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DGAP-HV: Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Halle mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Probiodrug AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in 
Halle mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-18 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Probiodrug AG Halle (Saale) ISIN DE0007921835 / PBD 
(bis zur Aufnahme in den Handel: ISIN DE00A2TSH69) Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 29. Mai 
2019, um 10:00 Uhr (MESZ), am Sitz der Probiodrug AG, Weinbergweg 22, 06120 
Halle (Saale) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts 
   für die Probiodrug AG für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs ('HGB') und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die unter diesen Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen stehen vom 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
   zur Verfügung. Sie liegen außerdem von der Einberufung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft im Weinbergweg 22, 06120 Halle 
   (Saale), Deutschland, zu den üblichen Geschäftszeiten der 
   Gesellschaft - Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr - zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Ferner werden diese Unterlagen auch in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt 
   hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münzgasse 2, 04107 Leipzig, 
   Deutschland, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 4 stützt 
   sich auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des 
   Aufsichtsrats. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft 
   und entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu 
   beschließen: 
 
   5.1 Die Firma der Gesellschaft wird in 
       *Vivoryon Therapeutics* AG geändert. 
   5.2 § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
       neu gefasst: 
 
        _'Die Firma der Gesellschaft lautet_ 
 
        _Vivoryon Therapeutics_ _AG'._ 
6. *Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft gegen Bareinlage* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   6.1 Das Grundkapital der Gesellschaft von 
       derzeit Euro 12.301.376,00, das 
       eingeteilt ist in 12.301.376 auf den 
       Inhaber lautende nennwertlose 
       Stammaktien, wird gegen Bareinlagen um 
       bis zu Euro 36.904.128,00 auf bis zu 
       Euro 49.205.504,00 erhöht durch Ausgabe 
       von bis zu 36.904.128 neuen, auf den 
       Inhaber lautende nennwertlose 
       Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. 
       Januar 2019 zum Ausgabebetrag von Euro 
       1,00 je auszugebender Aktie. Der auf 
       jede neue Aktie entfallende anteilige 
       Betrag des Grundkapitals beträgt Euro 
       1,00. 
   6.2 Die neuen Aktien sind zunächst den 
       Aktionären der Gesellschaft im 
       Verhältnis 1:3 zum Bezug anzubieten. Die 
       Aktien können auch von einem oder 
       mehreren Kreditinstitut(en) oder einem 
       oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 
       oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des 
       Gesetzes über das Kreditwesen tätigen 
       Unternehmen(en) mit der Verpflichtung 
       übernommen werden, sie den Aktionären 
       der Gesellschaft zum Bezug anzubieten 
       (mittelbares Bezugsrecht). Die 
       Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab 
       Bekanntmachung des Bezugsangebots. 
   6.3 Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrates, die 
       weiteren Einzelheiten der 
       Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und 
       der Bedingungen für die Ausgabe der 
       Aktien, insbesondere den Bezugspreis, 
       festzusetzen. Dazu gehört auch die 
       Festlegung der Bedingungen, zu denen 
       nach Ablauf der für alle Aktionäre 
       geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr 
       Bezugsrecht hinaus die nicht 
       gezeichneten Aktien beziehen können. 
   6.4 Der Beschluss über die Erhöhung des 
       Grundkapitals muss bis zum Ablauf des 
       29. November 2019 durchgeführt werden. 
   6.5 Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
       Fassung des § 5 der Satzung entsprechend 
       der Durchführung der Kapitalerhöhung 
       anzupassen. Die Kosten der 
       Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
       trägt die Gesellschaft. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2019 
   sowie korrespondierende Satzungsänderungen* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   7.1 Der Vorstand wird ermächtigt, das 
       Grundkapital der Gesellschaft mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 
       28. Mai 2024 einmalig oder mehrmalig 
       gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um 
       bis zu Euro 6.150.688,00 durch Ausgabe 
       von insgesamt 6.150.688 neuen, auf den 
       Inhaber lautende, nennwertlose 
       Stammaktien zu erhöhen (Genehmigtes 
       Kapital 2019). Das Bezugsrecht wird 
       ausgeschlossen. Der Vorstand wird ferner 
       ermächtigt, mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten 
       der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung 
       und der Bedingungen für die Ausgabe der 
       Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2019 
       festzulegen. 
   7.2 In § 5 der Satzung wird ein neuer Absatz 
       9, der wie folgt lautet, eingefügt: 
 
       'Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrates das 
       Grundkapital der Gesellschaft in der 
       Zeit bis zum 28. Mai 2024 einmalig oder 
       mehrmalig gegen Bareinlagen oder 
       Sacheinlagen um bis zu Euro 6.150.688,00 
       durch Ausgabe von insgesamt bis zu 
       6.150.688 neuen, auf den Inhaber 
       lautende nennwertlose Stammaktien zu 
       erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Das 
       Bezugsrecht ist ausgeschlossen. Der 
       Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung 
       des Aufsichtsrates die weiteren 
       Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer 
       Durchführung und der Bedingungen für die 
       Ausgabe der Aktien aus dem Genehmigten 
       Kapital 2019 festzulegen.' 
   7.3 Der bisherige § 5 Abs. 9 der Satzung 
       wird § 5 Abs. 10 der Satzung. 
II. 
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an steht den Aktionären 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
der nachfolgende Bericht des Vorstandes zur Verfügung. Auf Verlangen wird 
jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
dieses Berichts zugesandt. Dieser Bericht wird auch in der Hauptversammlung 
zugänglich sein. 
 
*Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 zur Schaffung des Genehmigten 
Kapitals 2019 unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 sowie 
korrespondierender Satzungsänderungen* 
 
Bericht des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 203 Abs. 2 
Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
 
In Ersetzung des Genehmigten Kapitals 2017 soll das Genehmigte Kapital 2019 
beschlossen werden, bei dem das Bezugsrecht vollständig ausgeschlossen ist. 
Damit soll für die Gesellschaft die für eine erfolgreiche Finanzierung der 
weiteren Unternehmensentwicklung erforderliche Flexibilität geschaffen 
werden. 
 
Da die Entscheidungen über die Deckung eines Kapitalbedarfs und/oder das 
Wahrnehmen einer strategischen Option und/oder das Wahrnehmen günstiger 
Marktbedingungen in der Regel kurzfristig zu treffen sind, ist es von 
entscheidender Bedeutung, dass die Gesellschaft ohne Zeitverzug 
handlungsfähig ist. Mit dem Instrument des Genehmigten Kapitals hat der 
Gesetzgeber diesem Erfordernis Rechnung getragen. Es liegt im Interesse der 
Gesellschaft und ihrer Aktionäre, dass sie über eine ausreichende 
Flexibilität verfügt, um ihre Unternehmensfinanzierung rechtzeitig und mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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