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(1)

DGAP-HV: Aumann AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Aumann AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Beelen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Aumann AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Aumann AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 
in Beelen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-25 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Aumann AG Beelen Wertpapierkennnummer: A2DAM0 
ISIN: DE000A2DAM03 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 6. Juni 2019 in Beelen 
 
Die Aumann AG mit Sitz in Beelen lädt hiermit ihre 
Aktionäre zu der am Donnerstag, den 6. Juni 2019 um 
10:00 Uhr im Kabelwerk, Ostheide 1, 48361 Beelen, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
  des zusammengefassten Lageberichts für die 
  Aumann AG und den Konzern zum 31. Dezember 
  2018, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
  315 Abs. 4 HGB* 
 
  Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
  aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 
  bereits gebilligt hat, ist entsprechend den 
  gesetzlichen Bestimmungen keine 
  Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
  vorgesehen. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  festgestellten Jahresabschluss zum 31. 
  Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
  Höhe von EUR 7.298.485,16 wie folgt zu 
  verwenden: 
 
  a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
     EUR 0,20 je dividendenberechtigter 
     Stückaktie, d.h. insgesamt 
 
     *EUR 3.050.000* 
  b) Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 
 
     *EUR 4.248.485,16* 
 
  Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der 
  Einberufung über keine eigenen Aktien. Sollte 
  die Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
  Hauptversammlung eigene Aktien halten, so sind 
  diese in Übereinstimmung mit § 71b AktG 
  nicht dividendenberechtigt. Die Zahl der 
  dividendenberechtigten Aktien kann sich bis 
  zur Hauptversammlung verändern. In diesem Fall 
  wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 
  0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie der 
  Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
  Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
  unterbreitet werden. 
 
  Die Dividende wird am 11. Juni 2019 
  ausgezahlt. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Vorstands, die im 
  Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
  Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
  Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
  Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5 *Beschlussfassung über die Wahl des 
  Abschlussprüfers und des 
  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2019* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2019 die RSM GmbH 
  Wirtschaftsprüfgesellschaft 
  Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in 
  Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 4, 40474 
  Düsseldorf, zu wählen. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
    *1. Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
    zur Ausübung des Stimmrechts auf der 
    Hauptversammlung sind nur diejenigen 
    Aktionäre berechtigt, die sich spätestens 
    bis zum Ablauf des 30. Mai 2019, 24:00 Uhr 
    (MESZ), unter der nachstehenden Adresse: 
 
    Aumann AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
 
    oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
    oder per E-Mail: 
    inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    angemeldet und gegenüber der Gesellschaft 
    unter dieser Adresse (oder per Telefax oder 
    per E-Mail) den von ihrem depotführenden 
    Institut erstellten Nachweis erbracht haben, 
    dass sie zu Beginn des 21. Tages 
    (Nachweisstichtag) vor der Versammlung (16. 
    Mai 2019, 00:00 Uhr (MESZ)) Aktionär der 
    Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der 
    Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
    Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
    deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
    Als Aktionär gilt im Verhältnis zur 
    Gesellschaft für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und die Ausübung des 
    Stimmrechts nur, wer den Nachweis des 
    Anteilsbesitzes erbracht hat. 
    Teilnahmeberechtigung und Umfang des 
    Stimmrechts richten sich allein nach dem 
    Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum 
    Nachweisstichtag. Eine vollständige oder 
    teilweise Veräußerung des 
    Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
    bleibt möglich, d. h., der Nachweisstichtag 
    führt zu keiner Veräußerungssperre. 
 
    Eine Veräußerung nach dem 
    Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das 
    Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
    und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. 
    Der Erwerb von Aktien nach dem 
    Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser 
    Aktien kein Stimmrecht, und Personen, die 
    zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen 
    und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär 
    der Gesellschaft werden, sind weder 
    teilnahme- noch stimmberechtigt. 
 
    Der Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf 
    die Dividendenberechtigung. 
 
    Die Gesellschaft ist berechtigt, bei 
    Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit 
    des Nachweises einen geeigneten weiteren 
    Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an 
    diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die 
    Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an 
    der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts zurückweisen. 
 
    Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung 
    und des Nachweises über den Anteilsbesitz 
    bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
    die Eintrittskarten zusammen mit dem 
    Vollmachts- und Weisungsformular für die 
    Hauptversammlung übersandt. 
 
    *2. Stimmrechtsvertretung* 
 
    Aktionäre, die nicht persönlich an der 
    Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
    Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten 
    ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind 
    eine fristgerechte Anmeldung und der 
    fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes 
    gemäß den vorhergehenden Bestimmungen 
    erforderlich. Wenn die Vollmacht weder einem 
    Kreditinstitut oder einer Vereinigung von 
    Aktionären oder einem anderen, diesen nach § 
    135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in 
    Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
    gleichgestellten, Vollmachtnehmer erteilt 
    wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, 
    ihr Widerruf und der Nachweis der 
    Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
    der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter 
    bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung 
    der Vollmacht das Formular benutzen, welches 
    die Gesellschaft hierfür zur Verfügung 
    stellt. Es befindet sich auf der Rückseite 
    der Eintrittskarte zur Hauptversammlung, 
    welche ordnungsgemäß angemeldeten 
    Personen zugesandt wird. Dieses Formular 
    kann auch kostenfrei unter der oben 
    genannten Anschrift angefordert werden und 
    steht auch auf der Internetseite der 
    Gesellschaft 
 
    www.aumann.com 
 
    unter dem Link Investor Relations zum 
    Download bereit. 
 
    Für die Form einer Vollmacht, die einem 
    Kreditinstitut oder einer Vereinigung von 
    Aktionären oder einem anderen, diesen nach § 
    135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in 
    Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
    gleichgestellten, Vollmachtnehmer erteilt 
    wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen; 
    bitte erfragen Sie in einem solchen Fall die 
    Einzelheiten der Bevollmächtigung bei den 
    genannten Vollmachtnehmern. 
 
    Der Nachweis der Vollmacht kann entweder am 
    Tag der Hauptversammlung bei der 
    Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten 
    erfolgen oder durch Erklärung gegenüber der 
    Gesellschaft an folgende Adresse: 
 
    Aumann AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
 
    oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
    oder per E-Mail: 
    inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
    Person, so kann die Gesellschaft bis auf 
    einen Bevollmächtigten alle anderen 
    zurückweisen. Zusätzlich bieten wir unseren 
    Aktionären an, einen von der Gesellschaft 
    benannten weisungsgebundenen 
    Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
    Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
    Vollmacht ist in Textform zu erteilen und 
    muss Weisungen für die Ausübung des 
    Stimmrechts enthalten. Der von der 
    Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
    ist verpflichtet, weisungsgemäß 
    abzustimmen. Ohne Weisungserteilung zu den 
    einzelnen Tagesordnungspunkten können die 
    Stimmrechte nicht vertreten werden. 
 
    Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter eine 
    Vollmacht erteilen möchten, müssen sich nach 
    den vorstehenden Bestimmungen (vgl. Ziff. 
    II.1) ordnungsgemäß angemeldet haben. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Das Vollmachts- und Weisungsformular ist auf 
    der Rückseite der Eintrittskarte zur 
    Hauptversammlung aufgedruckt und steht auch 
    auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
    www.aumann.com 
 
    unter dem Link Investor Relations zum 
    Download bereit. 
 
    Die Bevollmächtigung der von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
    und die Erteilung von Weisungen an die 
    Stimmrechtsvertreter sollten in Textform 
    möglichst bis zum 5. Juni 2019 bei der 
    folgenden Adresse eingehen: 
 
    Aumann AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
 
    oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
    oder per E-Mail: 
    inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Erhalten die Stimmrechtsvertreter auf 
    mehreren Übermittlungswegen Vollmacht 
    und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt 
    zugegangene ordnungsgemäß erteilte 
    Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen 
    als verbindlich erachtet. Bei nicht 
    ordnungsgemäß erteilten Vollmachten 
    werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen 
    in der Hauptversammlung nicht vertreten. 
    Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt 
    oder nicht eindeutig erteilt werden, werden 
    in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die 
    weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich 
    der Stimme enthalten bzw. nicht an der 
    Abstimmung teilnehmen. Die 
    Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht 
    bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht 
    bekannten Abstimmungen (z.B. bei 
    Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In 
    Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden 
    die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
    sich in diesen Fällen der Stimme enthalten 
    bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. 
    Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über 
    einen Gegenantrag. Die Beauftragung der 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
    Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und 
    Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
    Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär 
    oder einen bevollmächtigten Dritten an den 
    Eingangsschaltern zur Hauptversammlung zur 
    eigenen Wahrnehmung des Stimmrechts in der 
    Hauptversammlung gilt als Widerruf der an 
    die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
    erteilten Vollmacht und Weisungen. 
 
    *3. Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 
    AktG* 
 
    Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
    zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies 
    entspricht 726.500 Aktien) oder den 
    anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies 
    entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können 
    verlangen, dass Gegenstände auf die 
    Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
    werden. Das Verlangen ist schriftlich an den 
    Vorstand der Aumann AG zu richten, wobei 
    jedem neuen Gegenstand eine Begründung oder 
    eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das 
    Verlangen muss der Gesellschaft spätestens 
    bis zum 6. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter 
    folgender Adresse zugehen: 
 
    Aumann AG 
    Vorstand 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
 
    oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298 
    oder per E-Mail: 
    antraege@linkmarketservices.de 
 
    Der oder die Antragsteller haben 
    nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
    Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
    Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
    Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
    über den Antrag halten. Bekannt zu machende 
    Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit 
    sie nicht bereits mit der Einberufung 
    bekannt gemacht werden - unverzüglich nach 
    Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
    bekannt gemacht. Sie werden außerdem 
    auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
    www.aumann-ag.com 
 
    unter dem Link Investor Relations bekannt 
    gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
    *4. Anträge und Wahlvorschläge von 
    Aktionären, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
    Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
    gemäß §§ 126 ff. AktG sind 
    einschließlich Begründung und Nachweis 
    der Aktionärseigenschaft bis zum 22. Mai 
    2019, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich 
    zu richten an: 
 
    Aumann AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
 
    oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298 
    oder per E-Mail: 
    antraege@linkmarketservices.de 
 
    Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
    berücksichtigt. Von der Veröffentlichung 
    eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags kann 
    die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 
    AktG genannten Voraussetzungen absehen, z. 
    B. wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- 
    oder satzungswidrigen Beschluss der 
    Hauptversammlung führen würde. Eine 
    Veröffentlichung von Wahlvorschlägen kann 
    darüber hinaus unterbleiben, wenn der 
    Vorschlag nicht den Namen, Wohnort und 
    ausgeübten Beruf des Kandidaten enthält. Die 
    Begründung eines Gegenantrags braucht nicht 
    zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
    insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. 
 
    Wir werden nach §§ 126, 127 AktG zugänglich 
    zumachende Anträge und Wahlvorschläge von 
    Aktionären einschließlich des Namens 
    des Aktionärs, einer Begründung und einer 
    etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in 
    § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten 
    Berechtigten unter den dortigen 
    Voraussetzungen zugänglich machen. Anträge, 
    auch solche, die der Gesellschaft vor der 
    Hauptversammlung übersandt werden, können 
    nur wirksam in der Hauptversammlung selbst 
    gestellt werden. Entsprechendes gilt für 
    Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden 
    Aktionärs, während der Hauptversammlung 
    Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne 
    vorherige und fristgerechte 
    Übermittlung an die Gesellschaft zu 
    stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt 
    unberührt. 
 
    *5. Auskunftsrecht des Aktionärs, § 131 Abs. 
    1 AktG* 
 
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
    Hauptversammlung Auskunft über 
    Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
    soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
    des Gegenstands der Tagesordnung 
    erforderlich ist und kein 
    Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die 
    Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
    rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
    der Aumann AG zu mit ihr verbundenen 
    Unternehmen sowie auf die Lage des 
    Aumann-Konzerns und der in den 
    Konzernabschluss der Aumann AG einbezogenen 
    Unternehmen. 
 
    *6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
    Im Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 
    der Gesellschaft insgesamt EUR 15.250.000,00 
    und ist eingeteilt in 15.250.000 
    Stückaktien. Jede Stückaktie mit Ausnahme 
    etwaiger eigener Aktien gewährt eine Stimme. 
    Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen 
    Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmen beträgt 
    also 15.250.000. 
 
    *7. Ausliegende Unterlagen* 
 
    Zur Einberufung der Hauptversammlung werden 
    die in TOP 1 erwähnten Unterlagen und der 
    Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zu 
    TOP 2 vom Tag der Einberufung an im Internet 
    unter 
 
    www.aumann.com 
 
    zugänglich gemacht. Diese Unterlagen werden 
    auch in der Hauptversammlung zur Einsicht 
    der Aktionäre ausgelegt. Sie werden den 
    Aktionären auf Wunsch auch kostenlos und 
    unverzüglich zur Verfügung gestellt. 
 
    *8. Veröffentlichungen auf der Internetseite 
    der Gesellschaft* 
 
    Die Informationen zur Hauptversammlung 
    gemäß § 124a AktG sowie weitergehende 
    Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
    gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
    und 131 Abs. 1 AktG finden sich unter 
 
    www.aumann.com 
 
    auf der Internetseite der Gesellschaft. 
 
    *9. Hinweis zum Datenschutz* 
 
    Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 neue 
    Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer 
    Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung 
    haben für uns einen hohen Stellenwert. In 
    unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle 
    Informationen zur Verarbeitung 
    personenbezogener Daten unserer Aktionäre 
    übersichtlich an einer Stelle 
    zusammengefasst. Die neuen 
    Datenschutzhinweise finden Sie auf der 
    Internetseite der Gesellschaft 
 
    www.aumann.com 
 
    unter dem Link Investor Relations. 
 
Beelen, im April 2019 
 
*Aumann AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Aumann AG 
             Dieselstraße 6 
             48361 Beelen 
             Deutschland 
E-Mail:      Alexander.Kamb@aumann.com 
Internet:    http://www.aumann.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
803547 2019-04-25 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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