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DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §1

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in Congress Centrum Bremen, Hanse 
Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-26 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Bremen ISIN 
DE0005261606 
WKN 526160 EINBERUFUNG der 139. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre 
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
-Aktiengesellschaft von 1877- am Mittwoch, den 12. Juni 2019, um 10.00 Uhr, 
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der 
   Konzernrechnungslegungspflicht und des 
   gebilligten Gruppenabschlusses, der 
   Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a 
   Absatz 1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 
   31. Dezember 2018 der BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
   von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den 
   Abschluss nach § 315e HGB und den 
   Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft 
   von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 
   2018 in Höhe von EUR 1.728.000,00 wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende von EUR 0,45 pro 
   Stückaktie. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers 
   für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 
   315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den 
   Abschluss nach § 315e HGB sowie den 
   Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2019 
   zu wählen. 
 
   Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
II.  *Hinweis* 
 
     An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit 
     der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
     -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und 
     der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, 
     Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich, 
     wirtschaftlich und organisatorisch eng 
     verbunden sind. Diese stellen seit 2014 
     aufgrund geänderter 
     Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den 
     Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Teilnahmebedingungen* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
   Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
   angemeldet sind. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der 
   nachfolgenden Adresse bis spätestens zum 
   Ablauf des *05. Juni 2019 *zugegangen sein: 
 
    BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
    -Aktiengesellschaft von 1877- 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Aktien werden durch die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere 
   Aktionäre können über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung verfügen. Für die 
   Teilnahme und die Ausübung der 
   versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag 
   der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragene Aktienbestand maßgebend. 
   Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten 
   Anmeldetages (05. Juni 2019) entsprechen, da 
   nach der Satzung der Gesellschaft zwischen 
   dem letzten Anmeldetag und dem Tag der 
   Hauptversammlung (einschließlich) keine 
   Umschreibungen im Aktienregister stattfinden 
   (Umschreibungsstopp bzw. technical record 
   date). Aufträge zur Umschreibung des 
   Aktienregisters in der Zeit vom 06. Juni 2019 
   bis einschließlich 12. Juni 2019 werden 
   erst mit Gültigkeitsdatum 13. Juni 2019 
   verarbeitet und berücksichtigt. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen 
   sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen 
   darauf hin, dass auch in diesem Fall eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung durch den 
   Aktionär oder einen Bevollmächtigten 
   erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Ausnahmen von dem Textformerfordernis können 
   für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 Absatz 8 des 
   Aktiengesetzes gleichgestellte Personen 
   bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
   bezüglich der Form der Vollmachten an 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen gleichgestellte Personen oder 
   Institutionen sich mit diesen abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter 
   der für die Anmeldung genannten Adresse oder 
   Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse 
   bis zum 10. Juni 2019 (24:00 Uhr) übermittelt 
   werden: 
 
   BLG-HV2019@computershare.de 
 
   Zur Bevollmächtigung können die Formulare 
   verwendet werden, die den Aktionären zusammen 
   mit dem Anmeldeformular bzw. nach 
   ordnungsgemäßer Anmeldung mit der 
   Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch 
   das Formular verwendet werden, das alsbald 
   nach Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   *www.blg-logistics.com/ir* 
 
   im Bereich 'Hauptversammlung' verfügbar sein 
   wird. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären 
   weiter an, sich von einem weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   vertreten zu lassen. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten 
   die Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren 
   für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten' sinngemäß. 
4. *Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 
   2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des 
   Aktiengesetzes* 
a) *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
   Absatz 2 des Aktiengesetzes* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung der Hauptversammlung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
   neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
   ein Beschlussvorschlag beiliegen. Die 
   Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 
   und Abs. 1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass 
   sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
   sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
   halten. Für die Berechnung der 
   Aktienbesitzzeit gilt § 121 Abs. 7 
   Aktiengesetz entsprechend und § 70 
   Aktengesetz ist zu beachten. 
 
   Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Versammlung 
   schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und 
   der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
   mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
   ist Sonntag, der *12. Mai 2019*, 24:00 Uhr 
   (MESZ). Später zugegangene 
   Ergänzungsverlangen werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den 
   Vorstand zu richten und an folgende Adresse 
   zu übermitteln: 
 

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April 26, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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