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DGAP-HV: Sixt SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sixt SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Sixt SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2019 
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-18 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Pullach i. Isartal Inhaber-Stammaktien 
WKN 723 132 
ISIN DE0007231326 Inhaber-Vorzugsaktien 
WKN 723 133 
ISIN DE0007231334 Namens-Stammaktien 
ISIN DE000A1K0656 Amtsgericht München, HRB 206738 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
der Sixt SE, Pullach Wir laden unsere Aktionäre zu der 
am 
*4. Juni 2019, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), im 
Hotel The Westin Grand München 
Eingang Ballsaal Foyer 
Arabellastraße 6, 81925 München, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt 
   SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und 
   der Sixt SE einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG) lediglich zugänglich zu machen. 
   Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Der im festgestellten Jahresabschluss 
   ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2018 in Höhe von EUR 247.657.635,04 wird wie 
   folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer        EUR 65.289.290,80 
   Dividende von EUR 2,15 
   je dividendenberechtigter 
   Stammaktie 
   Ausschüttung einer        EUR 35.970.453,82 
   Dividende von EUR 2,17 
   je dividendenberechtigter 
   Vorzugsaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung EUR 146.397.890,42 
                             EUR 247.657.635,04 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende 
   ist am Freitag, den 7. Juni 2019, zur Zahlung 
   fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. Der 
   vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine 
   eigenen Aktien hält. Sollte sich die Zahl der 
   von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Stamm- 
   und Vorzugsaktien bis zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   bei unveränderter Höhe der Dividende je 
   dividendenberechtigter Stamm- bzw. Vorzugsaktie 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   zugehörigen Ausschüttungssummen und den Vortrag 
   auf neue Rechnung vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Sixt SE für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2018 jeweils Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Sixt SE für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2018 jeweils Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2020 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2020 
 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat 
   der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag 
   für die Wahl des Abschlussprüfers frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
 
*Unterlagen zur Tagesordnung* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
_http://ir.sixt.com_ 
 
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' insbesondere 
folgende Unterlagen zugänglich gemacht: 
 
- die Hauptversammlungseinladung; 
- der festgestellte Jahresabschluss und der 
  gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über 
  die Lage des Konzerns und der Sixt SE 
  einschließlich der Erläuterungen zu den 
  Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
  HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der 
  Sixt SE jeweils für das Geschäftsjahr 2018; 
- der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands 
  (als Bestandteil der 
  Hauptversammlungseinladung). 
 
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie 
können von den Aktionären ferner ab Einberufung der 
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft (Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach) 
während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. 
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen 
Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. 
Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten 
an: 
 
Sixt SE 
- Investor Relations - 
Zugspitzstraße 1 
82049 Pullach 
Fax: +49 (0) 89 / 7 44 44-8 5104 
E-Mail: hv@sixt.com 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger EUR 120.174.996,48 und ist eingeteilt 
in insgesamt 46.943.358 Stückaktien, bestehend aus 
30.367.112 Stammaktien (davon zwei auf den Namen 
lautende und 30.367.110 auf den Inhaber lautende 
Stammaktien) und 16.576.246 auf den Inhaber lautende 
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Vorzugsaktien gewähren 
außer in den gesetzlich bestimmten Fällen kein 
Stimmrecht. Soweit ein Stimmrecht besteht, gewährt jede 
Stamm- bzw. Vorzugsaktie in der Hauptversammlung eine 
Stimme. 
 
Sofern die vorstehende Tagesordnung nicht durch 
gesonderte Bekanntmachung um zusätzliche Punkte ergänzt 
wird, bei denen Vorzugsaktien stimmberechtigt sind, 
sind bei den Abstimmungen in der vorliegenden 
Hauptversammlung nur die Stammaktien stimmberechtigt. 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte entspricht daher der 
Gesamtzahl der Stammaktien und beträgt zum Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger 30.367.112. 
 
Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG 
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der 
Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen. 
 
Soweit Aktionäre auf den Inhaber lautende Stamm- oder 
Vorzugsaktien halten, müssen sie ferner die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
nachweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung (und damit zugleich zur 
Ausübung des Stimmrechts, soweit die Aktien 
stimmberechtigt sind) ist ein in Textform erstellter 
Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende 
Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis 
muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst 
sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag/Record Date), d.h. 
auf Dienstag, den 14. Mai 2019, 00:00 Uhr (MESZ), zu 
beziehen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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