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DGAP-News: KRONES Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
KRONES Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 05.06.2019 in Neutraubling mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-25 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KRONES Aktiengesellschaft Neutraubling
Wertpapier-Kenn-Nummer: 633 500
ISIN: DE0006335003 Einladung zur Hauptversammlung Wir
laden unsere Aktionäre zur
39. ordentlichen Hauptversammlung ein,
die am Mittwoch, den 5. Juni 2019, 14.00 Uhr,
in der Stadthalle Neutraubling,
Regensburger Straße 9, 93073 Neutraubling,
stattfindet (Einlass ab 13.00 Uhr).
*I. Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2018 und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit
den Lageberichten der KRONES
Aktiengesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2018, des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2018 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs.?4, 315 Abs.?4 sowie
§§ 289a Abs.?1, 315a Abs.?1 HGB
Die genannten Unterlagen können in den
Geschäftsräumen der KRONES Aktiengesellschaft
(Böhmerwaldstraße 5, 93073 Neutraubling)
und im Internet unter
www.krones.com
über den Link »Unternehmen/Investor
Relations/Hauptversammlung 2019« eingesehen
werden und liegen auch während der
Hauptversammlung selbst zur Einsicht der
Aktionäre aus. Die Unterlagen werden den
Aktionären auf Anforderung auch zugesandt.
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 ist im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen
und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den
Jahres- und den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
gemäß § 172 AktG festgestellt ist.
Über den Vorschlag des Vorstands über
die Verwendung des Bilanzgewinns stimmen die
Aktionäre unter Tagesordnungspunkt 2 ab. Für
die übrigen Unterlagen, die unter diesem
Tagesordnungspunkt 1 genannt werden, sieht
das Gesetz generell lediglich die Information
der Aktionäre durch die Möglichkeit zur
Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung, vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von Euro 351.071.419,13 wie folgt zu
verwenden:
Euro
Ausschüttung einer 53.708.222,40
Dividende von Euro 1,70 je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Vortrag auf neue Rechnung: 297.363.196,73
*Bilanzgewinn:* *351.071.419,13*
Gemäß § 58 Abs. 4 AktG ist der Anspruch
auf die Dividende am 11. Juni 2019 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Stuttgart zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat
auf der Grundlage eines gemäß Art. 16
der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über spezifische Anforderungen an
die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
(»EU-Abschlussprüfungsverordnung«)
durchgeführten Auswahlverfahrens gemäß
Art. 16 Absatz 2 der
EU-Abschlussprüfungsverordnung die
Pricewaterhouse-Coopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, und die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
als Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer empfohlen und dabei
seine Präferenz für die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
mitgeteilt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der
EU-Abschlussprüfungsverordnung auferlegt
wurde.
*II. Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Euro 40.000.000,00. Es ist eingeteilt in
31.593.072 Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Die 31.593.072 Stückaktien gewähren damit zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
insgesamt 31.593.072 Stimmen.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Antrags- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
bei der Gesellschaft in Textform in deutscher
oder englischer Sprache rechtzeitig angemeldet
und ihren Anteilsbesitz rechtzeitig
nachgewiesen haben. Als Nachweis genügt ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut in deutscher oder
englischer Sprache. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
15. Mai 2019 (0.00 Uhr MESZ)
(*»Nachweisstichtag«*) zu beziehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens
bis zum Ablauf des 29. Mai 2019 (24.00 Uhr
MESZ) unter einer der folgenden
Kontaktmöglichkeiten zugehen:
KRONES Aktiengesellschaft
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
oder
Telefax: +49 9628 92 99-871
oder
E-Mail: hv@anmeldestelle.net
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden
nach erfolgreicher Anmeldung Eintrittskarten
übersandt.
3. *Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag (auch Record Date
genannt) ist das entscheidende Datum für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer zum
Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft war
und den Nachweis hierüber fristgerecht
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach diesem Zeitpunkt haben hierfür keine
Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Nachweisstichtag erworben haben,
können somit an der Hauptversammlung nur
teilnehmen und in dieser das Stimmrecht nur
ausüben, soweit sie sich hierzu durch den
Veräußerer bevollmächtigen lassen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben,
sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in dieser berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder
möchten, können ihre Rechte in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.?B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b
BGB). Kreditinstitute, ein nach § 135 Abs. 10
AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen,
eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im
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April 25, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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