Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 23.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
160 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus -3-

DJ DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-25 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft München - 
ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 - Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 
Montag, den 3. Juni 2019, 10.00 Uhr, 
in das 
HOTEL HILTON MÜNCHEN PARK, Am Tucherpark 7, 80538 München 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers zur etwaigen 
   prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 und sonstiger 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung und Präferenz seines 
   Prüfungsausschusses - vor, die BTU Treuhand 
   GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von 
   § 115 Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2019 und 
   2020 zu bestellen, sofern eine solche 
   prüferische Durchsicht vor der nächsten 
   Hauptversammlung erfolgt. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein 
   nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung der Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) 
   durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. 
   Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss 
   dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die 
   BTU Treuhand GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, und 
   die Baker Tilly GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für 
   das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen 
   und eine begründete Präferenz für die BTU 
   Treuhand GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   mitgeteilt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
5. *Änderung der Satzung in § 7 
   (Zusammensetzung und Bestellung) und § 9 
   (Vertretung der Gesellschaft)* 
 
   § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft 
   sieht in ihrer aktuellen Fassung vor, dass der 
   Vorstand aus mindestens zwei Personen besteht. 
   Um dem Aufsichtsrat einen größeren 
   Handlungsspielraum bei der Besetzung des 
   Vorstands einzuräumen, soll die bestehende 
   Regelung durch eine flexiblere ersetzt 
   werden_._ 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
   vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   a) § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      _'Der Vorstand der Gesellschaft besteht 
      aus einer oder mehreren Personen.'_ 
   b) Als Folgeänderung wird § 9 Abs. 1 der 
      Satzung wie folgt neu gefasst: 
 
      '(1) _Wenn der Vorstand der Gesellschaft 
           nur aus einer Person besteht, wird 
           die Gesellschaft durch den 
           Alleinvorstand vertreten. Wenn der 
           Vorstand der Gesellschaft aus zwei 
           oder mehr Vorstandsmitgliedern 
           besteht, wird die Gesellschaft 
           durch zwei Vorstandsmitglieder 
           gemeinschaftlich oder durch ein 
           Vorstandsmitglied in Gemeinschaft 
           mit einem Prokuristen vertreten."_ 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet ('Anmeldung') und der 
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben ('Nachweis'). Anmeldung und 
Nachweis bedürfen der Textform. 
 
Der Nachweis ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu erbringen und muss sich auf 
den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf 
den Beginn des 13. Mai 2019 (d.h. 13. Mai 2019, 0.00 Uhr) beziehen 
('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, 
ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes 
einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt 
maßgeblich; d.h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem 
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 
 
Montag, den 27. Mai 2019, 24.00 Uhr, 
 
eingehen: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
c/o UniCredit Bank AG 
CBS51CA/GM 
80311 München, oder 
Fax: +49 (0)89 5400-2519, oder 
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter der 
vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das 
Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken -, frühzeitig für die 
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft unter 
oben genannter Adresse Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder 
wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter 
entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine 
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Falle der 
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind die fristgemäße Anmeldung 
zur Hauptversammlung und der Nachweis erforderlich. Die Erteilung und der 
Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann entweder 
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem 
zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung 
gegenüber der Gesellschaft in Textform. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten 
können den Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung an der 
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder vor der 
Hauptversammlung an folgende Adresse übermitteln, wobei die Übermittlung 
auch per Telefax oder per E-Mail erfolgen kann: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden 
kann, wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
übermittelt. Das Verlangen ist an vorgenannte Adresse zu richten. Darüber 
hinaus ist das Formular auch im Internet unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 
135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus -2-

besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis 
weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen 
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 AktG gleichgestellten 
Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere 
Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen 
anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen 
möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis 
für die Vollmacht abstimmen. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, einen von 
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor 
der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der 
vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die 
Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der 
Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den 
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. 
Darüber hinaus ist das Formular auch im Internet unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
/hauptversammlung 
 
zugänglich und kann bis spätestens 28. Mai 2019, 24.00 Uhr, bei der 
Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Weitere Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen 
mit der Eintrittskarte. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.446.117,50 und ist in 
3.695.000 Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung beträgt damit 3.695.000. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 
90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die 
ausdrücklich hingewiesen wird. Bei der Fristberechnung sind ferner die 
Bestimmungen des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. 
 
Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der 
Gesellschaft spätestens am Freitag, 3. Mai 2019, 24.00 Uhr, eingehen. Wir 
bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München 
 
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem 
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 
126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt 
gemachten Adresse spätestens am Sonntag, 19. Mai 2019, 24.00 Uhr, eingeht. 
 
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer 
Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und Abs. 2 AktG auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Sonntag, 19. Mai 2019, 
24.00 Uhr, eingeht. 
 
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet 
unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
/hauptversammlung 
 
zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige 
Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge 
werden wir zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen 
genügen. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu 
richten an: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
Wir weisen darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann 
in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen 
Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
 
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind den Aktionären auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG 
zugänglichen Informationen* 
 
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
*Anfragen von Aktionären* 
 
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir nur an folgende Adresse der 
Gesellschaft zu richten: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
*Ausliegende Unterlagen* 
 
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Marienplatz 11, 80331 München, am 
Empfang im 6. Stockwerk) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung und bis 
zu deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der 
Geschäftsbericht und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das 
Geschäftsjahr 2018, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Gesonderte Nichtfinanzielle 
Konzernbericht zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem 
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. 
 
Die vorbezeichneten Unterlagen sind seit Einberufung der Hauptversammlung und 
bis zu deren Ablauf auch im Internet unter 
 
https://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events 
/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
*Datenschutzhinweise* 
 
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Ludwig 
Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, Marienplatz 11, 80331 München. 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze 
personenbezogene Daten (insbesondere Name und Vorname sowie Anschrift von 
Aktionären, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der 
Eintrittskarte; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines vom jeweiligen Aktionär 
benannten Bevollmächtigten), um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die 
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten 
nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung 
angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogene 
Daten an die Gesellschaft. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch 
Informationen zur Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen, Fragen, 
Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in 
der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 
Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Aktionäre oder 
ihre Bevollmächtigten mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die 
Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, 
um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder 
Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten, wie z.B. E-Mail-Adresse oder 
Telefonnummer). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

1 lit. f) DSGVO. 
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung, 
Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung 
Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. 
 
Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der 
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich 
nach Weisung der Gesellschaft. Die Gesellschaft speichert die 
personenbezogenen Daten so lange, wie dies für die vorstehend beschriebenen 
Zwecke erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und 
Aufbewahrungsvorschriften zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine 
längere Speicherung im Rahmen von gerichtlichen Verfahren erforderlich ist. 
 
Sie haben nach Kapitel III der DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts- und 
Berichtigungsrecht sowie ein Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten 
Voraussetzungen können Sie auch die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten oder deren Löschung verlangen. 
 
Soweit die Verarbeitung auf der Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 
1 Satz 1 lit. f) DSGVO) erfolgt, können Sie der Verarbeitung unter den 
weiteren Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO widersprechen. 
 
Die vorstehend genannten Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft 
unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
- Vorstandssekretariat - 
Marienplatz 11 
80331 München, oder 
Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 
DSGVO zu. 
 
Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie 
unter: 
 
Wolf-Dietrich Richter 
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Landaubogen 10 
81373 München 
Telefon: +49 89 76906-0 
Fax: +49 89 76906-144 
 
München, im April 2019 
 
* 
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG, München* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier 
             Aktiengesellschaft 
             Marienplatz 11 
             80331 München 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 2369100 
Fax:         +49 89 23691600 
E-Mail:      info@ludwigbeck.de 
Internet:    http://kaufhaus.ludwigbeck.de 
ISIN:        DE0005199905 
WKN:         519990 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt/M., Stuttgart, München, Düsseldorf, 
             Berlin/Bremen, Hamburg, Xetra 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
803533 2019-04-25 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 25, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.