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DGAP-HV: Probiodrug AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Halle mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Probiodrug AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in 
Halle mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-18 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Probiodrug AG Halle (Saale) ISIN DE0007921835 / PBD 
(bis zur Aufnahme in den Handel: ISIN DE00A2TSH69) Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 29. Mai 
2019, um 10:00 Uhr (MESZ), am Sitz der Probiodrug AG, Weinbergweg 22, 06120 
Halle (Saale) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts 
   für die Probiodrug AG für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs ('HGB') und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die unter diesen Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen stehen vom 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
   zur Verfügung. Sie liegen außerdem von der Einberufung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft im Weinbergweg 22, 06120 Halle 
   (Saale), Deutschland, zu den üblichen Geschäftszeiten der 
   Gesellschaft - Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr - zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Ferner werden diese Unterlagen auch in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt 
   hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münzgasse 2, 04107 Leipzig, 
   Deutschland, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 4 stützt 
   sich auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des 
   Aufsichtsrats. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft 
   und entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu 
   beschließen: 
 
   5.1 Die Firma der Gesellschaft wird in 
       *Vivoryon Therapeutics* AG geändert. 
   5.2 § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
       neu gefasst: 
 
        _'Die Firma der Gesellschaft lautet_ 
 
        _Vivoryon Therapeutics_ _AG'._ 
6. *Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft gegen Bareinlage* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   6.1 Das Grundkapital der Gesellschaft von 
       derzeit Euro 12.301.376,00, das 
       eingeteilt ist in 12.301.376 auf den 
       Inhaber lautende nennwertlose 
       Stammaktien, wird gegen Bareinlagen um 
       bis zu Euro 36.904.128,00 auf bis zu 
       Euro 49.205.504,00 erhöht durch Ausgabe 
       von bis zu 36.904.128 neuen, auf den 
       Inhaber lautende nennwertlose 
       Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. 
       Januar 2019 zum Ausgabebetrag von Euro 
       1,00 je auszugebender Aktie. Der auf 
       jede neue Aktie entfallende anteilige 
       Betrag des Grundkapitals beträgt Euro 
       1,00. 
   6.2 Die neuen Aktien sind zunächst den 
       Aktionären der Gesellschaft im 
       Verhältnis 1:3 zum Bezug anzubieten. Die 
       Aktien können auch von einem oder 
       mehreren Kreditinstitut(en) oder einem 
       oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 
       oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des 
       Gesetzes über das Kreditwesen tätigen 
       Unternehmen(en) mit der Verpflichtung 
       übernommen werden, sie den Aktionären 
       der Gesellschaft zum Bezug anzubieten 
       (mittelbares Bezugsrecht). Die 
       Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab 
       Bekanntmachung des Bezugsangebots. 
   6.3 Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrates, die 
       weiteren Einzelheiten der 
       Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und 
       der Bedingungen für die Ausgabe der 
       Aktien, insbesondere den Bezugspreis, 
       festzusetzen. Dazu gehört auch die 
       Festlegung der Bedingungen, zu denen 
       nach Ablauf der für alle Aktionäre 
       geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr 
       Bezugsrecht hinaus die nicht 
       gezeichneten Aktien beziehen können. 
   6.4 Der Beschluss über die Erhöhung des 
       Grundkapitals muss bis zum Ablauf des 
       29. November 2019 durchgeführt werden. 
   6.5 Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
       Fassung des § 5 der Satzung entsprechend 
       der Durchführung der Kapitalerhöhung 
       anzupassen. Die Kosten der 
       Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
       trägt die Gesellschaft. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2019 
   sowie korrespondierende Satzungsänderungen* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   7.1 Der Vorstand wird ermächtigt, das 
       Grundkapital der Gesellschaft mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 
       28. Mai 2024 einmalig oder mehrmalig 
       gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um 
       bis zu Euro 6.150.688,00 durch Ausgabe 
       von insgesamt 6.150.688 neuen, auf den 
       Inhaber lautende, nennwertlose 
       Stammaktien zu erhöhen (Genehmigtes 
       Kapital 2019). Das Bezugsrecht wird 
       ausgeschlossen. Der Vorstand wird ferner 
       ermächtigt, mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten 
       der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung 
       und der Bedingungen für die Ausgabe der 
       Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2019 
       festzulegen. 
   7.2 In § 5 der Satzung wird ein neuer Absatz 
       9, der wie folgt lautet, eingefügt: 
 
       'Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrates das 
       Grundkapital der Gesellschaft in der 
       Zeit bis zum 28. Mai 2024 einmalig oder 
       mehrmalig gegen Bareinlagen oder 
       Sacheinlagen um bis zu Euro 6.150.688,00 
       durch Ausgabe von insgesamt bis zu 
       6.150.688 neuen, auf den Inhaber 
       lautende nennwertlose Stammaktien zu 
       erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Das 
       Bezugsrecht ist ausgeschlossen. Der 
       Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung 
       des Aufsichtsrates die weiteren 
       Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer 
       Durchführung und der Bedingungen für die 
       Ausgabe der Aktien aus dem Genehmigten 
       Kapital 2019 festzulegen.' 
   7.3 Der bisherige § 5 Abs. 9 der Satzung 
       wird § 5 Abs. 10 der Satzung. 
II. 
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an steht den Aktionären 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
der nachfolgende Bericht des Vorstandes zur Verfügung. Auf Verlangen wird 
jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
dieses Berichts zugesandt. Dieser Bericht wird auch in der Hauptversammlung 
zugänglich sein. 
 
*Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 zur Schaffung des Genehmigten 
Kapitals 2019 unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 sowie 
korrespondierender Satzungsänderungen* 
 
Bericht des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 203 Abs. 2 
Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
 
In Ersetzung des Genehmigten Kapitals 2017 soll das Genehmigte Kapital 2019 
beschlossen werden, bei dem das Bezugsrecht vollständig ausgeschlossen ist. 
Damit soll für die Gesellschaft die für eine erfolgreiche Finanzierung der 
weiteren Unternehmensentwicklung erforderliche Flexibilität geschaffen 
werden. 
 
Da die Entscheidungen über die Deckung eines Kapitalbedarfs und/oder das 
Wahrnehmen einer strategischen Option und/oder das Wahrnehmen günstiger 
Marktbedingungen in der Regel kurzfristig zu treffen sind, ist es von 
entscheidender Bedeutung, dass die Gesellschaft ohne Zeitverzug 
handlungsfähig ist. Mit dem Instrument des Genehmigten Kapitals hat der 
Gesetzgeber diesem Erfordernis Rechnung getragen. Es liegt im Interesse der 
Gesellschaft und ihrer Aktionäre, dass sie über eine ausreichende 
Flexibilität verfügt, um ihre Unternehmensfinanzierung rechtzeitig und mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

einer beherrschbaren Komplexität durchführen zu können. Aus Gründen der 
Flexibilität soll das Genehmigte Kapital 2019 dabei sowohl für Bar- als auch 
für Sacheinlagen einmalig oder mehrmals ausgenutzt werden können. 
 
Bei der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital haben die Aktionäre der 
Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Dieses Bezugsrecht soll 
vorliegend ausgeschlossen werden. Dies geschieht gerade im Hinblick auf die 
Wettbewerbssituation von Probiodrug gegenüber vergleichbaren Unternehmen 
ihrer Branche. Die Gesellschaft ist an einer ausländischen Börse (Euronext) 
notiert, wobei ihre Aktionäre überwiegend aus ausländischen Jurisdiktionen 
mit unterschiedlichen Rechtsordnungen kommen. Hier steht sie wiederum in 
einem harten Wettbewerb mit Unternehmen, bei denen das Prinzip des 
Bezugsrechts flexibler ausgestaltet ist als es beim deutschen Aktiengesetz 
der Fall ist, und die aus diesem Grund schneller und mit einer deutlich 
niedrigeren rechtlichen Komplexität agieren können. Diese Fähigkeit gewährt 
ihnen den weiteren Vorteil, dass internationale, institutionelle Investoren 
Transaktionen mit niedrigerer rechtlicher Komplexität bevorzugen. Für 
Probiodrug ist es deshalb von herausragender Bedeutung, diesen wesentlichen 
Wettbewerbsnachteil so weit wie möglich zu reduzieren. Der Ausschluss des 
Bezugsrechts dient diesem Zweck, da eine Bezugsrechtsemission aufgrund der 
zwingenden zweiwöchigen Bezugsfrist zu komplex ist. 
 
Angemessene Eigenkapitalmittel stellen die wirtschaftliche Grundlage für die 
Geschäftsentwicklung von Probiodrug dar und haben somit erheblichen Einfluss 
auf ihre Zukunftsaussichten sowie auf die Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie. 
Da der inländische (deutsche) Markt nicht in der Lage war und ist, neue 
Aktien in ausreichendem Umfang aufzunehmen (eine Situation, die bereits der 
Grund für den Börsengang an der Euronext Amsterdam und die zwei dort 
platzierten Kapitalerhöhungen war), erwägen die Führungsgremien die Nutzung 
von ausländischen Kapitalmärkten, einschließlich der Möglichkeit eines 
oder mehrerer Emissionsangebote unter Ausschluss des Bezugsrechts an 
internationale Investoren über die Euronext Amsterdam bzw. über eine zweite 
Notierung zusätzlich zur bestehenden Notierung an der Euronext Amsterdam. 
 
Aus diesem Grund beabsichtigten die Führungsgremien von Probiodrug die 
Schaffung einer Option zur Platzierung neuer Aktien außerhalb 
Deutschlands. Hierzu können ein oder mehrere Aktienemissionen unter 
Ausschluss des Bezugsrechts an internationale Investoren, insbesondere an 
spezialisierte Biotech Investoren, über die Euronext Amsterdam bzw. eine 
zusätzliche Notierung von Wertpapieren der Probiodrug an einer ausländischen 
Börse gehören, z.B. an Börsen in London, Paris, Brüssel oder in den 
Vereinigten Staaten von Amerika. Denn ein weiteres Emissionsangebot an der 
Euronext Amsterdam bzw. eine zweite Notierung erhöht die Handelsbarkeit der 
entsprechenden Aktien wesentlich. Dabei erfordert es eine Mindestanzahl von 
Aktien, um deren liquide Handelbarkeit zu gewährleisten. Eine unzureichende 
Anzahl neuer Aktien kann eine erfolgreiche Platzierung gefährden und kann zu 
einem künstlichen Kursniveau sowie zu Überreaktionen des Aktienkurses 
führen, was wiederum ungünstige Folgen für die Nachfrage nach Aktien der 
Gesellschaft und ihre Reputation, nicht zuletzt auch zum Nachteil der 
Aktionäre, nach sich ziehen kann. 
 
Abgesehen von den finanziellen Aspekten würde die internationale öffentliche 
Wahrnehmung der Gesellschaft weiter erhöht und ihr Renommee würde gefördert. 
Eine Notierung an einem oder mehreren Märkten kann auch, insbesondere unter 
qualifizierten ausländischen Arbeitskräften, die Attraktivität zur Aufnahme 
einer Beschäftigung bei dem entsprechenden Emittenten steigern. Somit ist die 
Möglichkeit eines Emissionsangebots unter Ausschluss des Bezugsrechts an 
einem oder mehreren ausländischen Märkten im objektiven Interesse der 
Gesellschaft hinsichtlich der erfolgreichen Umsetzung ihrer 
Geschäftsstrategie. 
 
Die erforderliche Anzahl von Aktien kann nur mit ausreichender Gewissheit 
bereitgestellt werden, wenn die Bezugsrechte ausgeschlossen werden. Der 
Bezugsrechtsausschluss ist zweckdienlich, da er das angemessene und am besten 
geeignete Mittel zur Durchführung der vorgenannten Strategie im besten 
Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre darstellt. Ein 
Bezugsrechtsausschluss ermöglicht das Erreichen der vorstehend beschriebenen 
Ziele. Das strategische wirtschaftliche Konzept der Erweiterung und 
Diversifizierung des Aktionärskreises und ggf. eine weitere Notierung im 
Ausland erfordert die Schaffung neuer Aktien und deren Emission an 
Investoren, bei denen es sich nicht um Aktionäre von Probiodrug handelt 
und/oder die nicht in Deutschland ansässig sind. Die Umsetzung dieser 
Strategie und die Beschaffung neuen Eigenkapitals würde durch die Einräumung 
des Bezugsrechts wesentlich gefährdet oder gar unmöglich gemacht. 
 
Eine Kapitalerhöhung mit Ausschluss des Bezugsrechts würde die Liquidität in 
der Probiodrug-Aktie erhöhen. Eine höhere Liquidität führt typischerweise zu 
einer geringeren Volatilität in den Aktien, die vorteilhaft für die Aktionäre 
ist. Außerdem würde die Probiodrug-Aktie damit attraktiver für 
Research-Analysten. 
 
Ein Ausgabepreis wurde nicht festgelegt, da Vorstand und Aufsichtsrat von 
Probiodrug in die Lage versetzt werden sollen, flexibel auf die zum Zeitpunkt 
der Platzierung neuer Aktien, die durch Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 
2019 geschaffen werden, vorherrschenden Marktbedingungen reagieren zu können. 
Hinsichtlich der Festlegung des Ausgabepreises werden der Vorstand und der 
Aufsichtsrat den vorherrschenden Marktbedingungen sowie dem aktuellen Kurs 
der Aktien Rechnung tragen und die besten Interessen der Gesellschaft 
berücksichtigen. 
 
Zu diesem Beschluss, das Bezugsrecht auszuschließen, erstattet der 
Vorstand diesen Bericht nach § 203 Abs. 2 Satz 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG. 
 
Der Vorstand wird der jeweils nächsten Hauptversammlung über jede Ausnutzung 
des Genehmigten Kapitals 2019 berichten. 
 
III. 
Weitere Angaben zur Einberufung 
1. *Informationen und Unterlagen* 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
   die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download 
   zur Verfügung stehen. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der Gesellschaft 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter der nachstehenden 
   Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b 
   Bürgerliches Gesetzbuch - '*BGB*') in deutscher oder englischer 
   Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung durch Übermittlung eines Nachweises des 
   Anteilsbesitzes nachweisen: 
 
   Probiodrug AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Fax: +49 89 30903-74675 
 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch ein depotführendes 
   Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer 
   Sprache erbracht werden und muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Hauptversammlung, d.h. auf den *8. Mai 2019, 00:00 Uhr 
   (MESZ)*, beziehen ('*Nachweisstichtag*'). 
 
   Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis 
   des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der vorstehend 
   genannten Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens sechs 
   Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des *22. Mai 2019, 
   24:00 Uhr (MESZ)*, zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
   für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Aktionäre 
   können nach erfolgter Anmeldung deshalb weiterhin über ihre Aktien 
   frei verfügen. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen 
   lassen oder sind hierzu ermächtigt. 
 
   Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am 
   Versammlungsort hinterlegt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
3. *Verfahren für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten* 
 
   Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
   teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender 
   Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, durch Dritte oder die 

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April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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