Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 11.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Innocan Pharma News: Unfassbare Studie - LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
569 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: EUROKAI GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 27.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-18 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
EUROKAI GmbH & Co. KGaA Hamburg - Geschäftsanschrift: 
Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg - 
Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653 
ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, 
den 27. Mai 2019, 
um 10.00 Uhr (MESZ) 
im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459 
Hamburg 
 
*I. Tagesordnung:* 
 
1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
    Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der 
    EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom 
    Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte 
    für die Gesellschaft und den Konzern mit dem 
    erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 
    Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 
    HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
    jeweils für das Geschäftsjahr 2018 
 
    Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die 
    Lageberichte für die Gesellschaft und den 
    Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats sowie 
    der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 
    289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a 
    Abs. 1 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2018 
    können im Internet unter 
 
    www.eurokai.de 
 
    unter der Rubrik 'Investor Relations' unter dem 
    Menüpunkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
    Sie liegen auch während der Hauptversammlung 
    aus. 
 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
    zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
    Beschlussfassung vorgesehen. 
2.) *Beschlussfassung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA 
    per 31. Dezember 2018* 
 
    Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte 
    Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA für 
    das Geschäftsjahr 2018 weist einen Bilanzgewinn 
    von EUR 193.080.977,07 aus. 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
    der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Form 
    festzustellen. 
3.) *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
    der Aufsichtsrat schlagen vor, zur Verwendung 
    des Bilanzgewinns folgenden Beschluss zu 
    fassen: 
 
    'Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in 
    Höhe von EUR 193.080.977,07 wird wie folgt 
    verwendet: 
 
    Verteilung an die         EUR 27.655.590,43 
    Aktionäre 
    Einstellung in andere     EUR 7.500.000,00 
    Gewinnrücklagen 
    Vortrag auf neue Rechnung EUR 157.925.386,64 
    Bilanzgewinn              EUR 193.080.977,07 
 
    Die Auszahlung der Dividende für das 
    Geschäftsjahr 2018 erfolgt am 31. Mai 2019.' 
 
    Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 
    5 Abs.1 lit. b) und lit. c) der Satzung, wobei 
    auf die Inhaberstamm- und stimmrechtslosen 
    Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 150 % 
    bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 
    1,00 entfällt. Dies entspricht einer Dividende 
    von EUR 1,50 je Inhaberstamm- und 
    stimmrechtsloser Vorzugsaktie. 
 
    Sofern die EUROKAI GmbH & Co. KGaA im Zeitpunkt 
    der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
    eigene Aktien hält, sind diese nach dem 
    Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der 
    auf nicht dividendenberechtigte Aktien 
    entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue 
    Rechnung vorgetragen. 
 
    Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 
    wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 
    dritten auf die Hauptversammlung folgenden 
    Geschäftstag fällig. Gemäß Satz 3 der 
    Bestimmung kann in dem 
    Hauptversammlungsbeschluss oder in der Satzung 
    eine spätere Fällligkeit festgelegt werden. Da 
    der dritte auf die Hauptversammlung folgende 
    Tag der bundeseinheitliche Feiertag Christi 
    Himmelfahrt ist, bei dem fraglich sein könnte, 
    ob es sich um einen Geschäftstag im Sinne des § 
    58 Abs. 4 Satz 2 AktG handelt und zum Zeitpunkt 
    der Einberufung die Zahlstelle die 
    termingerechte Auszahlung der Dividende für das 
    Geschäftsjahr 2018 nicht zusichern kann, wird 
    vorgeschlagen, den Auszahlungszeitpunkt der 
    Dividende für das Geschäftsjahr 2018 einmalig 
    ausdrücklich auf den 31. Mai 2019 festzulegen. 
4.) *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    persönlich haftenden Gesellschafterin* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
    der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
    haftenden Gesellschafterin für das 
    Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5.) *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
    der Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
    Entlastung zu erteilen. 
6.) *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Herr lic. oec. Raetke Müller wird nach Ablauf 
    seiner Amtszeit, d.h. mit Ablauf der heutigen 
    ordentlichen Hauptversammlung, aus dem 
    Aufsichtsrat ausscheiden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    a) Herrn Dr. Klaus-Peter Röhler, 
       Vorsitzender des Vorstands der Allianz 
       Deutschland AG, München 
 
    in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar 
    gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI 
    GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf 
    die Wahl folgenden ordentlichen 
    Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA. 
 
    Herr Dr. Klaus-Peter Röhler hat folgende 
    Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate: 
 
    Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    - Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats 
    - Allianz Versicherungs-AG, München, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats 
    - Allianz Private Krankenversicherungs-AG, 
      München, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
    - Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, 
      München, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
    Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Jochen 
    Döhle endet mit Ablauf der diesjährigen 
    Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    b) Herrn Jochen Döhle, Schifffahrtskaufmann, 
       persönlich haftender Gesellschafter der 
       Peter Döhle Schiffahrts-KG, Hamburg 
 
    erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar 
    gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI 
    GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf 
    die Wahl folgenden ordentlichen 
    Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA. 
 
    Herr Jochen Döhle hat folgende 
    Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare 
    Mandate: 
 
     Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
     bildenden Aufsichtsräten: 
 
     - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. 
       KGaA, Bremen, Mitglied des 
       Aufsichtsrats 
     - Ernst Russ AG, Hamburg, Mitglied des 
       Aufsichtsrats 
     Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien: 
 
     - Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, 
       Mitglied des Verwaltungsrats 
     - Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co. 
       KG, Hamburg, Mitglied des 
       Verwaltungsrats 
     - Familie Thomas Eckelmann 
       Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, 
       Mitglied des Verwaltungsrats 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 
    letzte Alternative AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der 
    Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA aus sechs 
    Mitgliedern zusammen, die von der 
    Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
    Die beiden Wahlvorschläge berücksichtigen das 
    vom Aufsichtsrat beschlossene 
    Diversitätskonzept einschließlich der 
    Ziele für seine Zusammensetzung sowie das 
    Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Es ist 
    beabsichtigt, die Hauptversammlung in 
    Übereinstimmung mit den Regelungen des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege 
    der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
    abstimmen zu lassen. 
 
    Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 
    gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
    Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtrats 
    zwischen keinem der vorgeschlagenen Kandidaten 
    einerseits und andererseits der EUROKAI GmbH & 
    Co. KGaA oder den Gesellschaften des 
    EUROKAI-Konzerns, Organmitgliedern der EUROKAI 
    GmbH & Co. KGaA oder Aktionären, die direkt 
    oder indirekt mehr als 10 % der 
    stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
    halten, persönliche oder geschäftliche 
    Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer 
    5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate 
    Governance Kodex empfohlen wird. 
 
    Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten 
    stehen vom Tag der Einberufung der 
    Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter 
 
    www.eurokai.de 
 
    unter der Rubrik 'Investor Relations' unter 
    Menüpunkt 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
7.) *Beschlussfassung über die Erhöhung der 
    Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung* 
 
    Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.