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DGAP-News: Gerresheimer AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Gerresheimer AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
06.06.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-25 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Gerresheimer AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0LD6E
International Securities Identification Number (ISIN)
DE000A0LD6E6 Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der Gerresheimer AG ein, die am Donnerstag, den 6. Juni 2019,
um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MESZ, in der
Rheinterrasse, Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf,
Radschlägersaal, stattfindet.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses,
jeweils zum 30. November 2018, des Lageberichts der
Gerresheimer AG und des Konzernlageberichts sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
(1. Dezember 2017 - 30. November 2018)*
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen
werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Darüber hinaus sind sie im Internet unter
www.gerresheimer.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Der festgestellte Jahresabschluss der
Gerresheimer AG, der gebilligte Konzernabschluss, der
Lagebericht der Gerresheimer AG und der
Konzernlagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018 können in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gerresheimer AG,
Klaus-Bungert-Straße 4, 40468 Düsseldorf,
eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage
unverzüglich und kostenfrei auch zugesandt.
Zum Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst
werden, weil das Gesetz eine Beschlussfassung über den
festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten
Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen nicht
vorsieht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
der Gerresheimer AG*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der Gerresheimer
AG
in Höhe von EUR 185.886.668,78
wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die Aktionäre EUR
durch Zahlung einer Dividende 36.110.000
von EUR 1,15 je ,00
dividendenberechtigter
Stückaktie
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR
149.776.66
8,78
Die Dividende ist am 12. Juni 2019 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers*
Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses
schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für die Gerresheimer AG und den Konzern
für das Geschäftsjahr 2019 (1. Dezember 2018 - 30.
November 2019) und zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2019 zu wählen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß Art. 16
Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG
der Kommission die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, und die
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, empfohlen
und dabei eine Präferenz für die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
Dritter ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz
6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 genannten Art
auferlegt wurde.
6. *Neufassung der Aufsichtsratsvergütung und
Satzungsänderung*
Die jährliche Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats der Gerresheimer AG wurde letztmals im
Jahr 2014 angepasst. Sie setzt sich zusammen aus einer
Festvergütung für jedes Aufsichtsratsmitglied, einer
differenzierten Ausschussvergütung sowie einem
Sitzungsgeld. Darüber hinaus sieht die Satzung bisher
eine variable Vergütung in Abhängigkeit vom
durchschnittlichen bereinigten Konzernergebnis vor. Die
Corporate Governance Diskussion der letzten Jahre geht
dahin, variable Vergütungen dieser Art wegen ihrer
potentiellen Fehlanreizwirkung als kritisch
einzustufen. Dementsprechend ist eine Tendenz bei den
Unternehmen zu beobachten, variable
Vergütungsbestandteile bei der Aufsichtsratsvergütung
aufzugeben und stattdessen ausschließlich feste
Vergütungsbestandteile für den Aufsichtsrat vorzusehen.
Die Vergütungssystematik für die Mitglieder des
Aufsichtsrats der Gerresheimer AG soll ebenfalls auf
eine reine Festvergütung umgestellt werden.
Die vorgeschlagene Neufassung der
Aufsichtsratsvergütung sieht eine Anhebung der
Festvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit für jedes
Aufsichtsratsmitglied von derzeit EUR 30.000 auf
zukünftig EUR 70.000 vor. Dafür entfällt zukünftig die
variable Vergütung von maximal EUR 30.000. Die
Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines
Stellvertreters beträgt zukünftig unverändert das
Zweieinhalbfache bzw. das Eineinhalbfache der festen
Vergütung. Die Vergütung für die Mitgliedschaft im
Präsidialausschuss (derzeit EUR 5.000) und im
Prüfungsausschuss (derzeit EUR 10.000) wird zukünftig
einheitlich auf EUR 20.000 erhöht. Für die
Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss erfolgt
zukünftig eine Vergütung von EUR 10.000, sofern dieser
Ausschuss mindestens einmal im Geschäftsjahr getagt hat
(bisher EUR 5.000 ohne Beschränkung auf eine
durchgeführte Sitzung). Auch die Mitglieder des
Vermittlungsausschusses erhalten zukünftig eine
Vergütung von EUR 10.000, sofern dieser Ausschuss
mindestens einmal im Geschäftsjahr getagt hat (bisher
keine Vergütung). Die Vergütung jedes
Ausschussvorsitzenden soll unverändert auf das
Zweifache der Jahresvergütung der Ausschussmitglieder
erhöht werden. Das Sitzungsgeld wird von derzeit EUR
1.500 auf zukünftig EUR 2.000 angehoben, jedoch auf
höchstens EUR 2.000 je Kalendertag. Diese
Änderungen werden in Anbetracht des erhöhten
Tätigkeitsumfangs der Aufsichtsratsmitglieder sowie der
gestiegenen Anforderungen an ihre Verantwortung
vorgeschlagen. Sie kompensieren zugleich die
wegfallende variable Vergütung und stellen gebotene
Anpassungen an das Marktumfeld dar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
§ 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'§ 14
Vergütung des Aufsichtsrats
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine
feste Jahresvergütung in Höhe von EUR 70.000. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
Zweieinhalbfache, der Stellvertreter das
Eineinhalbfache der Vergütung nach Satz 1.
(2) Die Mitglieder des Präsidial- und des
Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche feste
Vergütung in Höhe von EUR 20.000. Die Mitglieder des
Vermittlungs- sowie des Nominierungsausschusses
erhalten eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von
EUR 10.000. Vorsitzende von Ausschüssen erhalten das
Zweifache der Vergütung nach den Sätzen 1 und 2. Die
Vergütung für Vorsitz und Mitgliedschaft im
Vermittlungs- sowie im Nominierungsausschuss fällt nur
an, sofern die Ausschüsse in dem betreffenden
Geschäftsjahr zur Erfüllung ihrer Aufgaben mindestens
einmal tagen, gleich ob in Form einer Zusammenkunft
oder durch Telefon- oder Videokonferenz.
(3) Die Vergütung nach den Absätzen 1 und 2 ist fällig,
sobald die Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das entsprechende
Geschäftsjahr beschließt, beendet ist.
Aufsichtsrats- und Ausschussmitglieder, die nur während
eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder
einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine
zeitanteilige Vergütung.
(4) Zusätzlich zu der Vergütung nach den Absätzen 1 und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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