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Dow Jones News
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DGAP-HV: Uniper SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Dusseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Uniper SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Uniper SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 
in Dusseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-26 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Uniper SE Düsseldorf Ordentliche Hauptversammlung der 
Uniper SE 2019 
Erweiterung der Tagesordnung 
 
*Bekanntmachung* 
 
Nach Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der 
Uniper SE ('Uniper') für Mittwoch, den 22. Mai 2019, in 
Düsseldorf (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12. 
April 2019) hat die KVIP International V L.P. 
gemäß Art. 56 Sätze 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 
SEAG, § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung 
der Hauptversammlung um einen weiteren Gegenstand und 
die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung samt 
Beschlussvorlagen und Begründung verlangt. Die 
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der 
Uniper am 22. Mai 2019 wird daher um nachfolgenden 
Tagesordnungspunkt 11 ergänzt. 
 
*Tagesordnungspunkt 11: Beschlussfassungen über die 
Anweisung an den Vorstand, die Abspaltung des 
Geschäftssegments Internationale Erzeugung bzw. die 
Abspaltung von Aktivitäten im Geschäftssegment 
Europäische Erzeugung in Schweden vorzubereiten* 
 
*Beschlussvorschläge:* 
 
Die Aktionärin KVIP International V L.P. schlägt vor, 
den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. 'Der Vorstand wird angewiesen, zum 
   nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zur 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft, Vertragsentwürfe und 
   entsprechende Berichte für die 
   rechtmäßige Abspaltung des 
   Geschäftssegments Internationale Erzeugung 
   zur Aufnahme auf einen neu zu gründenden oder 
   bereits bestehenden Rechtsträger, nach 
   pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands, 
   vorzubereiten und der Hauptversammlung zur 
   Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorstand 
   wird angewiesen, sämtliche zur Durchführung 
   der vorbeschriebenen Abspaltung 
   erforderlichen Voraussetzungen nach 
   pflichtgemäßem Ermessen entsprechend 
   dieses Beschlusses zu erfüllen.' 
 
Für den Fall, dass der unter vorstehender Ziffer 1 
vorgeschlagene Beschluss nicht mit der erforderlichen 
Mehrheit gefasst wird, schlägt die Aktionärin KVIP 
International V L.P. vor, den folgenden alternativen 
Beschluss zu fassen: 
 
2. 'Der Vorstand wird angewiesen, zum 
   nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zur 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft, Vertragsentwürfe und 
   entsprechende Berichte für die 
   rechtmäßige Abspaltung der im 
   Geschäftssegment Europäische Erzeugung 
   enthaltenen Aktivitäten in Schweden, 
   insbesondere die Beteiligung von Uniper an 
   Sydkraft AB mit Sitz in Malmö, Schweden, zur 
   Aufnahme auf einen neu zu gründenden oder 
   bereits bestehenden Rechtsträger, nach 
   pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands, 
   vorzubereiten und der Hauptversammlung zur 
   Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorstand 
   wird angewiesen, sämtliche zur Durchführung 
   der vorbeschriebenen Abspaltung 
   erforderlichen Voraussetzungen nach 
   pflichtgemäßem Ermessen entsprechend 
   dieses Beschlusses zu erfüllen.' 
 
*Begründung:* 
 
Die Aktionärin KVIP International V L.P. erläutert den 
Beschlussvorschlag mit folgender Begründung: 
 
_'KVIP International V L.P. ist seit der Abspaltung im 
Jahr 2016 ein Aktionär von Uniper und hat der 
Gesellschaft über diesen Zeitraum verlässlich zur Seite 
gestanden._ 
 
Zusammen mit anderen Aktionären sind wir sehr besorgt 
über die Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Dieser 
Zustand wird dadurch verursacht, dass sich Uniper und 
sein größter Aktionär seit über einem Jahr nicht 
auf eine Unternehmensstrategie verständigen konnten. 
Der Schaden, der durch diese offensichtlich fehlende 
Einigkeit ausgelöst wird, wirkt sich in mehrfacher 
Hinsicht negativ aus. Besonders offensichtlich wird 
dies nicht zuletzt dadurch, dass sich CEO und CFO, die 
beiden am längsten amtierenden und erfahrensten 
Vorstandsmitglieder, entschieden haben, das Unternehmen 
zu verlassen. Uniper verfolgt aktuell eine Strategie, 
die offensichtlich von der Mehrheit ihrer Aktionäre 
nicht mitgetragen wird. Das bedeutet, dass es damit de 
facto keine Übereinstimmung im Hinblick auf die 
Strategie gibt. Dieser Umstand nützt keinem der 
Beteiligten - weder dem Unternehmen, noch seinen 
Aktionären, Mitarbeitern und anderen Stakeholdern. 
 
In unserer Rolle als verantwortungsbewusste und 
langfristige Investoren können wir diesen Zustand nicht 
untätig hinnehmen ohne zu reagieren. Die Suche nach 
einer Verständigung zwischen Uniper und Fortum wird 
informell durch Herrn Dr. Bernhard Reutersberg, dem 
Aufsichtsratsvorsitzenden, geleitet, der deutlich 
gemacht hat, dass der Markt nähere Informationen hierzu 
frühestens im September erfahren wird. Der gesamte 
Vorgang ist absolut undurchsichtig und sieht keine 
Einbeziehung von Aktionären in einen Prozess vor, der 
mit ziemlicher Sicherheit zu einer Übernahme oder 
Umgestaltung der Gesellschaft durch Fortum führen wird. 
Dieser Mangel an Transparenz über einen so langen 
Zeitraum und in einer Angelegenheit von so erheblicher 
Bedeutung für Aktionäre und Mitarbeiter ist 
inakzeptabel. 
 
Wir haben versucht, Lösungen in dieser festgefahrenen 
Situation zu finden, indem wir dem Aufsichtsrat 
vorgeschlagen haben, einen Ausschuss unabhängiger 
Anteilseignervertreter zu bilden. Dieser von uns 
vorgeschlagene Ausschuss sollte ohne Vertreter von 
Fortum und den Aufsichtsratsvorsitzenden, dessen 
Unabhängigkeit aufgrund seiner vergangenen Verbindungen 
zum Vorstand zu bezweifeln ist, etabliert werden. 
Allerdings wurde dieser Vorschlag unter Hinweis auf 
Verfahrensargumente, denen wir widersprechen, 
abgelehnt. Angesichts der außergewöhnlichen 
Umstände müssen sich die Aktionäre daher auf der 
kommenden Hauptversammlung direkt zu Wort melden, um 
die Deadlock-Situation zu überwinden. Wir sind der 
Auffassung, dass die beste Art und Weise, diesen 
Prozess zu initiieren, die Vorlage der oben genannten 
Beschlussanträge ist. Diese Vorschläge ziehen keinerlei 
nachteilige Auswirkungen auf die Beschäftigten in 
Deutschland nach sich und lassen Fortum und Uniper 
hinreichend Raum, ihre unterschiedlichen Vorstellungen 
zum gemeinsamen Nutzen aller Beteiligten endgültig 
aufzulösen. 
 
Unser erster Beschlussvorschlag würde den Vorstand von 
Uniper anweisen, eine Abspaltung der 83,73%igen 
Beteiligung von Uniper an Unipro, einem großen 
russischen Energieversorger, vorzubereiten. Hierdurch 
würde Fortum nicht mehr durch das Kartellhindernis der 
russischen Behörde gehindert, seine Beteiligung an 
Uniper auf 50 % und mehr zu erhöhen. Nach der 
Abspaltung würde Fortum jeweils 49,99 % an Uniper 
besitzen sowie 49,99 % an der aufnehmenden 
Gesellschaft, die Unipro beinhalten würde. Die 
Beseitigung dieses Hindernisses dürfte den Prozess ganz 
erheblich erleichtern, in dem sich Fortum und Uniper 
schließlich über die Ausgestaltung ihrer 
zukünftigen Beziehungen verständigen können. 
 
Unser zweiter Beschlussvorschlag würde den Vorstand von 
Uniper anweisen, eine Abspaltung der Sydkraft AB 
vorzubereiten, dem Unternehmen, dem die Wasserkraft- 
und Kernkraftwerke von Uniper in Schweden gehören. 
Diese Aktivitäten würden börsennotiert bleiben, so dass 
die Aktionäre von Uniper in der Folge eine Beteiligung 
an Uniper und eine gleichwertige Beteiligung an 
Sydkraft halten würden. Zum Zeitpunkt der Abspaltung 
würde Fortum 49,99 % an Uniper und 49,99 % an Sydkraft 
halten, könnte - nach der Ausräumung des russischen 
Kartellhindernisses - dann aber seinen Anteil an diesem 
sehr attraktiven CO2-freien nordischen Geschäft 
erhöhen, an dem es zweifelsohne starkes Interesse hat. 
 
KVIP International V L.P. hat aktiv mit dem Vorstand 
und dem Aufsichtsrat von Uniper sowie anderen 
Aktionären kommuniziert, um die Situation zugunsten 
sämtlicher Beteiligten, einschließlich der 
Aktionäre, Mitarbeiter, Finanzpartner und Kunden von 
Uniper, zu lösen. Wir haben uns bemüht, dies 
konstruktiv und aufgeschlossen zu tun. Es gibt von uns 
keinen vordefinierten strategischen Plan, den wir 
verfolgen. 
 
Um diesen Punkt herauszustellen, erklären wir unsere 
Absicht, für alle vernünftigen Beschussvorschläge - und 
nicht nur für unsere eigenen - zu stimmen, solange sie 
Fortum und Uniper helfen, eine solche Einigung zu 
erzielen, die mit unseren treuhänderischen Pflichten 
vereinbar ist. Da einige Beschlussvorschläge eine 
zweite Abstimmung zu ihrer tatsächlichen Umsetzung 
erforderlich machen werden, können wir auch für mehr 
als einen solcher Beschlussvorschläge stimmen, mit der 
Maßgabe, dass der Vorstand angewiesen werden kann, 
zeitgleich an mehreren Alternativen zu arbeiten. In 
diesem Sinne behalten wir uns auch das Recht vor, die 
oben genannten Beschlussvorschläge auf der 
Hauptversammlung zurückzuziehen, wenn es im Sinne des 
Dargelegten sinnvoll erscheint. 
 
KVIP International V L.P. vertritt die Auffassung, dass 
die vorgeschlagenen Abspaltungen jeweils Mehrwert für 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
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