Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Kurze Gold-Preis-Konsolidierung zum Einstieg in diese Aktie nutzen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
539 Leser
Artikel bewerten:
(9)

DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-23 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Sixt Leasing SE Pullach Inhaber-Stammaktien 
WKN A0DPRE / ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 
227195 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
der Sixt Leasing SE, Pullach im Isartal Wir laden 
unsere Aktionäre zu der am 
*3. Juni 2019, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), im 
Westin Grand Hotel, Arabellastraße 6, 81925 
München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt 
   Leasing SE, des Berichts über die Lage des 
   Konzerns und der Sixt Leasing SE 
   einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) 
   lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend 
   erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Der im festgestellten Jahresabschluss der 
   Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
   35.421.407,28 wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 9.893.564,64 
   Dividende von EUR 0,48 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 25.527.842,64 
                              EUR 35.421.407,28 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist 
   am Donnerstag, den 6. Juni 2019, zur Zahlung 
   fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende 
   Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass 
   die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und 
   damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger sämtliche 20.611.593 von der 
   Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird 
   in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der bei unveränderter Höhe der 
   Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue 
   Rechnung vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing SE für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2018 jeweils Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 jeweils 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für eine prüferische 
   Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2020 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2020 
 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat 
   der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für 
   die Wahl des Abschlussprüfers frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung der 
   Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)* 
 
   Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll 
   modernisiert und angepasst werden, um der 
   Gesellschaft zusätzliche Flexibilität bei der 
   Umsetzung ihres Geschäftsmodells zu geben. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
    Absatz 1 von § 2 der Satzung (Gegenstand 
    des Unternehmens) wird insgesamt wie folgt 
    neu gefasst: 
 
   'Gegenstand des Unternehmens ist: 
 
   (a) die Durchführung von Leasinggeschäften 
       über Kraftfahrzeuge und 
       Kraftfahrzeugzubehör als Leasinggeber mit 
       einer ordentlichen Vertragslaufzeit von 
       jeweils mindestens 11 Monaten; 
   (b) die Verwaltung von Kraftfahrzeugflotten 
       und Kraftfahrzeugzubehör 
       (Fuhrparkmanagement); 
   (c) die Vermittlung von Kaufverträgen und 
       Leasingverträgen über Kraftfahrzeuge; 
   (d) die Vermittlung von kraftfahrzeugbezogenen 
       Versicherungen und Schutzbriefen, der 
       Handel mit kraftfahrzeugbezogenen Waren, 
       die Vermittlung von kraftfahrzeugbezogenen 
       Waren, die Erbringung und Vermittlung von 
       Dienstleistungen betreffend 
       Schadensmanagement, Wartung, Reparatur, 
       Zulassung, Abmeldung, Spedition und 
       Überführung von Kraftfahrzeugen, 
       Erstellung und Prüfung von Gutachten und 
       Bewertungen von Kraftfahrzeugen, 
       Erstellung und Vermittlung von 
       Kraftfahrzeugvergleichen und 
       Kraftfahrzeugkostenvergleichen; sowie 
   (e) im Zusammenhang mit Geschäften gem. lit. 
       (a), (b) oder (c): 
 
       i.   die Erbringung und Vermittlung von 
            kraftfahrzeugbezogenen 
            Dienstleistungen mit Ausnahme der 
            Vermietung von Kraftfahrzeugen 
            sowie der Vermittlung von 
            Mietverträgen über Kraftfahrzeuge, 
            soweit diese Dienstleistungen nicht 
            in lit. (e) (iii) aufgeführt sind; 
       ii.  die Verwertung von und der Handel 
            mit Kraftfahrzeugen; 
       iii. die Vermittlung von kurzzeitigen 
            Mietverträgen über Kraftfahrzeuge 
            als Werkstatt-, Unfallersatz- oder 
            Leasingvorabfahrzeuge.' 
 
*Unterlagen zur Tagesordnung* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://ir.sixt-leasing.de/hv 
 
insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht: 
 
- die Hauptversammlungseinladung; 
- der festgestellte Jahresabschluss und der 
  gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über 
  die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE 
  einschließlich der Erläuterungen zu den 
  Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
  HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der 
  Sixt Leasing SE, jeweils für das Geschäftsjahr 
  2018; 
- der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands 
  (als Bestandteil der 
  Hauptversammlungseinladung). 
 
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie 
können von den Aktionären ferner ab Einberufung der 
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft (Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach) 
während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. 
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen 
Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. 
Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten 
an: 
 
Sixt Leasing SE 
- Investor Relations - 
Zugspitzstraße 1 
82049 Pullach 
Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 
E-Mail: hv@sixt-leasing.com 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.