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DGAP-News: Gerresheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Gerresheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-25 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Gerresheimer AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0LD6E International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0LD6E6 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gerresheimer AG ein, die am Donnerstag, den 6. Juni 2019, um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MESZ, in der Rheinterrasse, Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf, Radschlägersaal, stattfindet. *TAGESORDNUNG* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2018, des Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 (1. Dezember 2017 - 30. November 2018)* Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Darüber hinaus sind sie im Internet unter www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Der festgestellte Jahresabschluss der Gerresheimer AG, der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht der Gerresheimer AG und der Konzernlagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gerresheimer AG, Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf, eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenfrei auch zugesandt. Zum Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst werden, weil das Gesetz eine Beschlussfassung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen nicht vorsieht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der Gerresheimer AG in Höhe von EUR 185.886.668,78 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung an die Aktionäre EUR durch Zahlung einer Dividende 36.110.000 von EUR 1,15 je ,00 dividendenberechtigter Stückaktie b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 149.776.66 8,78 Die Dividende ist am 12. Juni 2019 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers* Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die Gerresheimer AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 (1. Dezember 2018 - 30. November 2019) und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 zu wählen. Für die genannten Prüfungsleistungen hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß Art. 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, und die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, empfohlen und dabei eine Präferenz für die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 genannten Art auferlegt wurde. 6. *Neufassung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung* Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gerresheimer AG wurde letztmals im Jahr 2014 angepasst. Sie setzt sich zusammen aus einer Festvergütung für jedes Aufsichtsratsmitglied, einer differenzierten Ausschussvergütung sowie einem Sitzungsgeld. Darüber hinaus sieht die Satzung bisher eine variable Vergütung in Abhängigkeit vom durchschnittlichen bereinigten Konzernergebnis vor. Die Corporate Governance Diskussion der letzten Jahre geht dahin, variable Vergütungen dieser Art wegen ihrer potentiellen Fehlanreizwirkung als kritisch einzustufen. Dementsprechend ist eine Tendenz bei den Unternehmen zu beobachten, variable Vergütungsbestandteile bei der Aufsichtsratsvergütung aufzugeben und stattdessen ausschließlich feste Vergütungsbestandteile für den Aufsichtsrat vorzusehen. Die Vergütungssystematik für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gerresheimer AG soll ebenfalls auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die vorgeschlagene Neufassung der Aufsichtsratsvergütung sieht eine Anhebung der Festvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit für jedes Aufsichtsratsmitglied von derzeit EUR 30.000 auf zukünftig EUR 70.000 vor. Dafür entfällt zukünftig die variable Vergütung von maximal EUR 30.000. Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters beträgt zukünftig unverändert das Zweieinhalbfache bzw. das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Die Vergütung für die Mitgliedschaft im Präsidialausschuss (derzeit EUR 5.000) und im Prüfungsausschuss (derzeit EUR 10.000) wird zukünftig einheitlich auf EUR 20.000 erhöht. Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss erfolgt zukünftig eine Vergütung von EUR 10.000, sofern dieser Ausschuss mindestens einmal im Geschäftsjahr getagt hat (bisher EUR 5.000 ohne Beschränkung auf eine durchgeführte Sitzung). Auch die Mitglieder des Vermittlungsausschusses erhalten zukünftig eine Vergütung von EUR 10.000, sofern dieser Ausschuss mindestens einmal im Geschäftsjahr getagt hat (bisher keine Vergütung). Die Vergütung jedes Ausschussvorsitzenden soll unverändert auf das Zweifache der Jahresvergütung der Ausschussmitglieder erhöht werden. Das Sitzungsgeld wird von derzeit EUR 1.500 auf zukünftig EUR 2.000 angehoben, jedoch auf höchstens EUR 2.000 je Kalendertag. Diese Änderungen werden in Anbetracht des erhöhten Tätigkeitsumfangs der Aufsichtsratsmitglieder sowie der gestiegenen Anforderungen an ihre Verantwortung vorgeschlagen. Sie kompensieren zugleich die wegfallende variable Vergütung und stellen gebotene Anpassungen an das Marktumfeld dar. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 14 Vergütung des Aufsichtsrats (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Jahresvergütung in Höhe von EUR 70.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung nach Satz 1. (2) Die Mitglieder des Präsidial- und des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von EUR 20.000. Die Mitglieder des Vermittlungs- sowie des Nominierungsausschusses erhalten eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000. Vorsitzende von Ausschüssen erhalten das Zweifache der Vergütung nach den Sätzen 1 und 2. Die Vergütung für Vorsitz und Mitgliedschaft im Vermittlungs- sowie im Nominierungsausschuss fällt nur an, sofern die Ausschüsse in dem betreffenden Geschäftsjahr zur Erfüllung ihrer Aufgaben mindestens einmal tagen, gleich ob in Form einer Zusammenkunft oder durch Telefon- oder Videokonferenz. (3) Die Vergütung nach den Absätzen 1 und 2 ist fällig, sobald die Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das entsprechende Geschäftsjahr beschließt, beendet ist. Aufsichtsrats- und Ausschussmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. (4) Zusätzlich zu der Vergütung nach den Absätzen 1 und
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April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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