Im Fall Wirecard hat die BaFin das Leerverkaufsverbot nicht verlängert. Damit steht das Unternehmen nicht mehr unter dem Schutz der Behörde. In der heute veröffentlichten Pressemitteilung heißt es: "Die Allgemeinverfügung der BaFin galt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr. Sie ist mit Ablauf dieses Zeitpunkts ausgelaufen". Rückblick: Die BaFin hatte am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, ...Den vollständigen Artikel lesen ...