Nachdem es bereits zum Betriebsstart von Volkswagens Ridesharing-Dienst MOIA ein juristisches Tauziehen um die Daseinsberechtigung des Angebots gab, hat das Hamburger Verwaltungsgericht heute entschieden, dass MOIA vorerst maximal bis zu 200 Fahrzeuge einsetzen darf. Rückblick - Achtung, es wird komplex: Hamburg hat den Betrieb von MOIA bereits im April 2018 offiziell genehmigt. Doch der Betriebsstart ...Den vollständigen Artikel lesen ...