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DGAP-HV: XING SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: XING SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: XING SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
XING SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Hamburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-26 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
XING SE Hamburg - WKN XNG888 - 
- ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den *6. Juni 2019*, um 10:00 Uhr, im 
Saal 'Panoramadeck' des Emporio, Dammtorwall 15, 20355 Hamburg, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung *ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses der XING SE zum 31. Dezember 2018 sowie des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 6. 
   Juni 2019 zugänglich sein und mündlich erläutert. Es ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 
   173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 33.904.849,60 EUR, der sich aus einem 
   Jahresüberschuss in Höhe von 27.650.215,90 EUR und einem Betrag in Höhe von 
   6.254.633,70 EUR aus dem bestehenden Gewinnvortrag zusammensetzt, wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   * Ausschüttung an die Aktionäre: 
 
     32.036.479,50 EUR, entsprechend 5,70 EUR 
     je dividendenberechtigter Aktie, davon 
 
     - 12.027.730,90 EUR, entsprechend 2,14 
       EUR je dividendenberechtigter Aktie im 
       Rahmen einer Regeldividende; und 
     - 20.008.748,60 EUR, entsprechend 3,56 
       EUR je dividendenberechtigter Aktie im 
       Rahmen einer Sonderdividende 
   * Einstellung in Gewinnrücklagen: 0,00 EUR 
   * Gewinnvortrag: 1.868.370,10 EUR 
 
     Gesamt: 33.904.849,60 EUR 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am 12. Juni 2019 zur Zahlung 
   fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im 
   Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
   Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende begründete 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr der 
   XING SE sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts zum 30. 
   Juni 2019 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat 
   die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zu 
   deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2018 
   andere Leistungen für die Gesellschaft erbracht wurden, bzw. für das 
   Geschäftsjahr 2019 vertraglich vereinbart sind, eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vorstandsvergütung* 
 
   Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 
   (VorstAG) ermöglicht es, dass die Hauptversammlung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt (§ 120 Abs. 4 
   AktG). Hiervon soll Gebrauch gemacht werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat letztmalig mit Beschluss vom 11. Januar 2018 eine 
   Änderung des Vergütungssystems beschlossen. An der bisher geltenden 
   grundsätzlichen Systematik der Zusammensetzung der Vorstandsbezüge wird auch 
   im geänderten System festgehalten. Die ab 1. Januar 2018 geltenden 
   Änderungen des Vorstandsvergütungssystems bestehen zusammengefasst 
   darin, dass bei den variablen Vergütungsanteilen der kurzfristige Bonus 
   vereinfacht und nur noch am Konzernumsatz und Konzern-EBT gemessen wird und 
   der langfristige Bonus im Hinblick auf die Effekte aus M&A-Transaktionen 
   sowie aus der Umstellung auf IFRS 15/16 angepasst wird. 
 
   Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist 
   ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt. Hierauf bezieht sich der unter 
   diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagene Beschluss. Der Vergütungsbericht ist 
   Bestandteil des Lageberichts des aktuellen Geschäftsberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018, der Teil der Vorlagen zu Punkt 1 der diesjährigen 
   Tagesordnung ist und von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019 
 
   eingesehen werden kann. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 
   6. Juni 2019 zugänglich sein. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit dem 1. Januar 2018 geltende 
   System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung der Ziffer 1.1 der Satzung der XING 
   SE* 
 
   Hintergrund der geplanten Umfirmierung ist die Tatsache, dass sich das 
   Unternehmen bereits seit Jahren der Vision einer besseren, menschlicheren 
   Arbeitswelt verschrieben hat. Zu diesem Zweck veranstaltet die XING SE etwa 
   mit der New Work Experience (NWX) jedes Jahr das führende Event zum Thema 
   Zukunft der Arbeit. Auch die vielfältigen Produkte von XING sowie die der 
   Tochterunternehmen zahlen bereits heute auf New Work ein: So ermöglicht 
   kununu Arbeitnehmern zum Beispiel, ihre Arbeitgeber zu bewerten und schafft 
   damit mehr Transparenz im Arbeitsmarkt. Im XING Stellenmarkt suchen 
   Mitglieder nach Jobs mit "New Work-Kriterien". Mithilfe der 
   Gehaltstransparenz im XING Stellenmarkt erfahren Interessierte, welches 
   Gehalt für die ausgeschriebenen Positionen zu erwarten ist. Das ermöglicht 
   Bewerbern und Arbeitnehmern, auf Augenhöhe mit Arbeitgebern zu verhandeln. 
 
   Die New Work SE soll nun als Unternehmensname fungieren und eine inhaltliche 
   und übergeordnete Klammer über alle Aktivitäten des Unternehmens bilden. Die 
   bekannte Marke XING bleibt die zentrale Produktmarke des Unternehmens. Auch 
   die anderen Marken wie kununu, Prescreen oder InterNations bleiben 
   selbstverständlich erhalten. 
 
   Die Gesellschaft erwartet nach eingehender Prüfung, dass zur Vorbereitung der 
   aufgrund der Änderung der Firma erforderlichen vielfältigen 
   organisatorischen und marketingbezogen Maßnahmen (wie u. a. die 
   Änderung der Internetpräsenz der Gesellschaft, des Börsentickersymbols, 
   interner und externer Kommunikationsmedien, Pressematerialien sowie des 
   Corporate Design) mit notwendiger Anpassung wichtiger Elemente (Brief- und 
   Geschäftsausstattung, Formulare, Intranet, Social Media-Auftritte und vielem 
   mehr) ein Zeitraum bis mindestens 3. Quartal 2019 eingeplant werden muss, 
   bevor die gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 zur Beschlussfassung 
   vorgeschlagene Änderung der Firma rechtswirksam werden soll. Der 
   Vorstand soll daher angewiesen werden, den Beschluss zur Änderung der 
   Satzung gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 separat von den anderen 
   Beschlüssen der Hauptversammlung vom 6. Juni 2019 zur Eintragung in das 
   Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, und zwar spätestens bis zum 
   Ablauf des 30. September 2019. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   Ziffer 1.1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
    'Die Firma der Gesellschaft lautet: 
 
     New Work SE' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss zur Änderung der Satzung 
   gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 nach Abschluss der im Zusammenhang mit 
   der Firmenänderung durchzuführenden Vorbereitungsmaßnahmen zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, spätestens 
   aber am 30. September 2019. 
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines 
   Gewinnabführungsvertrags mit der Beekeeper Management GmbH* 
 
   Am 21. März 2019 hat die XING SE als Obergesellschaft mit ihrer 100 %-igen 
   Tochtergesellschaft Beekeeper Management GmbH mit Sitz in Hamburg, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154726 
   (nachfolgend 'Tochtergesellschaft'), als Organgesellschaft einen 
   Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der 
   Beekeeper Management GmbH hat dem Gewinnabführungsvertrag am 21. März 2019 
   zugestimmt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des 
   Gewinnabführungsvertrags zwischen der XING SE und der Beekeeper Management 
   GmbH zuzustimmen. 
 
   Der Gewinnabführungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
   * Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2019 
     (bzw., falls der Vertrag erst nach dem 31. 
     Dezember 2019 in das Handelsregister des 
     Sitzes der Beekeeper Management GmbH 
     eingetragen werden sollte, beginnend mit 
     dem dann laufenden Geschäftsjahr der 
     Beekeeper Management GmbH, in welchem der 
     Vertrag im Handelsregister des Sitzes der 
     Beekeeper Management GmbH eingetragen 
     wird) ist die Beekeeper Management GmbH 
     verpflichtet, ihren ganzen nach den 
     handelsrechtlichen Vorschriften 
     ermittelten Gewinn unter sinngemäßer 
     Beachtung aller Vorschriften des § 301 
     AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an 
     die XING SE abzuführen. 
   * Die Beekeeper Management GmbH kann mit 
     Zustimmung der XING SE Beträge aus dem 
     Jahresüberschuss insoweit in 
     Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) 
     einstellen, wie dies handelsrechtlich 
     zulässig und bei vernünftiger 
     kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
     begründet ist. Während der Dauer des 
     Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen 
     sind - soweit gesetzlich zulässig - auf 
     Verlangen der XING SE aufzulösen und zum 
     Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu 
     verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
   * Die Abführung von Beträgen aus der 
     Auflösung sonstiger Rücklagen - auch 
     soweit sie während der Vertragsdauer 
     gebildet wurden - oder ihre Heranziehung 
     zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages ist 
     ausgeschlossen; gleiches gilt für einen zu 
     Beginn der Vertragsdauer etwa vorhandenen 
     Gewinnvortrag. 
   * Die XING SE hat die Verluste der Beekeeper 
     Management GmbH entsprechend den 
     Vorschriften des § 302 AktG in seiner 
     jeweils gültigen Fassung zu übernehmen. 
   * Die Forderungen, die sich aus dem 
     Gewinnabführungsvertrag ergeben, entstehen 
     zum Stichtag des Jahresabschlusses der 
     Beekeeper Management GmbH und sind zu 
     diesem Zeitpunkt fällig. Sie sind ist ab 
     diesem Zeitpunkt mit 2 % p.a. zu 
     verzinsen. 
   * Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
     abgeschlossen. Er kann mit einer 
     Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende 
     des Geschäftsjahres der Beekeeper 
     Management GmbH schriftlich gekündigt 
     werden, frühestens jedoch zum Ende des 
     Geschäftsjahres, welches mindestens fünf 
     (5) volle Zeitjahre nach Beginn des 
     Wirtschaftsjahres der Beekeeper Management 
     GmbH abläuft, für das die steuerlichen 
     Wirkungen erstmals eintreten. 
   * Darüber hinaus kann der Vertrag bei 
     Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne 
     Einhaltung einer Kündigungsfrist 
     schriftlich gekündigt werden. Als 
     wichtiger Grund gilt insbesondere die 
     Veräußerung oder Einbringung der 
     Beteiligung an der Beekeeper Management 
     GmbH durch die XING SE und die 
     Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation 
     der Beekeeper Management GmbH oder der 
     XING SE oder ein anderer in den jeweils 
     geltenden Körperschaftsteuerrichtlinien 
     (derzeit: Abschnitt 14.5 Abs. 6 KStR) als 
     wichtiger Grund anerkannter Umstand 
     eintritt. Ferner wird im Vertrag lediglich 
     klarstellend festgehalten, dass Abschnitt 
     14.5 Abs. 6 S. 3 und 4 KStR (oder die 
     entsprechenden Nachfolgeregelungen) 
     unberührt bleiben. Abschnitt 14.5 Abs. 6 
     S. 3 und 4 KStR regeln, dass ein wichtiger 
     Grund für steuerliche Zwecke nicht 
     anzunehmen ist, wenn bereits im Zeitpunkt 
     des Vertragsabschlusses feststand, dass 
     der Vertrag vor Ablauf der ersten fünf 
     Jahre beendet werden wird. Liegt bei der 
     Beendigung des Vertrags vor dem Ablauf von 
     fünf Jahren kein wichtiger Grund vor, ist 
     der Gewinnabführungsvertrag von Anfang an 
     als steuerrechtlich unwirksam anzusehen. 
 
   Da die XING SE die alleinige Gesellschafterin der Beekeeper Management GmbH 
   ist, sind Regelungen über Ausgleich (§ 304 AktG) und Abfindung (§ 305 AktG) 
   für außenstehende Gesellschafter im Vertrag nicht erforderlich. Deshalb 
   konnte auch eine Bewertung der Tochtergesellschaft sowie eine Prüfung des 
   Unternehmensvertrages entsprechend § 293b AktG unterbleiben. 
 
   Die folgenden Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 6. 
   Juni 2019 zugänglich sein: 
 
   * der Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
     XING SE und der Beekeeper Management GmbH 
     vom 21. März 2019, 
   * der festgestellte Jahresabschluss sowie 
     der Lagebericht für die XING AG zum 31. 
     Dezember 2016, 
   * der festgestellte Jahresabschluss sowie 
     der Lagebericht für die XING SE zum 31. 
     Dezember 2017, 
   * der festgestellte Jahresabschluss sowie 
     der Lagebericht für die XING SE zum 31. 
     Dezember 2018, 
   * die Eröffnungsbilanz der Beekeeper 
     Management GmbH zum 10. Dezember 2018, und 
   * der Jahresabschluss für die Beekeeper 
     Management GmbH zum 31. Dezember 2018, und 
   * der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame 
     Bericht des Vorstands der XING SE und der 
     Geschäftsführung der Beekeeper Management 
     GmbH GmbH. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind), also bis *Donnerstag, den 30. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ)*, 
(maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung) bei der Gesellschaft angemeldet haben. 
In dem Zeitraum ab *Dienstag, den 4. Juni 2019, 00:00 Uhr (MESZ)*, bis zum Schluss 
der Hauptversammlung am *Donnerstag, den 6. Juni 2019*, werden keine Umschreibungen 
im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstopp bzw. technical record date). 
Die Handelbarkeit der Aktien wird durch die Anmeldung zur Hauptversammlung und den 
Umschreibestopp nicht blockiert. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft per Post, per Telefax oder 
per E-Mail unter der Anschrift 
 
XING SE 
c/o _Computershare Operations Center_ 
80249 _München_ 
Telefax: +49 (0) 89-30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
zugehen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister der XING SE eingetragen sind, können ihr Stimmrecht 
in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in 
diesen Fällen ist eine fristgemäße Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 
§ 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird, muss die Vollmacht in 
Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Gleiches gilt für den Nachweis der Vollmacht 
und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. Die Erklärung der Erteilung der 
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann 
dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der 
Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch per Post, per 
Telefax oder per E-Mail unter folgender Adresse übermittelt werden: 
 
XING SE 
Vorstand 
Dammtorstraße 30 
20354 Hamburg 
Telefax: +49 (0) 40-419131-44 
E-Mail: hv@xing.com 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der 
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter 
Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Ein Vollmachtsformular erhalten die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre 
zusammen mit den Anmeldeunterlagen übersandt. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 Abs. 8 AktG 
erfassten Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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