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DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics -2-

DJ DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Congress Centrum Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Congress Centrum Hannover mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-24 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft Garbsen ISIN DE 
0006450000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 6. 
Juni 2019 
 
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, 
 
unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung, zu der wir 
Sie hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, dem 6. 
Juni 2019, um 10:00 Uhr, im Hannover Congress Centrum, 
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
   31. Dezember 2018, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich 
   erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 
   171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der LPKF Laser & Electronics 
   Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   6.158.872,88 in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat nimmt die Funktionen des 
   Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung 
   bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
   ('*Abschlussprüfungsverordnung*') selbst wahr. Der 
   Aufsichtsrat empfiehlt auf der Grundlage eines 
   gemäß Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung 
   durchgeführten Auswahlverfahrens entweder die KPMG 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, oder 
   die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hannover, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen und teilt seine Präferenz für erstere mit, da 
   sie aus dem systematisierten Angebotsprozess 
   insgesamt als am stärksten hervorging. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat erklärt, dass seine Empfehlung und 
   sein Wahlvorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte sind und ihm insbesondere 
   keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Abschlussprüfungsverordnung auferlegt wurde. 
6. 
 
   *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die regulären Amtszeiten von Herrn Dr. Markus Peters 
   und Herrn Prof. Dr.-Ing. Erich Barke im Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft enden jeweils mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 6. Juni 2019. Der 
   Hauptversammlung sollen Herr Dr. Peters zur 
   Wiederwahl sowie Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger 
   Overmeyer zur Neuwahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte 
   Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus 
   von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen und besteht gemäß § 11 Abs. 1 der 
   Satzung aus drei Mitgliedern. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   6.1 Herrn Dr. Markus Peters, wohnhaft in 
       Düsseldorf, Vorstand der German 
       Technology AG; 
   6.2 Herrn Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer, 
       wohnhaft in Wunstorf, 
       Universitätsprofessor und Leiter des 
       Instituts für Transport- und 
       Automatisierungstechnik der Leibniz 
       Universität Hannover, Vorsitzender des 
       wissenschaftlichen Direktoriums und 
       Mitglied des Vorstands des Laser Zentrum 
       Hannover e.V. (LZH) 
 
   und zwar jeweils für eine Amtszeit beginnend mit dem 
   Ablauf der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 und 
   endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an 
   die Hauptversammlung die von ihm für seine 
   Zusammensetzung festgelegten Ziele berücksichtigt 
   und strebt die weitere Ausfüllung des 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene 
   Kandidat Herr Dr. Markus Peters hat für den Fall 
   seiner Wahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft 
   erklärt, für den künftigen Aufsichtsratsvorsitz zu 
   kandidieren. 
 
   Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden 
   sich nachfolgend unter II. 
 
*II. Ergänzende Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten* 
 
*1. Lebensläufe und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
AktG* 
 
Nachfolgend sind die Lebensläufe des zur Wiederwahl 
stehenden amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie des 
zur Neuwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
abgedruckt. Diese enthalten zugleich die Angaben gemäß 
§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen 
und in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und 
ausländischer Wirtschaftsunternehmen. 
 
*Kandidat zur Wiederwahl:* 
 
Name:             Dr. Markus Peters 
Ausgeübter Beruf: Vorstand der German Technology 
                  AG (nicht börsennotiert) 
Wohnort:          Düsseldorf 
Geburtsjahr:      1964 
Nationalität:     Deutsch 
Seit          Aufsichtsratsvorsitzender der LPKF 
16.10.2017    Laser & Electronics AG 
Seit          Mitglied im Aufsichtsrat der LPKF 
13.07.2017    Laser & Electronics AG 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
seit 2017   Vorstand der German Technology AG 
2013 - 2017 DMG MORI-Konzern (vormals 
            Gildemeister AG) 
            Direktor Finance, Accounting & 
            Controlling, DMG MORI ECOLINE AG, 
            Winterthur, Schweiz 
            CFO, DMG (Shanghai) Maschine Tools, 
            Co., Ltd., Shanghai, China 
2011 - 2013 Aufbau Treasury/Finance-Funktion, 
            INOXUM GmbH, Duisburg 
2011 - 2011 Vice President Compliance & Risk 
            Management, THYSSENKRUPP VDM GmbH, 
            Werdohl 
2007 - 2011 CFO, THYSSENKRUPP VDM USA, Inc., 
            Florham Park, NJ, USA 
2003 - 2007 Zentralbereichsleiter Controlling, 
            THYSSENKRUPP VDM GmbH, Werdohl 
2001 - 2003 Leiter Strategisches Controlling, 
            THYSSENKRUPP VDM GmbH, Düsseldorf 
1999 - 2000 Senior Manager für Strategische 
            Projekte, Konzernentwicklung, RWE 
            AG, Essen 
1996 - 1998 Projektleiter M&A für Zentral- und 
            Osteuropa, RWE ENERGIE AG, Essen 
1992 - 1996 Wissenschaftlicher Assistent, 
            Institut für BWL, Lehrstuhl für 
            Finanzwirtschaft, 
            Christian-Albrechts-Universität, 
            Kiel 
1994 - 1996 Ratsherr, Kiel 
1992 - 1994 Lehrbeauftragter (Finanzwirtschaft) 
            Fachhochschule Kiel, Kiel 
 
*Ausbildung:* 
 
1997        Promotion Betriebswirtschaftslehre 
            (Dr. sc. pol.), 
            Christian-Albrechts-Universität, 
            Kiel 
1990 - 1991 Studium Betriebswirtschaftslehre, 
            The Pennsylvania State University, 
            University Park, PA, USA, Master's 
            Degree 
1987 - 1990 Studium der 
            Betriebswirtschaftslehre, 
            Christian-Albrechts-Universität, 
            Kiel 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

1984 - 1987 Ausbildung zum Bankkaufmann, Kieler 
            Volksbank eG 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten:* 
 
keine 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* 
 
Nicht-exekutives Mitglied des Board of Directors der LPKF 
Distribution Inc., Portland, USA (nicht börsennotiert) 
 
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:* 
 
Herr Dr. Peters ist ein ausgewiesener Finanzexperte, der 
eine mehr als 20-jährige Industrietätigkeit in international 
aufgestellten Konzernen aufweist. Als fachlich breit 
aufgestellte Führungskraft beherrscht er nachweislich die 
kaufmännischen Themen auf operativer und strategischer 
Ebene. Er besitzt profunde Industrieexpertise im 
Maschinenbau sowie Kapitalmarkterfahrung. Herr Dr. Peters 
ist zudem bewandert in den Bereichen Compliance & Risk 
Management. Aufgrund mehrjähriger Auslandstätigkeit verfügt 
er über Erfahrungen in verschiedenen Kulturen. Seit Juli 
2017 ist er Mitglied im Aufsichtsrat der LPKF Laser & 
Electronics AG und seit Oktober 2017 dessen Vorsitzender. 
 
*Kandidat zur Neuwahl:* 
 
Name:             Prof. Dr.-Ing. Ludger 
                  Overmeyer 
Ausgeübter Beruf: Universitätsprofessor und 
                  Leiter des Instituts für 
                  Transport- und 
                  Automatisierungstechnik der 
                  Leibniz Universität Hannover 
Wohnort:          Wunstorf 
Geburtsjahr:      1964 
Nationalität:     Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
Seit 2018   Vorsitzender des wissenschaftlichen 
            Direktoriums des Laser Zentrum 
            Hannover e.V. (LZH) 
2013 - 2018 Geschäftsführendes Mitglied des 
            Vorstands des Laser Zentrum Hannover 
            e.V. (LZH) 
Seit 2010   Mitglied des Vorstands des Laser 
            Zentrum Hannover e.V. (LZH) 
Seit 2007   Geschäftsführender Gesellschafter im 
            IPH, Institut für Integrierte 
            Produktion GmbH, Hannover 
Seit 2002   Universitätsprofessor und Leiter des 
            Instituts für Transport- und 
            Automatisierungstechnik der Leibniz 
            Universität Hannover 
2001        Berufung auf die Professur für 
            Automatisierungstechnik an der TU 
            Cottbus 
1999 -2001  Leiter Forschung und Entwicklung mit 
            den Bereichen Konstruktion, 
            Elektronik-, Software- und 
            Prozessentwicklung, Mühlbauer AG 
1998 - 1999 Bereichsleiter ,Semiconductor 
            Backend Automation', Mühlbauer AG 
1997        Einstieg in die Mühlbauer AG, 
            Projektleiter Entwicklung 
1994 - 1997 Leiter der Abteilung 'Maschinen und 
            Steuerungen' am Laser Zentrum 
            Hannover e.V. (LZH) 
1991 - 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am 
            Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) 
 
*Ausbildung:* 
 
1984 - 1991 Diplom-Ingenieur Elektrotechnik, 
            Universität Hannover 
1996        Dr.-Ing. Maschinenbau, Universität 
            Hannover 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten:* 
 
Seit Mai 2014 Mitglied des Aufsichtsrats der Viscom AG, 
Hannover 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* 
 
keine 
 
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:* 
 
Herr Prof. Overmeyer ist ein ausgewiesener Experte auf dem 
Gebiet der Lasertechnik und Optik. Er verfügt über 
langjährige Industrieerfahrung auf dem Gebiet der 
Anlagentechnik für die Elektronikfertigung in leitenden 
Positionen. Herr Prof. Overmeyer kann weiterhin auf mehr als 
20 Jahre Erfahrung in der Leitung einer großen Anzahl 
von nationalen und internationalen Forschungsvorhaben auf 
den Gebieten der Automatisierungstechnik, der 
Elektronikfertigung und der Lasertechnik zurückblicken. In 
der Geschäftsführung und auch als Vorstand von größeren 
Instituten sowie als Aufsichtsrat eines börsennotierten 
Unternehmens im Anlagenbau besitzt er große Erfahrung 
in der Leitung und Kontrolle von Unternehmen. 
 
*2. Angaben über persönliche und geschäftliche Beziehungen 
gemäß Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance 
Kodex* 
 
Der zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene 
Kandidat Herr Dr. Markus Peters ist Vorstand der German 
Technology AG, eines Tochterunternehmens der 
BANTLEON-Gruppe. Hauptaktionär der BANTLEON-Gruppe ist Herr 
Jörg Bantleon, der ausweislich seiner letzten 
Stimmrechtsmeldung nach § 33 WpHG direkt und indirekt 
insgesamt 28,95% der Stimmrechte an der LPKF Laser & 
Electronics AG hält und damit ein im Sinne von Ziffer 5.4.1 
Deutscher Corporate Governance Kodex wesentlich beteiligter 
und im Sinne von Ziffer 5.4.2 Deutscher Corporate Governance 
Kodex kontrollierender Aktionär ist. Herr Dr. Peters ist 
außerdem nicht-exekutives Mitglied des Board of 
Directors der LPKF Distribution Inc., USA, eines 
Tochterunternehmens der LPKF Laser & Electronics AG, von der 
er keine gesonderte Vergütung erhält. 
 
Der zur Neuwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat 
Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer hat seine seit dem 
01.03.2018 bestehende Mitgliedschaft im Bantleon Technology 
Council zum 28.02.2019 beendet. 
 
Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen 
den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, 
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
Gesellschaft beteiligten Aktionär darüber hinaus keine 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren 
Offenlegung Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance 
Kodex empfiehlt. 
 
*III. Bericht* 
 
*Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 
2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG analog über die teilweise 
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 gegen Bareinlagen 
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre* 
 
 Auf der Grundlage des von der ordentlichen 
 Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics 
 Aktiengesellschaft ('Gesellschaft*'*) am 31. 
 Mai 2018 beschlossenen und am 27. Juni 2018 in 
 das Handelsregister eingetragenen genehmigten 
 Kapitals gem. § 4 Abs. 6 der Satzung der 
 Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt, das 
 Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 
 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 
 insgesamt EUR 5.567.397,00 durch Ausgabe von 
 bis zu 5.567.397 neuen, auf den Inhaber 
 lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
 Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen 
 (Genehmigtes Kapital 2018). 
 
 Der Vorstand war auch ermächtigt, mit 
 Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
 der Aktionäre u. a. dann auszuschließen, 
 wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage 
 ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der 
 neuen Aktien den Börsenpreis der bereits 
 börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der 
 endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht 
 wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in 
 dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts 
 ausgegebenen Aktien durfte insgesamt 10 % des 
 Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar 
 weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im 
 Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 *(1) Ausnutzung der Ermächtigung* 
 
 Gestützt auf die Ermächtigung gem. § 4 Abs. 6 
 der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand 
 am 16. August 2018 mit Zustimmung des 
 Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das 
 Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
 22.269.588,00, eingeteilt in 22.269.588 auf den 
 Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 
 2.226.958,00 durch Ausgabe von 2.226.958 neuen, 
 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem 
 anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 
 1,00 ('Neue Aktien*'*) auf EUR 24.496.546,00 
 durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten 
 Kapitals 2018 im Wege der Kapitalerhöhung gegen 
 Bareinlagen zu erhöhen. Der Vorstand hat weiter 
 am 16. August 2018 mit Zustimmung des 
 Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, dass 
 das Bezugsrecht der Aktionäre aufgrund der 
 Ermächtigung in § 4 Abs. 6 der Satzung der 
 Gesellschaft gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 
 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird. 
 
 Das Volumen der Kapitalerhöhung aus genehmigtem 
 Kapital unter Bezugsrechtsausschluss entspricht 
 einem anteiligen Betrag am Grundkapital der 
 Gesellschaft von 10 % des Grundkapitals - 
 sowohl bezogen auf das zum Zeitpunkt des 
 Wirksamwerdens des Genehmigten Kapitals 2018 am 
 27. Juni 2018 als auch auf das zum Zeitpunkt 
 der Ausnutzung vorhandene Grundkapital der 
 Gesellschaft. Die im Genehmigten Kapital 2018 
 vorgesehene Volumenbegrenzung für Aktien, die 
 unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen 
 Bareinlagen ausgegeben werden, wurde somit 
 eingehalten. Auf diese Volumenbegrenzung 
 anzurechnende sonstige Maßnahmen wurden 
 von der Gesellschaft zuvor nicht vorgenommen. 
 
 Zur Zeichnung und Übernahme der Neuen 
 Aktien gegen Bareinlage wurde Herr Jörg 
 Bantleon zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt 
 direkt und indirekt bereits mit über 20 % der 
 Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt war. 
 Vorausgegangen waren Verhandlungen zwischen der 
 Gesellschaft und Herrn Bantleon. Herr Bantleon 
 hatte der Gesellschaft am 16. August 2018 
 verbindlich zugesagt, neue Aktien aus einer 
 Kapitalerhöhung im Volumen von maximal 10 % des 
 Grundkapitals bis zu einem maximalen 
 Gesamtplatzierungspreis von rund EUR 16,2 Mio. 
 zu zeichnen. Er hatte der Gesellschaft darüber 
 hinaus eine zusätzliche 
 Fremdfinanzierungszusage über EUR 20 Mio. zu 
 marktüblichen Konditionen für den Fall der 
 erfolgreichen Durchführung einer solchen 
 Kapitalerhöhung unter Zulassung seiner Person 
 zur Zeichnung gegeben. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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