DJ DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Congress Centrum Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Congress Centrum Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-24 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft Garbsen ISIN DE 0006450000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2019 Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, dem 6. Juni 2019, um 10:00 Uhr, im Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover. *I. Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.158.872,88 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat nimmt die Funktionen des Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ('*Abschlussprüfungsverordnung*') selbst wahr. Der Aufsichtsrat empfiehlt auf der Grundlage eines gemäß Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung durchgeführten Auswahlverfahrens entweder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, oder die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen und teilt seine Präferenz für erstere mit, da sie aus dem systematisierten Angebotsprozess insgesamt als am stärksten hervorging. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Aufsichtsrat erklärt, dass seine Empfehlung und sein Wahlvorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm insbesondere keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung auferlegt wurde. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die regulären Amtszeiten von Herrn Dr. Markus Peters und Herrn Prof. Dr.-Ing. Erich Barke im Aufsichtsrat der Gesellschaft enden jeweils mit Ablauf der Hauptversammlung am 6. Juni 2019. Der Hauptversammlung sollen Herr Dr. Peters zur Wiederwahl sowie Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer zur Neuwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 6.1 Herrn Dr. Markus Peters, wohnhaft in Düsseldorf, Vorstand der German Technology AG; 6.2 Herrn Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer, wohnhaft in Wunstorf, Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Transport- und Automatisierungstechnik der Leibniz Universität Hannover, Vorsitzender des wissenschaftlichen Direktoriums und Mitglied des Vorstands des Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) und zwar jeweils für eine Amtszeit beginnend mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 und endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die von ihm für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele berücksichtigt und strebt die weitere Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Dr. Markus Peters hat für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft erklärt, für den künftigen Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden sich nachfolgend unter II. *II. Ergänzende Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten* *1. Lebensläufe und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* Nachfolgend sind die Lebensläufe des zur Wiederwahl stehenden amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie des zur Neuwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. Diese enthalten zugleich die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen und in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen. *Kandidat zur Wiederwahl:* Name: Dr. Markus Peters Ausgeübter Beruf: Vorstand der German Technology AG (nicht börsennotiert) Wohnort: Düsseldorf Geburtsjahr: 1964 Nationalität: Deutsch Seit Aufsichtsratsvorsitzender der LPKF 16.10.2017 Laser & Electronics AG Seit Mitglied im Aufsichtsrat der LPKF 13.07.2017 Laser & Electronics AG *Beruflicher Werdegang:* seit 2017 Vorstand der German Technology AG 2013 - 2017 DMG MORI-Konzern (vormals Gildemeister AG) Direktor Finance, Accounting & Controlling, DMG MORI ECOLINE AG, Winterthur, Schweiz CFO, DMG (Shanghai) Maschine Tools, Co., Ltd., Shanghai, China 2011 - 2013 Aufbau Treasury/Finance-Funktion, INOXUM GmbH, Duisburg 2011 - 2011 Vice President Compliance & Risk Management, THYSSENKRUPP VDM GmbH, Werdohl 2007 - 2011 CFO, THYSSENKRUPP VDM USA, Inc., Florham Park, NJ, USA 2003 - 2007 Zentralbereichsleiter Controlling, THYSSENKRUPP VDM GmbH, Werdohl 2001 - 2003 Leiter Strategisches Controlling, THYSSENKRUPP VDM GmbH, Düsseldorf 1999 - 2000 Senior Manager für Strategische Projekte, Konzernentwicklung, RWE AG, Essen 1996 - 1998 Projektleiter M&A für Zentral- und Osteuropa, RWE ENERGIE AG, Essen 1992 - 1996 Wissenschaftlicher Assistent, Institut für BWL, Lehrstuhl für Finanzwirtschaft, Christian-Albrechts-Universität, Kiel 1994 - 1996 Ratsherr, Kiel 1992 - 1994 Lehrbeauftragter (Finanzwirtschaft) Fachhochschule Kiel, Kiel *Ausbildung:* 1997 Promotion Betriebswirtschaftslehre (Dr. sc. pol.), Christian-Albrechts-Universität, Kiel 1990 - 1991 Studium Betriebswirtschaftslehre, The Pennsylvania State University, University Park, PA, USA, Master's Degree 1987 - 1990 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Christian-Albrechts-Universität, Kiel
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
1984 - 1987 Ausbildung zum Bankkaufmann, Kieler Volksbank eG *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* keine *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* Nicht-exekutives Mitglied des Board of Directors der LPKF Distribution Inc., Portland, USA (nicht börsennotiert) *Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:* Herr Dr. Peters ist ein ausgewiesener Finanzexperte, der eine mehr als 20-jährige Industrietätigkeit in international aufgestellten Konzernen aufweist. Als fachlich breit aufgestellte Führungskraft beherrscht er nachweislich die kaufmännischen Themen auf operativer und strategischer Ebene. Er besitzt profunde Industrieexpertise im Maschinenbau sowie Kapitalmarkterfahrung. Herr Dr. Peters ist zudem bewandert in den Bereichen Compliance & Risk Management. Aufgrund mehrjähriger Auslandstätigkeit verfügt er über Erfahrungen in verschiedenen Kulturen. Seit Juli 2017 ist er Mitglied im Aufsichtsrat der LPKF Laser & Electronics AG und seit Oktober 2017 dessen Vorsitzender. *Kandidat zur Neuwahl:* Name: Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer Ausgeübter Beruf: Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Transport- und Automatisierungstechnik der Leibniz Universität Hannover Wohnort: Wunstorf Geburtsjahr: 1964 Nationalität: Deutsch *Beruflicher Werdegang:* Seit 2018 Vorsitzender des wissenschaftlichen Direktoriums des Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) 2013 - 2018 Geschäftsführendes Mitglied des Vorstands des Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) Seit 2010 Mitglied des Vorstands des Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) Seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter im IPH, Institut für Integrierte Produktion GmbH, Hannover Seit 2002 Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Transport- und Automatisierungstechnik der Leibniz Universität Hannover 2001 Berufung auf die Professur für Automatisierungstechnik an der TU Cottbus 1999 -2001 Leiter Forschung und Entwicklung mit den Bereichen Konstruktion, Elektronik-, Software- und Prozessentwicklung, Mühlbauer AG 1998 - 1999 Bereichsleiter ,Semiconductor Backend Automation', Mühlbauer AG 1997 Einstieg in die Mühlbauer AG, Projektleiter Entwicklung 1994 - 1997 Leiter der Abteilung 'Maschinen und Steuerungen' am Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) 1991 - 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) *Ausbildung:* 1984 - 1991 Diplom-Ingenieur Elektrotechnik, Universität Hannover 1996 Dr.-Ing. Maschinenbau, Universität Hannover *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* Seit Mai 2014 Mitglied des Aufsichtsrats der Viscom AG, Hannover *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* keine *Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:* Herr Prof. Overmeyer ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Lasertechnik und Optik. Er verfügt über langjährige Industrieerfahrung auf dem Gebiet der Anlagentechnik für die Elektronikfertigung in leitenden Positionen. Herr Prof. Overmeyer kann weiterhin auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Leitung einer großen Anzahl von nationalen und internationalen Forschungsvorhaben auf den Gebieten der Automatisierungstechnik, der Elektronikfertigung und der Lasertechnik zurückblicken. In der Geschäftsführung und auch als Vorstand von größeren Instituten sowie als Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens im Anlagenbau besitzt er große Erfahrung in der Leitung und Kontrolle von Unternehmen. *2. Angaben über persönliche und geschäftliche Beziehungen gemäß Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex* Der zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Dr. Markus Peters ist Vorstand der German Technology AG, eines Tochterunternehmens der BANTLEON-Gruppe. Hauptaktionär der BANTLEON-Gruppe ist Herr Jörg Bantleon, der ausweislich seiner letzten Stimmrechtsmeldung nach § 33 WpHG direkt und indirekt insgesamt 28,95% der Stimmrechte an der LPKF Laser & Electronics AG hält und damit ein im Sinne von Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex wesentlich beteiligter und im Sinne von Ziffer 5.4.2 Deutscher Corporate Governance Kodex kontrollierender Aktionär ist. Herr Dr. Peters ist außerdem nicht-exekutives Mitglied des Board of Directors der LPKF Distribution Inc., USA, eines Tochterunternehmens der LPKF Laser & Electronics AG, von der er keine gesonderte Vergütung erhält. Der zur Neuwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer hat seine seit dem 01.03.2018 bestehende Mitgliedschaft im Bantleon Technology Council zum 28.02.2019 beendet. Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex empfiehlt. *III. Bericht* *Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG analog über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre* Auf der Grundlage des von der ordentlichen Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft ('Gesellschaft*'*) am 31. Mai 2018 beschlossenen und am 27. Juni 2018 in das Handelsregister eingetragenen genehmigten Kapitals gem. § 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 5.567.397,00 durch Ausgabe von bis zu 5.567.397 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Der Vorstand war auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre u. a. dann auszuschließen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien durfte insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. *(1) Ausnutzung der Ermächtigung* Gestützt auf die Ermächtigung gem. § 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand am 16. August 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 22.269.588,00, eingeteilt in 22.269.588 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 2.226.958,00 durch Ausgabe von 2.226.958 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 ('Neue Aktien*'*) auf EUR 24.496.546,00 durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 im Wege der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Vorstand hat weiter am 16. August 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, dass das Bezugsrecht der Aktionäre aufgrund der Ermächtigung in § 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird. Das Volumen der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss entspricht einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von 10 % des Grundkapitals - sowohl bezogen auf das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Genehmigten Kapitals 2018 am 27. Juni 2018 als auch auf das zum Zeitpunkt der Ausnutzung vorhandene Grundkapital der Gesellschaft. Die im Genehmigten Kapital 2018 vorgesehene Volumenbegrenzung für Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegeben werden, wurde somit eingehalten. Auf diese Volumenbegrenzung anzurechnende sonstige Maßnahmen wurden von der Gesellschaft zuvor nicht vorgenommen. Zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien gegen Bareinlage wurde Herr Jörg Bantleon zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt direkt und indirekt bereits mit über 20 % der Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt war. Vorausgegangen waren Verhandlungen zwischen der Gesellschaft und Herrn Bantleon. Herr Bantleon hatte der Gesellschaft am 16. August 2018 verbindlich zugesagt, neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung im Volumen von maximal 10 % des Grundkapitals bis zu einem maximalen Gesamtplatzierungspreis von rund EUR 16,2 Mio. zu zeichnen. Er hatte der Gesellschaft darüber hinaus eine zusätzliche Fremdfinanzierungszusage über EUR 20 Mio. zu marktüblichen Konditionen für den Fall der erfolgreichen Durchführung einer solchen Kapitalerhöhung unter Zulassung seiner Person zur Zeichnung gegeben.
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April 24, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)