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Dow Jones News
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DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: -3-

DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2019 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WASGAU Produktions & Handels AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.06.2019 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-23 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
WASGAU Produktions & Handels AG Pirmasens WKN 701600 
ISIN DE0007016008 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 
dem 5. Juni 2019, um 15:00 Uhr in der WASGAUHALLE 
(Messegelände), Zeppelinstraße 11, 66953 
Pirmasens, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Das Versammlungslokal öffnet um 14:00 Uhr. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, der Lageberichte für die WASGAU 
   Produktions & Handels AG und den Konzern, 
   jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB), der gesonderte 
   nichtfinanzielle Konzernbericht 2018 nach § 
   315b Abs. 3 HGB sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Die vorgenannten Unterlagen 
   (einschließlich des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns) 
   liegen von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Blocksbergstraße 183, 66955 Pirmasens zur 
   Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie sind 
   zudem gemäß § 124a Aktiengesetz (AktG) im 
   Internet unter 
 
   www.wasgau-ag.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zugänglich. 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos 
   eine Abschrift dieser Unterlagen. Ferner werden 
   diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine 
   Beschlussfassung erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 4.619.315,84 wie folgt zu verwenden: 
 
   - Zahlung einer Dividende   EUR 792.000,00 
   von EUR 0,12 je 
   dividendenberechtigte Aktie 
   - Vortrag des verbleibenden EUR 3.827.315,84 
   Bilanzgewinns auf neue 
   Rechnung 
   - Bilanzgewinn              EUR 4.619.315,84 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit 
   dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 11. 
   Juni 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 
   2018 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 
   2018 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 
   30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten 
   Abschlusses und Zwischenlageberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die 
   Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses 
   vor, die 
 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Saarbrücken 
 
   a) für das Geschäftsjahr 2019 zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer sowie 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
      Juni 2019 enthaltenen verkürzten 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts zu 
      wählen. 
 
   Vor Unterbreitung der Wahlvorschläge hat der 
   Aufsichtsrat von der PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
   am Main, Zweigniederlassung Saarbrücken, die 
   vom Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit 
   eingeholt. Der Finanz- und Prüfungsausschuss 
   hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
   Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014). 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die beiden 
   Wahlvorschläge entscheiden zu lassen. 
 
*WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
*I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 6.600.000 Stück. 
Sämtliche der ausgegebenen Aktien sind stimmberechtigt 
und gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beträgt also 6.600.000 Stimmen. Zum Zeitpunkt der 
Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind die am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister eingetragenen Namens-Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 29. 
Mai 2019 (24:00 Uhr) eingehend bei der Gesellschaft 
unter folgender Anschrift anmelden: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
Stichwort: 'Anmeldung HV' 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
Telefax: + 49 (0)6331-558100 
E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de 
 
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 5. Juni 2019 
sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. 
Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die im 
Aktienregister der Gesellschaft genannten Aktionäre 
übersenden. 
 
Jeder Aktionär, der sich form- und fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmeldet, erhält eine Eintrittskarte 
übersandt. Bei Einlass zur Hauptversammlung wird ihm 
gegen Vorlage der Eintrittskarte eine Stimmkarte mit 
Angabe der Anzahl der von ihm vertretenen Aktien 
ausgehändigt. Anders als die vorstehend beschriebene 
Anmeldung ist die Eintrittskarte jedoch nicht 
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der 
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen 
oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei 
wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der 
insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten 
abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises 
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht 
folgende Adresse zur Verfügung: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
Stichwort: 'Anmeldung HV' 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
 
Telefax: + 49 (0)6331-558100 
E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der 
Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. 
 
Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an 
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die 
Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch 
einen von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem 
Stimmrechtsvertreter müssen dazu mittels des von der 
Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars eine 
Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts in Textform erteilt werden. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist 
verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten 
Weisungen abzustimmen. Fehlen zu einzelnen oder allen 
Tagesordnungspunkten Weisungen, so übt der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter die 
Stimmrechte insoweit nicht aus. Bei unklaren oder 
missverständlichen Weisungen zu einzelnen oder allen 
Tagesordnungspunkten enthält sich der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter insoweit der 
Stimme. Bitte beachten Sie, dass der 
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: -2-

oder dem Stellen von Fragen oder von Anträgen 
entgegennimmt und Verfahrensanträge und unangekündigte 
Anträge von Aktionären nicht unterstützen wird. 
Vollmacht und Weisungen müssen spätestens am 4. Juni 
2019 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der 
vorstehend genannten Adresse eingegangen sein. Nach dem 
4. Juni 2019 (24:00 Uhr) können erteilte Vollmachten 
und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend 
genannte Adresse nicht mehr geändert werden. Ein 
Widerruf bei Teilnahme an der Hauptversammlung bleibt 
unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung des von der 
Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters muss 
die Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden 
Bestimmungen in Abschnitt II. form- und fristgerecht 
zugehen. Daneben wird zusätzlich für an der 
Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre, die diese vor 
der Abstimmung verlassen müssen, die Möglichkeit 
bestehen, einem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter mittels eines anderen, von der 
Gesellschaft dafür vorgesehenen Formulars Vollmacht und 
bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu 
erteilen. 
 
Ein Vollmachtsformular, das für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht in den vorstehend genannten Fällen 
im Vorfeld der Hauptversammlung verwendet werden kann, 
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung und 
der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugesandt wird. Die Vollmachtsformulare können zudem 
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
Adresse angefordert werden: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
Stichwort: 'Anmeldung HV' 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
 
Telefax: + 49 (0)6331-558100 
E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de 
 
Ferner können die Vollmachtsformulare im Internet unter 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
abgerufen werden. 
 
Insbesondere für die Bevollmächtigung von 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, 
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG und §§ 135 Abs. 10, 
125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und 
Institutionen können daneben auch etwaige, von diesen 
Personen und Institutionen zur Verfügung gestellte 
Formulare genutzt werden. Auch in diesen Fällen ist 
eine form- und fristgerechte Anmeldung zur 
Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen in 
Abschnitt II. erforderlich. 
 
Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung in der 
Hauptversammlung selbst verwendet werden können, 
erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre 
Bevollmächtigten am Tag der Hauptversammlung an der 
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen 
zurückweisen. Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben 
auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur 
persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung 
berechtigt und können eine zuvor erteilte Vollmacht an 
der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
Textform widerrufen. 
 
*IV. Rechte der Aktionäre* 
 
*1.* 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft 
oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
500.000,00 (dies entspricht 166.667 Aktien der 
Gesellschaft) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
und muss ihm spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2019, 
24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
Ergänzungsverlangen an folgende Adresse: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
- Vorstand - 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
 
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 
Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der Aktien sind (wobei der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 
121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung 
werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger veröffentlicht. 
 
Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
bekannt gemacht und den im Aktienregister eingetragenen 
Aktionären mitgeteilt. 
 
*2.* 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung (Gegenanträge) 
sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern 
(Wahlvorschläge) übersenden. Gegenanträge und 
Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
werden einschließlich des Namens des Aktionärs, 
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft 
unter der Adresse 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
zugänglich gemacht, wenn der Gegenantrag mitsamt der 
gesetzlich vorgeschriebenen Begründung bzw. der 
Wahlvorschlag mitsamt einer etwaigen, aber gesetzlich 
nicht vorgeschriebenen Begründung der Gesellschaft in 
Textform unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens 
zum Ablauf des 21. Mai 2019 (24:00 Uhr) zugehen: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
- Vorstand - 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
Telefax: +49 (0)6331-558100 
E-Mail: vorstand.hv@wasgau-ag.de 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die die 
vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, sowie 
deren Begründung werden nicht zugänglich gemacht. 
Darüber hinaus brauchen Gegenanträge unter den in § 126 
Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen nicht zugänglich 
gemacht zu werden, zum Beispiel, weil der Gegenantrag 
zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht 
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 
Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. 
 
Darüber hinaus braucht die Begründung eines zulässigen 
Gegenantrags und Wahlvorschlags nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. 
 
Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der 
Beschlussfassung Gegenanträge oder Wahlvorschläge, so 
kann der Vorstand der Gesellschaft die Gegenanträge 
oder Wahlvorschläge und ihre Begründung zusammenfassen 
(§ 126 Abs. 3 AktG). 
 
*3.* 
*Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. In den Fällen des § 131 Abs. 3 AktG 
darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
*V. Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und 
Dokumente, darunter diese Einberufung der 
Hauptversammlung, Anträge von Aktionären sowie 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG finden sich im Internet unter 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung. 
Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu 
machende Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme aus. 
 
Die Abstimmungsergebnisse sowie die nach § 130 Abs. 2 
Satz 2 AktG erforderlichen Angaben werden nach der 
Hauptversammlung ebenfalls im Internet unter 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
bekannt gegeben. 
 
*VI. Informationen zum Datenschutz* 
 
Die WASGAU Produktions & Handels AG verarbeitet 
personenbezogene Daten (Name, Anschrift, 
E-Mail-Adresse, Aktionärsnummer, Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der 
Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze, um Aktionären die Ausübung ihrer 
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung der WASGAU 
Produktions & Handels AG zu ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für 
Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung der WASGAU 
Produktions & Handels AG zwingend erforderlich. Für die 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die 
WASGAU Produktions & Handels AG die verantwortliche 
Stelle, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 
(1) c) Datenschutz-Grundverordnung. 
 
Der Dienstleister der WASGAU Produktions & Handels AG, 
welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
beauftragt wurde, erhält von der WASGAU Produktions & 
Handels AG nur solche personenbezogenen Daten, welche 
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

erforderlich sind und verarbeitet die Daten 
ausschließlich nach Weisung der WASGAU Produktions 
& Handels AG. 
 
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel 
III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte 
können Sie gegenüber der WASGAU Produktions & Handels 
AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
 
datenschutz@wasgau-ag.de 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
- Datenschutzbeauftragter - 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 
Datenschutz-Grundverordnung zu. 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der 
Internetseite der WASGAU Produktions & Handels AG unter 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Datenschutz zu finden. Unseren 
betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie bei 
Bedarf über die vorstehend wiedergegebene 
E-Mail-Adresse bzw. die vorstehend angegebenen 
Kontaktdaten. 
 
Pirmasens, im April 2019 
 
*WASGAU Produktions & Handels AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: WASGAU Produktions & Handels AG 
             Blocksbergstraße 183 
             66955 Pirmasens 
             Deutschland 
Telefon:     +49 6331 558150 
Fax:         +49 6331 558100 
E-Mail:      anmeldung.hv@wasgau-ag.de 
Internet:    https://wasgau-ag.de 
ISIN:        DE0007016008 
WKN:         701600 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt am Main 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
802415 2019-04-23 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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