Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
139 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Probiodrug AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Halle mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Probiodrug AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in 
Halle mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-18 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Probiodrug AG Halle (Saale) ISIN DE0007921835 / PBD 
(bis zur Aufnahme in den Handel: ISIN DE00A2TSH69) Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 29. Mai 
2019, um 10:00 Uhr (MESZ), am Sitz der Probiodrug AG, Weinbergweg 22, 06120 
Halle (Saale) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts 
   für die Probiodrug AG für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs ('HGB') und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die unter diesen Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen stehen vom 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
   zur Verfügung. Sie liegen außerdem von der Einberufung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft im Weinbergweg 22, 06120 Halle 
   (Saale), Deutschland, zu den üblichen Geschäftszeiten der 
   Gesellschaft - Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr - zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Ferner werden diese Unterlagen auch in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt 
   hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münzgasse 2, 04107 Leipzig, 
   Deutschland, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 4 stützt 
   sich auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des 
   Aufsichtsrats. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft 
   und entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu 
   beschließen: 
 
   5.1 Die Firma der Gesellschaft wird in 
       *Vivoryon Therapeutics* AG geändert. 
   5.2 § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
       neu gefasst: 
 
        _'Die Firma der Gesellschaft lautet_ 
 
        _Vivoryon Therapeutics_ _AG'._ 
6. *Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft gegen Bareinlage* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   6.1 Das Grundkapital der Gesellschaft von 
       derzeit Euro 12.301.376,00, das 
       eingeteilt ist in 12.301.376 auf den 
       Inhaber lautende nennwertlose 
       Stammaktien, wird gegen Bareinlagen um 
       bis zu Euro 36.904.128,00 auf bis zu 
       Euro 49.205.504,00 erhöht durch Ausgabe 
       von bis zu 36.904.128 neuen, auf den 
       Inhaber lautende nennwertlose 
       Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. 
       Januar 2019 zum Ausgabebetrag von Euro 
       1,00 je auszugebender Aktie. Der auf 
       jede neue Aktie entfallende anteilige 
       Betrag des Grundkapitals beträgt Euro 
       1,00. 
   6.2 Die neuen Aktien sind zunächst den 
       Aktionären der Gesellschaft im 
       Verhältnis 1:3 zum Bezug anzubieten. Die 
       Aktien können auch von einem oder 
       mehreren Kreditinstitut(en) oder einem 
       oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 
       oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des 
       Gesetzes über das Kreditwesen tätigen 
       Unternehmen(en) mit der Verpflichtung 
       übernommen werden, sie den Aktionären 
       der Gesellschaft zum Bezug anzubieten 
       (mittelbares Bezugsrecht). Die 
       Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab 
       Bekanntmachung des Bezugsangebots. 
   6.3 Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrates, die 
       weiteren Einzelheiten der 
       Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und 
       der Bedingungen für die Ausgabe der 
       Aktien, insbesondere den Bezugspreis, 
       festzusetzen. Dazu gehört auch die 
       Festlegung der Bedingungen, zu denen 
       nach Ablauf der für alle Aktionäre 
       geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr 
       Bezugsrecht hinaus die nicht 
       gezeichneten Aktien beziehen können. 
   6.4 Der Beschluss über die Erhöhung des 
       Grundkapitals muss bis zum Ablauf des 
       29. November 2019 durchgeführt werden. 
   6.5 Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
       Fassung des § 5 der Satzung entsprechend 
       der Durchführung der Kapitalerhöhung 
       anzupassen. Die Kosten der 
       Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung 
       trägt die Gesellschaft. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2019 
   sowie korrespondierende Satzungsänderungen* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   7.1 Der Vorstand wird ermächtigt, das 
       Grundkapital der Gesellschaft mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 
       28. Mai 2024 einmalig oder mehrmalig 
       gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um 
       bis zu Euro 6.150.688,00 durch Ausgabe 
       von insgesamt 6.150.688 neuen, auf den 
       Inhaber lautende, nennwertlose 
       Stammaktien zu erhöhen (Genehmigtes 
       Kapital 2019). Das Bezugsrecht wird 
       ausgeschlossen. Der Vorstand wird ferner 
       ermächtigt, mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten 
       der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung 
       und der Bedingungen für die Ausgabe der 
       Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2019 
       festzulegen. 
   7.2 In § 5 der Satzung wird ein neuer Absatz 
       9, der wie folgt lautet, eingefügt: 
 
       'Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrates das 
       Grundkapital der Gesellschaft in der 
       Zeit bis zum 28. Mai 2024 einmalig oder 
       mehrmalig gegen Bareinlagen oder 
       Sacheinlagen um bis zu Euro 6.150.688,00 
       durch Ausgabe von insgesamt bis zu 
       6.150.688 neuen, auf den Inhaber 
       lautende nennwertlose Stammaktien zu 
       erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Das 
       Bezugsrecht ist ausgeschlossen. Der 
       Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung 
       des Aufsichtsrates die weiteren 
       Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer 
       Durchführung und der Bedingungen für die 
       Ausgabe der Aktien aus dem Genehmigten 
       Kapital 2019 festzulegen.' 
   7.3 Der bisherige § 5 Abs. 9 der Satzung 
       wird § 5 Abs. 10 der Satzung. 
II. 
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an steht den Aktionären 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
der nachfolgende Bericht des Vorstandes zur Verfügung. Auf Verlangen wird 
jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
dieses Berichts zugesandt. Dieser Bericht wird auch in der Hauptversammlung 
zugänglich sein. 
 
*Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 zur Schaffung des Genehmigten 
Kapitals 2019 unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 sowie 
korrespondierender Satzungsänderungen* 
 
Bericht des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 203 Abs. 2 
Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
 
In Ersetzung des Genehmigten Kapitals 2017 soll das Genehmigte Kapital 2019 
beschlossen werden, bei dem das Bezugsrecht vollständig ausgeschlossen ist. 
Damit soll für die Gesellschaft die für eine erfolgreiche Finanzierung der 
weiteren Unternehmensentwicklung erforderliche Flexibilität geschaffen 
werden. 
 
Da die Entscheidungen über die Deckung eines Kapitalbedarfs und/oder das 
Wahrnehmen einer strategischen Option und/oder das Wahrnehmen günstiger 
Marktbedingungen in der Regel kurzfristig zu treffen sind, ist es von 
entscheidender Bedeutung, dass die Gesellschaft ohne Zeitverzug 
handlungsfähig ist. Mit dem Instrument des Genehmigten Kapitals hat der 
Gesetzgeber diesem Erfordernis Rechnung getragen. Es liegt im Interesse der 
Gesellschaft und ihrer Aktionäre, dass sie über eine ausreichende 
Flexibilität verfügt, um ihre Unternehmensfinanzierung rechtzeitig und mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Probiodrug AG: Bekanntmachung der -2-

einer beherrschbaren Komplexität durchführen zu können. Aus Gründen der 
Flexibilität soll das Genehmigte Kapital 2019 dabei sowohl für Bar- als auch 
für Sacheinlagen einmalig oder mehrmals ausgenutzt werden können. 
 
Bei der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital haben die Aktionäre der 
Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Dieses Bezugsrecht soll 
vorliegend ausgeschlossen werden. Dies geschieht gerade im Hinblick auf die 
Wettbewerbssituation von Probiodrug gegenüber vergleichbaren Unternehmen 
ihrer Branche. Die Gesellschaft ist an einer ausländischen Börse (Euronext) 
notiert, wobei ihre Aktionäre überwiegend aus ausländischen Jurisdiktionen 
mit unterschiedlichen Rechtsordnungen kommen. Hier steht sie wiederum in 
einem harten Wettbewerb mit Unternehmen, bei denen das Prinzip des 
Bezugsrechts flexibler ausgestaltet ist als es beim deutschen Aktiengesetz 
der Fall ist, und die aus diesem Grund schneller und mit einer deutlich 
niedrigeren rechtlichen Komplexität agieren können. Diese Fähigkeit gewährt 
ihnen den weiteren Vorteil, dass internationale, institutionelle Investoren 
Transaktionen mit niedrigerer rechtlicher Komplexität bevorzugen. Für 
Probiodrug ist es deshalb von herausragender Bedeutung, diesen wesentlichen 
Wettbewerbsnachteil so weit wie möglich zu reduzieren. Der Ausschluss des 
Bezugsrechts dient diesem Zweck, da eine Bezugsrechtsemission aufgrund der 
zwingenden zweiwöchigen Bezugsfrist zu komplex ist. 
 
Angemessene Eigenkapitalmittel stellen die wirtschaftliche Grundlage für die 
Geschäftsentwicklung von Probiodrug dar und haben somit erheblichen Einfluss 
auf ihre Zukunftsaussichten sowie auf die Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie. 
Da der inländische (deutsche) Markt nicht in der Lage war und ist, neue 
Aktien in ausreichendem Umfang aufzunehmen (eine Situation, die bereits der 
Grund für den Börsengang an der Euronext Amsterdam und die zwei dort 
platzierten Kapitalerhöhungen war), erwägen die Führungsgremien die Nutzung 
von ausländischen Kapitalmärkten, einschließlich der Möglichkeit eines 
oder mehrerer Emissionsangebote unter Ausschluss des Bezugsrechts an 
internationale Investoren über die Euronext Amsterdam bzw. über eine zweite 
Notierung zusätzlich zur bestehenden Notierung an der Euronext Amsterdam. 
 
Aus diesem Grund beabsichtigten die Führungsgremien von Probiodrug die 
Schaffung einer Option zur Platzierung neuer Aktien außerhalb 
Deutschlands. Hierzu können ein oder mehrere Aktienemissionen unter 
Ausschluss des Bezugsrechts an internationale Investoren, insbesondere an 
spezialisierte Biotech Investoren, über die Euronext Amsterdam bzw. eine 
zusätzliche Notierung von Wertpapieren der Probiodrug an einer ausländischen 
Börse gehören, z.B. an Börsen in London, Paris, Brüssel oder in den 
Vereinigten Staaten von Amerika. Denn ein weiteres Emissionsangebot an der 
Euronext Amsterdam bzw. eine zweite Notierung erhöht die Handelsbarkeit der 
entsprechenden Aktien wesentlich. Dabei erfordert es eine Mindestanzahl von 
Aktien, um deren liquide Handelbarkeit zu gewährleisten. Eine unzureichende 
Anzahl neuer Aktien kann eine erfolgreiche Platzierung gefährden und kann zu 
einem künstlichen Kursniveau sowie zu Überreaktionen des Aktienkurses 
führen, was wiederum ungünstige Folgen für die Nachfrage nach Aktien der 
Gesellschaft und ihre Reputation, nicht zuletzt auch zum Nachteil der 
Aktionäre, nach sich ziehen kann. 
 
Abgesehen von den finanziellen Aspekten würde die internationale öffentliche 
Wahrnehmung der Gesellschaft weiter erhöht und ihr Renommee würde gefördert. 
Eine Notierung an einem oder mehreren Märkten kann auch, insbesondere unter 
qualifizierten ausländischen Arbeitskräften, die Attraktivität zur Aufnahme 
einer Beschäftigung bei dem entsprechenden Emittenten steigern. Somit ist die 
Möglichkeit eines Emissionsangebots unter Ausschluss des Bezugsrechts an 
einem oder mehreren ausländischen Märkten im objektiven Interesse der 
Gesellschaft hinsichtlich der erfolgreichen Umsetzung ihrer 
Geschäftsstrategie. 
 
Die erforderliche Anzahl von Aktien kann nur mit ausreichender Gewissheit 
bereitgestellt werden, wenn die Bezugsrechte ausgeschlossen werden. Der 
Bezugsrechtsausschluss ist zweckdienlich, da er das angemessene und am besten 
geeignete Mittel zur Durchführung der vorgenannten Strategie im besten 
Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre darstellt. Ein 
Bezugsrechtsausschluss ermöglicht das Erreichen der vorstehend beschriebenen 
Ziele. Das strategische wirtschaftliche Konzept der Erweiterung und 
Diversifizierung des Aktionärskreises und ggf. eine weitere Notierung im 
Ausland erfordert die Schaffung neuer Aktien und deren Emission an 
Investoren, bei denen es sich nicht um Aktionäre von Probiodrug handelt 
und/oder die nicht in Deutschland ansässig sind. Die Umsetzung dieser 
Strategie und die Beschaffung neuen Eigenkapitals würde durch die Einräumung 
des Bezugsrechts wesentlich gefährdet oder gar unmöglich gemacht. 
 
Eine Kapitalerhöhung mit Ausschluss des Bezugsrechts würde die Liquidität in 
der Probiodrug-Aktie erhöhen. Eine höhere Liquidität führt typischerweise zu 
einer geringeren Volatilität in den Aktien, die vorteilhaft für die Aktionäre 
ist. Außerdem würde die Probiodrug-Aktie damit attraktiver für 
Research-Analysten. 
 
Ein Ausgabepreis wurde nicht festgelegt, da Vorstand und Aufsichtsrat von 
Probiodrug in die Lage versetzt werden sollen, flexibel auf die zum Zeitpunkt 
der Platzierung neuer Aktien, die durch Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 
2019 geschaffen werden, vorherrschenden Marktbedingungen reagieren zu können. 
Hinsichtlich der Festlegung des Ausgabepreises werden der Vorstand und der 
Aufsichtsrat den vorherrschenden Marktbedingungen sowie dem aktuellen Kurs 
der Aktien Rechnung tragen und die besten Interessen der Gesellschaft 
berücksichtigen. 
 
Zu diesem Beschluss, das Bezugsrecht auszuschließen, erstattet der 
Vorstand diesen Bericht nach § 203 Abs. 2 Satz 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG. 
 
Der Vorstand wird der jeweils nächsten Hauptversammlung über jede Ausnutzung 
des Genehmigten Kapitals 2019 berichten. 
 
III. 
Weitere Angaben zur Einberufung 
1. *Informationen und Unterlagen* 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
   die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download 
   zur Verfügung stehen. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung der Gesellschaft 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter der nachstehenden 
   Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b 
   Bürgerliches Gesetzbuch - '*BGB*') in deutscher oder englischer 
   Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung durch Übermittlung eines Nachweises des 
   Anteilsbesitzes nachweisen: 
 
   Probiodrug AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Fax: +49 89 30903-74675 
 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch ein depotführendes 
   Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer 
   Sprache erbracht werden und muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Hauptversammlung, d.h. auf den *8. Mai 2019, 00:00 Uhr 
   (MESZ)*, beziehen ('*Nachweisstichtag*'). 
 
   Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis 
   des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der vorstehend 
   genannten Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens sechs 
   Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des *22. Mai 2019, 
   24:00 Uhr (MESZ)*, zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
   für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Aktionäre 
   können nach erfolgter Anmeldung deshalb weiterhin über ihre Aktien 
   frei verfügen. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen 
   lassen oder sind hierzu ermächtigt. 
 
   Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am 
   Versammlungsort hinterlegt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
3. *Verfahren für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten* 
 
   Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
   teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender 
   Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, durch Dritte oder die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

durch die Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben 
   lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind die fristgerechte 
   Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre, die sich rechtzeitig 
   angemeldet haben, zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung. Alsbald nach der Einberufung wird zudem ein 
   Formular für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
   zugänglich sein. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen 
   möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht vorzugsweise die 
   mit der Eintrittskarte übersandten Vollmachtsfomulare zu verwenden. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die 
   Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der Gesellschaft oder 
   unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Gleiches gilt 
   für den Widerruf der Vollmacht. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten 
   Institutionen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 1 AktG) sowie 
   Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG 
   sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen 
   Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 
   135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht von dem 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist. Die Aktionäre werden 
   daher gebeten, sich bei Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinbarung oder einer nach § 135 AktG gleichgestellten 
   Person rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, soll 
   diese aus organisatorischen Gründen bis zum 28. Mai 2019, 18:00 Uhr 
   (MESZ), bei nachfolgender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
   eingehen: 
 
   Probiodrug AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Fax: +49 89 30903-74675 
 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf 
   es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an 
   der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der 
   Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Anschrift, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse übermittelt werden. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere ohne besonderen Grund von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten für die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB) und müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
   enthalten. Ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
   ausüben. 
 
   Aktionäre, die hiervon Gebrauch machen wollen, können die mit der 
   Eintrittskarte versandten Vollmachts- und Weisungsformulare verwenden 
   und diese per Post, per Fax oder per E-Mail an nachfolgende 
   Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermitteln: 
 
   Probiodrug AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Fax: +49 89 30903-74675 
 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum *28. Mai 2019, 18:00 
   Uhr (MESZ)*, unter vorstehender Anschrift, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse eingehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch 
   Änderungen sowie der Widerruf der vor der Hauptversammlung 
   erteilten Vollmachten und Weisungen möglich. Darüber hinaus können am 
   Tag der Hauptversammlung vor Ort von anwesenden Aktionären und 
   Aktionärsvertreter Vollmachten und Weisungen an den von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter erteilt, geändert oder 
   widerrufen werden. 
 
   Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung gehen den Aktionären zusammen mit 
   der Eintrittskarte zu. Sie können auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
   eingesehen werden. 
4. *Ergänzungsanträge, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, 
   Auskunftsrecht, weitergehende Erläuterungen* 
 
   _Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 
   122 Abs. 2 AktG)_ 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (dies entspricht gerundet *615.069* Aktien) oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis 
   spätestens zum *28. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter folgender 
   Anschrift zugehen: 
 
   Vorstand der 
   Probiodrug AG 
   Weinbergweg 22 
   06120 Halle (Saale) 
   Deutschland 
 
   Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 
   122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG verwiesen. Die 
   betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. 
   Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit 90 Tagen 
   vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen 
   Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
   Vorstandes über den Antrag halten. 
 
   _Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1 und 127 
   AktG)_ 
 
   Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, 
   Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass es 
   hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung 
   oder sonstigen besonderen Handlungen bedarf. Gleiches gilt für 
   Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern (§ 127 AktG). 
 
   Aktionäre können aber auch bereits vor der Hauptversammlung 
   Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Solche 
   Anträge sind ausschließlich an folgende Anschrift, Faxnummer 
   oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
   Probiodrug AG 
   Weinbergweg 22 
   06120 Halle (Saale) 
 
   Fax: +49 345 555 99 01 
 
   E-Mail: investor@probiodrug.com 
 
   Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 
   zum *14. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter vorstehender Anschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugegangene Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich 
   §§ 126 Abs. 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
 
   unverzüglich zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden anschließend ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
   _Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)_ 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
   der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
   Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
   grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der 
   Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
   Gründen verweigern. 
 
   _Weitergehende Erläuterungen_ 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ordentliche-hauptversammlung-2019/ 
5. *Anzahl der ausgegebenen Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung EUR 12.301.376,00 und ist eingeteilt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.