DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-23 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Sixt Leasing SE Pullach Inhaber-Stammaktien
WKN A0DPRE / ISIN DE000A0DPRE6 Amtsgericht München, HRB
227195 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Sixt Leasing SE, Pullach im Isartal Wir laden
unsere Aktionäre zu der am
*3. Juni 2019, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), im
Westin Grand Hotel, Arabellastraße 6, 81925
München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt
Leasing SE, des Berichts über die Lage des
Konzerns und der Sixt Leasing SE
einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht
vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten
Unterlagen der Hauptversammlung nach der
gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG)
lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend
erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
Der im festgestellten Jahresabschluss der
Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR
35.421.407,28 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 9.893.564,64
Dividende von EUR 0,48
je dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung EUR 25.527.842,64
EUR 35.421.407,28
Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist
am Donnerstag, den 6. Juni 2019, zur Zahlung
fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass
die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und
damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger sämtliche 20.611.593 von der
Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl
der dividendenberechtigten Aktien bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird
in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der bei unveränderter Höhe der
Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie
entsprechend angepasste Beträge für die
Ausschüttungssumme und den Vortrag auf neue
Rechnung vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing SE für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2018 jeweils Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 jeweils
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers für eine prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen im
Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2020 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
- zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019
sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019
und
- zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2020
zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss
gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat
der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2
Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für
die Wahl des Abschlussprüfers frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers
auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über eine Änderung der
Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)*
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll
modernisiert und angepasst werden, um der
Gesellschaft zusätzliche Flexibilität bei der
Umsetzung ihres Geschäftsmodells zu geben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
Absatz 1 von § 2 der Satzung (Gegenstand
des Unternehmens) wird insgesamt wie folgt
neu gefasst:
'Gegenstand des Unternehmens ist:
(a) die Durchführung von Leasinggeschäften
über Kraftfahrzeuge und
Kraftfahrzeugzubehör als Leasinggeber mit
einer ordentlichen Vertragslaufzeit von
jeweils mindestens 11 Monaten;
(b) die Verwaltung von Kraftfahrzeugflotten
und Kraftfahrzeugzubehör
(Fuhrparkmanagement);
(c) die Vermittlung von Kaufverträgen und
Leasingverträgen über Kraftfahrzeuge;
(d) die Vermittlung von kraftfahrzeugbezogenen
Versicherungen und Schutzbriefen, der
Handel mit kraftfahrzeugbezogenen Waren,
die Vermittlung von kraftfahrzeugbezogenen
Waren, die Erbringung und Vermittlung von
Dienstleistungen betreffend
Schadensmanagement, Wartung, Reparatur,
Zulassung, Abmeldung, Spedition und
Überführung von Kraftfahrzeugen,
Erstellung und Prüfung von Gutachten und
Bewertungen von Kraftfahrzeugen,
Erstellung und Vermittlung von
Kraftfahrzeugvergleichen und
Kraftfahrzeugkostenvergleichen; sowie
(e) im Zusammenhang mit Geschäften gem. lit.
(a), (b) oder (c):
i. die Erbringung und Vermittlung von
kraftfahrzeugbezogenen
Dienstleistungen mit Ausnahme der
Vermietung von Kraftfahrzeugen
sowie der Vermittlung von
Mietverträgen über Kraftfahrzeuge,
soweit diese Dienstleistungen nicht
in lit. (e) (iii) aufgeführt sind;
ii. die Verwertung von und der Handel
mit Kraftfahrzeugen;
iii. die Vermittlung von kurzzeitigen
Mietverträgen über Kraftfahrzeuge
als Werkstatt-, Unfallersatz- oder
Leasingvorabfahrzeuge.'
*Unterlagen zur Tagesordnung*
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://ir.sixt-leasing.de/hv
insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht:
- die Hauptversammlungseinladung;
- der festgestellte Jahresabschluss und der
gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über
die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE
einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der
Sixt Leasing SE, jeweils für das Geschäftsjahr
2018;
- der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands
(als Bestandteil der
Hauptversammlungseinladung).
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie
können von den Aktionären ferner ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft (Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach)
während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen
Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt.
Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten
an:
Sixt Leasing SE
- Investor Relations -
Zugspitzstraße 1
82049 Pullach
Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518
E-Mail: hv@sixt-leasing.com
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
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April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -2-
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 20.611.593,00 und ist eingeteilt in insgesamt 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 20.611.593. Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (und damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag/Record Date), d.h. auf Montag, den 13. Mai 2019, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme müssen der Sixt Leasing SE spätestens bis Montag, den 27. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0) 89 / 210 27-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz zu dem dort genannten Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag oder der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am und nach dem Nachweisstichtag sowie nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung frei verfügen. Solche Verfügungen haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für einen Erwerb oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder nach dem Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder nach dem Nachweisstichtag Aktien der Gesellschaft erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien daher auf der Hauptversammlung aus eigenem Recht weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre haben die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, zu beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben. Auch in diesem Fall müssen für den betreffenden Aktienbestand die weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Auf die Vollmacht finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Personenvereinigung bevollmächtigt wird. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung von Aktionären oder einer sonstigen, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine gesetzliche Textformerfordernis findet bei diesen Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen eigene Formerfordernisse fest; Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl vor als auch noch während der Hauptversammlung erfolgen. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung vor bzw. außerhalb der Hauptversammlung verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung auf der Hauptversammlung selbst verwendet werden können, erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann: Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso wie die Vollmacht der Textform; Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen sowie deren Änderungen. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts über sonstige Beschlussanträge oder zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Für die Bevollmächtigung kann das auf der Eintrittskarte aufgedruckte Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter verwendet werden. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 29. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0)89 / 210 27 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Daneben kann eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung auch noch auf der Hauptversammlung selbst erfolgen; ein entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. Das Recht der Aktionäre, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, bleibt von einer Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unberührt. Im Falle der persönlichen Teilnahme des Aktionärs oder eines von ihm bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung erlischt ein zuvor erteilter Auftrag an die von der Gesellschaft benannten
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April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -3-
Stimmrechtsvertreter samt der zugehörigen Weisungen
ohne gesonderten Widerruf. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden in diesem Fall
auf der Grundlage einer zuvor an sie erteilten
Vollmacht nicht tätig.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung werden
den Aktionären nach Erfüllung der weiter oben genannten
Teilnahmevoraussetzungen zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt.
*Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung
nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2
und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Sixt
Leasing SE von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000
Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der
elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit
qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand
der Sixt Leasing SE zu richten und muss der
Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 3. Mai 2019,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten,
entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu
richten:
Sixt Leasing SE
- Vorstand -
Zugspitzstraße 1
82049 Pullach
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur):
hv@sixt-leasing.com
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung
bekannt gemacht.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§
126 Abs. 1, 127 AktG*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu
stellen sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung
vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern zu unterbreiten.
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge können der
Gesellschaft ferner auch vor der Hauptversammlung an
folgende Adresse übermittelt werden:
Sixt Leasing SE
- Investor Relations -
Zugspitzstraße 1
82049 Pullach
Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518
E-Mail: hv@sixt-leasing.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft
bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2019, 24:00 Uhr
(MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden
einschließlich des Namens des Aktionärs und einer
etwaigen Begründung sowie eventueller Stellungnahmen
der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://ir.sixt-leasing.de/hv
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt. Ferner kann die Gesellschaft auch noch
unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG
näher geregelten Voraussetzungen von einer
Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen
zusammenfassen.
Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der
Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie
dort nochmals gestellt bzw. unterbreitet werden. Das
Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung
Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw.
zu unterbreiten, bleibt unberührt.
*Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher
ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die
Auskunft verweigern. Ferner ist der Versammlungsleiter
nach näherer Maßgabe von § 19 Abs. 3 der Satzung
der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
*Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre und Internetseite, über welche die
Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art.
56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 126 Abs.
1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sowie die Einberufung der
Hauptversammlung und die weiteren Informationen nach §
124a AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://ir.sixt-leasing.de/hv
zugänglich gemacht.
Unter dieser Internetadresse werden nach der
Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.
Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Pullach, im April 2019
*Sixt Leasing SE*
_Der Vorstand_
*Informationen zum Datenschutz*
Die Sixt Leasing SE verarbeitet personenbezogene Daten
auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um
den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen
rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen sie im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt.
Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7
Datenschutz-Grundverordnung ('*DS-GVO*') ist die
Sixt Leasing SE
Zugspitzstraße 1
82049 Pullach
E-Mail: datenschutz@sixt-leasing.com
Die Sixt Leasing SE wird durch den Vorstand, bestehend
aus den Herren Michael Ruhl (Vorsitzender) und Björn
Waldow, vertreten.
Den Datenschutzbeauftragten der Sixt Leasing SE
erreichen Sie unter
Sixt Leasing SE
Datenschutz
Zugspitzstraße 1
82049 Pullach
E-Mail: datenschutz@sixt-leasing.com
Verarbeitet werden als personenbezogene Daten des
jeweiligen Aktionärs insbesondere Name und Vorname,
Wohnort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Weisungen an Stimmrechtsvertreter, Besitzart der Aktien
und Nummer der Eintrittskarte sowie gegebenenfalls
Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär
benannten Aktionärsvertreters. Soweit diese
personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären
insbesondere im Rahmen der Anmeldung zur
Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt
gegebenenfalls auch die Depot führende Bank deren
personenbezogene Daten an die Sixt Leasing SE bzw. an
von der Gesellschaft beauftragte externe Dienstleister.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für
die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen der Sixt
Leasing SE im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange
es zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen der
Sixt Leasing SE erforderlich ist, und anschließend
gelöscht. Für die im Zusammenhang mit
Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die
Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, es sei
denn, die längere Verarbeitung der Daten ist im
Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen,
Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung oder aus anderen
Gründen erforderlich.
Zum Zwecke der Ausrichtung und Abwicklung der
Hauptversammlung beauftragt die Sixt Leasing SE externe
Dienstleister. Diese Dienstleister erhalten von der
Sixt Leasing SE nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die
Daten ausschließlich nach Weisung der Sixt Leasing
SE. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Dritten,
insbesondere den Aktionären und Aktionärsvertretern, im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung
gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis (§
129 AktG) und im Rahmen der Bekanntmachung von
Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (§
122 Abs. 2 AktG) sowie von Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen von Aktionären (§§ 126, 127 AktG).
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der
Sixt Leasing SE bei Bestehen der entsprechenden
gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft gemäß Art.
15 DS-GVO, Berichtigung gemäß Art. 16 DS-GVO,
Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO sowie Einschränkung
der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO verlangen;
ferner besteht unter den entsprechenden gesetzlichen
Voraussetzungen ein Recht auf Datenübertragbarkeit
gemäß Art. 20 DS-GVO und ein Recht auf Widerspruch
gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten
gemäß Art. 21 DS-GVO. Diese Rechte können die
Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Sixt
Leasing SE unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@sixt-leasing.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
*Sixt Leasing SE*
Datenschutz
Zugspitzstraße 1
82049 Pullach
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein
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April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 DS-GVO zu.
2019-04-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sixt Leasing SE
Zugspitzstr. 1
82049 Pullach
Deutschland
E-Mail: hv-leasing@sixt.com
Internet: http://ir.sixt-leasing.de/hv
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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April 23, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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