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DGAP-News: EUROKAI GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-18 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. EUROKAI GmbH & Co. KGaA Hamburg - Geschäftsanschrift: Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg - Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653 ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 27. Mai 2019, um 10.00 Uhr (MESZ) im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459 Hamburg *I. Tagesordnung:* 1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2018 können im Internet unter www.eurokai.de unter der Rubrik 'Investor Relations' unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen. 2.) *Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2018* Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018 weist einen Bilanzgewinn von EUR 193.080.977,07 aus. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Form festzustellen. 3.) *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, zur Verwendung des Bilanzgewinns folgenden Beschluss zu fassen: 'Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 193.080.977,07 wird wie folgt verwendet: Verteilung an die EUR 27.655.590,43 Aktionäre Einstellung in andere EUR 7.500.000,00 Gewinnrücklagen Vortrag auf neue Rechnung EUR 157.925.386,64 Bilanzgewinn EUR 193.080.977,07 Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 erfolgt am 31. Mai 2019.' Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 5 Abs.1 lit. b) und lit. c) der Satzung, wobei auf die Inhaberstamm- und stimmrechtslosen Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 150 % bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 entfällt. Dies entspricht einer Dividende von EUR 1,50 je Inhaberstamm- und stimmrechtsloser Vorzugsaktie. Sofern die EUROKAI GmbH & Co. KGaA im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Aktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig. Gemäß Satz 3 der Bestimmung kann in dem Hauptversammlungsbeschluss oder in der Satzung eine spätere Fällligkeit festgelegt werden. Da der dritte auf die Hauptversammlung folgende Tag der bundeseinheitliche Feiertag Christi Himmelfahrt ist, bei dem fraglich sein könnte, ob es sich um einen Geschäftstag im Sinne des § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG handelt und zum Zeitpunkt der Einberufung die Zahlstelle die termingerechte Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 nicht zusichern kann, wird vorgeschlagen, den Auszahlungszeitpunkt der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 einmalig ausdrücklich auf den 31. Mai 2019 festzulegen. 4.) *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5.) *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 6.) *Wahlen zum Aufsichtsrat* Herr lic. oec. Raetke Müller wird nach Ablauf seiner Amtszeit, d.h. mit Ablauf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung, aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Klaus-Peter Röhler, Vorsitzender des Vorstands der Allianz Deutschland AG, München in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA. Herr Dr. Klaus-Peter Röhler hat folgende Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Allianz Versicherungs-AG, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Allianz Private Krankenversicherungs-AG, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Jochen Döhle endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, b) Herrn Jochen Döhle, Schifffahrtskaufmann, persönlich haftender Gesellschafter der Peter Döhle Schiffahrts-KG, Hamburg erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA. Herr Jochen Döhle hat folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Mandate: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Bremen, Mitglied des Aufsichtsrats - Ernst Russ AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: - Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats - Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co. KG, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats - Familie Thomas Eckelmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 letzte Alternative AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die beiden Wahlvorschläge berücksichtigen das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept einschließlich der Ziele für seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung in Übereinstimmung mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtrats zwischen keinem der vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und andererseits der EUROKAI GmbH & Co. KGaA oder den Gesellschaften des EUROKAI-Konzerns, Organmitgliedern der EUROKAI GmbH & Co. KGaA oder Aktionären, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten, persönliche oder geschäftliche Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter www.eurokai.de unter der Rubrik 'Investor Relations' unter Menüpunkt 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 7.) *Beschlussfassung über die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung* Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der
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April 18, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)