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DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2019 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WASGAU Produktions & Handels AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.06.2019 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-23 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
WASGAU Produktions & Handels AG Pirmasens WKN 701600 
ISIN DE0007016008 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 
dem 5. Juni 2019, um 15:00 Uhr in der WASGAUHALLE 
(Messegelände), Zeppelinstraße 11, 66953 
Pirmasens, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Das Versammlungslokal öffnet um 14:00 Uhr. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, der Lageberichte für die WASGAU 
   Produktions & Handels AG und den Konzern, 
   jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB), der gesonderte 
   nichtfinanzielle Konzernbericht 2018 nach § 
   315b Abs. 3 HGB sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Die vorgenannten Unterlagen 
   (einschließlich des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns) 
   liegen von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Blocksbergstraße 183, 66955 Pirmasens zur 
   Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie sind 
   zudem gemäß § 124a Aktiengesetz (AktG) im 
   Internet unter 
 
   www.wasgau-ag.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zugänglich. 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos 
   eine Abschrift dieser Unterlagen. Ferner werden 
   diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine 
   Beschlussfassung erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 4.619.315,84 wie folgt zu verwenden: 
 
   - Zahlung einer Dividende   EUR 792.000,00 
   von EUR 0,12 je 
   dividendenberechtigte Aktie 
   - Vortrag des verbleibenden EUR 3.827.315,84 
   Bilanzgewinns auf neue 
   Rechnung 
   - Bilanzgewinn              EUR 4.619.315,84 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit 
   dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 11. 
   Juni 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 
   2018 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 
   2018 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 
   30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten 
   Abschlusses und Zwischenlageberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die 
   Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses 
   vor, die 
 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Saarbrücken 
 
   a) für das Geschäftsjahr 2019 zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer sowie 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
      Juni 2019 enthaltenen verkürzten 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts zu 
      wählen. 
 
   Vor Unterbreitung der Wahlvorschläge hat der 
   Aufsichtsrat von der PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
   am Main, Zweigniederlassung Saarbrücken, die 
   vom Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit 
   eingeholt. Der Finanz- und Prüfungsausschuss 
   hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
   Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014). 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die beiden 
   Wahlvorschläge entscheiden zu lassen. 
 
*WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
*I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 6.600.000 Stück. 
Sämtliche der ausgegebenen Aktien sind stimmberechtigt 
und gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beträgt also 6.600.000 Stimmen. Zum Zeitpunkt der 
Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind die am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister eingetragenen Namens-Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 29. 
Mai 2019 (24:00 Uhr) eingehend bei der Gesellschaft 
unter folgender Anschrift anmelden: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
Stichwort: 'Anmeldung HV' 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
Telefax: + 49 (0)6331-558100 
E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de 
 
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 5. Juni 2019 
sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. 
Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die im 
Aktienregister der Gesellschaft genannten Aktionäre 
übersenden. 
 
Jeder Aktionär, der sich form- und fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmeldet, erhält eine Eintrittskarte 
übersandt. Bei Einlass zur Hauptversammlung wird ihm 
gegen Vorlage der Eintrittskarte eine Stimmkarte mit 
Angabe der Anzahl der von ihm vertretenen Aktien 
ausgehändigt. Anders als die vorstehend beschriebene 
Anmeldung ist die Eintrittskarte jedoch nicht 
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der 
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen 
oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei 
wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der 
insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten 
abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises 
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht 
folgende Adresse zur Verfügung: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
Stichwort: 'Anmeldung HV' 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
 
Telefax: + 49 (0)6331-558100 
E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der 
Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. 
 
Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an 
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die 
Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch 
einen von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem 
Stimmrechtsvertreter müssen dazu mittels des von der 
Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars eine 
Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts in Textform erteilt werden. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist 
verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten 
Weisungen abzustimmen. Fehlen zu einzelnen oder allen 
Tagesordnungspunkten Weisungen, so übt der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter die 
Stimmrechte insoweit nicht aus. Bei unklaren oder 
missverständlichen Weisungen zu einzelnen oder allen 
Tagesordnungspunkten enthält sich der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter insoweit der 
Stimme. Bitte beachten Sie, dass der 
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen 

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April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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