Anzeige
Mehr »
Mittwoch, 02.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Nach dem Genius Act: Dieses börsennotierte XRP-Unternehmen greift im Token-Finanzmarkt an!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
154 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Nordex SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Nordex SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2019 in Rostock mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Nordex SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Nordex SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2019 in Rostock 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-24 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Nordex SE Rostock ISIN DE000A0D6554 
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, hiermit laden wir Sie zu der am 
*Dienstag, dem 4. Juni 2019, um 10 Uhr,* 
(Einlass ab 9 Uhr) 
*im Konferenzzentrum des Radisson Blu Hotels in* 
*18055 Rostock,* 
*Lange Straße 40* stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
I. *Tagesordnung und Vorschläge zur 
   Beschlussfassung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
   2018, des zu einem Bericht zusammengefassten 
   Lageberichts und Konzernlageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats 
   sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1; 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; 
   damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
   daher keinen Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu 
   bestellen, und zwar für 
 
   (i)  das Geschäftsjahr 2019; sowie 
   (ii) die prüferische Durchsicht von 
        Zwischenfinanzberichten gemäß §§ 
        115 Abs. 5; 117 Nr. 2 WpHG bis zur 
        nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
        für den Fall, dass sich der Vorstand 
        für eine prüferische Durchsicht von 
        Zwischenfinanzberichten entscheidet. 
 
   Die Empfehlung des Prüfungsausschusses war frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme Dritter; auch wurden dem 
   Prüfungsausschuss keine Klauseln auferlegt, die die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick 
   auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die 
   Durchführung der Abschlussprüfung bei der Gesellschaft 
   auf bestimmte Kategorien oder Listen von 
   Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften 
   beschränken. 
5. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und 
   zur Verwendung eigener Aktien gem. Art. 52 Unterabs. 2 
   Alt. 1 SE-VO i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum 
   Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung* 
 
   Zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die 
   Gesellschaft gem. Art. 52 Unterabs. 2 Alt. 1 SE-VO 
   i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, soweit gesetzlich nicht 
   ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung 
   durch die Hauptversammlung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   a) *Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien* 
 
      Der Vorstand wird mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum *31. Mai 2024* 
      eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 
      9.698.244, d.h. Aktien mit einem Anteil von bis 
      zu 10% des bei der Beschlussfassung bestehenden 
      Grundkapitals der Gesellschaft, zu erwerben. Auf 
      die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen 
      eigenen Aktien, die sich im Besitz der 
      Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a 
      ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 
      mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die 
      Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in 
      eigenen Aktien ausgeübt werden. 
   b) *Arten des Erwerbs* 
 
      Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des 
      Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) nach 
      Wahl des Vorstands (i) über die Börse, (ii) 
      mittels eines an alle Aktionäre gerichteten 
      öffentlichen Kaufangebots oder (iii) mittels 
      einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen 
      Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten. 
 
      (i)  Erfolgt der Erwerb über die Börse, 
           darf der von der Gesellschaft 
           gezahlte Gegenwert für den Erwerb 
           je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) 
           den Durchschnitt der Schlusskurse 
           der Aktie der Gesellschaft an den 
           dem Erwerb vorausgehenden fünf 
           Börsenhandelstagen im 
           XETRA-Handelssystem oder einem 
           vergleichbaren Nachfolgesystem an 
           der Frankfurter Wertpapierbörse um 
           nicht mehr als 10 Prozent über- 
           oder unterschreiten.. 
      (ii) Erfolgt der Erwerb über ein 
           öffentliches Kaufangebot an alle 
           Aktionäre der Gesellschaft oder 
           eine an die Aktionäre der 
           Gesellschaft gerichtete öffentliche 
           Aufforderung zur Abgabe von 
           Verkaufsangeboten, dürfen der 
           Angebotspreis der Aktien oder die 
           Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw. 
           Verkaufspreisspanne je Aktie 
           (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) 
           den Durchschnitt der Schlusskurse 
           der Aktie der Gesellschaft an den 
           dem Tag vor der Veröffentlichung 
           des Angebots vorausgehenden fünf 
           Börsenhandelstagen im 
           XETRA-Handelssystem oder einem 
           vergleichbaren Nachfolgesystem an 
           der Frankfurter Wertpapierbörse um 
           nicht mehr als 10 Prozent über- 
           oder unterschreiten. Das 
           Kaufangebot kann weitere 
           Bedingungen vorsehen. 
 
           Ergeben sich nach der 
           Veröffentlichung eines öffentlichen 
           Angebots oder einer öffentlichen 
           Aufforderung zur Abgabe von 
           Verkaufsangeboten erhebliche 
           Kursabweichungen vom gebotenen 
           Kauf- beziehungsweise Verkaufspreis 
           oder von den Grenzwerten einer 
           etwaigen Kauf- beziehungsweise 
           Verkaufspreisspanne, so können das 
           Angebot beziehungsweise die 
           öffentliche Aufforderung zur Abgabe 
           von Verkaufsangeboten bis zum 
           Zeitpunkt der Annahme angepasst 
           werden. In diesem Fall bestimmt 
           sich der maßgebliche Betrag 
           nach dem Durchschnitt der 
           Schlusskurse der Aktie der 
           Gesellschaft an den fünf 
           Börsenhandelstagen im 
           XETRA-Handelssystem oder einem 
           vergleichbaren Nachfolgesystem an 
           der Frankfurter Wertpapierbörse vor 
           der Veröffentlichung einer etwaigen 
           Anpassung; die 10 Prozent-Grenze 
           für das Über- oder 
           Unterschreiten ist auf diesen 
           Betrag anzuwenden. 
 
           Sofern ein öffentliches Angebot 
           oder eine öffentliche Aufforderung 
           zur Abgabe von Verkaufsangeboten 
           überzeichnet ist, muss die Annahme 
           nach Quoten erfolgen. Eine 
           bevorrechtigte Annahme geringer 
           Stückzahlen bis zu 100 Stück 
           angedienter Aktien je Aktionär 
           sowie eine Rundung nach 
           kaufmännischen Grundsätzen können 
           vorgesehen werden. Das Kaufangebot 
           oder die öffentliche Aufforderung 
           zur Abgabe von Verkaufsangeboten 
           kann weitere Bedingungen vorsehen. 
   c) *Verwendung eigener Aktien* 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die 
      aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu 
      allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere 
      auch zu den folgenden zu verwenden: 
 
      (i)   Die Aktien können gegen Sachleistung 
            veräußert und insbesondere als 
            (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von 
            Unternehmenszusammenschlüssen oder zum 
            Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an 
            Unternehmen oder Unternehmensteilen 
            verwendet werden. Das Bezugsrecht der 
            Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. 
      (ii)  Die Aktien können als Belegschaftsaktien 
            Führungskräften und Mitarbeitern der 
            Gesellschaft und der mit der 
            Gesellschaft verbundenen Unternehmen 
            ('*Nordex-Gruppe*') im In- und Ausland 
            sowie Mitgliedern von Geschäftsführungen 
            von Unternehmen der Nordex-Gruppe 
            angeboten werden, die nicht Mitglieder 
            des Vorstands der Gesellschaft sind. Das 
            Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit 
            ausgeschlossen. 
      (iii) Die Aktien können auch zur Bedienung von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Umtauschrechten und Umtauschpflichten 
            aus von der Gesellschaft zukünftig 
            begebenen Wandelschuldverschreibungen 
            verwendet werden. Das Bezugsrecht der 
            Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. 
      (iv)  Die Aktien können zur Bedienung von 
            Arbeitnehmeroptionsrechten von 
            Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane, 
            von Führungskräften und von Mitarbeitern 
            der Gesellschaft und der Nordex-Gruppe 
            verwendet werden. Das Bezugsrecht der 
            Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. 
      (v)   Die Aktien können auch in anderer Weise 
            als über die Börse oder durch ein 
            Angebot an die Aktionäre unter 
            Ausschluss des Bezugsrechts der 
            Aktionäre veräußert werden, wenn 
            die Aktien gegen Barzahlung zu einem 
            Preis veräußert werden, der den 
            Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie 
            der Gesellschaft an den der 
            Veräußerung vorausgehenden fünf 
            Börsenhandelstagen im 
            XETRA-Handelssystem oder einem 
            vergleichbaren Nachfolgesystem an der 
            Frankfurter Wertpapierbörse nicht 
            wesentlich (d.h. um nicht mehr als 10 
            Prozent) unterschreitet. Diese 
            Ermächtigung gilt jedoch nur mit der 
            Maßgabe, dass die unter Ausschluss 
            des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 
            Satz 4 AktG veräußerten Aktien 
            insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals 
            der Gesellschaft nicht überschreiten 
            dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des 
            Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
            Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese 
            Begrenzung von 10 Prozent des 
            Grundkapitals sind diejenigen Aktien 
            anzurechnen, 
 
            * die zur Bedienung von 
              Schuldverschreibungen mit 
              Wandlungs- oder Optionsrecht 
              möglicherweise zukünftig ausgegeben 
              werden, sofern die 
              Schuldverschreibungen aufgrund 
              einer zum Zeitpunkt des 
              Wirksamwerdens dieser Ermächtigung 
              geltenden bzw. an deren Stelle 
              tretenden Ermächtigung in 
              entsprechender Anwendung des § 186 
              Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss 
              des Bezugsrechts ausgegeben werden; 
            * die aus genehmigtem Kapital 
              aufgrund einer zum Zeitpunkt des 
              Wirksamwerdens dieser Ermächtigung 
              geltenden bzw. an deren Stelle 
              tretenden Ermächtigung gemäß § 
              186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter 
              Ausschluss des Bezugsrechts der 
              Aktionäre ausgegeben werden. 
      (vi)  Die Aktien können eingezogen werden, 
            ohne dass die Einziehung oder die 
            Durchführung der Einziehung eines 
            weiteren Hauptversammlungsbeschlusses 
            bedarf. Die Einziehung kann auf einen 
            Teil der erworbenen Aktien beschränkt 
            werden; von der Ermächtigung zur 
            Einziehung kann auch mehrfach Gebrauch 
            gemacht werden. Die Einziehung führt zur 
            Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann 
            aber auch im vereinfachten Verfahren 
            ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung 
            des anteiligen Betrags des Grundkapitals 
            der übrigen Aktien gemäß § 8 Abs. 3 
            AktG erfolgen. Der Vorstand ist für 
            diesen Fall ermächtigt, die Angabe der 
            Zahl der Aktien in der Satzung 
            entsprechend zu ändern. 
   d) *Ausübbarkeit der Ermächtigung* 
 
      Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen können 
      ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, 
      in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch 
      die Gesellschaft ausgeübt werden. Die 
      Ermächtigungen - mit Ausnahme der Ermächtigung 
      zur Einziehung der eigenen Aktien - können auch 
      durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der 
      Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre 
      oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. 
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung 
   von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2019), die 
   Schaffung eines Bedingten Kapitals II sowie über die 
   damit verbundene Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   a) *Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen 
      mit Bezugsrecht auf Aktien* 
 
      Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf 
      des *31. Mai 2024*, nicht jedoch vor Eintragung 
      des Bedingten Kapitals II im Handelsregister, 
      in einmal oder mehrmals jährlich auszugebenden 
      Tranchen bis zu *2.900.000* Bezugsrechte auf 
      insgesamt bis zu *2.900.000* auf den Inhaber 
      lautende Stückaktien an der Gesellschaft 
      ('*Gesamtvolumen*') nach Maßgabe der 
      nachfolgenden Bedingungen ('*Aktienoptionsplan 
      2019*') zu gewähren. 
 
      Die Bezugsrechte (auch '*Aktienoptionen*') sind 
      ausschließlich zum Bezug durch die 
      nachfolgend festgesetzten Bezugsberechtigten 
      bestimmt. Die Aktienoptionen können auch von 
      einem Kreditinstitut übernommen werden mit der 
      Verpflichtung, sie nach Weisung der 
      Gesellschaft an Bezugsberechtigte zu 
      übertragen, die allein zur Ausübung der 
      Bezugsrechte berechtigt sind. 
 
      Für die Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen 
      des Aktienoptionsplans 2019 gilt: 
 
      1) *Bezugsberechtigte und Aufteilung* 
 
         Im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2019 
         werden Bezugsrechte an Führungskräfte 
         der Gesellschaft und Führungskräfte 
         verbundener Unternehmen, die im 
         Mehrheitsbesitz der Gesellschaft 
         gemäß §§ 15 ff. AktG stehen 
         ('*Nordex-Gruppe*') sowie an Mitglieder 
         von Geschäftsführungen von Unternehmen 
         der Nordex-Gruppe ausgegeben. Die 
         Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder 
         des Vorstands ist nicht vorgesehen. 
 
         Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte wird 
         wie folgt auf die einzelnen Gruppen der 
         Bezugsberechtigten aufgeteilt: 
 
         (i)   für bei der Gesellschaft 
               angestellte Führungskräfte der 
               1. und 2. Führungsebene 
               unterhalb des Vorstands: bis zu 
               870.000 Bezugsrechte, 
         (ii)  für Mitglieder der 
               Geschäftsführungen abhängiger 
               Unternehmen der Gesellschaft im 
               In- und Ausland, die nicht auch 
               dem Vorstand angehören und 
               soweit sie nicht unter (i) 
               erfasst sind: bis zu 870.000 
               Bezugsrechte, und 
         (iii) für bei verbundenen Unternehmen 
               der Gesellschaft angestellte 
               Führungskräfte der 1. und 2. 
               Führungsebene unterhalb des 
               Vorstands im In- und Ausland, 
               soweit nicht unter (i) oder 
               (ii) erfasst: bis zu 1.160.000 
               Bezugsrechte. 
 
         Der genaue Kreis der Berechtigten 
         innerhalb der vorstehend bezeichneten 
         Gruppen und der genaue Umfang der ihnen 
         jeweils zum Bezug anzubietenden 
         Aktienoptionen werden durch den Vorstand 
         der Gesellschaft festgelegt, der sich 
         hierbei auch an der individuellen 
         Leistung der Berechtigten und deren 
         Leistungsvermögen orientieren soll. 
 
         Aktienoptionen, welche nach Maßgabe 
         der Optionsbedingungen (z.B. aufgrund 
         Austritts des Berechtigten aus dem 
         Unternehmen) verfallen oder infolge 
         Kündigung zurückgegeben werden, können 
         an andere Bezugsberechtigte wieder 
         ausgegeben werden. Dabei darf die Anzahl 
         der im Umlauf befindlichen 
         Aktienoptionen zu keinem Zeitpunkt Stück 
         2.900.000 Aktienoptionen überschreiten. 
      2) *Bezugsrecht* 
 
         Die Aktienoptionen gewähren dem Inhaber 
         das Recht zum Bezug von auf den Inhaber 
         lautenden stimmberechtigten Stückaktien 
         der Gesellschaft. Dabei gewährt jede 
         Aktienoption das Recht auf den Bezug von 
         je einer Aktie der Gesellschaft gegen 
         Zahlung des Ausübungspreises wie 
         nachfolgend unter Ziffer 6) definiert. 
         Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
         Geschäftsjahres an, für das zum 
         Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte 
         noch kein Beschluss über die Verwendung 
         des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am 
         Gewinn teil. Die Optionsbedingungen 
         können vorsehen, dass die Gesellschaft 
         dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des 
         Bezugsrechts wahlweise anstelle von 
         neuen Aktien unter Inanspruchnahme des 
         Bedingten Kapitals II auch eigene Aktien 
         oder Aktien aus einem zukünftig zu 
         diesem Zweck geschaffenen genehmigten 
         Kapital oder aus einem zukünftig zu 
         diesem Zweck geschaffenen weiteren 
         bedingten Kapital gewähren kann. 
 
         Die Optionsbedingungen können darüber 
         hinaus auch ein Recht der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.