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DGAP-News: Dermapharm Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Dermapharm Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 04.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-24 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Dermapharm Holding SE Grünwald WKN A2GS5D
ISIN DE000A2GS5D8 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am
4. Juni 2019, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), in den
Räumen des Hotels The Westin Grand München,
Arabellastr. 6, 81925 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der
Dermapharm Holding SE, des zusammengefassten
Lage- und Konzernlageberichts
einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss am 12.04.2019 gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG
festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht
vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten
Unterlagen der Hauptversammlung nach der
gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1
AktG) lediglich zugänglich zu machen.
Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
Der im festgestellten Jahresabschluss
ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2018 in Höhe von EUR 41.456.800,00 wird wie
folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 41.456.800,00
Dividende von EUR 0,77 je
dividendenberechtigter
Inhaber-Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00
EUR 41.456.800,00
Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende
ist am 7. Juni 2019, zur Zahlung fällig (§ 58
Abs. 4 Satz 2 AktG).
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt. Der
vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine
eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche
53.840.000 von der Gesellschaft ausgegebenen
Stückaktien dividendenberechtigt sind.
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
verändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag der
Verwaltung zur Abstimmung gestellt werden, der
bei unveränderter Höhe der Dividende je
dividendenberechtigter Stückaktie entsprechend
angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme
und den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte / Finanzinformationen im
Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2020 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein
Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
* zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019
sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte / Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019;
und
* zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte /
Finanzinformationen der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum bis zur
nächsten ordentlichen Hauptversammlung im
Jahr 2020
zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss
gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat
der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2
Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag
für die Wahl des Abschlussprüfers frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers
auferlegt wurde.
*Unterlagen zur Tagesordnung*
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
_https://ir.dermapharm.de/_
im Bereich 'Hauptversammlung' insbesondere folgende
Unterlagen zugänglich gemacht:
- die Hauptversammlungseinladung;
- der festgestellte Jahresabschluss und der
gebilligte Konzernabschluss der Dermapharm
Holding SE, der zusammengefasste Lage- und
Konzernlagebericht einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
sowie der Bericht des Aufsichtsrats jeweils
für das Geschäftsjahr 2018.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie
können von den Aktionären ferner ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft (Lil-Dagover-Ring 7, 82031 Grünwald)
während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen
Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt.
Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten
an:
Dermapharm Holding SE
- Investor Relations -
Lil-Dagover-Ring 7
82031 Grünwald
Fax: +49 89 641 86 165
E-Mail: ir@dermapharm.com
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger EUR 53.840.000,00 und ist eingeteilt
in insgesamt 53.840.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der
Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger 53.840.000.
Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der
Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen.
Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (und
damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis
des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut
erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag/Record Date), d.h.
auf Dienstag, den 14. Mai 2019, 00:00 Uhr (MESZ), zu
beziehen.
Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme müssen der Dermapharm
Holding SE bis spätestens Dienstag, den 28. Mai 2019,
24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Dermapharm Holding SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach Erfüllung der vorstehenden
Teilnahmevoraussetzungen werden den
teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern
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April 24, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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