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DGAP-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur 26. -3-

DJ DGAP-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
IMMOFINANZ AG: Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung 
 
2019-04-24 / 10:31 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*IMMOFINANZ AG* 
 
*Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung* 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 22. Mai 2019 um 10:00 Uhr MESZ 
(Ortszeit Wien) in der Halle F der Wiener Stadthalle, Roland-Rainer-Platz 1, 
AT-1150 Wien stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ 
AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung der 
Hauptversammlung am 22. Mai 2019 bis 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) nicht 
möglich ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 23. Mai 2019, 
um 0:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) fortgesetzt. 
 
*A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)* 
 
1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des 
konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom 
Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2018. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 
ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2018. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2018. 
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. 
 
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das 
Geschäftsjahr 2019. 
 
7. Wahlen von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat. 
 
8. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und der 
Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als 
über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der 
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs- und 
Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur 
Aktieneinziehung. 
 
*B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)* 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen 
Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 01. Mai 2019, gemäß § 108 
AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft 
(www.immofinanz.com) veröffentlicht: 
 
- Einberufung 
 
- Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat und Wahlvorschläge des 
Aufsichtsrats 
 
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Lagebericht 
 
- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Konzernlagebericht 
 
- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018 
 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung 
 
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG 
 
- Ergänzende Informationen zu den vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß Punkt 7 der 
Tagesordnung (Lebensläufe, Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG) 
 
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses 
zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit 
dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien) 
 
- Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für den von 
der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dipl.-Jur. Florian 
Beckermann). 
 
*C. **Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)* 
 
*1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)* 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen 
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung 
enthalten. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt 
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der 
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die 
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. 
 
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes 
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 
21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 01. Mai 
2019, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, 
zugehen. 
 
*2.* *Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden. 
 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die 
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 
87 Abs 2 AktG. 
 
Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG setzt sich derzeit aus sechs von der 
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Hinzu kommen drei nach dem 
Arbeitsverfassungsgesetz entsandte Aufsichtsratsmitglieder 
(Arbeitnehmervertreter). Es wird darauf hingewiesen, dass auf Neuwahlen in 
den Aufsichtsrat der Gesellschaft die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 
AktG zur Anwendung kommt. Gemäß § 86 Abs 9 AktG ist der Mindestanteil 
vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern weder die Mehrheit der 
gemäß Satzung bestellten Kapitalvertreter, noch die Mehrheit der 
gemäß § 110 ArbVG entsandten Aufsichtsratsmitglieder 
(Arbeitnehmervertreter) spätestens sechs Wochen vor einer Wahl oder 
Entsendung der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden 
widersprechen. Die Kapitalvertreter und die Arbeitnehmervertreter haben 
gemäß § 86 Abs 9 AktG einen Verzicht auf das Widerspruchsrecht 
vereinbart. Der Verzicht auf das Widerspruchsrecht wurde dem 
Aufsichtsratsvorsitzenden mitgeteilt (§ 86 Abs 9 letzter Satz AktG). Damit 
ist eine Gesamterfüllung nach § 86 Abs 7 AktG erforderlich. Um das 
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen, sind mindestens 
drei Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen und mindestens drei Sitze im 
Aufsichtsrat mit Männern zu besetzen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung sind zwei Frauen als Arbeitnehmervertreter in den 
Aufsichtsrat entsandt. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat 
ist folglich zumindest auf eine der Stellen eine Frau zu wählen, um das 
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen. Wenn sich die 
Zusammensetzung des Aufsichtsrats bis zur Hauptversammlung ändert, wird die 
Gesellschaft darüber auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.immofinanz.com [1]) sinngemäß nach § 106 Z 5 AktG informieren. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, 
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. 
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung sowie Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für 
jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum 
Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit 
spätestens am 13. Mai 2019, 
 
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder 
 
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 04:31 ET (08:31 GMT)

DJ DGAP-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur 26. -2-

Wien, Wienerbergstraße 11, oder 
 
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915 
 
zugehen. 
 
Die Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf der 
Internetseite der IMMOFINANZ AG veröffentlicht (§ 110 AktG). 
 
*3. **Auskunftsrecht (§ 118 AktG)* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen, oder 
 
2. ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im 
Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in 
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die 
Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Die Fragen können an die Gesellschaft 
 
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder 
 
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift AT-1100 
Wien, Wienerbergstraße 11, oder 
 
- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915 
 
übermittelt werden. 
 
*D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der 
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, 
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am *Ende des zehnten Tages vor dem Tag 
der Hauptversammlung* (*Nachweisstichtag*), das ist der *12. Mai 2019 
(Sonntag), 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des 
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a 
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. 
 
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): 
 
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im 
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code 
 
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen 
 
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung 
der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer 
 
- Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung 
 
- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 12. Mai 2019 
um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht. 
 
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt 
werden. 
 
Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 17. Mai 2019, um 24:00 Uhr MESZ 
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen: 
 
- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des 
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift 
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel; 
 
- per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089; 
 
- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt); 
 
- per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter 
Angabe der ISIN AT0000A21KS2). 
 
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit 
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. 
 
*E. Zutritt zur Hauptversammlung* 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung 
zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur 
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen 
amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden 
zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu 
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 09:00 Uhr. 
 
*F. **Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)* 
 
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische 
Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des 
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der 
Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich 
bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu 
Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die 
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats 
das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine 
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie 
deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht 
erforderlich) zu erfolgen. 
 
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit 
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut 
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe 
oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht 
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die 
Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf 
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über 
die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich 
auf einem der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
- per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, 
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel; 
 
- per Telefax an + 43 (0) 1 8900-50089; 
 
- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (im 
pdf-Format dem E-Mail angefügt); 
 
- durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV; 
 
- von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die 
Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter Angabe der ISIN 
AT0000A21KS2). 
 
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MESZ 
(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 21. Mai 2019) 
zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am Tag 
der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. 
 
Den Aktionären steht auch Herr Dipl.-Jur. Florian Beckermann als 
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur 
Verfügung. 
 
Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann an Herrn Dipl.-Jur. 
Florian Beckermann auf einem der oben angeführten Wege übermittelt werden. 
 
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer 
Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration 
der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur 
Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. 
 
*G. **Datenschutzinformation* 
 
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die 
Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre sowie deren 
Bevollmächtigten (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, das sind 
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der 
Aktien des Aktionärs sowie gegebenenfalls Bezeichnung der Gattung oder 
ISIN/WKN, Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum eines allenfalls 
vom Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen 
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen 
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im 
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen Aktionäre und/oder deren 
Bevollmächtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur 
Verfügung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der 
Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre und/oder deren 
Bevollmächtigten und Ausübung der Aktionärsrechte sowie der Abwicklung der 
Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich der Erstellung der 
Anmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls und 
ist für diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der 
Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten sind die Bestimmungen des 
Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 - 114, 117 und 120 AktG, welche 
rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c 
DSGVO darstellen. Für die Verarbeitung ist IMMOFINANZ AG Verantwortliche 
gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. 
 
Die IMMOFINANZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 04:31 ET (08:31 GMT)

Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare, 
Rechtsanwälte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister). 
Dienstleister und Auftragsverarbeiter der IMMOFINANZ AG erhalten von 
IMMOFINANZ AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der IMMOFINANZ AG. Soweit rechtlich 
notwendig, hat IMMOFINANZ AG mit Dienstleistungsunternehmen eine 
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. 
 
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden 
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, 
der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in 
das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht 
nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. 
Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. In Erfüllung der 
gesetzlichen Verpflichtung übermittelt IMMOFINANZ AG zudem personenbezogene 
Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen: Die 
personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die Teilnehmerliste 
gemäß § 117 AktG aufgenommen werden müssen, werden gemäß § 120 Abs 
4 AktG an das zuständige Firmenbuchgericht übermittelt. Das 
Teilnehmerverzeichnis wird dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, 
das im Firmenbuch in die öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen 
ist. Anlassfallbezogen können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer 
Börse, die Finanzmarktaufsicht oder die Österreichische Kontrollbank 
übermittelt werden. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an 
Dritte weitergegeben. 
 
Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und/oder deren 
Bevollmächtigten erfolgt bis zum Ablauf der siebenjährigen gesetzlichen 
Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten 
für maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie für ein 
anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem IMMOFINANZ AG 
Parteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB). Danach werden die Daten 
der Teilnehmer gelöscht. 
 
Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Aktionär und/oder 
Bevollmächtigte ein jederzeitiges Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung 
oder Einschränkung der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen 
Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf 
Datenübertragbarkeit. 
 
Diese Rechte können die Aktionäre und/oder Bevollmächtigten gegenüber 
IMMOFINANZ AG unentgeltlich geltend machen über das unter 
https://immofinanz.com/de/dsgvo [2] abrufbare Webformular oder schriftlich 
an: 
 
IMMOFINANZ AG 
z.H. Datenschutzkoordinator 
Wienerbergstraße 11 
1100 Wien 
 
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der österreichischen 
Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at [3]) nach Art 77 DSGVO zu. 
 
*H. **Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 
112.085.269 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme 
gewährt. IMMOFINANZ AG sowie IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung GmbH 
(100% Tochtergesellschaft) halten 7.774.526 Stück Aktien der Gesellschaft 
(Stand: 17. April 2019). Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht 
ausgeübt werden (§ 65 Abs 5 AktG). Es können sohin derzeit (Stand: 17. April 
2019) 104.310.743 Stimmrechte ausgeübt werden. Die Anzahl der eigenen Aktien 
und damit verbunden die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte kann sich bis zum 
Zeitpunkt der Hauptversammlung noch ändern. Die Gesellschaft wird darüber 
gemäß § 120 Abs 2 Z 1 BörseG informieren. 
 
Wien, 24. April 2019 
 
*Der Vorstand der IMMOFINANZ AG* 
 
International Securities Identification Number (ISIN) 
 
AT0000A21KS2 
 
2019-04-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: IMMOFINANZ AG 
             Wienerbergstraße 11 
             1100 Wien 
             Österreich 
Telefon:     +43 (0) 1 88090 - 2290 
Fax:         +43 (0) 1 88090 - 8290 
E-Mail:      investor@immofinanz.com 
Internet:    http://www.immofinanz.com 
ISIN:        AT0000A21KS2 
WKN:         A2JN9W 
Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart; Warschau, 
             Wiener Börse (Amtlicher Handel) 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
802553 2019-04-24 
 
 
1: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=aeef811f93689f3fde940b0bdc0e72fb&application_id=802553&site_id=vwd&application_name=news 
2: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7557474116a4f2aec41172f4d38e4664&application_id=802553&site_id=vwd&application_name=news 
3: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6407c2300f77d619b8107434d4ade993&application_id=802553&site_id=vwd&application_name=news 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 04:31 ET (08:31 GMT)

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