Im Streit um das Einbetten von digitalen Medien in Internetseiten will der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einholen. Das Verfahren zwischen der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst wurde mit Beschluss vom Donnerstag ausgesetzt. (Aktenzeichen I ZR 113/18)
Die DDB zeigt auf ihrer Internetseite Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Werke, die auch auf anderen Websites eingebettet werden können. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst verlangt für den Abschluss eines Lizenzierungsvertrags, dass die DDB technische Maßnahmen gegen das sogenannte Framing dieser Vorschaubilder trifft. Diese hält den Aufwand für zu hoch. Bei der dem EuGH vorgelegten Frage geht es darum, ob Framing bei Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen eine öffentliche Wiedergabe ist. Da der Punkt nicht geklärt sei und Unionsrecht betreffe, müsse der EuGH entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch./moe/DP/jha/
AXC0210 2019-04-25/13:54