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DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in Congress Centrum Bremen, Hanse
Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-26 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Bremen ISIN
DE0005261606
WKN 526160 EINBERUFUNG der 139. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- am Mittwoch, den 12. Juni 2019, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der
Konzernrechnungslegungspflicht und des
gebilligten Gruppenabschlusses, der
Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a
Absatz 1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum
31. Dezember 2018 der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den
Abschluss nach § 315e HGB und den
Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr
2018 in Höhe von EUR 1.728.000,00 wie folgt
zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,45 pro
Stückaktie.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers
für den Jahresabschluss, den Abschluss nach §
315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den
Abschluss nach § 315e HGB sowie den
Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2019
zu wählen.
Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
II. *Hinweis*
An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und
der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG,
Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich,
wirtschaftlich und organisatorisch eng
verbunden sind. Diese stellen seit 2014
aufgrund geänderter
Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den
Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf.
III. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Teilnahmebedingungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen und rechtzeitig
angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse bis spätestens zum
Ablauf des *05. Juni 2019 *zugegangen sein:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aktien werden durch die Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung verfügen. Für die
Teilnahme und die Ausübung der
versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend.
Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Anmeldetages (05. Juni 2019) entsprechen, da
nach der Satzung der Gesellschaft zwischen
dem letzten Anmeldetag und dem Tag der
Hauptversammlung (einschließlich) keine
Umschreibungen im Aktienregister stattfinden
(Umschreibungsstopp bzw. technical record
date). Aufträge zur Umschreibung des
Aktienregisters in der Zeit vom 06. Juni 2019
bis einschließlich 12. Juni 2019 werden
erst mit Gültigkeitsdatum 13. Juni 2019
verarbeitet und berücksichtigt.
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen
sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen
darauf hin, dass auch in diesem Fall eine
ordnungsgemäße Anmeldung durch den
Aktionär oder einen Bevollmächtigten
erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis können
für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Absatz 8 des
Aktiengesetzes gleichgestellte Personen
bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen sich mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter
der für die Anmeldung genannten Adresse oder
Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse
bis zum 10. Juni 2019 (24:00 Uhr) übermittelt
werden:
BLG-HV2019@computershare.de
Zur Bevollmächtigung können die Formulare
verwendet werden, die den Aktionären zusammen
mit dem Anmeldeformular bzw. nach
ordnungsgemäßer Anmeldung mit der
Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch
das Formular verwendet werden, das alsbald
nach Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
*www.blg-logistics.com/ir*
im Bereich 'Hauptversammlung' verfügbar sein
wird.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären
weiter an, sich von einem weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vertreten zu lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten
die Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren
für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten' sinngemäß.
4. *Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des
Aktiengesetzes*
a) *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 des Aktiengesetzes*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
ein Beschlussvorschlag beiliegen. Die
Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2
und Abs. 1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Für die Berechnung der
Aktienbesitzzeit gilt § 121 Abs. 7
Aktiengesetz entsprechend und § 70
Aktengesetz ist zu beachten.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung
schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und
der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist Sonntag, der *12. Mai 2019*, 24:00 Uhr
(MESZ). Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den
Vorstand zu richten und an folgende Adresse
zu übermitteln:
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