehende 
   Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen noch 
   Abfindungen zu gewähren. 
 
   Die Gesellschafterversammlung der AWS GmbH hat 
   dem Abschluss des Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrags zugestimmt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG 
   schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Dem Abschluss des Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrags zwischen der 
   GELSENWASSER AG und der AWS GmbH vom 1. März 
   2019 wird zugestimmt._ 
 
   AUSLAGE VON UNTERLAGEN 
 
   Die folgenden Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an zu den 
   üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen 
   der GELSENWASSER AG (Willy-Brandt-Allee 26, 
   45891 Gelsenkirchen) zur Einsicht der Aktionäre 
   aus und werden zusätzlich über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich gemacht: 
 
   * Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
     GELSENWASSER AG und der AWS GmbH vom 1. 
     März 2019; 
   * Jahresabschlüsse der GELSENWASSER AG, 
     Konzernabschlüsse der GELSENWASSER AG 
     sowie zusammengefasste Lageberichte für 
     die GELSENWASSER AG und den 
     GELSENWASSER-Konzern, jeweils für die 
     Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018; 
   * Jahresabschlüsse und Lageberichte der AWS 
     GmbH jeweils für die Geschäftsjahre 2016, 
     2017 und 2018; 
   * Der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame 
     schriftliche Bericht des Vorstands der 
     GELSENWASSER AG und der Geschäftsführung 
     der AWS GmbH. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden auch während 
   der Hauptversammlung der GELSENWASSER AG 
   zugänglich sein. 
II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl eines 
    Aufsichtsratsmitglieds (Tagesordnungspunkt 
    4)* 
1. *Lebenslauf einschließlich Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   Der Lebenslauf von Herrn Kopietz und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 AktG sind 
   auf der Internetseite der GELSENWASSER AG unter 
 
   https://www.gelsenwasser.de/fileadmin/gelsenwasser_de/content/unternehmen/aufs 
   ichtsrat/kopietz.pdf 
 
   zu finden. 
 
   Angaben zu Mitgliedschaften des Herrn Sebastian Kopietz in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 
   1 Satz 5 AktG: 
 
   - Gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: 
 
     * keine 
   - Vergleichbare Kontrollgremien: 
 
     * rku.it GmbH 
2. *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 Deutscher Corporate Governance 
   Kodex (DCGK)* 
 
   Der vorgeschlagene Kandidat ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der 
   GELSENWASSER AG und er ist _Stadtdirektor und u. a. Dezernent für 
   Personalmanagement, Recht und Ordnung sowie Feuerwehr der Stadt Bochum, welche 
   ein mittelbar beteiligter, wesentlicher Aktionär der Gesellschaft ist_. Nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem zur Nachwahl in den 
   Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den Organen der 
   GELSENWASSER AG und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
   darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren 
   Offenlegung Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK empfiehlt. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der GELSENWASSER AG beträgt im Zeitpunkt der Einberufung EUR 
103.125.000,00 und ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
ohne Nennbetrag. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Daher sind im Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung alle 3.437.500 Stückaktien teilnahme- und 
stimmberechtigt und die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zu diesem Zeitpunkt 
3.437.500. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform 
erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen 
und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. 
 
*Mittwoch, 15. Mai 2019, 00:00 Uhr,* 
(Nachweisstichtag) 
 
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
bis spätestens 
 
Mittwoch, 29. Mai 2019, 24:00 Uhr, 
 
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
GELSENWASSER AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut 
zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr 
depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die 
Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für 
die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder 
sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den 
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, 
es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr 
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, 
ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, an eine Vereinigung 
von Aktionären oder an eine andere der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 
Abs. 5 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen erteilt werden, bedürfen 
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform. 
 
Im Fall einer Vollmachtserteilung an ein Kreditinstitut, an eine Vereinigung von 
Aktionären oder an eine andere der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 
Abs. 5 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sind die 
Vollmachtserklärungen von diesen nachprüfbar festzuhalten. Dabei muss die 
Vollmachtserteilung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
verbundene Erklärungen enthalten. 
 
Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger von § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 
Abs. 5 AktG erfasster Institutionen oder Personen diese möglicherweise eine 
besondere Form der Vollmacht verlangen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie eine 
dieser Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen 
oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt 
werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) 
bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
GELSENWASSER AG 
Bereich Finanzen 
Willy-Brandt-Allee 26 
45891 Gelsenkirchen 
Telefax: + 49 (0) 209 708-732 
E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der 
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter 
Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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