Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Deutsche Wohnen (ISIN DE000A0HN5C6/ WKN A0HN5C) begrüßt die Urteile des Kammergerichts vom vergangenen Donnerstag, so die Deutsche Wohnen SE in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:Das Gericht hat in zwei Berufungsverfahren entschieden, dass die Berufungen, mit denen die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH ("WBF") den erneuten Erlass von einstweiligen Verfügungen gegen den Kauf der Blöcke D-Nord und C-Süd durch die Deutsche Wohnen begehrte, zurückgewiesen werden. In dem dritten Verfahren beabsichtigt das Kammergericht die Berufung der WBF per Beschluss, also ohne mündliche Verhandlung, auf Grund offensichtlicher Unbegründetheit zurückzuweisen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...