DJ DGAP-HV: EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: EUROKAI GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 27.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-18 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EUROKAI GmbH & Co. KGaA Hamburg - Geschäftsanschrift:
Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg -
Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653
ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag,
den 27. Mai 2019,
um 10.00 Uhr (MESZ)
im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459
Hamburg
*I. Tagesordnung:*
1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der
EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom
Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte
für die Gesellschaft und den Konzern mit dem
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2018
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die
Lageberichte für die Gesellschaft und den
Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats sowie
der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a
Abs. 1 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2018
können im Internet unter
www.eurokai.de
unter der Rubrik 'Investor Relations' unter dem
Menüpunkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Sie liegen auch während der Hauptversammlung
aus.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen.
2.) *Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA
per 31. Dezember 2018*
Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte
Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA für
das Geschäftsjahr 2018 weist einen Bilanzgewinn
von EUR 193.080.977,07 aus.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Form
festzustellen.
3.) *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, zur Verwendung
des Bilanzgewinns folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in
Höhe von EUR 193.080.977,07 wird wie folgt
verwendet:
Verteilung an die EUR 27.655.590,43
Aktionäre
Einstellung in andere EUR 7.500.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 157.925.386,64
Bilanzgewinn EUR 193.080.977,07
Die Auszahlung der Dividende für das
Geschäftsjahr 2018 erfolgt am 31. Mai 2019.'
Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach §
5 Abs.1 lit. b) und lit. c) der Satzung, wobei
auf die Inhaberstamm- und stimmrechtslosen
Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 150 %
bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR
1,00 entfällt. Dies entspricht einer Dividende
von EUR 1,50 je Inhaberstamm- und
stimmrechtsloser Vorzugsaktie.
Sofern die EUROKAI GmbH & Co. KGaA im Zeitpunkt
der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
eigene Aktien hält, sind diese nach dem
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der
auf nicht dividendenberechtigte Aktien
entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue
Rechnung vorgetragen.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende
wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am
dritten auf die Hauptversammlung folgenden
Geschäftstag fällig. Gemäß Satz 3 der
Bestimmung kann in dem
Hauptversammlungsbeschluss oder in der Satzung
eine spätere Fällligkeit festgelegt werden. Da
der dritte auf die Hauptversammlung folgende
Tag der bundeseinheitliche Feiertag Christi
Himmelfahrt ist, bei dem fraglich sein könnte,
ob es sich um einen Geschäftstag im Sinne des §
58 Abs. 4 Satz 2 AktG handelt und zum Zeitpunkt
der Einberufung die Zahlstelle die
termingerechte Auszahlung der Dividende für das
Geschäftsjahr 2018 nicht zusichern kann, wird
vorgeschlagen, den Auszahlungszeitpunkt der
Dividende für das Geschäftsjahr 2018 einmalig
ausdrücklich auf den 31. Mai 2019 festzulegen.
4.) *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5.) *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
6.) *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Herr lic. oec. Raetke Müller wird nach Ablauf
seiner Amtszeit, d.h. mit Ablauf der heutigen
ordentlichen Hauptversammlung, aus dem
Aufsichtsrat ausscheiden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dr. Klaus-Peter Röhler,
Vorsitzender des Vorstands der Allianz
Deutschland AG, München
in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar
gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI
GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf
die Wahl folgenden ordentlichen
Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA.
Herr Dr. Klaus-Peter Röhler hat folgende
Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate:
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Allianz Versicherungs-AG, München,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Allianz Private Krankenversicherungs-AG,
München, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG,
München, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Jochen
Döhle endet mit Ablauf der diesjährigen
Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
b) Herrn Jochen Döhle, Schifffahrtskaufmann,
persönlich haftender Gesellschafter der
Peter Döhle Schiffahrts-KG, Hamburg
erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar
gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI
GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf
die Wahl folgenden ordentlichen
Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA.
Herr Jochen Döhle hat folgende
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare
Mandate:
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co.
KGaA, Bremen, Mitglied des
Aufsichtsrats
- Ernst Russ AG, Hamburg, Mitglied des
Aufsichtsrats
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
- Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg,
Mitglied des Verwaltungsrats
- Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co.
KG, Hamburg, Mitglied des
Verwaltungsrats
- Familie Thomas Eckelmann
Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg,
Mitglied des Verwaltungsrats
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1
letzte Alternative AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der
Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind.
Die beiden Wahlvorschläge berücksichtigen das
vom Aufsichtsrat beschlossene
Diversitätskonzept einschließlich der
Ziele für seine Zusammensetzung sowie das
Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Es ist
beabsichtigt, die Hauptversammlung in
Übereinstimmung mit den Regelungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege
der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat
abstimmen zu lassen.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des
Deutschen Corporate Governance Kodex:
Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtrats
zwischen keinem der vorgeschlagenen Kandidaten
einerseits und andererseits der EUROKAI GmbH &
Co. KGaA oder den Gesellschaften des
EUROKAI-Konzerns, Organmitgliedern der EUROKAI
GmbH & Co. KGaA oder Aktionären, die direkt
oder indirekt mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft
halten, persönliche oder geschäftliche
Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer
5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlen wird.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten
stehen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter
www.eurokai.de
unter der Rubrik 'Investor Relations' unter
Menüpunkt 'Hauptversammlung' zur Verfügung.
7.) *Beschlussfassung über die Erhöhung der
Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung*
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 18, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
Satzung festgelegt. Aufgrund der stetig
steigenden, auch zeitlichen, Anforderungen an
die Pflichten des Aufsichtsrats insbesondere im
Hinblick auf die Prüfungspflichten,
beispielsweise der Nichtfinanziellen Erklärung
gem. CSR-Richtlinie, ferner auf die EU-Reform
der Abschlussprüfung und die
Corporate-Governance-Verpflichtungen soll die
Vergütung des Aufsichtsrats angepasst werden.
Die persönlich haftendende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
§ 13 Abs.1 der Satzung wird vollständig neu
gefasst und erhält folgende Fassung:
'1. Neben dem Ersatz aller notwendigen
Auslagen und einem Sitzungsgeld je
Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung
von Euro 500,00 erhält jedes
Aufsichtsratsmitglied eine jährliche
Vergütung von Euro 15.000,00. Der
stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats erhält das 1 ½-fache, der
Aufsichtsratsvorsitzende das Dreifache
dieses Betrages. Jedes Mitglied des
Prüfungsausschusses erhält zusätzlich
eine jährliche Vergütung von Euro
2.000,00. Der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses erhält das Doppelte
dieses Betrages.'
8.) *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für den Jahres- und
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 und
vorsorglich für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor,
die ERNST & YOUNG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 zu
wählen und zudem vorsorglich auch zum
Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr
2019.
*II. Weitere Angaben zur Einberufung*
1.) *Teilnahmeberechtigung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und einen von
ihrem depotführenden Institut erstellten
besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an
diese Adresse übermitteln:
EUROKAI GmbH & Co. KGaA
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 210 27-222
Fax: +49 (0)89 210 27-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also den 6. Mai 2019, 0:00
Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), beziehen. Die
Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft bis spätestens 20. Mai 2019,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung hat
gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung in
Textform in deutscher oder englischer Sprache
zu erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
bedarf gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der
Textform und muss ebenfalls in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag
erworben haben, nicht an der Hauptversammlung
teilnehmen können, es sei denn, sie wurden
von einem teilnahmeberechtigten Aktionär
bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung
ermächtigt. Aktionäre, die ihre Aktien nach
dem Nachweisstichtag veräußern, sind -
bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes - im
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf
die Veräußerbarkeit der Aktien und ist
kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
2.) *Vollmacht und Weisung*
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre,
die an der Hauptversammlung nicht persönlich
teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter
entsprechender Vollmachterteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch z.B. ein
Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im
Fall einer Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung
und ein fristgerechter Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen
vorstehend Ziff. II 1. erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, es
sei denn, sie sind an ein Kreditinstitut, an
eine Aktionärsvereinigung oder sonstige von §
135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG erfasste
Personen oder Institutionen gerichtet. Diese
verlangen aber möglicherweise eine besondere
Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135
Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich
daher, wenn Sie die im ersten Satz dieses
Absatzes genannten Institutionen,
Vereinigungen oder Personen bevollmächtigen
wollen, mit diesen über eine mögliche Form
der Vollmacht ab.
Aktionäre, die einen Vertreter
bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung
der Vollmacht das Formular verwenden, das sie
nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und
des Nachweises des Anteilbesitzes auf der
Rückseite ihrer Eintrittskarte vorfinden.
Eine solche Vollmacht steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.eurokai.de
unter der Rubrik 'Investor Relations' unter
Menüpunkt 'Hauptversammlung' zum
Herunterladen zur Verfügung oder kann bei der
Gesellschaft unter der unter Ziff. II 1.) für
die EUROKAI GmbH & Co. KGaA genannten Adresse
kostenlos angefordert werden.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden
durch Vorlage des Nachweises der Vollmacht
bei der Einlasskontrolle am Tag der
Hauptversammlung oder durch die vorherige
Übermittlung des Nachweises an die unter
Ziff. II 1.) für die EUROKAI GmbH & Co. KGaA
genannte Adresse.
Wir bieten Aktionären, die über eine
Eintrittskarte verfügen, an, sich durch von
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft werden die Stimmrechte der
Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten
Weisungen ausüben; sie sind auch bei
erteilter Vollmacht nur zur
Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten oder den vor der
Hauptversammlung zugänglich gemachten
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen vorliegt.
In möglichen Abstimmungen über eventuelle,
erst in der Hauptversammlung vorgebrachte
Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder
sonstige, nicht im Vorfeld der
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge können
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
keine Stimmrechte ausüben. Weder im Vorfeld
noch während der Hauptversammlung können sie
Weisungen zu Verfahrensanträgen, Aufträge zu
Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder
Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegennehmen.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht
erteilen möchten, werden gebeten, das
Formular für die Erteilung der Vollmacht und
Weisungen zu verwenden, das von der
Internetadresse
www.eurokai.de
unter der Rubrik 'Investor Relations' unter
Menüpunkt 'Hauptversammlung' heruntergeladen
werden kann oder den Aktionären auf Wunsch
von der unter Ziff. II 1.) für die EUROKAI
GmbH & Co. KGaA genannten Adresse kostenlos
zugesandt wird. Bitte senden Sie Ihre
Vollmacht und Weisungen zusammen mit Ihrer
Eintrittskarte oder unter Angabe Ihrer
Eintrittskartennummer schriftlich, per
(Computer-)Fax oder E-Mail zur
organisatorischen Erleichterung bis zum 24.
Mai 2019 (bei uns eingehend) an die unter
Ziff. II 1.) für die EUROKAI GmbH & Co. KGaA
genannte Adresse. Rechtzeitig erteilte
Vollmachten und Weisungen können auch auf
diesem Wege bis zum gleichen Zeitpunkt
geändert oder widerrufen werden.
3.) *Hinweise zum Datenschutz*
Wenn Aktionäre sich für die Hauptversammlung
anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht
erteilen, erheben wir personenbezogene Daten
über den Aktionär und/oder den
Bevollmächtigten. Dies geschieht, um
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die EUROKAI GmbH & Co. KGaA verarbeitet die
Daten als Verantwortliche unter Beachtung der
Bestimmungen der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den
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April 18, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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