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DGAP-HV: Dermapharm Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Dermapharm Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Dermapharm Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 04.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-24 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Dermapharm Holding SE Grünwald WKN A2GS5D 
ISIN DE000A2GS5D8 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
4. Juni 2019, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), in den 
Räumen des Hotels The Westin Grand München, 
Arabellastr. 6, 81925 München, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der 
   Dermapharm Holding SE, des zusammengefassten 
   Lage- und Konzernlageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Vorschlags des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss am 12.04.2019 gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG 
   festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG) lediglich zugänglich zu machen. 
   Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Der im festgestellten Jahresabschluss 
   ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2018 in Höhe von EUR 41.456.800,00 wird wie 
   folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 41.456.800,00 
   Dividende von EUR 0,77 je 
   dividendenberechtigter 
   Inhaber-Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 0,00 
                              EUR 41.456.800,00 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende 
   ist am 7. Juni 2019, zur Zahlung fällig (§ 58 
   Abs. 4 Satz 2 AktG). 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. Der 
   vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine 
   eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 
   53.840.000 von der Gesellschaft ausgegebenen 
   Stückaktien dividendenberechtigt sind. 
 
   Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten 
   Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag der 
   Verwaltung zur Abstimmung gestellt werden, der 
   bei unveränderter Höhe der Dividende je 
   dividendenberechtigter Stückaktie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme 
   und den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte / Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2020 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein 
   Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
 
   * zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte / Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019; 
     und 
   * zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger Finanzberichte / 
     Finanzinformationen der Gesellschaft für 
     das Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum bis zur 
     nächsten ordentlichen Hauptversammlung im 
     Jahr 2020 
 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat 
   der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag 
   für die Wahl des Abschlussprüfers frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
 
*Unterlagen zur Tagesordnung* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
_https://ir.dermapharm.de/_ 
 
im Bereich 'Hauptversammlung' insbesondere folgende 
Unterlagen zugänglich gemacht: 
 
- die Hauptversammlungseinladung; 
- der festgestellte Jahresabschluss und der 
  gebilligte Konzernabschluss der Dermapharm 
  Holding SE, der zusammengefasste Lage- und 
  Konzernlagebericht einschließlich des 
  erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
  Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
  sowie der Bericht des Aufsichtsrats jeweils 
  für das Geschäftsjahr 2018. 
 
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie 
können von den Aktionären ferner ab Einberufung der 
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft (Lil-Dagover-Ring 7, 82031 Grünwald) 
während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. 
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen 
Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. 
Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten 
an: 
 
Dermapharm Holding SE 
- Investor Relations - 
Lil-Dagover-Ring 7 
82031 Grünwald 
Fax: +49 89 641 86 165 
E-Mail: ir@dermapharm.com 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger EUR 53.840.000,00 und ist eingeteilt 
in insgesamt 53.840.000 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der 
Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger 53.840.000. 
 
Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG 
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der 
Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. 
 
Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (und 
damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in 
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut 
erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und 
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag/Record Date), d.h. 
auf Dienstag, den 14. Mai 2019, 00:00 Uhr (MESZ), zu 
beziehen. 
 
Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis 
der Berechtigung zur Teilnahme müssen der Dermapharm 
Holding SE bis spätestens Dienstag, den 28. Mai 2019, 
24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
Dermapharm Holding SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Erfüllung der vorstehenden 
Teilnahmevoraussetzungen werden den 
teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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