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Dow Jones News
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DGAP-HV: SIMONA Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2019 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue Straße 13, 55606 Kirn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SIMONA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.06.2019 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue Straße 13, 55606 Kirn mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-25 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SIMONA Aktiengesellschaft Kirn/Nahe - ISIN DE 0007239402 - 
- WKN 723940 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 
 
Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA Aktiengesellschaft, 55606 Kirn, 
findet am Freitag, den 07. Juni 2019, um 11:00 Uhr im Gesellschaftshaus der 
Stadt Kirn, Neue Straße 13, in 55606 Kirn statt. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SIMONA AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts für die 
   SIMONA AG und des Konzernlageberichts, der 
   mit dem Lagebericht der SIMONA AG 
   zusammengefasst ist, des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 
   289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Die genannten Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. Die Unterlagen können zudem im 
   Internet unter 
 
   www.simona.de 
 
   im Bereich Investor Relations eingesehen 
   werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 12. April 2019 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   von 13.477.618,07 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende von 14,00 EUR je 
      Aktie, zahlbar am 12. Juni 2019: 
      8.400.000,00 EUR 
   b) Vortrag auf neue Rechnung: 5.077.618,07 
      EUR 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Wirtschaftsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer der SIMONA AG und 
   Konzernabschlussprüfer des SIMONA Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 15.500.000,00 EUR und ist 
eingeteilt in 600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der 
Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach 
600.000. 
 
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach 600.000. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Anmeldung und Teilnahme* 
 
Um an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - teilnehmen 
und dort das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen die 
Aktionäre sich spätestens bis Freitag, den 31. Mai 2019, 24:00 Uhr, in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet 
haben. 
 
Anmeldestelle: 
 
*SIMONA AG* c/o Commerzbank AG 
GS MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Fax: +49 (0) 69 13 626 351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu muss 
der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse ein in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende 
Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 31. Mai 
2019, 24:00 Uhr, zugehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 17. Mai 2019, 0:00 Uhr, 
(Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind für die von 
ihnen gehaltenen Aktien nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich 
vom Veräußerer bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen 
lassen. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt, die ihnen aus organisatorischen Gründen als Ausweis für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts dienen, 
wobei die Vorlage der Eintrittskarte keine Voraussetzung für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts ist. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die 
depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch bei 
Erteilung einer Vollmacht bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten sowie des Nachweises der Berechtigung. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten bedürfen der Textform 
(§ 126b BGB) und können durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung 
gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer 
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen folgende 
Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
*SIMONA AG*, Investor Relations 
Teichweg 16, 55606 Kirn 
Fax: +49 (0) 67 52 14 738 
E-Mail: ir@simona.de 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch 
den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution 
können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für den Widerruf 
einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und 
weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular 
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist 
außerdem im Internet unter 
 
www.simona.de 
 
unter dem Link 
 
www.simona.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung 
-2019 
 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, 
sich durch einen Stimmrechtsvertreter der SIMONA AG vertreten zu lassen, der 
das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausübt. Auch in diesem 
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär sowie 
eines Nachweises der Berechtigung. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihm müssen daher neben der 
Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen 
Gegenständen der Tagesordnung wird der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
das Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu 
ausschließlich das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular 
zu verwenden; andere Formen der Vollmachts- und Weisungserteilung an den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht berücksichtigt werden. 
Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen 
der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum 06. Juni 2019, 18:00 Uhr, 
zugehen. Wir bitten um Verständnis, dass später eintreffende Vollmachten und 
Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht mehr 
berücksichtigt werden können. 
 
*Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
AktG* 
 
*Ergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR (das entspricht 
19.355 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 
07. Mai 2019, 24:00 Uhr, zugehen. Etwaige Verlangen bittet die Gesellschaft an 
folgende Adresse zu richten: 
 
*SIMONA AG*, Vorstand, 
Teichweg 16, 55606 Kirn. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor 
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über den Antrag halten. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang 
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter 
 
www.simona.de 
 
unter dem Link 
 
www.simona.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung 
-2019 
 
bekannt gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge zu einem 
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und 
einer Begründung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die nachstehende 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
SIMONA AG, Vorstand 
Teichweg 16, 55606 Kirn 
Fax: +49 (0) 67 52 14 738 
E-Mail: ir@simona.de 
 
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 
23. Mai 2019, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge und 
eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären im Internet 
unter 
 
www.simona.de 
 
unter dem Link 
 
www.simona.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung 
-2019 
 
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Anderweitig adressierte Gegenanträge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab zugänglich gemachte 
Gegenanträge müssen während der Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt 
werden. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers gelten die 
vorstehenden Sätze sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag 
nicht begründet werden muss. 
 
*Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist 
(§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u. a. 
der Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich die 
Auskunftspflicht des Vorstandes auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Der Versammlungsleiter ist gemäß § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung 
mit § 23 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
*Hinweise zum Datenschutz* 
 
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht 
erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren 
Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im 
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die SIMONA AG verarbeitet Ihre 
Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer maßgeblicher 
Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu 
Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet unter 
 
www.simona.de 
 
unter dem Link 
 
www.simona.de/service/datenschutzerklaerung/ 
 
*Informationen nach § 124a AktG* 
 
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen 
und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen sind im Internet unter 
 
www.simona.de 
 
unter dem Link 
 
www.simona.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung 
-2019 
 
zugänglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgehaltenen 
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
Kirn, im April 2019 
 
*SIMONA AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: SIMONA Aktiengesellschaft 
             Teichweg 16 
             55606 Kirn 
             Deutschland 
Telefon:     +49 6752 14383 
Fax:         +49 6752 14738 
E-Mail:      ir@simona.de 
Internet:    http://www.simona.de 
ISIN:        DE0007239402 
WKN:         723940 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
803535 2019-04-25 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 25, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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