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DGAP-HV: SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2019 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue Straße 13, 55606 Kirn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: SIMONA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.06.2019 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue Straße 13, 55606 Kirn mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-25 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SIMONA Aktiengesellschaft Kirn/Nahe - ISIN DE 0007239402 - 
- WKN 723940 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 
 
Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA Aktiengesellschaft, 55606 Kirn, 
findet am Freitag, den 07. Juni 2019, um 11:00 Uhr im Gesellschaftshaus der 
Stadt Kirn, Neue Straße 13, in 55606 Kirn statt. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SIMONA AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts für die 
   SIMONA AG und des Konzernlageberichts, der 
   mit dem Lagebericht der SIMONA AG 
   zusammengefasst ist, des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 
   289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Die genannten Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. Die Unterlagen können zudem im 
   Internet unter 
 
   www.simona.de 
 
   im Bereich Investor Relations eingesehen 
   werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 12. April 2019 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   von 13.477.618,07 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende von 14,00 EUR je 
      Aktie, zahlbar am 12. Juni 2019: 
      8.400.000,00 EUR 
   b) Vortrag auf neue Rechnung: 5.077.618,07 
      EUR 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Wirtschaftsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer der SIMONA AG und 
   Konzernabschlussprüfer des SIMONA Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 15.500.000,00 EUR und ist 
eingeteilt in 600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der 
Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach 
600.000. 
 
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach 600.000. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Anmeldung und Teilnahme* 
 
Um an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - teilnehmen 
und dort das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen die 
Aktionäre sich spätestens bis Freitag, den 31. Mai 2019, 24:00 Uhr, in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet 
haben. 
 
Anmeldestelle: 
 
*SIMONA AG* c/o Commerzbank AG 
GS MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Fax: +49 (0) 69 13 626 351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu muss 
der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse ein in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende 
Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 31. Mai 
2019, 24:00 Uhr, zugehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 17. Mai 2019, 0:00 Uhr, 
(Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind für die von 
ihnen gehaltenen Aktien nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich 
vom Veräußerer bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen 
lassen. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt, die ihnen aus organisatorischen Gründen als Ausweis für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts dienen, 
wobei die Vorlage der Eintrittskarte keine Voraussetzung für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts ist. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die 
depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch bei 
Erteilung einer Vollmacht bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten sowie des Nachweises der Berechtigung. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten bedürfen der Textform 
(§ 126b BGB) und können durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung 
gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer 
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen folgende 
Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
*SIMONA AG*, Investor Relations 
Teichweg 16, 55606 Kirn 
Fax: +49 (0) 67 52 14 738 
E-Mail: ir@simona.de 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch 
den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution 
können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für den Widerruf 
einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und 
weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular 
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist 
außerdem im Internet unter 
 
www.simona.de 
 
unter dem Link 
 
www.simona.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung 
-2019 
 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, 
sich durch einen Stimmrechtsvertreter der SIMONA AG vertreten zu lassen, der 
das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausübt. Auch in diesem 
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär sowie 
eines Nachweises der Berechtigung. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihm müssen daher neben der 
Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen 
Gegenständen der Tagesordnung wird der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
das Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu 
ausschließlich das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular 
zu verwenden; andere Formen der Vollmachts- und Weisungserteilung an den 

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April 25, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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