DJ DGAP-HV: SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2019 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue Straße 13, 55606 Kirn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: SIMONA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.06.2019 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue Straße 13, 55606 Kirn mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-25 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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SIMONA Aktiengesellschaft Kirn/Nahe - ISIN DE 0007239402 -
- WKN 723940 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019
Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA Aktiengesellschaft, 55606 Kirn,
findet am Freitag, den 07. Juni 2019, um 11:00 Uhr im Gesellschaftshaus der
Stadt Kirn, Neue Straße 13, in 55606 Kirn statt.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der SIMONA AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts für die
SIMONA AG und des Konzernlageberichts, der
mit dem Lagebericht der SIMONA AG
zusammengefasst ist, des erläuternden
Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §
289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2018
Die genannten Unterlagen werden in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert. Die Unterlagen können zudem im
Internet unter
www.simona.de
im Bereich Investor Relations eingesehen
werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 12. April 2019 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn
von 13.477.618,07 EUR wie folgt zu verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von 14,00 EUR je
Aktie, zahlbar am 12. Juni 2019:
8.400.000,00 EUR
b) Vortrag auf neue Rechnung: 5.077.618,07
EUR
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Wirtschaftsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer der SIMONA AG und
Konzernabschlussprüfer des SIMONA Konzerns
für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 15.500.000,00 EUR und ist
eingeteilt in 600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der
Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach
600.000.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt demnach 600.000. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
*Anmeldung und Teilnahme*
Um an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - teilnehmen
und dort das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen zu können, müssen die
Aktionäre sich spätestens bis Freitag, den 31. Mai 2019, 24:00 Uhr, in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet
haben.
Anmeldestelle:
*SIMONA AG* c/o Commerzbank AG
GS MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 13 626 351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu muss
der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse ein in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende
Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 31. Mai
2019, 24:00 Uhr, zugehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 17. Mai 2019, 0:00 Uhr,
(Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung.
Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind für die von
ihnen gehaltenen Aktien nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich
vom Veräußerer bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt, die ihnen aus organisatorischen Gründen als Ausweis für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts dienen,
wobei die Vorlage der Eintrittskarte keine Voraussetzung für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts ist. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die
depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch bei
Erteilung einer Vollmacht bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch
den Aktionär oder den Bevollmächtigten sowie des Nachweises der Berechtigung.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten bedürfen der Textform
(§ 126b BGB) und können durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen folgende
Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
*SIMONA AG*, Investor Relations
Teichweg 16, 55606 Kirn
Fax: +49 (0) 67 52 14 738
E-Mail: ir@simona.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch
den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution
können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für den Widerruf
einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze entsprechend.
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und
weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist
außerdem im Internet unter
www.simona.de
unter dem Link
www.simona.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung
-2019
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an,
sich durch einen Stimmrechtsvertreter der SIMONA AG vertreten zu lassen, der
das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausübt. Auch in diesem
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär sowie
eines Nachweises der Berechtigung. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihm müssen daher neben der
Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen
Gegenständen der Tagesordnung wird der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
das Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu
ausschließlich das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular
zu verwenden; andere Formen der Vollmachts- und Weisungserteilung an den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht berücksichtigt werden.
Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen
der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum 06. Juni 2019, 18:00 Uhr,
zugehen. Wir bitten um Verständnis, dass später eintreffende Vollmachten und
Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht mehr
berücksichtigt werden können.
*Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG*
*Ergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)*
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR (das entspricht
19.355 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens
07. Mai 2019, 24:00 Uhr, zugehen. Etwaige Verlangen bittet die Gesellschaft an
folgende Adresse zu richten:
*SIMONA AG*, Vorstand,
Teichweg 16, 55606 Kirn.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über den Antrag halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter
www.simona.de
unter dem Link
www.simona.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung
-2019
bekannt gemacht.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)*
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge zu einem
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und
einer Begründung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die nachstehende
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
SIMONA AG, Vorstand
Teichweg 16, 55606 Kirn
Fax: +49 (0) 67 52 14 738
E-Mail: ir@simona.de
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens
23. Mai 2019, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge und
eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären im Internet
unter
www.simona.de
unter dem Link
www.simona.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung
-2019
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Anderweitig adressierte Gegenanträge
werden nicht berücksichtigt.
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab zugänglich gemachte
Gegenanträge müssen während der Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt
werden.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers gelten die
vorstehenden Sätze sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag
nicht begründet werden muss.
*Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist
(§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u. a.
der Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich die
Auskunftspflicht des Vorstandes auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Versammlungsleiter ist gemäß § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung
mit § 23 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre
zeitlich angemessen zu beschränken.
*Hinweise zum Datenschutz*
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht
erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren
Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die SIMONA AG verarbeitet Ihre
Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer maßgeblicher
Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu
Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet unter
www.simona.de
unter dem Link
www.simona.de/service/datenschutzerklaerung/
*Informationen nach § 124a AktG*
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen sind im Internet unter
www.simona.de
unter dem Link
www.simona.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung
-2019
zugänglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgehaltenen
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Kirn, im April 2019
*SIMONA AG*
_Der Vorstand_
2019-04-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SIMONA Aktiengesellschaft
Teichweg 16
55606 Kirn
Deutschland
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Fax: +49 6752 14738
E-Mail: ir@simona.de
Internet: http://www.simona.de
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803535 2019-04-25
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April 25, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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