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DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics -4-

DJ DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Congress Centrum Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Congress Centrum Hannover mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-24 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft Garbsen ISIN DE 
0006450000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 6. 
Juni 2019 
 
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, 
 
unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung, zu der wir 
Sie hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, dem 6. 
Juni 2019, um 10:00 Uhr, im Hannover Congress Centrum, 
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
   31. Dezember 2018, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich 
   erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 
   171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der LPKF Laser & Electronics 
   Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   6.158.872,88 in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat nimmt die Funktionen des 
   Prüfungsausschusses gemäß Art. 16 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung 
   bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
   ('*Abschlussprüfungsverordnung*') selbst wahr. Der 
   Aufsichtsrat empfiehlt auf der Grundlage eines 
   gemäß Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung 
   durchgeführten Auswahlverfahrens entweder die KPMG 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, oder 
   die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hannover, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen und teilt seine Präferenz für erstere mit, da 
   sie aus dem systematisierten Angebotsprozess 
   insgesamt als am stärksten hervorging. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat erklärt, dass seine Empfehlung und 
   sein Wahlvorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte sind und ihm insbesondere 
   keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Abschlussprüfungsverordnung auferlegt wurde. 
6. 
 
   *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die regulären Amtszeiten von Herrn Dr. Markus Peters 
   und Herrn Prof. Dr.-Ing. Erich Barke im Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft enden jeweils mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 6. Juni 2019. Der 
   Hauptversammlung sollen Herr Dr. Peters zur 
   Wiederwahl sowie Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger 
   Overmeyer zur Neuwahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte 
   Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus 
   von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen und besteht gemäß § 11 Abs. 1 der 
   Satzung aus drei Mitgliedern. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   6.1 Herrn Dr. Markus Peters, wohnhaft in 
       Düsseldorf, Vorstand der German 
       Technology AG; 
   6.2 Herrn Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer, 
       wohnhaft in Wunstorf, 
       Universitätsprofessor und Leiter des 
       Instituts für Transport- und 
       Automatisierungstechnik der Leibniz 
       Universität Hannover, Vorsitzender des 
       wissenschaftlichen Direktoriums und 
       Mitglied des Vorstands des Laser Zentrum 
       Hannover e.V. (LZH) 
 
   und zwar jeweils für eine Amtszeit beginnend mit dem 
   Ablauf der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 und 
   endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an 
   die Hauptversammlung die von ihm für seine 
   Zusammensetzung festgelegten Ziele berücksichtigt 
   und strebt die weitere Ausfüllung des 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene 
   Kandidat Herr Dr. Markus Peters hat für den Fall 
   seiner Wahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft 
   erklärt, für den künftigen Aufsichtsratsvorsitz zu 
   kandidieren. 
 
   Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 finden 
   sich nachfolgend unter II. 
 
*II. Ergänzende Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten* 
 
*1. Lebensläufe und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
AktG* 
 
Nachfolgend sind die Lebensläufe des zur Wiederwahl 
stehenden amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie des 
zur Neuwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
abgedruckt. Diese enthalten zugleich die Angaben gemäß 
§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen 
und in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und 
ausländischer Wirtschaftsunternehmen. 
 
*Kandidat zur Wiederwahl:* 
 
Name:             Dr. Markus Peters 
Ausgeübter Beruf: Vorstand der German Technology 
                  AG (nicht börsennotiert) 
Wohnort:          Düsseldorf 
Geburtsjahr:      1964 
Nationalität:     Deutsch 
Seit          Aufsichtsratsvorsitzender der LPKF 
16.10.2017    Laser & Electronics AG 
Seit          Mitglied im Aufsichtsrat der LPKF 
13.07.2017    Laser & Electronics AG 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
seit 2017   Vorstand der German Technology AG 
2013 - 2017 DMG MORI-Konzern (vormals 
            Gildemeister AG) 
            Direktor Finance, Accounting & 
            Controlling, DMG MORI ECOLINE AG, 
            Winterthur, Schweiz 
            CFO, DMG (Shanghai) Maschine Tools, 
            Co., Ltd., Shanghai, China 
2011 - 2013 Aufbau Treasury/Finance-Funktion, 
            INOXUM GmbH, Duisburg 
2011 - 2011 Vice President Compliance & Risk 
            Management, THYSSENKRUPP VDM GmbH, 
            Werdohl 
2007 - 2011 CFO, THYSSENKRUPP VDM USA, Inc., 
            Florham Park, NJ, USA 
2003 - 2007 Zentralbereichsleiter Controlling, 
            THYSSENKRUPP VDM GmbH, Werdohl 
2001 - 2003 Leiter Strategisches Controlling, 
            THYSSENKRUPP VDM GmbH, Düsseldorf 
1999 - 2000 Senior Manager für Strategische 
            Projekte, Konzernentwicklung, RWE 
            AG, Essen 
1996 - 1998 Projektleiter M&A für Zentral- und 
            Osteuropa, RWE ENERGIE AG, Essen 
1992 - 1996 Wissenschaftlicher Assistent, 
            Institut für BWL, Lehrstuhl für 
            Finanzwirtschaft, 
            Christian-Albrechts-Universität, 
            Kiel 
1994 - 1996 Ratsherr, Kiel 
1992 - 1994 Lehrbeauftragter (Finanzwirtschaft) 
            Fachhochschule Kiel, Kiel 
 
*Ausbildung:* 
 
1997        Promotion Betriebswirtschaftslehre 
            (Dr. sc. pol.), 
            Christian-Albrechts-Universität, 
            Kiel 
1990 - 1991 Studium Betriebswirtschaftslehre, 
            The Pennsylvania State University, 
            University Park, PA, USA, Master's 
            Degree 
1987 - 1990 Studium der 
            Betriebswirtschaftslehre, 
            Christian-Albrechts-Universität, 
            Kiel 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics -2-

1984 - 1987 Ausbildung zum Bankkaufmann, Kieler 
            Volksbank eG 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten:* 
 
keine 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* 
 
Nicht-exekutives Mitglied des Board of Directors der LPKF 
Distribution Inc., Portland, USA (nicht börsennotiert) 
 
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:* 
 
Herr Dr. Peters ist ein ausgewiesener Finanzexperte, der 
eine mehr als 20-jährige Industrietätigkeit in international 
aufgestellten Konzernen aufweist. Als fachlich breit 
aufgestellte Führungskraft beherrscht er nachweislich die 
kaufmännischen Themen auf operativer und strategischer 
Ebene. Er besitzt profunde Industrieexpertise im 
Maschinenbau sowie Kapitalmarkterfahrung. Herr Dr. Peters 
ist zudem bewandert in den Bereichen Compliance & Risk 
Management. Aufgrund mehrjähriger Auslandstätigkeit verfügt 
er über Erfahrungen in verschiedenen Kulturen. Seit Juli 
2017 ist er Mitglied im Aufsichtsrat der LPKF Laser & 
Electronics AG und seit Oktober 2017 dessen Vorsitzender. 
 
*Kandidat zur Neuwahl:* 
 
Name:             Prof. Dr.-Ing. Ludger 
                  Overmeyer 
Ausgeübter Beruf: Universitätsprofessor und 
                  Leiter des Instituts für 
                  Transport- und 
                  Automatisierungstechnik der 
                  Leibniz Universität Hannover 
Wohnort:          Wunstorf 
Geburtsjahr:      1964 
Nationalität:     Deutsch 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
Seit 2018   Vorsitzender des wissenschaftlichen 
            Direktoriums des Laser Zentrum 
            Hannover e.V. (LZH) 
2013 - 2018 Geschäftsführendes Mitglied des 
            Vorstands des Laser Zentrum Hannover 
            e.V. (LZH) 
Seit 2010   Mitglied des Vorstands des Laser 
            Zentrum Hannover e.V. (LZH) 
Seit 2007   Geschäftsführender Gesellschafter im 
            IPH, Institut für Integrierte 
            Produktion GmbH, Hannover 
Seit 2002   Universitätsprofessor und Leiter des 
            Instituts für Transport- und 
            Automatisierungstechnik der Leibniz 
            Universität Hannover 
2001        Berufung auf die Professur für 
            Automatisierungstechnik an der TU 
            Cottbus 
1999 -2001  Leiter Forschung und Entwicklung mit 
            den Bereichen Konstruktion, 
            Elektronik-, Software- und 
            Prozessentwicklung, Mühlbauer AG 
1998 - 1999 Bereichsleiter ,Semiconductor 
            Backend Automation', Mühlbauer AG 
1997        Einstieg in die Mühlbauer AG, 
            Projektleiter Entwicklung 
1994 - 1997 Leiter der Abteilung 'Maschinen und 
            Steuerungen' am Laser Zentrum 
            Hannover e.V. (LZH) 
1991 - 1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am 
            Laser Zentrum Hannover e.V. (LZH) 
 
*Ausbildung:* 
 
1984 - 1991 Diplom-Ingenieur Elektrotechnik, 
            Universität Hannover 
1996        Dr.-Ing. Maschinenbau, Universität 
            Hannover 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten:* 
 
Seit Mai 2014 Mitglied des Aufsichtsrats der Viscom AG, 
Hannover 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* 
 
keine 
 
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:* 
 
Herr Prof. Overmeyer ist ein ausgewiesener Experte auf dem 
Gebiet der Lasertechnik und Optik. Er verfügt über 
langjährige Industrieerfahrung auf dem Gebiet der 
Anlagentechnik für die Elektronikfertigung in leitenden 
Positionen. Herr Prof. Overmeyer kann weiterhin auf mehr als 
20 Jahre Erfahrung in der Leitung einer großen Anzahl 
von nationalen und internationalen Forschungsvorhaben auf 
den Gebieten der Automatisierungstechnik, der 
Elektronikfertigung und der Lasertechnik zurückblicken. In 
der Geschäftsführung und auch als Vorstand von größeren 
Instituten sowie als Aufsichtsrat eines börsennotierten 
Unternehmens im Anlagenbau besitzt er große Erfahrung 
in der Leitung und Kontrolle von Unternehmen. 
 
*2. Angaben über persönliche und geschäftliche Beziehungen 
gemäß Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance 
Kodex* 
 
Der zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene 
Kandidat Herr Dr. Markus Peters ist Vorstand der German 
Technology AG, eines Tochterunternehmens der 
BANTLEON-Gruppe. Hauptaktionär der BANTLEON-Gruppe ist Herr 
Jörg Bantleon, der ausweislich seiner letzten 
Stimmrechtsmeldung nach § 33 WpHG direkt und indirekt 
insgesamt 28,95% der Stimmrechte an der LPKF Laser & 
Electronics AG hält und damit ein im Sinne von Ziffer 5.4.1 
Deutscher Corporate Governance Kodex wesentlich beteiligter 
und im Sinne von Ziffer 5.4.2 Deutscher Corporate Governance 
Kodex kontrollierender Aktionär ist. Herr Dr. Peters ist 
außerdem nicht-exekutives Mitglied des Board of 
Directors der LPKF Distribution Inc., USA, eines 
Tochterunternehmens der LPKF Laser & Electronics AG, von der 
er keine gesonderte Vergütung erhält. 
 
Der zur Neuwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat 
Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer hat seine seit dem 
01.03.2018 bestehende Mitgliedschaft im Bantleon Technology 
Council zum 28.02.2019 beendet. 
 
Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen 
den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, 
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
Gesellschaft beteiligten Aktionär darüber hinaus keine 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren 
Offenlegung Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance 
Kodex empfiehlt. 
 
*III. Bericht* 
 
*Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 
2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG analog über die teilweise 
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 gegen Bareinlagen 
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre* 
 
 Auf der Grundlage des von der ordentlichen 
 Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics 
 Aktiengesellschaft ('Gesellschaft*'*) am 31. 
 Mai 2018 beschlossenen und am 27. Juni 2018 in 
 das Handelsregister eingetragenen genehmigten 
 Kapitals gem. § 4 Abs. 6 der Satzung der 
 Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt, das 
 Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 
 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 
 insgesamt EUR 5.567.397,00 durch Ausgabe von 
 bis zu 5.567.397 neuen, auf den Inhaber 
 lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
 Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen 
 (Genehmigtes Kapital 2018). 
 
 Der Vorstand war auch ermächtigt, mit 
 Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
 der Aktionäre u. a. dann auszuschließen, 
 wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage 
 ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der 
 neuen Aktien den Börsenpreis der bereits 
 börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der 
 endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht 
 wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in 
 dieser Weise unter Ausschluss des Bezugsrechts 
 ausgegebenen Aktien durfte insgesamt 10 % des 
 Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar 
 weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im 
 Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 *(1) Ausnutzung der Ermächtigung* 
 
 Gestützt auf die Ermächtigung gem. § 4 Abs. 6 
 der Satzung der Gesellschaft hat der Vorstand 
 am 16. August 2018 mit Zustimmung des 
 Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das 
 Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
 22.269.588,00, eingeteilt in 22.269.588 auf den 
 Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 
 2.226.958,00 durch Ausgabe von 2.226.958 neuen, 
 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem 
 anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 
 1,00 ('Neue Aktien*'*) auf EUR 24.496.546,00 
 durch teilweise Ausnutzung des Genehmigten 
 Kapitals 2018 im Wege der Kapitalerhöhung gegen 
 Bareinlagen zu erhöhen. Der Vorstand hat weiter 
 am 16. August 2018 mit Zustimmung des 
 Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, dass 
 das Bezugsrecht der Aktionäre aufgrund der 
 Ermächtigung in § 4 Abs. 6 der Satzung der 
 Gesellschaft gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 
 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird. 
 
 Das Volumen der Kapitalerhöhung aus genehmigtem 
 Kapital unter Bezugsrechtsausschluss entspricht 
 einem anteiligen Betrag am Grundkapital der 
 Gesellschaft von 10 % des Grundkapitals - 
 sowohl bezogen auf das zum Zeitpunkt des 
 Wirksamwerdens des Genehmigten Kapitals 2018 am 
 27. Juni 2018 als auch auf das zum Zeitpunkt 
 der Ausnutzung vorhandene Grundkapital der 
 Gesellschaft. Die im Genehmigten Kapital 2018 
 vorgesehene Volumenbegrenzung für Aktien, die 
 unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen 
 Bareinlagen ausgegeben werden, wurde somit 
 eingehalten. Auf diese Volumenbegrenzung 
 anzurechnende sonstige Maßnahmen wurden 
 von der Gesellschaft zuvor nicht vorgenommen. 
 
 Zur Zeichnung und Übernahme der Neuen 
 Aktien gegen Bareinlage wurde Herr Jörg 
 Bantleon zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt 
 direkt und indirekt bereits mit über 20 % der 
 Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt war. 
 Vorausgegangen waren Verhandlungen zwischen der 
 Gesellschaft und Herrn Bantleon. Herr Bantleon 
 hatte der Gesellschaft am 16. August 2018 
 verbindlich zugesagt, neue Aktien aus einer 
 Kapitalerhöhung im Volumen von maximal 10 % des 
 Grundkapitals bis zu einem maximalen 
 Gesamtplatzierungspreis von rund EUR 16,2 Mio. 
 zu zeichnen. Er hatte der Gesellschaft darüber 
 hinaus eine zusätzliche 
 Fremdfinanzierungszusage über EUR 20 Mio. zu 
 marktüblichen Konditionen für den Fall der 
 erfolgreichen Durchführung einer solchen 
 Kapitalerhöhung unter Zulassung seiner Person 
 zur Zeichnung gegeben. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics -3-

Der vom Vorstand am 16. August 2018 mit 
 Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag 
 festgelegte Ausgabebetrag, der dem 
 Platzierungspreis entsprach, betrug EUR 7,275 
 je Neuer Aktie. Der Bruttoemissionserlös aus 
 der Kapitalerhöhung betrug damit rund EUR 16,2 
 Mio. Durch die zufließenden Mittel 
 erlangte die Gesellschaft ausreichenden 
 finanziellen Handlungsspielraum, u.a. für 
 Investitionen in profitables Wachstum. Des 
 Weiteren hat die Gesellschaft den 
 Emissionserlös für die Reduzierung der 
 Verschuldung eingesetzt. 
 
 Der Vorstand hat weiter am 16. August 2018 mit 
 Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag 
 beschlossen, dass die Neuen Aktien vom 1. 
 Januar 2018 an gewinnberechtigt sind. 
 Dementsprechend waren die Neuen Aktien bei 
 Ausgabe mit denselben Gewinnbezugsrechten 
 ausgestattet wie die bestehenden Aktien. 
 
 Am 31. August 2018 wurde die Durchführung der 
 Kapitalerhöhung in das Handelsregister 
 eingetragen und am 4. September 2018 wurden die 
 Neuen Aktien zum regulierten Markt der 
 Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum 
 Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren 
 Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an 
 der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen 
 sowie am 5. September 2018 in die bestehende 
 Notierung für die börsennotierten Aktien der 
 Gesellschaft (ISIN: DE0006450000) einbezogen. 
 
 *(2) Preisfestsetzung* 
 
 Bei der Preisfestsetzung wurden die Vorgaben 
 der §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
 beachtet, deren Einhaltung das Genehmigte 
 Kapital 2018 für den Ausschluss des 
 Bezugsrechts bei einer Kapitalerhöhung gegen 
 Bareinlagen im Umfang von bis zu 10 % des 
 Grundkapitals vorschreibt. Danach darf der 
 Preis für die Neuen Aktien den Börsenpreis der 
 Aktie der Gesellschaft nicht wesentlich 
 unterschreiten. 
 
 Der festgesetzte Ausgabe- und 
 Platzierungsbetrag je Neuer Aktie in Höhe von 
 EUR 7,275 beinhaltete einen Abschlag in Höhe 
 von rund 3,5 % auf den XETRA-Schlusskurs der 
 LPKF-Aktie am 15. August 2018, dem Tag vor der 
 Ankündigung der Kapitalerhöhung. 
 
 Im XETRA-Handel finden grundsätzlich die 
 höchsten Handelsumsätze der Aktie der 
 Gesellschaft statt; bei der vorliegenden 
 Preisfestsetzung stellt der Schlusskurs im 
 XETRA-Handel am Tag vor Ankündigung der 
 Kapitalerhöhung somit einen zeitnahen 
 repräsentativen Kurs dar und bildete daher 
 einen geeigneten Referenzpunkt bei der 
 Preisfestsetzung. Demnach bewegte sich der 
 Abschlag bei deutlich unter 5 % und damit in 
 dem allgemein als zulässig anerkannten Rahmen. 
 
 *(3) Gründe für den Ausschluss des 
 Bezugsrechts* 
 
 Vorstand und Aufsichtsrat haben bei ihrer 
 Entscheidung, bei der teilweisen Ausnutzung des 
 Genehmigten Kapitals 2018 bzw. der Zustimmung 
 hierzu das Bezugsrecht der Aktionäre 
 auszuschließen und Herrn Jörg Bantleon zur 
 Zeichnung der Neuen Aktien zuzulassen, neben 
 den Vorgaben der §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 
 4 AktG auch den Grundsatz der Gleichbehandlung 
 der Aktionäre nach § 53a AktG berücksichtigt. 
 Eine in der Zuteilung neuer Aktien an einen 
 Altaktionär liegende Ungleichbehandlung der 
 übrigen Aktionäre ist nur zulässig, wenn sie 
 durch vernünftige sachliche, im 
 Unternehmensinteresse liegende Gründe 
 gerechtfertigt ist und nicht willkürlich oder 
 missbräuchlich erfolgt. 
 
 Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender 
 Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass 
 gewichtige sachliche im Unternehmensinteresse 
 der LPKF Laser & Electronics AG liegende Gründe 
 die Zuteilung an Herrn Bantleon rechtfertigten 
 und den vorgenommenen Ausschluss des 
 Bezugsrechts der Aktionäre erforderlich 
 machten: 
 
 Die Gesellschaft verfügte im August 2018 über 
 eine bestehende Fremdfinanzierung durch ein 
 Bankenkonsortium, die Darlehensverträge im 
 Umfang von ca. EUR 10 Mio. und Kreditlinien im 
 Umfang von ca. EUR 31 Mio. umfasste. Die 
 bestehende Fremdfinanzierung war durch einen 
 Sicherheitenpoolvertrag besichert, auf dessen 
 Grundlage zahlreiche Maßnahmen der 
 Gesellschaft der Zustimmung der Banken 
 unterworfen werden konnten. Im Rahmen der 
 laufenden Kreditbeziehungen fanden vertrauliche 
 Verhandlungen zwischen der Gesellschaft und dem 
 Bankenkonsortium statt, in deren Verlauf die 
 Banken die externe Begleitung bestimmter, aus 
 der Sicht der Gesellschaft notwendiger und 
 zeitkritischer operativer Maßnahmen durch 
 eine im Einvernehmen mit den Banken 
 auszuwählende Unternehmensberatung verlangten. 
 Der Vorstand sah sich nach einvernehmlicher 
 Auswahl der Unternehmensberatung überraschend 
 mit aus seiner Sicht unangemessenen 
 Honorarforderungen für diese Projektbegleitung 
 konfrontiert, die unverhandelbar gestellt 
 wurden. Dies erschien für die Gesellschaft 
 nicht akzeptabel, zumal die Gesellschaft selbst 
 über die notwendige operative Kompetenz 
 verfügte. Der Vorstand hatte in dieser 
 Situation sehr kurzfristig alternative 
 Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, um die 
 Verhandlungsposition der Gesellschaft, auch vor 
 dem Hintergrund bestehender Deadlines, 
 insgesamt zu stärken, den finanziellen 
 Handlungsspielraum zu erweitern und die 
 zeitnahe Umsetzung für notwendig erachteter 
 operativer Maßnahmen nicht zu gefährden. 
 
 Mit der vollständigen Übernahme aller 
 Aktien aus einer etwaig zu beschließenden 
 maximal 10 %-igen Barkapitalerhöhung mit einem 
 Bruttoemissionserlös von rund EUR 16,2 Mio. 
 seitens Herrn Bantleon, verbunden mit seiner 
 Fremdfinanzierungszusage über weitere EUR 20 
 Mio., wurde der Gesellschaft der nötige 
 finanzielle Handlungsspielraum eröffnet, um die 
 Finanzierungsstruktur im Unternehmensinteresse 
 nötigenfalls neu ordnen und optimieren zu 
 können. Die Verhandlungsposition der 
 Gesellschaft gegenüber dem Bankenkonsortium 
 wurde hierdurch dergestalt gestärkt, dass 
 sowohl erhebliche finanzielle Mehrbelastungen 
 für die Beauftragung einer Unternehmensberatung 
 zur Begleitung anstehender Maßnahmen 
 vermieden werden konnten als auch insbesondere 
 nach Auffassung der Gesellschaft notwendige 
 operative Maßnahmen schneller umgesetzt 
 werden konnten. Die Zuteilung an Herrn Bantleon 
 ohne Eingehung eines Platzierungsrisikos diente 
 der Transaktionssicherheit, war aus Sicht des 
 Vorstands für eine erfolgreiche und 
 kurzfristige Umsetzbarkeit der Kapitalerhöhung 
 notwendig und war insgesamt notwendig, um der 
 Gesellschaft kurzfristig den nötigen 
 finanziellen Handlungsspielraum durch 
 alternative Finanzierungsmöglichkeiten 
 (Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung 
 zuzüglich Fremdfinanzierungszusage) zu 
 eröffnen. 
 
 Vorstand und Aufsichtsrat haben bei ihrer 
 Entscheidung über den Ausschluss des 
 Bezugsrechts der Aktionäre und die 
 ausschließliche Zuteilung an Herrn 
 Bantleon kritisch und sorgfältig abgewogen, 
 dass Herr Bantleon mit einer vollständigen 
 Zeichnung der Neuen Aktien aus der 
 Kapitalerhöhung mit einem Anteil von 
 voraussichtlich ca. 28,8 % der Stimmrechte nach 
 Durchführung der Kapitalerhöhung am Unternehmen 
 beteiligt sein und künftig voraussichtlich über 
 eine Präsenzmehrheit in der Hauptversammlung 
 verfügen würde. Vor dem Hintergrund des 
 vorstehend dargelegten Sachstands haben 
 Vorstand und Aufsichtsrat das 
 Unternehmensinteresse der Gesellschaft an der 
 erfolgreichen Durchführung der 
 Kapitalmaßnahme im Rahmen ihrer Abwägung 
 als vorrangig angesehen. 
 
 Mit dem Ausschluss des Bezugsrechts der 
 Aktionäre hat die Gesellschaft im Übrigen 
 von einer in §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 
 AktG gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit des 
 Bezugsrechtsausschlusses bei 
 Barkapitalerhöhungen börsennotierter 
 Gesellschaften Gebrauch gemacht. Durch eine 
 marktnahe Preisfestsetzung konnte die zum 
 Zeitpunkt der teilweisen Ausnutzung des 
 Genehmigten Kapitals 2018 aus Sicht von 
 Vorstand und Aufsichtsrat günstige 
 Marktsituation kurzfristig ausgenutzt und ein 
 möglichst hoher Emissionserlös erzielt werden. 
 Die bei Einräumung eines Bezugsrechts 
 erforderliche mindestens zweiwöchige 
 Bezugsfrist (§ 186 Abs. 1 Satz 2 AktG) hätte 
 eine kurzfristige Reaktion auf aktuelle 
 Marktverhältnisse hingegen nicht zugelassen. 
 Hinzu kommt, dass bei Einräumung eines 
 Bezugsrechts der endgültige Bezugspreis 
 spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist 
 bekannt zu geben ist (§ 186 Abs. 2 Satz 2 
 AktG). Wegen des längeren Zeitraums zwischen 
 Preisfestsetzung und Abwicklung der 
 Kapitalerhöhung und der Volatilität der 
 Aktienmärkte besteht somit ein höheres Markt- 
 und insbesondere Kursänderungsrisiko als bei 
 einer bezugsrechtsfreien Zuteilung. Eine 
 erfolgreiche Platzierung im Rahmen einer 
 Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht hätte daher bei 
 der Preisfestsetzung einen entsprechenden 
 Sicherheitsabschlag auf den aktuellen 
 Börsenkurs erforderlich gemacht und dadurch 
 voraussichtlich zu nicht marktnahen Konditionen 
 geführt. 
 
 Durch die Preisfestsetzung nahe am aktuellen 
 Börsenkurs und den auf 10 % des Grundkapitals 
 beschränkten Umfang der unter 
 Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien 
 wurden andererseits auch die Interessen der 
 Aktionäre angemessen gewahrt. Aufgrund des 
 liquiden Börsenhandels haben die Aktionäre 
 grundsätzlich die Möglichkeit, ihre relative 
 Beteiligung an der Gesellschaft über einen 
 Zukauf über die Börse zu vergleichbaren 
 Bedingungen aufrechtzuerhalten. 
 
 Aus den vorstehenden Erwägungen war der unter 
 Beachtung der Vorgaben des Genehmigten Kapitals 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

2018 und der gesetzlichen Vorgaben vorgenommene 
 Bezugsrechtsausschluss insgesamt sachlich 
 gerechtfertigt. 
 
Dieser Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung 
des Genehmigten Kapitals 2018 kann von der Einberufung der 
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
eingesehen werden. 
 
*IV. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft 
ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden 
Institut in Textform erstellte und in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, 
das ist 
 
Donnerstag, der 16. Mai 2019, 00:00 Uhr, 
(sog. 'Nachweisstichtag'). 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
 
Donnerstag, den 30. Mai 2019, 24:00 Uhr, 
 
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft 
c/o DZ Bank AG 
vertreten durch dwpbank 
- DSHVG - 
Landsberger Str. 187 
80687 München 
Telefax: +49 (0) 69 5099 1110 
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den 
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in 
der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige 
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, 
es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung EUR 24.496.546,00 und ist in 24.496.546 auf den 
Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, die 
alle in gleichem Umfang stimmberechtigt sind und jeweils 
eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt damit 24.496.546. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung der Textform, wobei der 
Widerruf jedoch auch durch persönliches Erscheinen zur 
Hauptversammlung erfolgen kann. Für die Bevollmächtigung von 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen in § 
135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für den 
Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung 
können hiervon abweichende Regelungen zu beachten sein; die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder 
Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung 
abzustimmen. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt 
werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine 
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per 
Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) 
bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
*LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft* 
*Osteriede 7* 
*30827 Garbsen* 
*Telefax: +49 (0) 5131 7095-9111* 
*E-Mail: investorrelations@lpkf.com* 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter 
Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in 
diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten 
Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen 
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Wir bitten unsere Aktionäre zur organisatorischen 
Erleichterung, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung 
und den Widerruf von Vollmachten, soweit diese postalisch 
oder per Telefax übermittelt werden, bis 5. Juni 2019, 18:00 
Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) zu übermitteln. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird und 
steht unter 
 
www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
von diesen zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu 
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung 
anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall 
ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen 
des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. 
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird 
jeder Eintrittskarte beigefügt. Ein solches steht auch unter 
 
www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen 
der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen 
spätestens bis 5. Juni 2019, 18:00 Uhr (Eingang bei der 
Gesellschaft), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an 
folgende Adresse zu übermitteln: 
 
*LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft* 
*Osteriede 7* 
*30827 Garbsen* 
*Telefax: +49 (0) 5131 7095-9111* 
*E-Mail: investorrelations@lpkf.com* 
 
Nähere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die 
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. 
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter 
 
www.lpkf.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
einsehbar. 
 
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht 
zur Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt 
haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 

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April 24, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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