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DGAP-News: WASGAU Produktions & Handels AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 05.06.2019 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-23 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
WASGAU Produktions & Handels AG Pirmasens WKN 701600
ISIN DE0007016008
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch,
dem 5. Juni 2019, um 15:00 Uhr in der WASGAUHALLE
(Messegelände), Zeppelinstraße 11, 66953
Pirmasens, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Das Versammlungslokal öffnet um 14:00 Uhr.
*TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, der Lageberichte für die WASGAU
Produktions & Handels AG und den Konzern,
jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1
des Handelsgesetzbuchs (HGB), der gesonderte
nichtfinanzielle Konzernbericht 2018 nach §
315b Abs. 3 HGB sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
Die vorgenannten Unterlagen
(einschließlich des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns)
liegen von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Blocksbergstraße 183, 66955 Pirmasens zur
Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie sind
zudem gemäß § 124a Aktiengesetz (AktG) im
Internet unter
www.wasgau-ag.de
unter der Rubrik Investor Relations zugänglich.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos
eine Abschrift dieser Unterlagen. Ferner werden
diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung
zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine
Beschlussfassung erforderlich.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von EUR 4.619.315,84 wie folgt zu verwenden:
- Zahlung einer Dividende EUR 792.000,00
von EUR 0,12 je
dividendenberechtigte Aktie
- Vortrag des verbleibenden EUR 3.827.315,84
Bilanzgewinns auf neue
Rechnung
- Bilanzgewinn EUR 4.619.315,84
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit
dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf Auszahlung der Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 11.
Juni 2019.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr
2018 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr
2018 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum
30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die
Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses
vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, Zweigniederlassung Saarbrücken
a) für das Geschäftsjahr 2019 zum
Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer sowie
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzbericht zum 30.
Juni 2019 enthaltenen verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts zu
wählen.
Vor Unterbreitung der Wahlvorschläge hat der
Aufsichtsrat von der PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, Zweigniederlassung Saarbrücken, die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex
vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit
eingeholt. Der Finanz- und Prüfungsausschuss
hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16
Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014).
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die beiden
Wahlvorschläge entscheiden zu lassen.
*WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG*
*I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung*
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 6.600.000 Stück.
Sämtliche der ausgegebenen Aktien sind stimmberechtigt
und gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt also 6.600.000 Stimmen. Zum Zeitpunkt der
Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
*II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind die am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister eingetragenen Namens-Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 29.
Mai 2019 (24:00 Uhr) eingehend bei der Gesellschaft
unter folgender Anschrift anmelden:
WASGAU Produktions & Handels AG
Stichwort: 'Anmeldung HV'
Postfach 23 32
66951 Pirmasens
Telefax: + 49 (0)6331-558100
E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 5. Juni 2019
sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw.
Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die im
Aktienregister der Gesellschaft genannten Aktionäre
übersenden.
Jeder Aktionär, der sich form- und fristgerecht zur
Hauptversammlung anmeldet, erhält eine Eintrittskarte
übersandt. Bei Einlass zur Hauptversammlung wird ihm
gegen Vorlage der Eintrittskarte eine Stimmkarte mit
Angabe der Anzahl der von ihm vertretenen Aktien
ausgehändigt. Anders als die vorstehend beschriebene
Anmeldung ist die Eintrittskarte jedoch nicht
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für
den Zugang zur Hauptversammlung.
*III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen
oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei
wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der
insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten
abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht
folgende Adresse zur Verfügung:
WASGAU Produktions & Handels AG
Stichwort: 'Anmeldung HV'
Postfach 23 32
66951 Pirmasens
Telefax: + 49 (0)6331-558100
E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der
Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.
Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch
einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem
Stimmrechtsvertreter müssen dazu mittels des von der
Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars eine
Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts in Textform erteilt werden. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist
verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten
Weisungen abzustimmen. Fehlen zu einzelnen oder allen
Tagesordnungspunkten Weisungen, so übt der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter die
Stimmrechte insoweit nicht aus. Bei unklaren oder
missverständlichen Weisungen zu einzelnen oder allen
Tagesordnungspunkten enthält sich der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter insoweit der
Stimme. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen
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April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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