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DGAP-News: Probiodrug AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Halle mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-18 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Probiodrug AG Halle (Saale) ISIN DE0007921835 / PBD (bis zur Aufnahme in den Handel: ISIN DE00A2TSH69) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 29. Mai 2019, um 10:00 Uhr (MESZ), am Sitz der Probiodrug AG, Weinbergweg 22, 06120 Halle (Saale) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für die Probiodrug AG für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs ('HGB') und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Die unter diesen Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ zur Verfügung. Sie liegen außerdem von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Weinbergweg 22, 06120 Halle (Saale), Deutschland, zu den üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft - Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr - zur Einsicht der Aktionäre aus. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münzgasse 2, 04107 Leipzig, Deutschland, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 4 stützt sich auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats. 5. *Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: 5.1 Die Firma der Gesellschaft wird in *Vivoryon Therapeutics* AG geändert. 5.2 § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: _'Die Firma der Gesellschaft lautet_ _Vivoryon Therapeutics_ _AG'._ 6. *Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 6.1 Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit Euro 12.301.376,00, das eingeteilt ist in 12.301.376 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu Euro 36.904.128,00 auf bis zu Euro 49.205.504,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 36.904.128 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2019 zum Ausgabebetrag von Euro 1,00 je auszugebender Aktie. Der auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt Euro 1,00. 6.2 Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:3 zum Bezug anzubieten. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots. 6.3 Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, insbesondere den Bezugspreis, festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien beziehen können. 6.4 Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals muss bis zum Ablauf des 29. November 2019 durchgeführt werden. 6.5 Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. 7. *Beschlussfassung über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2019 sowie korrespondierende Satzungsänderungen* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 7.1 Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28. Mai 2024 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu Euro 6.150.688,00 durch Ausgabe von insgesamt 6.150.688 neuen, auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stammaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Das Bezugsrecht wird ausgeschlossen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2019 festzulegen. 7.2 In § 5 der Satzung wird ein neuer Absatz 9, der wie folgt lautet, eingefügt: 'Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 28. Mai 2024 einmalig oder mehrmalig gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu Euro 6.150.688,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 6.150.688 neuen, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Das Bezugsrecht ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2019 festzulegen.' 7.3 Der bisherige § 5 Abs. 9 der Satzung wird § 5 Abs. 10 der Satzung. II. Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ der nachfolgende Bericht des Vorstandes zur Verfügung. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieses Berichts zugesandt. Dieser Bericht wird auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. *Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 zur Schaffung des Genehmigten Kapitals 2019 unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 sowie korrespondierender Satzungsänderungen* Bericht des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG In Ersetzung des Genehmigten Kapitals 2017 soll das Genehmigte Kapital 2019 beschlossen werden, bei dem das Bezugsrecht vollständig ausgeschlossen ist. Damit soll für die Gesellschaft die für eine erfolgreiche Finanzierung der weiteren Unternehmensentwicklung erforderliche Flexibilität geschaffen werden. Da die Entscheidungen über die Deckung eines Kapitalbedarfs und/oder das Wahrnehmen einer strategischen Option und/oder das Wahrnehmen günstiger Marktbedingungen in der Regel kurzfristig zu treffen sind, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Gesellschaft ohne Zeitverzug handlungsfähig ist. Mit dem Instrument des Genehmigten Kapitals hat der Gesetzgeber diesem Erfordernis Rechnung getragen. Es liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, dass sie über eine ausreichende Flexibilität verfügt, um ihre Unternehmensfinanzierung rechtzeitig und mit
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April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)