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DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung IMMOFINANZ AG: Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung 2019-04-24 / 10:31 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. *IMMOFINANZ AG* *Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung* Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 22. Mai 2019 um 10:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in der Halle F der Wiener Stadthalle, Roland-Rainer-Platz 1, AT-1150 Wien stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 bis 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) nicht möglich ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 23. Mai 2019, um 0:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) fortgesetzt. *A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)* 1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2018. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. 6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019. 7. Wahlen von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs- und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur Aktieneinziehung. *B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)* Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 01. Mai 2019, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) veröffentlicht: - Einberufung - Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat und Wahlvorschläge des Aufsichtsrats - Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Lagebericht - Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Konzernlagebericht - Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018 - Vorschlag für die Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG - Ergänzende Informationen zu den vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß Punkt 7 der Tagesordnung (Lebensläufe, Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG) - Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien) - Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dipl.-Jur. Florian Beckermann). *C. **Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)* *1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)* Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 01. Mai 2019, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, zugehen. *2.* *Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)* Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG setzt sich derzeit aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Hinzu kommen drei nach dem Arbeitsverfassungsgesetz entsandte Aufsichtsratsmitglieder (Arbeitnehmervertreter). Es wird darauf hingewiesen, dass auf Neuwahlen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG zur Anwendung kommt. Gemäß § 86 Abs 9 AktG ist der Mindestanteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern weder die Mehrheit der gemäß Satzung bestellten Kapitalvertreter, noch die Mehrheit der gemäß § 110 ArbVG entsandten Aufsichtsratsmitglieder (Arbeitnehmervertreter) spätestens sechs Wochen vor einer Wahl oder Entsendung der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprechen. Die Kapitalvertreter und die Arbeitnehmervertreter haben gemäß § 86 Abs 9 AktG einen Verzicht auf das Widerspruchsrecht vereinbart. Der Verzicht auf das Widerspruchsrecht wurde dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitgeteilt (§ 86 Abs 9 letzter Satz AktG). Damit ist eine Gesamterfüllung nach § 86 Abs 7 AktG erforderlich. Um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen, sind mindestens drei Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen und mindestens drei Sitze im Aufsichtsrat mit Männern zu besetzen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind zwei Frauen als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat ist folglich zumindest auf eine der Stellen eine Frau zu wählen, um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen. Wenn sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bis zur Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft darüber auf der Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com [1]) sinngemäß nach § 106 Z 5 AktG informieren. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der Vorschlag zur Beschlussfassung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 13. Mai 2019, - per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder - per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100
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