Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Uniper SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Uniper SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Dusseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-26 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Uniper SE Düsseldorf Ordentliche Hauptversammlung der Uniper SE 2019 Erweiterung der Tagesordnung *Bekanntmachung* Nach Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Uniper SE ('Uniper') für Mittwoch, den 22. Mai 2019, in Düsseldorf (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12. April 2019) hat die KVIP International V L.P. gemäß Art. 56 Sätze 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um einen weiteren Gegenstand und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung samt Beschlussvorlagen und Begründung verlangt. Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Uniper am 22. Mai 2019 wird daher um nachfolgenden Tagesordnungspunkt 11 ergänzt. *Tagesordnungspunkt 11: Beschlussfassungen über die Anweisung an den Vorstand, die Abspaltung des Geschäftssegments Internationale Erzeugung bzw. die Abspaltung von Aktivitäten im Geschäftssegment Europäische Erzeugung in Schweden vorzubereiten* *Beschlussvorschläge:* Die Aktionärin KVIP International V L.P. schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. 'Der Vorstand wird angewiesen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, Vertragsentwürfe und entsprechende Berichte für die rechtmäßige Abspaltung des Geschäftssegments Internationale Erzeugung zur Aufnahme auf einen neu zu gründenden oder bereits bestehenden Rechtsträger, nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands, vorzubereiten und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorstand wird angewiesen, sämtliche zur Durchführung der vorbeschriebenen Abspaltung erforderlichen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechend dieses Beschlusses zu erfüllen.' Für den Fall, dass der unter vorstehender Ziffer 1 vorgeschlagene Beschluss nicht mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird, schlägt die Aktionärin KVIP International V L.P. vor, den folgenden alternativen Beschluss zu fassen: 2. 'Der Vorstand wird angewiesen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, Vertragsentwürfe und entsprechende Berichte für die rechtmäßige Abspaltung der im Geschäftssegment Europäische Erzeugung enthaltenen Aktivitäten in Schweden, insbesondere die Beteiligung von Uniper an Sydkraft AB mit Sitz in Malmö, Schweden, zur Aufnahme auf einen neu zu gründenden oder bereits bestehenden Rechtsträger, nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands, vorzubereiten und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorstand wird angewiesen, sämtliche zur Durchführung der vorbeschriebenen Abspaltung erforderlichen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechend dieses Beschlusses zu erfüllen.' *Begründung:* Die Aktionärin KVIP International V L.P. erläutert den Beschlussvorschlag mit folgender Begründung: _'KVIP International V L.P. ist seit der Abspaltung im Jahr 2016 ein Aktionär von Uniper und hat der Gesellschaft über diesen Zeitraum verlässlich zur Seite gestanden._ Zusammen mit anderen Aktionären sind wir sehr besorgt über die Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Dieser Zustand wird dadurch verursacht, dass sich Uniper und sein größter Aktionär seit über einem Jahr nicht auf eine Unternehmensstrategie verständigen konnten. Der Schaden, der durch diese offensichtlich fehlende Einigkeit ausgelöst wird, wirkt sich in mehrfacher Hinsicht negativ aus. Besonders offensichtlich wird dies nicht zuletzt dadurch, dass sich CEO und CFO, die beiden am längsten amtierenden und erfahrensten Vorstandsmitglieder, entschieden haben, das Unternehmen zu verlassen. Uniper verfolgt aktuell eine Strategie, die offensichtlich von der Mehrheit ihrer Aktionäre nicht mitgetragen wird. Das bedeutet, dass es damit de facto keine Übereinstimmung im Hinblick auf die Strategie gibt. Dieser Umstand nützt keinem der Beteiligten - weder dem Unternehmen, noch seinen Aktionären, Mitarbeitern und anderen Stakeholdern. In unserer Rolle als verantwortungsbewusste und langfristige Investoren können wir diesen Zustand nicht untätig hinnehmen ohne zu reagieren. Die Suche nach einer Verständigung zwischen Uniper und Fortum wird informell durch Herrn Dr. Bernhard Reutersberg, dem Aufsichtsratsvorsitzenden, geleitet, der deutlich gemacht hat, dass der Markt nähere Informationen hierzu frühestens im September erfahren wird. Der gesamte Vorgang ist absolut undurchsichtig und sieht keine Einbeziehung von Aktionären in einen Prozess vor, der mit ziemlicher Sicherheit zu einer Übernahme oder Umgestaltung der Gesellschaft durch Fortum führen wird. Dieser Mangel an Transparenz über einen so langen Zeitraum und in einer Angelegenheit von so erheblicher Bedeutung für Aktionäre und Mitarbeiter ist inakzeptabel. Wir haben versucht, Lösungen in dieser festgefahrenen Situation zu finden, indem wir dem Aufsichtsrat vorgeschlagen haben, einen Ausschuss unabhängiger Anteilseignervertreter zu bilden. Dieser von uns vorgeschlagene Ausschuss sollte ohne Vertreter von Fortum und den Aufsichtsratsvorsitzenden, dessen Unabhängigkeit aufgrund seiner vergangenen Verbindungen zum Vorstand zu bezweifeln ist, etabliert werden. Allerdings wurde dieser Vorschlag unter Hinweis auf Verfahrensargumente, denen wir widersprechen, abgelehnt. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände müssen sich die Aktionäre daher auf der kommenden Hauptversammlung direkt zu Wort melden, um die Deadlock-Situation zu überwinden. Wir sind der Auffassung, dass die beste Art und Weise, diesen Prozess zu initiieren, die Vorlage der oben genannten Beschlussanträge ist. Diese Vorschläge ziehen keinerlei nachteilige Auswirkungen auf die Beschäftigten in Deutschland nach sich und lassen Fortum und Uniper hinreichend Raum, ihre unterschiedlichen Vorstellungen zum gemeinsamen Nutzen aller Beteiligten endgültig aufzulösen. Unser erster Beschlussvorschlag würde den Vorstand von Uniper anweisen, eine Abspaltung der 83,73%igen Beteiligung von Uniper an Unipro, einem großen russischen Energieversorger, vorzubereiten. Hierdurch würde Fortum nicht mehr durch das Kartellhindernis der russischen Behörde gehindert, seine Beteiligung an Uniper auf 50 % und mehr zu erhöhen. Nach der Abspaltung würde Fortum jeweils 49,99 % an Uniper besitzen sowie 49,99 % an der aufnehmenden Gesellschaft, die Unipro beinhalten würde. Die Beseitigung dieses Hindernisses dürfte den Prozess ganz erheblich erleichtern, in dem sich Fortum und Uniper schließlich über die Ausgestaltung ihrer zukünftigen Beziehungen verständigen können. Unser zweiter Beschlussvorschlag würde den Vorstand von Uniper anweisen, eine Abspaltung der Sydkraft AB vorzubereiten, dem Unternehmen, dem die Wasserkraft- und Kernkraftwerke von Uniper in Schweden gehören. Diese Aktivitäten würden börsennotiert bleiben, so dass die Aktionäre von Uniper in der Folge eine Beteiligung an Uniper und eine gleichwertige Beteiligung an Sydkraft halten würden. Zum Zeitpunkt der Abspaltung würde Fortum 49,99 % an Uniper und 49,99 % an Sydkraft halten, könnte - nach der Ausräumung des russischen Kartellhindernisses - dann aber seinen Anteil an diesem sehr attraktiven CO2-freien nordischen Geschäft erhöhen, an dem es zweifelsohne starkes Interesse hat. KVIP International V L.P. hat aktiv mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat von Uniper sowie anderen Aktionären kommuniziert, um die Situation zugunsten sämtlicher Beteiligten, einschließlich der Aktionäre, Mitarbeiter, Finanzpartner und Kunden von Uniper, zu lösen. Wir haben uns bemüht, dies konstruktiv und aufgeschlossen zu tun. Es gibt von uns keinen vordefinierten strategischen Plan, den wir verfolgen. Um diesen Punkt herauszustellen, erklären wir unsere Absicht, für alle vernünftigen Beschussvorschläge - und nicht nur für unsere eigenen - zu stimmen, solange sie Fortum und Uniper helfen, eine solche Einigung zu erzielen, die mit unseren treuhänderischen Pflichten vereinbar ist. Da einige Beschlussvorschläge eine zweite Abstimmung zu ihrer tatsächlichen Umsetzung erforderlich machen werden, können wir auch für mehr als einen solcher Beschlussvorschläge stimmen, mit der Maßgabe, dass der Vorstand angewiesen werden kann, zeitgleich an mehreren Alternativen zu arbeiten. In diesem Sinne behalten wir uns auch das Recht vor, die oben genannten Beschlussvorschläge auf der Hauptversammlung zurückzuziehen, wenn es im Sinne des Dargelegten sinnvoll erscheint. KVIP International V L.P. vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagenen Abspaltungen jeweils Mehrwert für
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 26, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
© 2019 Dow Jones News