DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-25 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main -
ISIN DE 0005140008 -
- WKN 514000 - Bekanntmachung
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung
für Donnerstag, den 23. Mai 2019, in Frankfurt am Main
(Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 11. April 2019)
hat die Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft,
Wuppertal, vertreten durch BayerLaw
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main,
gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung
der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere
Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser
Ergänzung verlangt.
Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte
erweitert:
*Tagesordnungspunkt 8: Abberufung des
Aufsichtsratsmitglieds Dr. Paul Achleitner*
Die Aktionärin Riebeck-Brauerei von 1862 AG,
Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln (nachfolgend
'*Riebeck-Brauerei*') schlägt vor, folgenden Beschluss
zu fassen:
_'Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Paul
Achleitner wird abberufen.'_ Begründung zu
Tagesordnungspunkt 8:
Institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater haben
Herrn Dr. Achleitner hinsichtlich des
Abberufungsantrags der Riebeck-Brauerei in der
Hauptversammlung 2018 nochmals eine 'letzte Chance' für
das Jahr 2018 eingeräumt, die Bank auf einen
zukunftsweisenden Weg zu führen. Diese Chance hat Herr
Dr. Achleitner nicht genutzt. Trotz Austauschs mehrerer
Vorstände und der Ernennung eines neuen
Vorstandsvorsitzenden hat sich der Niedergang der Bank
ungebremst fortgesetzt, ohne dass auch nur im Ansatz
erkennbar wäre, woher die im Geschäftsbericht luftig
für irgendeinen undefinierbaren Zeitpunkt in der
Zukunft angekündigte Eigenkapitalrendite von 10%, also
mehr als eine Verzwanzigfachung gegenüber 2018,
herkommen soll.
Es dürfte nunmehr nach einem neuerlichen Jahr mit einem
Kursverfall von nochmals 50%, mit einem weiteren
Rating-Downgrade, mit weiteren behördlichen
Zwangsmaßnahmen und Hausdurchsuchungen und mit
sich abzeichnenden weiteren Skandalen (Geldwäsche,
Cum-Ex, Cum-Fake) jedem Aktionär klar geworden sein,
dass die Deutsche Bank unter dem Aufsichtsratsvorsitz
von Herrn Dr. Achleitner in einer unaufhaltsamen
Abwärtsspirale gefangen bleibt; und dies vollkommen
unabhängig davon, wie denn nun der Name des jeweiligen
Vorstandsvorsitzenden lautet, der von Herrn Dr.
Achleitner ins Rennen geschickt wird.
Den Aktionären musste es daher nach dem neuerlichen
Alptraumjahr 2018 als Verhöhnung der Anteilseigner
durch einen offenbar unter Realitätsverlust leidenden
Aufsichtsratsvorsitzenden erscheinen, als sich Herr Dr.
Achleitner in seinem Jahresresümee 2018 in der
Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung 'zufrieden' mit
der Entwicklung der Bank im Jahresverlauf zeigte und
die Schuld für die miserablen Ergebnisse wieder einmal
bei anderen suchte: Diesmal war es nicht das
US-Justizministerium oder eine Steuerreform, diesmal
waren es das Bundeskriminalamt und die Frankfurter
Staatsanwaltschaft mit ihrer Hausdurchsuchung. Man
dürfe in Deutschland weder Justiz noch Presse
kritisieren, ließ der Aufsichtsratsvorsitzende
verlauten.
Es handelt sich um die Fortsetzung seiner seit Jahren
andauernden Realitätsverdrängung des
Aufsichtsratsvorsitzenden. Denn der Niedergang der
Deutschen Bank ist untrennbar mit der Personalie Dr.
Achleitner in den letzten sieben Jahren verbunden und
hat aufgrund der nunmehr immer prekärer werdenden Lage
sogar die Bundesregierung auf den Plan gerufen. Es sind
die falschen Personal- und Strategieentscheidungen
sowie eine vollkommen unzureichende Aufsicht über das
Compliance-System unter seiner Leitung, die in diesen
Jahren zum desaströsen Zustand der Bank geführt haben,
der sich in immer neuen Allzeittiefs des Aktienkurses
und der Bonitätsnoten sowie umgekehrt den stetig
steigenden Finanzierungskosten und Ausfallprämien
manifestiert. Nach dem Skandal ist bei dieser Bank vor
dem Skandal, und der gebetsmühlenartig beschworene
'Kulturwandel' weg von einer rein bonusmaximierenden
Unternehmenskultur ist mittlerweile so glaubhaft, wie
das Versprechen eines Heroinabhängigen, nach dem
zehnten Rückfall jetzt aber wirklich die Finger von den
Drogen zu lassen.
*Personalauswahlproblem Achleitner*
Die von Herrn Dr. Achleitner federführend ausgewählten
Vorstandsmitglieder Cryan, Hammonds, Schenck und Moreau
haben den Vorstand 2018 nach wenigen Jahren mit zum
Teil erheblichen Kosten für die Bank wieder verlassen
(müssen), ohne dass sich greifbar etwas zum Besseren
verändert hätte. An anderen Vorstandsmitgliedern, die
mit zum Teil schon seit Jahren sichtbaren
Unzulänglichkeiten (siehe Misstrauensanträge zu TOP 9
-11) für die Bank zum Ballast geworden sind, wird
ebenso festgehalten wie am gescheiterten Modell der
stellvertretenden Co-Vorstandsvorsitzenden. Früher
hatte die Bank Vorstandssprecher vom Format der Herren
Abs, Christiansen oder Herrhausen; nach sieben Jahren
unter der Führung von Dr. Achleitner verbleiben nur
noch die Herren Sewing, Ritchie und von Rohr, weil
qualifizierte Außenseiter abgewunken haben.
Nachweislich erfolglosen Vorständen wie Herrn Lewis und
Herrn Ritchie werden 'Sonderzulagen' im Millionenumfang
für selbstverständliche Vorstandstätigkeiten als
schlecht kaschierte Halteprämien gezahlt, damit sie
nicht auch noch das Weite suchen. Das ist das
Personalauswahlproblem Achleitner.
*Strategische Unbelehrbarkeit*
Strategisch präsidiert Herr Dr. Achleitner trotz
nachweislicher Erfolglosigkeit seit fünf Jahren
uneinsichtig über einen sich fortsetzenden Verfall der
wirtschaftlichen Substanz der Bank. Obwohl Analysten,
Rating-Agenturen, Aufsichtsbehörden und einige
Großaktionäre seit Jahren auf einen drastischen
Strategiewechsel insbesondere im Investmentbanking
drängen, hält Herr Dr. Achleitner wie schon bei Herrn
Cryan auch nach dem Wechsel zu Herrn Sewing inhaltlich
praktisch unverändert an der von ihm und Anshu Jain
formulierten Strategie für das Investmentbanking aus
dem Jahre 2014 fest, wie sie den Investoren beim
Einstieg Katars im Rahmen der Kapitalerhöhung 2014
präsentiert wurde:
Denn es gab und gibt - trotz gravierender
Marktanteilsverluste und milliardenschwerer
Ertragsrückgänge im Investmentbanking und
erwirtschafteter Eigenkapitalrenditen im kaum
wahrnehmbaren Bereich - keinerlei tatsächlichen
Strategieschwenk im Hinblick auf das Investmentbanking,
insbesondere nicht in den USA, was die Bank in der
englischsprachigen Presse auch so darstellt. Im
Aktienhandel wurden in den USA ein paar
Schlechtperformer freigesetzt (das machen
US-Investmentbanken jedes Jahr), die Finanzierung von
Hedge Fonds ('Prime Finance') wurde um Kleinkunden
bereinigt und im übrigen wurde Kapital von unrentablen
Bereichen auf - angeblich - profitablere
Hochrisikobereiche wie Hochzinsdarlehen und Junk Bonds
('LDCM'), gewerbliche Immobilienfinanzierung und Handel
mit festverzinslichen Wertpapieren und Derivaten
umgelenkt ('Redeployment of Resources'). Das hat mit
einer Strategieänderung nichts zu tun, sondern gehört
bei anderen Banken zum Tagesgeschäft. Gleichzeitig
werden weiterhin Milliardengehälter und -boni in das
Investmentbanking gepumpt, der Großteil davon in
die USA, wo die Bank unter Abzug von Personalkosten,
Rechtsrisiken und bilanziellen Altlasten wahrscheinlich
noch nie tatsächlich Geld verdient hat und bei ihrer
Kostenquote nach allem Dafürhalten auch nie verdienen
wird. Noch immer träumt Herr Dr. Achleitner in
Negierung aller Realitäten von der Wiederauferstehung
des US-Investmentbankings und einer auf Augenhöhe mit
US-Konkurrenten agierenden Deutschen Bank und nimmt
dafür das gesamte Institut in Geiselhaft. Das ist das
grundlegende Strategieproblem von Dr. Achleitner und
verantwortlich dafür, dass die Bank unter seiner
Führung nie erfolgreich werden kann.
*Existenzbedrohende Compliance- und
Risikomanagementprobleme*
Es wurde 2018 erst durch die Presse aufgedeckt, dass
die US-Operationen der Bank bereits 2017 von der New
York Federal Reserve Bank bzw. der US-Einlagensicherung
als 'Troubled Institution' bzw. als 'Problem Bank'
eingestuft und unter weitreichende Sonderaufsicht
gestellt wurden. Die Einordnung des US-Geschäfts als
'Troubled Bank' bzw. als 'Problem Bank' bedeutet, dass
die US-Aufsichtsbehörden Probleme (hier vor allem im
Risikomanagement und in der Fähigkeit zur
Kapitalplanung) festgestellt haben, die
existenzbedrohend sind (',weaknesses serious enough to
threaten the bank's survival' bzw. 'bank with
financial, managerial or operational weaknesses that
endanger its financial viability'). Den Aktionären
wurde das verschwiegen.
Die Bank fiel das nunmehr dritte Mal in vier Jahren
durch den US-Stresstest, die unterliegenden Probleme
bestehen seit Jahren. Die New York Federal Reserve Bank
führte in 2018 dafür folgende Gründe auf
"The Board of Governors objected to the capital
plan of DB USA Corporation because of
widespread and critical deficiencies across the
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -2-
firm's capital planning practices. Material
weaknesses were identified in data capabilities
and controls supporting the firm's capital
planning process; in approaches and assumptions
used to forecast revenues and losses arising
from many of its key business lines and
exposures under stress; and in the firm's risk
management functions, including model risk
management and internal audit. Together, these
weakness-es raise concerns about DB USA's
ability to effectively determine its capital
needs on a forward-looking basis."
['Das Board of Governors widersprach dem
Kapitalplan der DB USA Corporation aufgrund
weitreichender und kritischer Mängel in der
gesamten Kapitalplanungspraxis des
Unternehmens. Wesentliche Schwachstellen wurden
bei den Datenkapazitäten und -kontrollen, die
den Kapitalplanungsprozess des Unternehmens
unterstützen, bei den Ansätzen und Annahmen zur
Vorhersage von Umsätzen und Verlusten aus
vielen ihrer Kerngeschäftsfelder und die
Auswirkung von Stressszenarien sowie bei den
Risikomanagementfunktionen des Unternehmens,
einschließlich des
Modell-Risikomanagements und der internen
Revision, festgestellt. Zusammengenommen werfen
diese Schwachstellen Bedenken hinsichtlich der
Fähigkeit der DB USA auf, ihren künftigen
Kapitalbedarf effektiv zu bestimmen.'
Übersetzung diesseits.]
David Hendler, ein weltweit führender Risikoanalyst,
verglich die Deutsche Bank daraufhin mit einem
Passagierflugzeug, das nicht sicher sei, weil seine
elektronischen Kontrollsysteme nicht funktionieren. Das
ist im höchsten Maße besorgniserregend.
Die Geldwäscheproblematik der Bank nimmt ebenfalls
immer bedrohlichere Ausmaße an. Mittlerweile haben
sowohl die US- als auch die britische und deutsche
Aufsicht Geldwäschemonitore bzw. Sonderbeauftragte in
die Bank entsandt, weil die Behörden den Organen der
Bank kein Vertrauen mehr entgegenbringen, die Probleme
in Eigenregie tatsächlich anzugehen und zu lösen. Erst
musste der Vorstand im Frühjahr 2018 gegenüber der
Aufsicht einräumen, dass die
Know-your-Customer-Prüfungen mangelhaft durchgeführt
wurden; der von der US-Aufsicht entsandte
Geldwäschemonitor rügte ebenfalls noch im Frühjahr 2018
diverse Mängel in der Geldwäscheprävention. Dann
stellte sich heraus, dass die Bank dreistellige
Milliardenbeträge der Danske-Bank Estland transferiert
hat, obgleich es nach übereinstimmenden Berichten des
Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" und der
Nachrichtenagentur Bloomberg schon Jahre vor Abbruch
der Korrespondenzbankbeziehung deutlichste Anzeichen
für erhebliche Unregelmäßigkeiten gab und sich
andere Korrespondenzbanken Jahre zuvor zurückgezogen
hatten. Zu guter Letzt stand die beinahe alljährliche
Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft an,
diesmal aufgrund Geldwäscheverdachts im Zusammenhang
mit den Panama-Papers bei einer Tochtergesellschaft der
Bank auf den Britischen Jungferninseln.
Die Danske Bank Estland ist hinsichtlich der
problematischen Geldwäscheprävention im
Korrespondenzbankwesen dabei nur die Spitze des
Eisbergs (siehe unten TOP 11 'Russia Laundromat'). Die
Deutsche Bank war bis in die jüngere Vergangenheit für
diverse Banken im Baltikum, auf Zypern und in Osteuropa
als Korrespondenzbank tätig, die von oder auf Druck der
US-Behörden wegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung
und/oder Sanktionsverstößen geschlossen wurden.
Mittlerweile ermitteln nach Presseberichten die
Zentralbank und das Justizministerium in den USA, der
US-Kongress hat parteiübergreifend Untersuchungen zur
unzureichenden Geldwäscheprävention angekündigt und
selbst die deutsche Aufsicht hat nunmehr neben einer
nochmaligen Überprüfung aller Kunden der Bank eine
Prüfung des Komplexes Danske Bank und
Korrespondenzbankwesen durch einen erstmalig in der
deutschen Bankengeschichte eingesetzten
Sonderbeauftragten angeordnet. Bislang musste die Bank
in Sachen 'Geldwäsche' für Strafen und die mit den
Ermittlungen bzw. Monitoren verbundenen Kosten schon
einen Betrag aufwenden, der sich allein in jüngerer
Vergangenheit in Richtung von einer Mrd. US-Dollar
bewegen dürfte. Die möglichen Folgen dieser
Ermittlungen könnten diesen Betrag in der näheren
Zukunft vervielfachen und sind so schwerwiegend (vgl.
auch TOP 9), dass die Bank in ihrem Geschäftsbericht
auf S. 47 erstmals selbst ausführen muss:
_'Compliance- und
Anti-Finanzkriminalitätsrisiken_
_Wir unterliegen auch einer Anzahl von
aufsichtsrechtlichen Überprüfungen und
Untersuchungen, deren Ausgang schwer zu
prognostizieren ist und _ _die unser geplantes
Geschäftsergebnis, unsere finanzielle Situation
und unsere Reputation erheblich und nachteilig
beeinflussen könnten._ Zum Beispiel hat die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
('BaFin') uns in einem Anschreiben am 21.
September 2018 dazu aufgefordert, in den
kommenden Monaten und Jahren innerhalb
bestimmter Zeitvorgaben Maßnahmen zu
implementieren, um unsere Kontroll- und
Compliance-lnfrastruktur zur Bekämpfung von
Geldwäsche, und insbesondere die Prozesse zur
Identifizierung unserer Kunden
(know-your-client, KYC) in CIB, zu verbessern.
In diesem Zusammenhang wurde KPMG als
Sonderbeauftragter bestellt, der eine
quartärliche Berichterstattung an die BaFin in
Bezug auf bestimmte Aspekte unserer Compliance
und die Fortschritte bei der Umsetzung dieser
Maßnahmen vornimmt. Am 15. Februar 2019
wurde dieses Mandat der KPMG durch die BaFin
erweitert und schließt nun das interne
Kontrollwesen im Korrespondenzbankgeschäft mit
ein. In einer Reihe von Ländern werden unsere
Prozesse zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur
Identifizierung unserer Kunden (KYC) sowie
unsere anderen internen Prozesse, die darauf
ausgerichtet sind, eine Nutzung unserer
Produkte und Dienstleistungen für kriminelle
Zwecke zu verhindern, als auch die
verantwortlichen Mitarbeiter für unsere
Bemühungen in diesen Bereichen weiterhin von
den Behörden überprüft. Wenn diese Behörden
feststellen, dass die Prozesse der Bank
wesentliche Mängel aufweisen, oder wenn wir
nicht in der Lage sind, unsere Infrastruktur
und unser Kontrollumfeld zeitnah wesentlich zu
verbessern, _könnten unsere Ertragslage,
Finanzlage und Reputation erheblich und
nachteilig beeinflusst werden_ _.'
[Hervorhebungen diesseits]_
Dem Prüfungsausschuss wurde bereits am 24. April 2018
über bereits bestehende materielle Risiken für die Bank
aus Geldwäsche berichtet (vgl. TOP 9). Den Aktionären
und Gläubigern der Gesellschaft wurden diese Risiken
vorenthalten.
Die Geldwäscheproblematik und vor allem ihre
Nichtabstellung sind die Folge der mangelnden
Überwachung seitens Herrn Dr. Achleitner bzw. der
Mitglieder des von ihm geführten Aufsichtsrats in den
letzten sieben Jahren.
*Last Exit Commerzbank*
All diese grundlegenden und mittlerweile
existenzgefährdenden Probleme der Bank würden durch ein
von Herrn Dr. Achleitner befürwortend begleiteten
Zusammenschluss mit der Commerzbank nicht gelöst,
sondern bestenfalls kaschiert. Eine Commerzbank-Fusion,
die letztlich nur dazu dienen würde, den Vorständen und
den Investmentbankern ihre Positionen zu sichern und
ihnen mit den zuerworbenen Commerzbank-Einlagen
weiterhin zu ermöglichen, ohne harte Einschnitte im
Investmentbanking ungeniert zu Lasten der Gesellschaft
und ihrer Aktionäre Milliardenbeträge zur persönlichen
Vermögensoptimierung auf sich selbst umzuleiten, hat
keinerlei Mehrwert für die Aktionäre. Gleichwohl wurde
der Bank unter tätiger Mithilfe von Herrn Dr.
Achleitner zu Lasten ihrer Aktionäre ein faktischer
Fusionszwang zu einer voraussichtlich schwer
verwässernden und mit erheblichsten Umsetzungsrisiken
behafteten Transaktion mit den Scheinmotiven eines
angeblichen 'volkswirtschaftlichen Nutzens' zur
'Neuordnung der deutschen Bankenlandschaft' und zur
Schaffung eines 'Nationalen Champions' zur 'Nutzung von
Skaleneffekten' aufgebürdet, aus der sich der Vorstand
ohne erheblichen Schaden für die Bank und ihre
Aktionäre kaum mehr wird zurückziehen können.
Denn es gibt nach sieben Jahren Dr. Achleitner keinen
glaubhaften 'Plan B' mehr für die Bank, und für den
Fall des Abbruchs der Verhandlungen drohen weitere
Downgrades der Bank durch die Rating-Agenturen sowie
damit weiter ansteigende Finanzierungskosten und
Kundenverluste. Dass ausgerechnet ein
sozialdemokratischer Finanzminister für eine solche
Transaktion die Werbetrommel rührt, deren Umsetzung
zigtausende Arbeitsplätze in Deutschland kosten würde,
kann von den Aktionären daher nur als dringliches
Signal für den von Herrn Dr. Achleitner maßgeblich
mitverursachten prekären Zustand der Bank aufgefasst
werden.
Herr Dr. Achleitner wurde nicht für die Anstellung
volkswirtschaftlicher Erwägungen und die
Weiterverfolgung von unrealistischen
Investmentbankphantasien in den Aufsichtsrat gewählt.
Gewählt wurde Herr Dr. Achleitner seit 2012 dafür, dass
er den wirtschaftlichen Erfolg der Bank wiederherstellt
und endlich dafür sorgt, dass die Bank ihr Geschäft in
einer ausschließlich gesetzeskonformen Weise
führt. Hieran ist Dr. Achleitner seit sieben Jahren
unter allen Gesichtspunkten kläglich gescheitert,
offenbar ohne dass der seit seinem Amtsantritt
ausbleibende Erfolg seiner Tätigkeit in irgendeiner
Weise etwas an der Selbstwahrnehmung seiner
Bedeutungsschwere für die Bank geändert hätte. Anders
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -3-
lässt sich kaum erklären, dass nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins 'Der Spiegel' vom 13. April 2019 lange vor Klärung inhaltlicher Fragen einer Commerzbank-Fusion erstmal die Posten für die Herren Dr. Achleitner, Sewing und Zielke nach einem Zusammenschluss festgezurrt wurden. *Handeln Sie jetzt, sonst ist es zu spät!* Die Aktionäre haben dem Vorschlag der Riebeck-Brauerei zur Abberufung von Herrn Dr. Achleitner im letzten Jahr nicht mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die insbesondere von den Stimmrechtsberatern gegenüber ihren Kunden dafür angeführten Gründe waren vor allem der Wunsch nach Kontinuität im Aufsichtsrat nach der höchst unprofessionell verlaufenen Umbesetzung im Vorstand sowie das Fehlen eines geeigneten Kandidaten, der Herrn Dr. Achleitner an der Spitze des Aufsichtsrates hätte ersetzen können. Diese Kontinuität haben die institutionellen Investoren und die Stimmrechtsberater bedauerlicherweise erreicht. Ungebremst ging und geht es mit der Bank weiter bergab, trotz eines runderneuerten Vorstandes, die Ergebnisse des 1. Quartals 2019 dürften dies erneut belegen. Eine neuerliche Ablehnung des Antrags bedeutete also entweder, dass die Aktionäre Herrn Dr. Achleitner Verbesserungen in den Jahren 8 bis 10 seiner Amtszeit zutrauen, die er in den Jahren 1 bis 7 offensichtlich nicht zu liefern im Stande war. Oder sie nehmen sehenden Auges den weiteren Verfall der Deutschen Bank und ihres Aktieninvestments hin. Im Unterschied zu 2018 ist zudem nunmehr auf der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats mit Herrn John A. Thain seit einem Jahr eine Persönlichkeit vorhanden, die eine nahtlose Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes garantieren und aufgrund ihrer langjährigen operativen Erfahrung sowohl im Investment- als auch im Private Banking einen Neuanfang einleiten könnte. Die Aktionärin Riebeck-Brauerei kann nicht voraussehen, ob dies zu einer zeitnahen Verbesserung der Lage der Bank führt, oder ob ein solcher Wechsel überhaupt noch rechtzeitig kommt. Eine Amtsfortführung durch Herrn Dr. Achleitner sieht die Riebeck-Brauerei allerdings als Garantie dafür, dass sich der Niedergang der Bank unter dem System Achleitner genauso fortsetzt wie in den letzten sieben Jahren. Die Riebeck-Brauerei fordert daher die übrigen Aktionäre und Stimmrechtsberater auf, jedenfalls im Sinne einer Schadensbegrenzung den Antrag auf Abwahl von Herrn Dr. Achleitner nunmehr zu unterstützen. *Tagesordnungspunkt (TOP) 9: Misstrauensantrag gegen das Mitglied des Vorstands Frau Silvie Matherat* Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: _'Dem Mitglied des Vorstands, Frau Silvie Matherat, wird das Vertrauen entzogen.'_ Begründung Frau Matherat ist seit 2014 als Global Head of Government & Regulatory Affairs, seit Ende 2015 im Vorstand für Regulatorische Fragen für die Bank tätig. In dieser Zeit ist es Frau Matherat nicht gelungen, das Geldwäschepräventionssystem der Bank in einen gesetzmäßigen Zustand zu versetzen. Laut Vergütungsbericht gehört sie mit Herrn Ritchie zu den Schlechtperformern und hat ihre Vorgaben nicht erreicht. Beispielsweise - beruhen die Anordnungen der BaFin zur Einsetzung eines Sonderbeauftragten und dessen Auftragserweiterung nach Presseberichten auf einer Nichterfüllung von Auflagen eines Millionenbußgeldbescheides der BaFin für mangelnde Geldwäscheprävention aus dem Jahre 2015 bzw. der schleppenden Informationserteilung an die BaFin in Sachen Danske-Bank Estland im 4. Quartal 2018; - stellte nach Presseberichten der von den britischen Behörden entsandte Geldwäschemonitor in der Niederlassung London noch kürzlich schwerwiegende Mängel in der KYC-Prüfung fest; - musste der Vorstand gegenüber den europäischen Aufsehern noch im Frühjahr 2018 eingestehen, dass die KYC-Prozesse nicht eingehalten wurden und die Bank zum Teil nicht wisse, wer ihre Kunden seien oder ob sie überhaupt existieren; - monierte der von den US-Behörden entsandte Geldwäschemonitor noch im Frühjahr 2018 schwerwiegende Mängel in der Geldwäscheprävention; und - richtete sich nach Presseberichten der der Hausdurchsuchung im letzten Jahr unterliegende Geldwäscheverdacht gegen einen Geldwäschebeauftragten der Bank, mithin einen direkten Untergebenen von Frau Matherat. Es gibt in der Amtszeit von Frau Matherat eine geradezu bemerkenswerte Fluktuation der Geldwäschebeauftragten in Europa und in den USA. Hinzu kommt eine unüberbrückbare Diskrepanz zwischen der Darstellung der Geldwäscheprävention und der Compliance insgesamt in der Öffentlichkeit und gegenüber den Aktionären einerseits sowie der sich aus behördlichen Feststellungen, Maßnahmen sowie Presserecherchen ergebenden tatsächlichen Lage andererseits. Noch 2017 berühmte sich Frau Matherat mit angeblichen 'Elektroschocks', die den Mitarbeitern mit dem Ziel verabreicht worden seien, zu verdeutlichen, dass es der neuen Führung ernst sei mit dem sogenannten 'Kulturwandel'. In Sachen Danske-Bank, so ließ Frau Matherat jüngst verlauten, sei es nicht Pflicht der Bank, die Klienten zu überprüfen, die Bank habe sich nichts vorzuwerfen. Das ist eine viel zu kurz greifende Schutzbehauptung. Die Anforderungen an die Geldwäscheprävention in den USA gehen insbesondere für Korrespondenzbankgeschäfte mit auffälligen Non-resident-Banken in seit Jahren bekannten Hochrisiko-Ländern für Geldwäsche wie der Danske-Bank Estland im Baltikum deutlich weiter (siehe sogleich die bankinterne Einschätzung zum Komplex 'Russia Laundromat'). Zudem wurden nach übereinstimmenden Presseberichten deutlichste Warnsignale aus dem amerikanischen Geldwäschepräventionszentrum der Bank im Hinblick auf Zahlungen der Dankse-Bank Estland nicht nur nicht hinreichend beachtet, sondern jahrelang geradezu unterdrückt. Den Aktionären wurde im Geschäftsbericht 2017, S. 113, über die Geldwäschepräventionssysteme in diametralem Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen noch berichtet: 'Wir überprüfen unsere Kunden sorgfältig und gleichen die Ergebnisse regelmäßig gegen interne und externe Kriterien ab. [.] Bei einer verdächtigen Aktivität informieren wir die Behörden entsprechend den bestehenden rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen. [.] Unser Kundenannahmeprozess regelt die Eröffnung eines Kontos für potenzielle Kunden. Bevor dieser Prozess nicht vollständig beendet ist, führen wir keine Geld- oder Wertpapiertransfers durch und treffen auch keine verbindlichen Geschäftszusagen. Dies betrifft auch die Kontonutzung, Dienstleistungen oder Produktanbahnungen.' Die tatsächlichen Geldwäscherisiken aus dem Korrespondenzbankwesen ergeben sich beispielhaft aus einer Präsentation an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hinsichtlich der Verwicklung der Bank in das sogenannte 'Russian Laundromat' Geldwäscheschema vom 24. April 2018, in das die Bank vor allem über ihre Korrespondenzbankbeziehungen zu mittlerweile behördlich geschlossenen lettischen und moldawischen Banken eingebunden war: Hieraus ergibt sich die interne Einschätzung der Geldwäschespezialisten, dass die Möglichkeit schwerwiegender Verletzungen rechtlicher, regulatorischer und sonstiger Verpflichtungen beispielsweise zur Geldwäscheprävention, Einhaltung von Sanktionen und Betrugs-, Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung bestehe, dass möglicherweise illegales Geld in das US-Dollar-System eingeschleust wurde, und dass insgesamt ein hohes Risiko für die Bank angenommen werden müsse. Ebenfalls wurde der Prüfungsausschuss darüber informiert, dass ein signifikantes Risiko für aufsichtsrechtliche Sanktionen, Strafen, signifikante Auswirkungen auf den Aktienkurs und sogar die klageweise oder strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern des Senior Management Teams bestehe. Im Januar 2019 erfolgten bundesweite Beschlagnahmungen durch das Bundeskriminalamt von unter diesem Komplex transferierten Vermögensmassen. Die interne Einschätzung gegenüber dem Prüfungsausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass allein aufgrund der Verwicklungen in den Komplex 'Russian Laundromat' ein Lizenzentzug etwa in den USA nicht zu befürchten sei. Ob sich diese Einschätzung in der Gesamtschau der jüngst bekanntgewordenen Geldwäscheverwicklungen der Bank (Mirror-Trades, Danske-Bank, Russian Laundromat, Troika Laundromat (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 4. März 2019), Panama-Papers, etc.) uneingeschränkt aufrechterhalten lässt, ist aus Sicht der Riebeck-Brauerei unsicher. Frau Matherat trifft keine Alleinschuld an den sich nunmehr abzeichnenden substantiellen Risiken der Bank aus einer nicht-gesetzeskonformen Handhabung der Geldwäscheprävention. Sie hat aber in leitender Verantwortung für diesen Bereich seit 2014/15 nicht im Ansatz nachweisen können, dass sie fachlich und persönlich in der Lage ist, ein gesetzmäßiges und tatsächlich funktionierendes Geldwäschepräventionssystem bei der Bank zu implementieren. Ihr ist deshalb das Misstrauen auszusprechen. *Tagesordnungspunkt (TOP) 10: Misstrauensantrag gegen das Mitglied des Vorstands Herrn Stuart Lewis* Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: _'Dem Mitglied des Vorstands, Herrn Stuart Lewis, wird das Vertrauen entzogen.'_ Begründung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
Herr Lewis war seit 2010 Deputy Chief Risk Officer und Chief Risk Officer der Corporate & Investment Bank der Gesellschaft. Er wurde 2012 sozusagen als zweite Wahl als Chief Risk Officer in den Vorstand der Bank berufen, nachdem die BaFin den ursprünglich vorgesehenen Kandidaten Broeksmith ablehnte. Schon 2015 geriet Herr Lewis im Zusammenhang mit der LIBOR-Affäre in das Visier der Aufsichtsbehörden. Herr Lewis war und ist zudem während praktisch seiner gesamten Amtszeit einer fortdauernden Beanstandung der Risikomanagementsysteme insbesondere in seinem Stammbereich Investmentbanking und in den USA ausgesetzt. Die fortlaufenden Beanstandungen bzw. die Unfähigkeit oder Unwilligkeit von Herrn Lewis, die gravierenden Mängel in den Risikomanagementsystemen abzustellen, resultierten darin, dass die Bank in allen drei Stresstests, an denen sie in den USA teilnehmen musste, durchfiel und 2017 als 'Troubled Bank' bzw. 'Problem Bank' eingestuft wurde (siehe oben unter TOP 8). Diese Verfehlungen haben für die Bank weitreichende finanzielle Auswirkungen. Sie darf seit Jahren keine Dividenden aus den USA abführen, muss erheblich höhere Kapitalpolster vorhalten und ist zwischenzeitlich nicht mehr in der Lage, ohne Mitspracherecht der US-Aufsicht ihr US-Geschäft vollumfänglich eigenverantwortlich zu führen. Die Londoner Niederlassung der Bank befindet sich nach Berichterstattung der Financial Times ebenfalls bereits seit Januar 2015 wegen erheblicher Mängel der internen Systeme unter 'verschärfter Aufsicht' [Enhanced Supervision] des britischen Regulierers Financial Conduct Authority. Obgleich die New York Federal Reserve Bank in ihrem jüngsten Stresstest genau das Gegenteil feststellte (siehe oben unter TOP 8), berichtete die Bank in ihrem Geschäftsbericht 2017, S. 32, Mitte, zum Kernbereich der Zuständigkeit von Herrn Lewis: _'Unser Strategie- und Kapitalplanungsprozess ermöglicht uns damit die_ - _Festlegung ertrags- und risikobezogener Kapitaladäquanzziele unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung und der Geschäftspläne;_ - _Bewertung unserer Risikotragfähigkeit mit Blick auf interne und externe Anforderungen (d.h. in Bezug auf das ökonomische Kapital und das aufsichtsrechtliche Eigenkapital);_ - _Durchführung eines angemessenen Stresstests zur Ermittlung der Auswirkungen auf Kapitalbedarf, Kapitalbasis und Liquiditätsposition.'_ Hinzu treten beispielsweise beinahe regelmäßig auftretende Fehlüberweisungen im Milliardenumfang, immense Verluste in einzelnen Handelstransaktionen oder in Absicherungsportfolien und ein Überschreiten der Risikolimits zum Teil um ein Vielfaches (siehe sogleich unter TOP 11), die insgesamt darauf hindeuten, dass ein tatsächlich funktionierendes Risikomanagementsystem bei der Bank unter Führung von Herrn Lewis nicht existiert. Es ist unter diesen Umständen schlechterdings absurd, dass Herr Lewis für die 'weitere [sic!] Verbesserung der Beziehungen zu den US-Regulatoren" neben seinem Gehalt und Bonusansprüchen auch noch eine Sondervergütung von EUR 150.000 im Monat zwischen Dezember 2017 und August 2018 erhielt. Die Errichtung eines funktionierenden Risikomanagementsystems ist nach § 91 Abs. 2 AktG, Ziffern 4.1.3 und 4.1.4 des Corporate Governance Kodex Aufgabe des Gesamtvorstandes. Die Entsprechung mit diesen Vorschriften wurde und wird auch so nach § 161 AktG versichert. Allerdings trägt Herr Lewis als Chief Risk Officer im Vorstand dafür die zentrale Verantwortung. Herr Lewis hat es seit 2012 jedoch nicht geschafft, ein Risikomanagementsystem einzurichten, das den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entspricht. Ihm ist daher das Misstrauen auszusprechen. *Tagesordnungspunkt (TOP) 11: Misstrauensantrag gegen das Mitglied des Vorstands Herrn Garth Ritchie* Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen: _'Dem Mitglied des Vorstands, Herrn Garth Ritchie, wird das Vertrauen entzogen.'_ Begründung Herr Garth Ritchie wurde am 1. Januar 2016 Mitglied des Vorstands. Er ist von seiner Vita ein Aktien- und Derivatehändler und war seit 2009 Co-Head of Equities im Bereich Corporate Banking & Securities und alleiniger Head seit 2010. Obwohl er nach übereinstimmenden Presseberichten im Frühjahr 2018 bereits seinen Abschied von der Bank eingeleitet hatte, stattete der Aufsichtsrat Herrn Ritchie nicht nur mit einem neuen Fünfjahresvertrag, einer Alleinverantwortung für das Investmentbanking und einem Titel als Co-Vorstandsvorsitzender aus, sondern gewährte ihm zusätzlich zu Gehalt und Bonus auch noch eine Sondervergütung von EUR 250.000 im Monat im Hinblick auf die angebliche Übernahme von 'Brexit-Aufgaben', die ihn zum höchstvergüteten Mitglied des Vorstands machen. Dies erfolgte, obwohl Herr Ritchie ausweislich des Vergütungsberichtes seine Vorgaben nicht erfüllte und mit Frau Matherat zu den Unterperformern gehört. Die Neubestellung von Herrn Ritchie konterkariert alles, was die Bank im Hinblick auf ihre angebliche Neuausrichtung, den 'Kulturwandel' und ihren Sparwillen den Aktionären kommuniziert hat. Herr Ritchie repräsentiert einen Bereich (Handel mit Aktien und Aktienderivaten), der teilweise abgebaut werden soll, und auf dessen zügige Verkleinerung die Aufsichtsbehörden nach Presseberichten schon seit zwei Jahren drängen. Er hat weder nennenswerte Erfahrung noch werthaltige Kundenbeziehungen in den Investmentbankbereichen in Deutschland und Europa, die die Bank ausbauen will, also insbesondere im unternehmensseitigen Geschäft. Herr Ritchie ist zudem ein Überbleibsel aus der Ära Mitchell/Jain, also ein Repräsentant genau des Geschäftsmodells und -gebarens der 'Superbonusbanker', von dem sich die Bank gerade lösen wollte. Seit der Übernahme seiner Leitungsverantwortung für das Investmentbanking erlebt dieses einen beispiellosen Niedergang, das Ergebnis beispielsweise des Aktienhandels fällt von Quartal zu Quartal. Seit Ende 2015 sind die Erträge im Investmentbanking um 30% zurückgegangen, die Kostenquote liegt nach wie vor bei 95% und die Eigenkapitalrendite unter 1 %. Dagegen nahm der Personalstand nur um 7 bis 8% ab, der Kapitaleinsatz ist praktisch gleichbleibend. Analystenschätzungen gehen davon aus, dass auch in diesem Jahr ein Ertragsrückgang von 4% zu erwarten ist, es bleibt also dabei, dass die Erträge weitaus schneller einbrechen als die Kosten sinken. Hinzu kommen diverse Vorfälle im Investmentbanking in der jüngeren Vergangenheit, die zeigen, dass eine wirksame Überwachung dieses Bereiches durch Herrn Ritchie nicht stattfindet: - Alleine im ersten Quartal 2018 erlitt die Bank an vier Handelstagen Verluste im Handelsbereich, die den den internen Risiko- und Bewertungsmodellen zugrundegelegten maximalen Value-at-Risk um ein Vielfaches überstiegen, was wiederum die Aufseher alarmierte; drei Vorfälle sind für 2017 im Geschäftsbericht 2018 dokumentiert. - Im März 2018 wurden versehentlich EUR 28 Mrd. (!) aus dem lnvestmentbankingbereich an die EUWEX überwiesen; kurz darauf wurde bekannt, dass dies kein Einzelfall war. Bereits 2014 und 2015 überwies die Bank nach Presseberichten versehentlich EUR 21 Mrd. (!) nach Australien bzw. USD 6 Mrd. an einen Hedge Fonds, weil ein Junior Trader Brutto mit Netto verwechselte und der Vorgesetzte im Urlaub war. Gleichwohl hat Herr Ritchie seit 2016 offenbar keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen, um eine Wiederholung derartiger Vorfälle wirksam zu vermeiden. - Im Jahr 2017 verlor ein Händler der Bank in einer einzelnen Handelsposition USD 60 Mio., der Aufsichtsrat befasste sich mit diesem Fall. Im ersten Quartal 2018 verlor die Bank nach Presseberichten in einem einzelnen sog. Blocktrade USD 46 Mio., rund 50% der Erträge des Geschäftsbereiches Equity Origination im ersten Quartal 2018. - Im Herbst 2018 fielen nochmals Verluste in Höhe von USD 60 Mio. aus Absicherungsgeschäften im Investmentbanking an. Die Aktionäre dürfen davon ausgehen, dass diese bekanntgewordenen Vorfälle nur die Spitze des Eisbergs sind. Trotz angeblicher Fokussierung auf den Heimatmarkt macht die Bank unter Führung von Herrn Ritchie im Wesentlichen mit Geschäften Schlagzeilen, die für den deutschen Wirtschaftsstandort unbedeutend oder schädlich sind. Hohe Wetten gegen die türkische Lira, ein Milliardendarlehen an Tesla kurz bevor die Firma ihre Wandelanleihen zurückzahlen musste, ein Milliardendarlehen an Softbank in Japan, um den Börsengang einer Tochter zu betreuen, mit dem sich die Bank weltweit blamierte, weil der Kurs am Tag des Börsengangs um 20% nachgab, die Finanzierung des Erwerbs des Restanteils an Arsenal London für mehr als eine halbe Milliarde Pfund, Börsengänge von US-amerikanischen Gas-Steuerspar-Modellen und Milliardendarlehen an den Großaktionär Cerberus (siehe unten zu TOP 12). Viele Leistungsträger haben die Investmentbank seit der Amtsübernahme von Herrn Ritchie verlassen, gleichzeitig schiebt die Bank einen Bauch unproduktiver und teurer Senior Executives vor sich her, viele von ihnen mit Garantieboni. Es häufen sich seltsame Personalentscheidungen: die Bank setzt verstärkt auf billige Berufsanfänger, die rund sieben Jahre brauchen, um vollwertige Händler zu werden. Auf den sogenannten 'Gardening Leave' von freigesetzten Mitarbeitern wird aus Kostengründen häufig verzichtet, so dass diese ihre
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April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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