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DGAP-HV: EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: EUROKAI GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 27.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-18 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
EUROKAI GmbH & Co. KGaA Hamburg - Geschäftsanschrift: 
Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg - 
Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653 
ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, 
den 27. Mai 2019, 
um 10.00 Uhr (MESZ) 
im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459 
Hamburg 
 
*I. Tagesordnung:* 
 
1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
    Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der 
    EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom 
    Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte 
    für die Gesellschaft und den Konzern mit dem 
    erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 
    Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 
    HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
    jeweils für das Geschäftsjahr 2018 
 
    Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die 
    Lageberichte für die Gesellschaft und den 
    Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats sowie 
    der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 
    289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a 
    Abs. 1 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2018 
    können im Internet unter 
 
    www.eurokai.de 
 
    unter der Rubrik 'Investor Relations' unter dem 
    Menüpunkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
    Sie liegen auch während der Hauptversammlung 
    aus. 
 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
    zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
    Beschlussfassung vorgesehen. 
2.) *Beschlussfassung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA 
    per 31. Dezember 2018* 
 
    Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte 
    Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA für 
    das Geschäftsjahr 2018 weist einen Bilanzgewinn 
    von EUR 193.080.977,07 aus. 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
    der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Form 
    festzustellen. 
3.) *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
    der Aufsichtsrat schlagen vor, zur Verwendung 
    des Bilanzgewinns folgenden Beschluss zu 
    fassen: 
 
    'Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in 
    Höhe von EUR 193.080.977,07 wird wie folgt 
    verwendet: 
 
    Verteilung an die         EUR 27.655.590,43 
    Aktionäre 
    Einstellung in andere     EUR 7.500.000,00 
    Gewinnrücklagen 
    Vortrag auf neue Rechnung EUR 157.925.386,64 
    Bilanzgewinn              EUR 193.080.977,07 
 
    Die Auszahlung der Dividende für das 
    Geschäftsjahr 2018 erfolgt am 31. Mai 2019.' 
 
    Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 
    5 Abs.1 lit. b) und lit. c) der Satzung, wobei 
    auf die Inhaberstamm- und stimmrechtslosen 
    Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 150 % 
    bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 
    1,00 entfällt. Dies entspricht einer Dividende 
    von EUR 1,50 je Inhaberstamm- und 
    stimmrechtsloser Vorzugsaktie. 
 
    Sofern die EUROKAI GmbH & Co. KGaA im Zeitpunkt 
    der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
    eigene Aktien hält, sind diese nach dem 
    Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der 
    auf nicht dividendenberechtigte Aktien 
    entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue 
    Rechnung vorgetragen. 
 
    Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende 
    wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 
    dritten auf die Hauptversammlung folgenden 
    Geschäftstag fällig. Gemäß Satz 3 der 
    Bestimmung kann in dem 
    Hauptversammlungsbeschluss oder in der Satzung 
    eine spätere Fällligkeit festgelegt werden. Da 
    der dritte auf die Hauptversammlung folgende 
    Tag der bundeseinheitliche Feiertag Christi 
    Himmelfahrt ist, bei dem fraglich sein könnte, 
    ob es sich um einen Geschäftstag im Sinne des § 
    58 Abs. 4 Satz 2 AktG handelt und zum Zeitpunkt 
    der Einberufung die Zahlstelle die 
    termingerechte Auszahlung der Dividende für das 
    Geschäftsjahr 2018 nicht zusichern kann, wird 
    vorgeschlagen, den Auszahlungszeitpunkt der 
    Dividende für das Geschäftsjahr 2018 einmalig 
    ausdrücklich auf den 31. Mai 2019 festzulegen. 
4.) *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    persönlich haftenden Gesellschafterin* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
    der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
    haftenden Gesellschafterin für das 
    Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5.) *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
    der Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
    Entlastung zu erteilen. 
6.) *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Herr lic. oec. Raetke Müller wird nach Ablauf 
    seiner Amtszeit, d.h. mit Ablauf der heutigen 
    ordentlichen Hauptversammlung, aus dem 
    Aufsichtsrat ausscheiden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    a) Herrn Dr. Klaus-Peter Röhler, 
       Vorsitzender des Vorstands der Allianz 
       Deutschland AG, München 
 
    in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar 
    gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI 
    GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf 
    die Wahl folgenden ordentlichen 
    Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA. 
 
    Herr Dr. Klaus-Peter Röhler hat folgende 
    Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate: 
 
    Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    - Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats 
    - Allianz Versicherungs-AG, München, 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats 
    - Allianz Private Krankenversicherungs-AG, 
      München, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
    - Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, 
      München, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
    Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Jochen 
    Döhle endet mit Ablauf der diesjährigen 
    Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    b) Herrn Jochen Döhle, Schifffahrtskaufmann, 
       persönlich haftender Gesellschafter der 
       Peter Döhle Schiffahrts-KG, Hamburg 
 
    erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar 
    gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI 
    GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf 
    die Wahl folgenden ordentlichen 
    Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA. 
 
    Herr Jochen Döhle hat folgende 
    Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare 
    Mandate: 
 
     Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
     bildenden Aufsichtsräten: 
 
     - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. 
       KGaA, Bremen, Mitglied des 
       Aufsichtsrats 
     - Ernst Russ AG, Hamburg, Mitglied des 
       Aufsichtsrats 
     Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien: 
 
     - Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, 
       Mitglied des Verwaltungsrats 
     - Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co. 
       KG, Hamburg, Mitglied des 
       Verwaltungsrats 
     - Familie Thomas Eckelmann 
       Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, 
       Mitglied des Verwaltungsrats 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 
    letzte Alternative AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der 
    Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA aus sechs 
    Mitgliedern zusammen, die von der 
    Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
    Die beiden Wahlvorschläge berücksichtigen das 
    vom Aufsichtsrat beschlossene 
    Diversitätskonzept einschließlich der 
    Ziele für seine Zusammensetzung sowie das 
    Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Es ist 
    beabsichtigt, die Hauptversammlung in 
    Übereinstimmung mit den Regelungen des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege 
    der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
    abstimmen zu lassen. 
 
    Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 
    gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
    Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtrats 
    zwischen keinem der vorgeschlagenen Kandidaten 
    einerseits und andererseits der EUROKAI GmbH & 
    Co. KGaA oder den Gesellschaften des 
    EUROKAI-Konzerns, Organmitgliedern der EUROKAI 
    GmbH & Co. KGaA oder Aktionären, die direkt 
    oder indirekt mehr als 10 % der 
    stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
    halten, persönliche oder geschäftliche 
    Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer 
    5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate 
    Governance Kodex empfohlen wird. 
 
    Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten 
    stehen vom Tag der Einberufung der 
    Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter 
 
    www.eurokai.de 
 
    unter der Rubrik 'Investor Relations' unter 
    Menüpunkt 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
7.) *Beschlussfassung über die Erhöhung der 
    Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung* 
 
    Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Satzung festgelegt. Aufgrund der stetig 
    steigenden, auch zeitlichen, Anforderungen an 
    die Pflichten des Aufsichtsrats insbesondere im 
    Hinblick auf die Prüfungspflichten, 
    beispielsweise der Nichtfinanziellen Erklärung 
    gem. CSR-Richtlinie, ferner auf die EU-Reform 
    der Abschlussprüfung und die 
    Corporate-Governance-Verpflichtungen soll die 
    Vergütung des Aufsichtsrats angepasst werden. 
 
    Die persönlich haftendende Gesellschafterin und 
    der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    § 13 Abs.1 der Satzung wird vollständig neu 
    gefasst und erhält folgende Fassung: 
 
    '1. Neben dem Ersatz aller notwendigen 
        Auslagen und einem Sitzungsgeld je 
        Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung 
        von Euro 500,00 erhält jedes 
        Aufsichtsratsmitglied eine jährliche 
        Vergütung von Euro 15.000,00. Der 
        stellvertretende Vorsitzende des 
        Aufsichtsrats erhält das 1 ½-fache, der 
        Aufsichtsratsvorsitzende das Dreifache 
        dieses Betrages. Jedes Mitglied des 
        Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 
        eine jährliche Vergütung von Euro 
        2.000,00. Der Vorsitzende des 
        Prüfungsausschusses erhält das Doppelte 
        dieses Betrages.' 
8.) *Beschlussfassung über die Wahl des 
    Abschlussprüfers für den Jahres- und 
    Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 und 
    vorsorglich für die prüferische Durchsicht des 
    Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
    Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, 
 
    die ERNST & YOUNG GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 zu 
    wählen und zudem vorsorglich auch zum 
    Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht 
    des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 
    2019. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1.) *Teilnahmeberechtigung* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind 
    nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
    bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
    genannten Adresse anmelden und einen von 
    ihrem depotführenden Institut erstellten 
    besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an 
    diese Adresse übermitteln: 
 
     EUROKAI GmbH & Co. KGaA 
     c/o Link Market Services GmbH 
     Landshuter Allee 10 
     80637 München 
     Deutschland 
     Telefon: +49 (0)89 210 27-222 
     Fax: +49 (0)89 210 27-289 
     E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
    auf den Beginn des 21. Tages vor der 
    Hauptversammlung, also den 6. Mai 2019, 0:00 
    Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), beziehen. Die 
    Anmeldung und der Nachweis müssen der 
    Gesellschaft bis spätestens 20. Mai 2019, 
    24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung hat 
    gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung in 
    Textform in deutscher oder englischer Sprache 
    zu erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
    bedarf gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der 
    Textform und muss ebenfalls in deutscher oder 
    englischer Sprache abgefasst sein. 
 
    Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
    Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
    Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, 
    wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
    hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre 
    Aktien erst nach dem Nachweisstichtag 
    erworben haben, nicht an der Hauptversammlung 
    teilnehmen können, es sei denn, sie wurden 
    von einem teilnahmeberechtigten Aktionär 
    bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung 
    ermächtigt. Aktionäre, die ihre Aktien nach 
    dem Nachweisstichtag veräußern, sind - 
    bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des 
    Nachweises des Anteilsbesitzes - im 
    Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur 
    Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der 
    Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf 
    die Veräußerbarkeit der Aktien und ist 
    kein relevantes Datum für die 
    Dividendenberechtigung. 
2.) *Vollmacht und Weisung* 
 
    Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, 
    die an der Hauptversammlung nicht persönlich 
    teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter 
    entsprechender Vollmachterteilung durch einen 
    Bevollmächtigten, auch z.B. ein 
    Kreditinstitut oder eine 
    Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im 
    Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
    fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung 
    und ein fristgerechter Nachweis des 
    Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen 
    vorstehend Ziff. II 1. erforderlich. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
    der Gesellschaft bedürfen der Textform, es 
    sei denn, sie sind an ein Kreditinstitut, an 
    eine Aktionärsvereinigung oder sonstige von § 
    135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in 
    Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG erfasste 
    Personen oder Institutionen gerichtet. Diese 
    verlangen aber möglicherweise eine besondere 
    Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 
    Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
    festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich 
    daher, wenn Sie die im ersten Satz dieses 
    Absatzes genannten Institutionen, 
    Vereinigungen oder Personen bevollmächtigen 
    wollen, mit diesen über eine mögliche Form 
    der Vollmacht ab. 
 
    Aktionäre, die einen Vertreter 
    bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung 
    der Vollmacht das Formular verwenden, das sie 
    nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und 
    des Nachweises des Anteilbesitzes auf der 
    Rückseite ihrer Eintrittskarte vorfinden. 
    Eine solche Vollmacht steht auch auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.eurokai.de 
 
    unter der Rubrik 'Investor Relations' unter 
    Menüpunkt 'Hauptversammlung' zum 
    Herunterladen zur Verfügung oder kann bei der 
    Gesellschaft unter der unter Ziff. II 1.) für 
    die EUROKAI GmbH & Co. KGaA genannten Adresse 
    kostenlos angefordert werden. 
 
    Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden 
    durch Vorlage des Nachweises der Vollmacht 
    bei der Einlasskontrolle am Tag der 
    Hauptversammlung oder durch die vorherige 
    Übermittlung des Nachweises an die unter 
    Ziff. II 1.) für die EUROKAI GmbH & Co. KGaA 
    genannte Adresse. 
 
    Wir bieten Aktionären, die über eine 
    Eintrittskarte verfügen, an, sich durch von 
    der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
    Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
    vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter 
    der Gesellschaft werden die Stimmrechte der 
    Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten 
    Weisungen ausüben; sie sind auch bei 
    erteilter Vollmacht nur zur 
    Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine 
    ausdrückliche Weisung zu den einzelnen 
    Tagesordnungspunkten oder den vor der 
    Hauptversammlung zugänglich gemachten 
    Gegenanträgen und Wahlvorschlägen vorliegt. 
 
    In möglichen Abstimmungen über eventuelle, 
    erst in der Hauptversammlung vorgebrachte 
    Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder 
    sonstige, nicht im Vorfeld der 
    Hauptversammlung mitgeteilte Anträge können 
    die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
    keine Stimmrechte ausüben. Weder im Vorfeld 
    noch während der Hauptversammlung können sie 
    Weisungen zu Verfahrensanträgen, Aufträge zu 
    Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder 
    Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen 
    gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
    entgegennehmen. 
 
    Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht 
    erteilen möchten, werden gebeten, das 
    Formular für die Erteilung der Vollmacht und 
    Weisungen zu verwenden, das von der 
    Internetadresse 
 
    www.eurokai.de 
 
    unter der Rubrik 'Investor Relations' unter 
    Menüpunkt 'Hauptversammlung' heruntergeladen 
    werden kann oder den Aktionären auf Wunsch 
    von der unter Ziff. II 1.) für die EUROKAI 
    GmbH & Co. KGaA genannten Adresse kostenlos 
    zugesandt wird. Bitte senden Sie Ihre 
    Vollmacht und Weisungen zusammen mit Ihrer 
    Eintrittskarte oder unter Angabe Ihrer 
    Eintrittskartennummer schriftlich, per 
    (Computer-)Fax oder E-Mail zur 
    organisatorischen Erleichterung bis zum 24. 
    Mai 2019 (bei uns eingehend) an die unter 
    Ziff. II 1.) für die EUROKAI GmbH & Co. KGaA 
    genannte Adresse. Rechtzeitig erteilte 
    Vollmachten und Weisungen können auch auf 
    diesem Wege bis zum gleichen Zeitpunkt 
    geändert oder widerrufen werden. 
3.) *Hinweise zum Datenschutz* 
 
    Wenn Aktionäre sich für die Hauptversammlung 
    anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht 
    erteilen, erheben wir personenbezogene Daten 
    über den Aktionär und/oder den 
    Bevollmächtigten. Dies geschieht, um 
    Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im 
    Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
    Die EUROKAI GmbH & Co. KGaA verarbeitet die 
    Daten als Verantwortliche unter Beachtung der 
    Bestimmungen der 
    EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie 
    aller weiteren maßgeblichen Gesetze. 
    Einzelheiten zum Umgang mit den 

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April 18, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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