DJ DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-25 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft München -
ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 - Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am
Montag, den 3. Juni 2019, 10.00 Uhr,
in das
HOTEL HILTON MÜNCHEN PARK, Am Tucherpark 7, 80538 München
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, der
Lageberichte für die Gesellschaft und den
Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
für das Geschäftsjahr 2018*
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers zur etwaigen
prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 und sonstiger
unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung und Präferenz seines
Prüfungsausschusses - vor, die BTU Treuhand
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019
enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts sowie zum Prüfer für die
etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von
§ 115 Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2019 und
2020 zu bestellen, sofern eine solche
prüferische Durchsicht vor der nächsten
Hauptversammlung erfolgt.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein
nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung der Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission)
durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.
Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss
dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die
BTU Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, und
die Baker Tilly GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für
das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen
und eine begründete Präferenz für die BTU
Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
5. *Änderung der Satzung in § 7
(Zusammensetzung und Bestellung) und § 9
(Vertretung der Gesellschaft)*
§ 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft
sieht in ihrer aktuellen Fassung vor, dass der
Vorstand aus mindestens zwei Personen besteht.
Um dem Aufsichtsrat einen größeren
Handlungsspielraum bei der Besetzung des
Vorstands einzuräumen, soll die bestehende
Regelung durch eine flexiblere ersetzt
werden_._
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb
vor, wie folgt zu beschließen:
a) § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
_'Der Vorstand der Gesellschaft besteht
aus einer oder mehreren Personen.'_
b) Als Folgeänderung wird § 9 Abs. 1 der
Satzung wie folgt neu gefasst:
'(1) _Wenn der Vorstand der Gesellschaft
nur aus einer Person besteht, wird
die Gesellschaft durch den
Alleinvorstand vertreten. Wenn der
Vorstand der Gesellschaft aus zwei
oder mehr Vorstandsmitgliedern
besteht, wird die Gesellschaft
durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinschaftlich oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten."_
*Teilnahmebedingungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet ('Anmeldung') und der
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben ('Nachweis'). Anmeldung und
Nachweis bedürfen der Textform.
Der Nachweis ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu erbringen und muss sich auf
den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf
den Beginn des 13. Mai 2019 (d.h. 13. Mai 2019, 0.00 Uhr) beziehen
('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt,
ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes
einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt
maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse bis spätestens
Montag, den 27. Mai 2019, 24.00 Uhr,
eingehen:
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51CA/GM
80311 München, oder
Fax: +49 (0)89 5400-2519, oder
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter der
vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das
Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken -, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft unter
oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder
wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter
entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Falle der
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind die fristgemäße Anmeldung
zur Hauptversammlung und der Nachweis erforderlich. Die Erteilung und der
Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann entweder
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem
zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft in Textform. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
können den Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung an der
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder vor der
Hauptversammlung an folgende Adresse übermitteln, wobei die Übermittlung
auch per Telefax oder per E-Mail erfolgen kann:
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG
- Vorstandssekretariat -
Marienplatz 11
80331 München, oder
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder
E-Mail: info@ludwigbeck.de
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden
kann, wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
übermittelt. Das Verlangen ist an vorgenannte Adresse zu richten. Darüber
hinaus ist das Formular auch im Internet unter
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events
/hauptversammlung
zugänglich.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in §
135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 AktG gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus ist das Formular auch im Internet unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events /hauptversammlung zugänglich und kann bis spätestens 28. Mai 2019, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München, oder Fax: +49 (0)89 23691-600, oder E-Mail: info@ludwigbeck.de Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Weitere Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.446.117,50 und ist in 3.695.000 Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.695.000. *Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die ausdrücklich hingewiesen wird. Bei der Fristberechnung sind ferner die Bestimmungen des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Freitag, 3. Mai 2019, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Sonntag, 19. Mai 2019, 24.00 Uhr, eingeht. Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Sonntag, 19. Mai 2019, 24.00 Uhr, eingeht. Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events /hauptversammlung zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München, oder Fax: +49 (0)89 23691-600, oder E-Mail: info@ludwigbeck.de Wir weisen darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events /hauptversammlung zugänglich. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen* Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events /hauptversammlung zugänglich. *Anfragen von Aktionären* Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir nur an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG - Vorstandssekretariat - Marienplatz 11 80331 München, oder Fax: +49 (0)89 23691-600, oder E-Mail: info@ludwigbeck.de *Ausliegende Unterlagen* In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Marienplatz 11, 80331 München, am Empfang im 6. Stockwerk) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Gesonderte Nichtfinanzielle Konzernbericht zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Die vorbezeichneten Unterlagen sind seit Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf auch im Internet unter https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events /hauptversammlung zugänglich. *Datenschutzhinweise* Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, Marienplatz 11, 80331 München. Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (insbesondere Name und Vorname sowie Anschrift von Aktionären, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom jeweiligen Aktionär benannten Bevollmächtigten), um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogene Daten an die Gesellschaft. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch Informationen zur Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten, wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz
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April 25, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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