Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: EUROKAI GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 27.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-18 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EUROKAI GmbH & Co. KGaA Hamburg - Geschäftsanschrift:
Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg -
Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653
ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag,
den 27. Mai 2019,
um 10.00 Uhr (MESZ)
im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459
Hamburg
*I. Tagesordnung:*
1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der
EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom
Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte
für die Gesellschaft und den Konzern mit dem
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2018
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die
Lageberichte für die Gesellschaft und den
Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats sowie
der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a
Abs. 1 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2018
können im Internet unter
www.eurokai.de
unter der Rubrik 'Investor Relations' unter dem
Menüpunkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Sie liegen auch während der Hauptversammlung
aus.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen.
2.) *Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA
per 31. Dezember 2018*
Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte
Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA für
das Geschäftsjahr 2018 weist einen Bilanzgewinn
von EUR 193.080.977,07 aus.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Form
festzustellen.
3.) *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, zur Verwendung
des Bilanzgewinns folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in
Höhe von EUR 193.080.977,07 wird wie folgt
verwendet:
Verteilung an die EUR 27.655.590,43
Aktionäre
Einstellung in andere EUR 7.500.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 157.925.386,64
Bilanzgewinn EUR 193.080.977,07
Die Auszahlung der Dividende für das
Geschäftsjahr 2018 erfolgt am 31. Mai 2019.'
Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach §
5 Abs.1 lit. b) und lit. c) der Satzung, wobei
auf die Inhaberstamm- und stimmrechtslosen
Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 150 %
bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR
1,00 entfällt. Dies entspricht einer Dividende
von EUR 1,50 je Inhaberstamm- und
stimmrechtsloser Vorzugsaktie.
Sofern die EUROKAI GmbH & Co. KGaA im Zeitpunkt
der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
eigene Aktien hält, sind diese nach dem
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der
auf nicht dividendenberechtigte Aktien
entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue
Rechnung vorgetragen.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende
wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am
dritten auf die Hauptversammlung folgenden
Geschäftstag fällig. Gemäß Satz 3 der
Bestimmung kann in dem
Hauptversammlungsbeschluss oder in der Satzung
eine spätere Fällligkeit festgelegt werden. Da
der dritte auf die Hauptversammlung folgende
Tag der bundeseinheitliche Feiertag Christi
Himmelfahrt ist, bei dem fraglich sein könnte,
ob es sich um einen Geschäftstag im Sinne des §
58 Abs. 4 Satz 2 AktG handelt und zum Zeitpunkt
der Einberufung die Zahlstelle die
termingerechte Auszahlung der Dividende für das
Geschäftsjahr 2018 nicht zusichern kann, wird
vorgeschlagen, den Auszahlungszeitpunkt der
Dividende für das Geschäftsjahr 2018 einmalig
ausdrücklich auf den 31. Mai 2019 festzulegen.
4.) *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5.) *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
6.) *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Herr lic. oec. Raetke Müller wird nach Ablauf
seiner Amtszeit, d.h. mit Ablauf der heutigen
ordentlichen Hauptversammlung, aus dem
Aufsichtsrat ausscheiden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dr. Klaus-Peter Röhler,
Vorsitzender des Vorstands der Allianz
Deutschland AG, München
in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar
gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI
GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf
die Wahl folgenden ordentlichen
Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA.
Herr Dr. Klaus-Peter Röhler hat folgende
Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate:
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Allianz Versicherungs-AG, München,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Allianz Private Krankenversicherungs-AG,
München, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG,
München, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Jochen
Döhle endet mit Ablauf der diesjährigen
Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
b) Herrn Jochen Döhle, Schifffahrtskaufmann,
persönlich haftender Gesellschafter der
Peter Döhle Schiffahrts-KG, Hamburg
erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar
gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI
GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf
die Wahl folgenden ordentlichen
Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA.
Herr Jochen Döhle hat folgende
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Mandate:
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co.
KGaA, Bremen, Mitglied des
Aufsichtsrats
- Ernst Russ AG, Hamburg, Mitglied des
Aufsichtsrats
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
- Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg,
Mitglied des Verwaltungsrats
- Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co.
KG, Hamburg, Mitglied des
Verwaltungsrats
- Familie Thomas Eckelmann
Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg,
Mitglied des Verwaltungsrats
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1
letzte Alternative AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der
Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind.
Die beiden Wahlvorschläge berücksichtigen das
vom Aufsichtsrat beschlossene
Diversitätskonzept einschließlich der
Ziele für seine Zusammensetzung sowie das
Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Es ist
beabsichtigt, die Hauptversammlung in
Übereinstimmung mit den Regelungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege
der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat
abstimmen zu lassen.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des
Deutschen Corporate Governance Kodex:
Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtrats
zwischen keinem der vorgeschlagenen Kandidaten
einerseits und andererseits der EUROKAI GmbH &
Co. KGaA oder den Gesellschaften des
EUROKAI-Konzerns, Organmitgliedern der EUROKAI
GmbH & Co. KGaA oder Aktionären, die direkt
oder indirekt mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft
halten, persönliche oder geschäftliche
Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer
5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlen wird.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten
stehen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter
www.eurokai.de
unter der Rubrik 'Investor Relations' unter
Menüpunkt 'Hauptversammlung' zur Verfügung.
7.) *Beschlussfassung über die Erhöhung der
Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung*
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 18, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
© 2019 Dow Jones News
