Stuttgart (ots) - Parteien haben keinen Anspruch auf Spenden, also nach Paragraf 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf eine Schenkung ohne Gegenleistung. Gerade das Grundgesetz, wonach Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken - und ihnen diese Aufgabe wirtschaftlich ermöglicht werden soll -, ermahnt Unternehmens- und Lobbyspender zur Zurückhaltung. Es geht nicht zuletzt um politische Waffengleichheit. Man sollte nicht gering achten, dass Parteien im demokratischen Prozess oft Funktionen übernehmen und zu seinem Funktionieren beitragen. Sie sind deshalb wichtig für diese Demokratie. Dazu brauchen sie kein Lock-Geld aus der Wirtschaft. Auf eines aber kann das Parteiensystem nicht verzichten: die Akzeptanz der Bürger.
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