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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
IMMOFINANZ AG: Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung 
 
2019-04-24 / 10:31 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*IMMOFINANZ AG* 
 
*Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung* 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 22. Mai 2019 um 10:00 Uhr MESZ 
(Ortszeit Wien) in der Halle F der Wiener Stadthalle, Roland-Rainer-Platz 1, 
AT-1150 Wien stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ 
AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung der 
Hauptversammlung am 22. Mai 2019 bis 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) nicht 
möglich ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 23. Mai 2019, 
um 0:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) fortgesetzt. 
 
*A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)* 
 
1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des 
konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom 
Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2018. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 
ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2018. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2018. 
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. 
 
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das 
Geschäftsjahr 2019. 
 
7. Wahlen von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat. 
 
8. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und der 
Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als 
über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der 
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs- und 
Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur 
Aktieneinziehung. 
 
*B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)* 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen 
Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 01. Mai 2019, gemäß § 108 
AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft 
(www.immofinanz.com) veröffentlicht: 
 
- Einberufung 
 
- Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat und Wahlvorschläge des 
Aufsichtsrats 
 
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Lagebericht 
 
- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Konzernlagebericht 
 
- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018 
 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung 
 
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG 
 
- Ergänzende Informationen zu den vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß Punkt 7 der 
Tagesordnung (Lebensläufe, Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG) 
 
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses 
zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit 
dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien) 
 
- Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für den von 
der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dipl.-Jur. Florian 
Beckermann). 
 
*C. **Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)* 
 
*1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)* 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen 
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung 
enthalten. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt 
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der 
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die 
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. 
 
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes 
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 
21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 01. Mai 
2019, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, 
zugehen. 
 
*2.* *Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden. 
 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die 
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 
87 Abs 2 AktG. 
 
Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG setzt sich derzeit aus sechs von der 
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Hinzu kommen drei nach dem 
Arbeitsverfassungsgesetz entsandte Aufsichtsratsmitglieder 
(Arbeitnehmervertreter). Es wird darauf hingewiesen, dass auf Neuwahlen in 
den Aufsichtsrat der Gesellschaft die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 
AktG zur Anwendung kommt. Gemäß § 86 Abs 9 AktG ist der Mindestanteil 
vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern weder die Mehrheit der 
gemäß Satzung bestellten Kapitalvertreter, noch die Mehrheit der 
gemäß § 110 ArbVG entsandten Aufsichtsratsmitglieder 
(Arbeitnehmervertreter) spätestens sechs Wochen vor einer Wahl oder 
Entsendung der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden 
widersprechen. Die Kapitalvertreter und die Arbeitnehmervertreter haben 
gemäß § 86 Abs 9 AktG einen Verzicht auf das Widerspruchsrecht 
vereinbart. Der Verzicht auf das Widerspruchsrecht wurde dem 
Aufsichtsratsvorsitzenden mitgeteilt (§ 86 Abs 9 letzter Satz AktG). Damit 
ist eine Gesamterfüllung nach § 86 Abs 7 AktG erforderlich. Um das 
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen, sind mindestens 
drei Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen und mindestens drei Sitze im 
Aufsichtsrat mit Männern zu besetzen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung sind zwei Frauen als Arbeitnehmervertreter in den 
Aufsichtsrat entsandt. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat 
ist folglich zumindest auf eine der Stellen eine Frau zu wählen, um das 
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen. Wenn sich die 
Zusammensetzung des Aufsichtsrats bis zur Hauptversammlung ändert, wird die 
Gesellschaft darüber auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.immofinanz.com [1]) sinngemäß nach § 106 Z 5 AktG informieren. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, 
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. 
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung sowie Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für 
jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum 
Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit 
spätestens am 13. Mai 2019, 
 
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder 
 
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 04:31 ET (08:31 GMT)

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