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Dow Jones News
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(4)

DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-23 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Sixt Leasing SE Pullach Inhaber-Stammaktien 
WKN A0DPRE / ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB 
227195 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
der Sixt Leasing SE, Pullach im Isartal Wir laden 
unsere Aktionäre zu der am 
*3. Juni 2019, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), im 
Westin Grand Hotel, Arabellastraße 6, 81925 
München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt 
   Leasing SE, des Berichts über die Lage des 
   Konzerns und der Sixt Leasing SE 
   einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) 
   lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend 
   erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Der im festgestellten Jahresabschluss der 
   Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
   35.421.407,28 wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 9.893.564,64 
   Dividende von EUR 0,48 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 25.527.842,64 
                              EUR 35.421.407,28 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist 
   am Donnerstag, den 6. Juni 2019, zur Zahlung 
   fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende 
   Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass 
   die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und 
   damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger sämtliche 20.611.593 von der 
   Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird 
   in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der bei unveränderter Höhe der 
   Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue 
   Rechnung vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing SE für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2018 jeweils Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 jeweils 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für eine prüferische 
   Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2020 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2020 
 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat 
   der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für 
   die Wahl des Abschlussprüfers frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung der 
   Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)* 
 
   Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll 
   modernisiert und angepasst werden, um der 
   Gesellschaft zusätzliche Flexibilität bei der 
   Umsetzung ihres Geschäftsmodells zu geben. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
    Absatz 1 von § 2 der Satzung (Gegenstand 
    des Unternehmens) wird insgesamt wie folgt 
    neu gefasst: 
 
   'Gegenstand des Unternehmens ist: 
 
   (a) die Durchführung von Leasinggeschäften 
       über Kraftfahrzeuge und 
       Kraftfahrzeugzubehör als Leasinggeber mit 
       einer ordentlichen Vertragslaufzeit von 
       jeweils mindestens 11 Monaten; 
   (b) die Verwaltung von Kraftfahrzeugflotten 
       und Kraftfahrzeugzubehör 
       (Fuhrparkmanagement); 
   (c) die Vermittlung von Kaufverträgen und 
       Leasingverträgen über Kraftfahrzeuge; 
   (d) die Vermittlung von kraftfahrzeugbezogenen 
       Versicherungen und Schutzbriefen, der 
       Handel mit kraftfahrzeugbezogenen Waren, 
       die Vermittlung von kraftfahrzeugbezogenen 
       Waren, die Erbringung und Vermittlung von 
       Dienstleistungen betreffend 
       Schadensmanagement, Wartung, Reparatur, 
       Zulassung, Abmeldung, Spedition und 
       Überführung von Kraftfahrzeugen, 
       Erstellung und Prüfung von Gutachten und 
       Bewertungen von Kraftfahrzeugen, 
       Erstellung und Vermittlung von 
       Kraftfahrzeugvergleichen und 
       Kraftfahrzeugkostenvergleichen; sowie 
   (e) im Zusammenhang mit Geschäften gem. lit. 
       (a), (b) oder (c): 
 
       i.   die Erbringung und Vermittlung von 
            kraftfahrzeugbezogenen 
            Dienstleistungen mit Ausnahme der 
            Vermietung von Kraftfahrzeugen 
            sowie der Vermittlung von 
            Mietverträgen über Kraftfahrzeuge, 
            soweit diese Dienstleistungen nicht 
            in lit. (e) (iii) aufgeführt sind; 
       ii.  die Verwertung von und der Handel 
            mit Kraftfahrzeugen; 
       iii. die Vermittlung von kurzzeitigen 
            Mietverträgen über Kraftfahrzeuge 
            als Werkstatt-, Unfallersatz- oder 
            Leasingvorabfahrzeuge.' 
 
*Unterlagen zur Tagesordnung* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://ir.sixt-leasing.de/hv 
 
insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht: 
 
- die Hauptversammlungseinladung; 
- der festgestellte Jahresabschluss und der 
  gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über 
  die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE 
  einschließlich der Erläuterungen zu den 
  Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
  HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der 
  Sixt Leasing SE, jeweils für das Geschäftsjahr 
  2018; 
- der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands 
  (als Bestandteil der 
  Hauptversammlungseinladung). 
 
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie 
können von den Aktionären ferner ab Einberufung der 
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft (Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach) 
während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. 
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen 
Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. 
Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten 
an: 
 
Sixt Leasing SE 
- Investor Relations - 
Zugspitzstraße 1 
82049 Pullach 
Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 
E-Mail: hv@sixt-leasing.com 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger EUR 20.611.593,00 und ist eingeteilt 
in insgesamt 20.611.593 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der 
Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger 20.611.593. 
 
Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG 
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der 
Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache 
erfolgen. 
 
Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (und 
damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in 
Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch 
das depotführende Institut erforderlich und 
ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag/Record Date), d.h. auf Montag, den 
13. Mai 2019, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis 
der Berechtigung zur Teilnahme müssen der Sixt Leasing 
SE spätestens bis Montag, den 27. Mai 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
Sixt Leasing SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: +49 (0) 89 / 210 27-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Nach Erfüllung der vorstehenden 
Teilnahmevoraussetzungen werden den 
teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern 
lediglich organisatorische Hilfsmittel. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden 
Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten 
sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz zu 
dem dort genannten Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag oder der Anmeldung zur 
Hauptversammlung ist keine Sperre für die 
Veräußerung von Aktien verbunden. Aktionäre können 
über ihre Aktien daher auch am und nach dem 
Nachweisstichtag sowie nach erfolgter Anmeldung zur 
Hauptversammlung frei verfügen. Solche Verfügungen 
haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang 
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für einen Erwerb 
oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder nach dem 
Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder 
nach dem Nachweisstichtag Aktien der Gesellschaft 
erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien daher auf der 
Hauptversammlung aus eigenem Recht weder teilnahme- 
noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, einen 
Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine 
Vereinigung von Aktionären oder von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter, zu beauftragen, für sie 
an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht 
auszuüben. Auch in diesem Fall müssen für den 
betreffenden Aktienbestand die weiter oben genannten 
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. 
 
Auf die Vollmacht finden die gesetzlichen Vorschriften 
Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen daher der Textform, wenn weder 
ein Kreditinstitut, noch eine Vereinigung von 
Aktionären oder eine sonstige, einem Kreditinstitut 
gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG 
gleichgestellte Person oder Personenvereinigung 
bevollmächtigt wird. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Vereinigung von Aktionären oder einer sonstigen, einem 
Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 
AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung 
gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 
135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht 
nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine 
gesetzliche Textformerfordernis findet bei diesen 
Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender 
Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden 
Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen 
eigene Formerfordernisse fest; Einzelheiten sind ggf. 
bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl vor als auch 
noch während der Hauptversammlung erfolgen. 
Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung vor 
bzw. außerhalb der Hauptversammlung verwendet 
werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären 
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
übersandt. Vollmachtsformulare, die zur 
Vollmachtserteilung auf der Hauptversammlung selbst 
verwendet werden können, erhalten teilnahmeberechtigte 
Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur 
Hauptversammlung. Teilnahmeberechtigte Aktionäre 
bleiben auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur 
persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung 
berechtigt. 
 
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können 
sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als 
auch durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den 
Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises 
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend 
genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere 
auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail 
erfolgen kann: 
 
Sixt Leasing SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der 
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, 
erübrigt sich ein gesonderter Nachweis. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts 
auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen 
in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die 
Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind 
verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen 
abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso 
wie die Vollmacht der Textform; Gleiches gilt für den 
Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten 
Weisungen sowie deren Änderungen. Die Vertretung 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene 
Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die 
Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen 
Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur 
Ausübung des Stimmrechts über sonstige Beschlussanträge 
oder zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte auf der 
Hauptversammlung nehmen die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Für die 
Bevollmächtigung kann das auf der Eintrittskarte 
aufgedruckte Formular zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter verwendet werden. Vollmachten und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis 
spätestens Mittwoch, den 29. Mai 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse 
zugehen: 
 
Sixt Leasing SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Daneben kann eine Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum 
Beginn der Abstimmung auch noch auf der 
Hauptversammlung selbst erfolgen; ein entsprechendes 
Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. 
ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der 
Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. 
 
Das Recht der Aktionäre, persönlich oder durch einen 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung 
teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, bleibt von 
einer Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unberührt. 
Im Falle der persönlichen Teilnahme des Aktionärs oder 
eines von ihm bevollmächtigten Dritten an der 
Hauptversammlung erlischt ein zuvor erteilter Auftrag 
an die von der Gesellschaft benannten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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