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DGAP-HV: Aumann AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Beelen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Aumann AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Aumann AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 
in Beelen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-25 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Aumann AG Beelen Wertpapierkennnummer: A2DAM0 
ISIN: DE000A2DAM03 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 6. Juni 2019 in Beelen 
 
Die Aumann AG mit Sitz in Beelen lädt hiermit ihre 
Aktionäre zu der am Donnerstag, den 6. Juni 2019 um 
10:00 Uhr im Kabelwerk, Ostheide 1, 48361 Beelen, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
  des zusammengefassten Lageberichts für die 
  Aumann AG und den Konzern zum 31. Dezember 
  2018, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
  315 Abs. 4 HGB* 
 
  Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
  aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 
  bereits gebilligt hat, ist entsprechend den 
  gesetzlichen Bestimmungen keine 
  Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
  vorgesehen. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  festgestellten Jahresabschluss zum 31. 
  Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
  Höhe von EUR 7.298.485,16 wie folgt zu 
  verwenden: 
 
  a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
     EUR 0,20 je dividendenberechtigter 
     Stückaktie, d.h. insgesamt 
 
     *EUR 3.050.000* 
  b) Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 
 
     *EUR 4.248.485,16* 
 
  Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der 
  Einberufung über keine eigenen Aktien. Sollte 
  die Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
  Hauptversammlung eigene Aktien halten, so sind 
  diese in Übereinstimmung mit § 71b AktG 
  nicht dividendenberechtigt. Die Zahl der 
  dividendenberechtigten Aktien kann sich bis 
  zur Hauptversammlung verändern. In diesem Fall 
  wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 
  0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie der 
  Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
  Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
  unterbreitet werden. 
 
  Die Dividende wird am 11. Juni 2019 
  ausgezahlt. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Vorstands, die im 
  Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
  Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
  Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
  Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5 *Beschlussfassung über die Wahl des 
  Abschlussprüfers und des 
  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2019* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2019 die RSM GmbH 
  Wirtschaftsprüfgesellschaft 
  Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in 
  Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 4, 40474 
  Düsseldorf, zu wählen. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
    *1. Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
    zur Ausübung des Stimmrechts auf der 
    Hauptversammlung sind nur diejenigen 
    Aktionäre berechtigt, die sich spätestens 
    bis zum Ablauf des 30. Mai 2019, 24:00 Uhr 
    (MESZ), unter der nachstehenden Adresse: 
 
    Aumann AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
 
    oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
    oder per E-Mail: 
    inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    angemeldet und gegenüber der Gesellschaft 
    unter dieser Adresse (oder per Telefax oder 
    per E-Mail) den von ihrem depotführenden 
    Institut erstellten Nachweis erbracht haben, 
    dass sie zu Beginn des 21. Tages 
    (Nachweisstichtag) vor der Versammlung (16. 
    Mai 2019, 00:00 Uhr (MESZ)) Aktionär der 
    Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der 
    Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
    Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
    deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
    Als Aktionär gilt im Verhältnis zur 
    Gesellschaft für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und die Ausübung des 
    Stimmrechts nur, wer den Nachweis des 
    Anteilsbesitzes erbracht hat. 
    Teilnahmeberechtigung und Umfang des 
    Stimmrechts richten sich allein nach dem 
    Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum 
    Nachweisstichtag. Eine vollständige oder 
    teilweise Veräußerung des 
    Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
    bleibt möglich, d. h., der Nachweisstichtag 
    führt zu keiner Veräußerungssperre. 
 
    Eine Veräußerung nach dem 
    Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das 
    Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
    und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. 
    Der Erwerb von Aktien nach dem 
    Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser 
    Aktien kein Stimmrecht, und Personen, die 
    zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen 
    und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär 
    der Gesellschaft werden, sind weder 
    teilnahme- noch stimmberechtigt. 
 
    Der Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf 
    die Dividendenberechtigung. 
 
    Die Gesellschaft ist berechtigt, bei 
    Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit 
    des Nachweises einen geeigneten weiteren 
    Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an 
    diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die 
    Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an 
    der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts zurückweisen. 
 
    Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung 
    und des Nachweises über den Anteilsbesitz 
    bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
    die Eintrittskarten zusammen mit dem 
    Vollmachts- und Weisungsformular für die 
    Hauptversammlung übersandt. 
 
    *2. Stimmrechtsvertretung* 
 
    Aktionäre, die nicht persönlich an der 
    Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
    Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten 
    ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind 
    eine fristgerechte Anmeldung und der 
    fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes 
    gemäß den vorhergehenden Bestimmungen 
    erforderlich. Wenn die Vollmacht weder einem 
    Kreditinstitut oder einer Vereinigung von 
    Aktionären oder einem anderen, diesen nach § 
    135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in 
    Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
    gleichgestellten, Vollmachtnehmer erteilt 
    wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, 
    ihr Widerruf und der Nachweis der 
    Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
    der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter 
    bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung 
    der Vollmacht das Formular benutzen, welches 
    die Gesellschaft hierfür zur Verfügung 
    stellt. Es befindet sich auf der Rückseite 
    der Eintrittskarte zur Hauptversammlung, 
    welche ordnungsgemäß angemeldeten 
    Personen zugesandt wird. Dieses Formular 
    kann auch kostenfrei unter der oben 
    genannten Anschrift angefordert werden und 
    steht auch auf der Internetseite der 
    Gesellschaft 
 
    www.aumann.com 
 
    unter dem Link Investor Relations zum 
    Download bereit. 
 
    Für die Form einer Vollmacht, die einem 
    Kreditinstitut oder einer Vereinigung von 
    Aktionären oder einem anderen, diesen nach § 
    135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in 
    Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
    gleichgestellten, Vollmachtnehmer erteilt 
    wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen; 
    bitte erfragen Sie in einem solchen Fall die 
    Einzelheiten der Bevollmächtigung bei den 
    genannten Vollmachtnehmern. 
 
    Der Nachweis der Vollmacht kann entweder am 
    Tag der Hauptversammlung bei der 
    Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten 
    erfolgen oder durch Erklärung gegenüber der 
    Gesellschaft an folgende Adresse: 
 
    Aumann AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
 
    oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
    oder per E-Mail: 
    inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
    Person, so kann die Gesellschaft bis auf 
    einen Bevollmächtigten alle anderen 
    zurückweisen. Zusätzlich bieten wir unseren 
    Aktionären an, einen von der Gesellschaft 
    benannten weisungsgebundenen 
    Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
    Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
    Vollmacht ist in Textform zu erteilen und 
    muss Weisungen für die Ausübung des 
    Stimmrechts enthalten. Der von der 
    Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
    ist verpflichtet, weisungsgemäß 
    abzustimmen. Ohne Weisungserteilung zu den 
    einzelnen Tagesordnungspunkten können die 
    Stimmrechte nicht vertreten werden. 
 
    Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter eine 
    Vollmacht erteilen möchten, müssen sich nach 
    den vorstehenden Bestimmungen (vgl. Ziff. 
    II.1) ordnungsgemäß angemeldet haben. 

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