DJ DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Congress Centrum Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Congress Centrum Hannover mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-24 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft Garbsen ISIN DE
0006450000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 6.
Juni 2019
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung, zu der wir
Sie hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, dem 6.
Juni 2019, um 10:00 Uhr, im Hannover Congress Centrum,
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2018, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des
zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich
erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§
171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der LPKF Laser & Electronics
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
6.158.872,88 in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat nimmt die Funktionen des
Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
('*Abschlussprüfungsverordnung*') selbst wahr. Der
Aufsichtsrat empfiehlt auf der Grundlage eines
gemäß Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung
durchgeführten Auswahlverfahrens entweder die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, oder
die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu
wählen und teilt seine Präferenz für erstere mit, da
sie aus dem systematisierten Angebotsprozess
insgesamt als am stärksten hervorging.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
Der Aufsichtsrat erklärt, dass seine Empfehlung und
sein Wahlvorschlag frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte sind und ihm insbesondere
keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
Abschlussprüfungsverordnung auferlegt wurde.
6.
*Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die regulären Amtszeiten von Herrn Dr. Markus Peters
und Herrn Prof. Dr.-Ing. Erich Barke im Aufsichtsrat
der Gesellschaft enden jeweils mit Ablauf der
Hauptversammlung am 6. Juni 2019. Der
Hauptversammlung sollen Herr Dr. Peters zur
Wiederwahl sowie Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger
Overmeyer zur Neuwahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte
Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus
von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen und besteht gemäß § 11 Abs. 1 der
Satzung aus drei Mitgliedern.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege
der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu
wählen:
6.1 Herrn Dr. Markus Peters, wohnhaft in
Düsseldorf, Vorstand der German
Technology AG;
6.2 Herrn Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer,
wohnhaft in Wunstorf,
Universitätsprofessor und Leiter des
Instituts für Transport- und
Automatisierungstechnik der Leibniz
Universität Hannover, Vorsitzender des
wissenschaftlichen Direktoriums und
Mitglied des Vorstands des Laser Zentrum
Hannover e.V. (LZH)
und zwar jeweils für eine Amtszeit beginnend mit dem
Ablauf der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 und
endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
beschließt.
Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an
die Hauptversammlung die von ihm für seine
Zusammensetzung festgelegten Ziele berücksichtigt
und strebt die weitere Ausfüllung des
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene
Kandidat Herr Dr. Markus Peters hat für den Fall
seiner Wahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft
erklärt, für den künftigen Aufsichtsratsvorsitz zu
kandidieren.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden
sich nachfolgend unter II.
*II. Ergänzende Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten*
*1. Lebensläufe und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG*
Nachfolgend sind die Lebensläufe des zur Wiederwahl
stehenden amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie des
zur Neuwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten
abgedruckt. Diese enthalten zugleich die Angaben gemäß
§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen
und in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und
ausländischer Wirtschaftsunternehmen.
*Kandidat zur Wiederwahl:*
Name: Dr. Markus Peters
Ausgeübter Beruf: Vorstand der German Technology
AG (nicht börsennotiert)
Wohnort: Düsseldorf
Geburtsjahr: 1964
Nationalität: Deutsch
Seit Aufsichtsratsvorsitzender der LPKF
16.10.2017 Laser & Electronics AG
Seit Mitglied im Aufsichtsrat der LPKF
13.07.2017 Laser & Electronics AG
*Beruflicher Werdegang:*
seit 2017 Vorstand der German Technology AG
2013 - 2017 DMG MORI-Konzern (vormals
Gildemeister AG)
Direktor Finance, Accounting &
Controlling, DMG MORI ECOLINE AG,
Winterthur, Schweiz
CFO, DMG (Shanghai) Maschine Tools,
Co., Ltd., Shanghai, China
2011 - 2013 Aufbau Treasury/Finance-Funktion,
INOXUM GmbH, Duisburg
2011 - 2011 Vice President Compliance & Risk
Management, THYSSENKRUPP VDM GmbH,
Werdohl
2007 - 2011 CFO, THYSSENKRUPP VDM USA, Inc.,
Florham Park, NJ, USA
2003 - 2007 Zentralbereichsleiter Controlling,
THYSSENKRUPP VDM GmbH, Werdohl
2001 - 2003 Leiter Strategisches Controlling,
THYSSENKRUPP VDM GmbH, Düsseldorf
1999 - 2000 Senior Manager für Strategische
Projekte, Konzernentwicklung, RWE
AG, Essen
1996 - 1998 Projektleiter M&A für Zentral- und
Osteuropa, RWE ENERGIE AG, Essen
1992 - 1996 Wissenschaftlicher Assistent,
Institut für BWL, Lehrstuhl für
Finanzwirtschaft,
Christian-Albrechts-Universität,
Kiel
1994 - 1996 Ratsherr, Kiel
1992 - 1994 Lehrbeauftragter (Finanzwirtschaft)
Fachhochschule Kiel, Kiel
*Ausbildung:*
1997 Promotion Betriebswirtschaftslehre
(Dr. sc. pol.),
Christian-Albrechts-Universität,
Kiel
1990 - 1991 Studium Betriebswirtschaftslehre,
The Pennsylvania State University,
University Park, PA, USA, Master's
Degree
1987 - 1990 Studium der
Betriebswirtschaftslehre,
Christian-Albrechts-Universität,
Kiel
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
1984 - 1987 Ausbildung zum Bankkaufmann, Kieler
Volksbank eG
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:*
keine
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:*
Nicht-exekutives Mitglied des Board of Directors der LPKF
Distribution Inc., Portland, USA (nicht börsennotiert)
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:*
Herr Dr. Peters ist ein ausgewiesener Finanzexperte, der
eine mehr als 20-jährige Industrietätigkeit in international
aufgestellten Konzernen aufweist. Als fachlich breit
aufgestellte Führungskraft beherrscht er nachweislich die
kaufmännischen Themen auf operativer und strategischer
Ebene. Er besitzt profunde Industrieexpertise im
Maschinenbau sowie Kapitalmarkterfahrung. Herr Dr. Peters
ist zudem bewandert in den Bereichen Compliance & Risk
Management. Aufgrund mehrjähriger Auslandstätigkeit verfügt
er über Erfahrungen in verschiedenen Kulturen. Seit Juli
2017 ist er Mitglied im Aufsichtsrat der LPKF Laser &
Electronics AG und seit Oktober 2017 dessen Vorsitzender.
*Kandidat zur Neuwahl:*
Name: Prof. Dr.-Ing. Ludger
Overmeyer
Ausgeübter Beruf: Universitätsprofessor und
Leiter des Instituts für
Transport- und
Automatisierungstechnik der
Leibniz Universität Hannover
Wohnort: Wunstorf
Geburtsjahr: 1964
Nationalität: Deutsch
*Beruflicher Werdegang:*
Seit 2018 Vorsitzender des wissenschaftlichen
Direktoriums des Laser Zentrum
Hannover e.V. (LZH)
2013 - 2018 Geschäftsführendes Mitglied des
Vorstands des Laser Zentrum Hannover
e.V. (LZH)
Seit 2010 Mitglied des Vorstands des Laser
Zentrum Hannover e.V. (LZH)
Seit 2007 Geschäftsführender Gesellschafter im
IPH, Institut für Integrierte
Produktion GmbH, Hannover
Seit 2002 Universitätsprofessor und Leiter des
Instituts für Transport- und
Automatisierungstechnik der Leibniz
Universität Hannover
2001 Berufung auf die Professur für
Automatisierungstechnik an der TU
Cottbus
1999 -2001 Leiter Forschung und Entwicklung mit
den Bereichen Konstruktion,
Elektronik-, Software- und
Prozessentwicklung, Mühlbauer AG
1998 - 1999 Bereichsleiter ,Semiconductor
Backend Automation', Mühlbauer AG
1997 Einstieg in die Mühlbauer AG,
Projektleiter Entwicklung
1994 - 1997 Leiter der Abteilung 'Maschinen und
Steuerungen' am Laser Zentrum
Hannover e.V. (LZH)
1991 - 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH)
*Ausbildung:*
1984 - 1991 Diplom-Ingenieur Elektrotechnik,
Universität Hannover
1996 Dr.-Ing. Maschinenbau, Universität
Hannover
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:*
Seit Mai 2014 Mitglied des Aufsichtsrats der Viscom AG,
Hannover
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:*
keine
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:*
Herr Prof. Overmeyer ist ein ausgewiesener Experte auf dem
Gebiet der Lasertechnik und Optik. Er verfügt über
langjährige Industrieerfahrung auf dem Gebiet der
Anlagentechnik für die Elektronikfertigung in leitenden
Positionen. Herr Prof. Overmeyer kann weiterhin auf mehr als
20 Jahre Erfahrung in der Leitung einer großen Anzahl
von nationalen und internationalen Forschungsvorhaben auf
den Gebieten der Automatisierungstechnik, der
Elektronikfertigung und der Lasertechnik zurückblicken. In
der Geschäftsführung und auch als Vorstand von größeren
Instituten sowie als Aufsichtsrat eines börsennotierten
Unternehmens im Anlagenbau besitzt er große Erfahrung
in der Leitung und Kontrolle von Unternehmen.
*2. Angaben über persönliche und geschäftliche Beziehungen
gemäß Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance
Kodex*
Der zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene
Kandidat Herr Dr. Markus Peters ist Vorstand der German
Technology AG, eines Tochterunternehmens der
BANTLEON-Gruppe. Hauptaktionär der BANTLEON-Gruppe ist Herr
Jörg Bantleon, der ausweislich seiner letzten
Stimmrechtsmeldung nach § 33 WpHG direkt und indirekt
insgesamt 28,95% der Stimmrechte an der LPKF Laser &
Electronics AG hält und damit ein im Sinne von Ziffer 5.4.1
Deutscher Corporate Governance Kodex wesentlich beteiligter
und im Sinne von Ziffer 5.4.2 Deutscher Corporate Governance
Kodex kontrollierender Aktionär ist. Herr Dr. Peters ist
außerdem nicht-exekutives Mitglied des Board of
Directors der LPKF Distribution Inc., USA, eines
Tochterunternehmens der LPKF Laser & Electronics AG, von der
er keine gesonderte Vergütung erhält.
Der zur Neuwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat
Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer hat seine seit dem
01.03.2018 bestehende Mitgliedschaft im Bantleon Technology
Council zum 28.02.2019 beendet.
Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen
den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär darüber hinaus keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren
Offenlegung Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance
Kodex empfiehlt.
*III. Bericht*
*Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs.
2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG analog über die teilweise
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 gegen Bareinlagen
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre*
Auf der Grundlage des von der ordentlichen
Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics
Aktiengesellschaft ('Gesellschaft*'*) am 31.
Mai 2018 beschlossenen und am 27. Juni 2018 in
das Handelsregister eingetragenen genehmigten
Kapitals gem. § 4 Abs. 6 der Satzung der
Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai
2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu
insgesamt EUR 5.567.397,00 durch Ausgabe von
bis zu 5.567.397 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2018).
Der Vorstand war auch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre u. a. dann auszuschließen,
wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage
ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der
neuen Aktien den Börsenpreis der bereits
börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht
wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in
dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts
ausgegebenen Aktien durfte insgesamt 10 % des
Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar
weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im
Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
*(1) Ausnutzung der Ermächtigung*
Gestützt auf die Ermächtigung gem. § 4 Abs. 6
der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand
am 16. August 2018 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft von EUR
22.269.588,00, eingeteilt in 22.269.588 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, um EUR
2.226.958,00 durch Ausgabe von 2.226.958 neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR
1,00 ('Neue Aktien*'*) auf EUR 24.496.546,00
durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten
Kapitals 2018 im Wege der Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen zu erhöhen. Der Vorstand hat weiter
am 16. August 2018 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, dass
das Bezugsrecht der Aktionäre aufgrund der
Ermächtigung in § 4 Abs. 6 der Satzung der
Gesellschaft gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs.
3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird.
Das Volumen der Kapitalerhöhung aus genehmigtem
Kapital unter Bezugsrechtsausschluss entspricht
einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
Gesellschaft von 10 % des Grundkapitals -
sowohl bezogen auf das zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens des Genehmigten Kapitals 2018 am
27. Juni 2018 als auch auf das zum Zeitpunkt
der Ausnutzung vorhandene Grundkapital der
Gesellschaft. Die im Genehmigten Kapital 2018
vorgesehene Volumenbegrenzung für Aktien, die
unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen
Bareinlagen ausgegeben werden, wurde somit
eingehalten. Auf diese Volumenbegrenzung
anzurechnende sonstige Maßnahmen wurden
von der Gesellschaft zuvor nicht vorgenommen.
Zur Zeichnung und Übernahme der Neuen
Aktien gegen Bareinlage wurde Herr Jörg
Bantleon zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt
direkt und indirekt bereits mit über 20 % der
Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt war.
Vorausgegangen waren Verhandlungen zwischen der
Gesellschaft und Herrn Bantleon. Herr Bantleon
hatte der Gesellschaft am 16. August 2018
verbindlich zugesagt, neue Aktien aus einer
Kapitalerhöhung im Volumen von maximal 10 % des
Grundkapitals bis zu einem maximalen
Gesamtplatzierungspreis von rund EUR 16,2 Mio.
zu zeichnen. Er hatte der Gesellschaft darüber
hinaus eine zusätzliche
Fremdfinanzierungszusage über EUR 20 Mio. zu
marktüblichen Konditionen für den Fall der
erfolgreichen Durchführung einer solchen
Kapitalerhöhung unter Zulassung seiner Person
zur Zeichnung gegeben.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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