DJ DGAP-HV: XING SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: XING SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung XING SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-26 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. XING SE Hamburg - WKN XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den *6. Juni 2019*, um 10:00 Uhr, im Saal 'Panoramadeck' des Emporio, Dammtorwall 15, 20355 Hamburg, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung *ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der XING SE zum 31. Dezember 2018 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB* Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019 eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 zugänglich sein und mündlich erläutert. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 33.904.849,60 EUR, der sich aus einem Jahresüberschuss in Höhe von 27.650.215,90 EUR und einem Betrag in Höhe von 6.254.633,70 EUR aus dem bestehenden Gewinnvortrag zusammensetzt, wie folgt zu verwenden: * Ausschüttung an die Aktionäre: 32.036.479,50 EUR, entsprechend 5,70 EUR je dividendenberechtigter Aktie, davon - 12.027.730,90 EUR, entsprechend 2,14 EUR je dividendenberechtigter Aktie im Rahmen einer Regeldividende; und - 20.008.748,60 EUR, entsprechend 3,56 EUR je dividendenberechtigter Aktie im Rahmen einer Sonderdividende * Einstellung in Gewinnrücklagen: 0,00 EUR * Gewinnvortrag: 1.868.370,10 EUR Gesamt: 33.904.849,60 EUR Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am 12. Juni 2019 zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr der XING SE sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat vor Abgabe seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zu deren Unabhängigkeit sowie darüber, in welchem Umfang im Geschäftsjahr 2018 andere Leistungen für die Gesellschaft erbracht wurden, bzw. für das Geschäftsjahr 2019 vertraglich vereinbart sind, eingeholt. 6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vorstandsvergütung* Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 (VorstAG) ermöglicht es, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt (§ 120 Abs. 4 AktG). Hiervon soll Gebrauch gemacht werden. Der Aufsichtsrat hat letztmalig mit Beschluss vom 11. Januar 2018 eine Änderung des Vergütungssystems beschlossen. An der bisher geltenden grundsätzlichen Systematik der Zusammensetzung der Vorstandsbezüge wird auch im geänderten System festgehalten. Die ab 1. Januar 2018 geltenden Änderungen des Vorstandsvergütungssystems bestehen zusammengefasst darin, dass bei den variablen Vergütungsanteilen der kurzfristige Bonus vereinfacht und nur noch am Konzernumsatz und Konzern-EBT gemessen wird und der langfristige Bonus im Hinblick auf die Effekte aus M&A-Transaktionen sowie aus der Umstellung auf IFRS 15/16 angepasst wird. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt. Hierauf bezieht sich der unter diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagene Beschluss. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts des aktuellen Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2018, der Teil der Vorlagen zu Punkt 1 der diesjährigen Tagesordnung ist und von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019 eingesehen werden kann. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 zugänglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das seit dem 1. Januar 2018 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 7. *Beschlussfassung über die Änderung der Ziffer 1.1 der Satzung der XING SE* Hintergrund der geplanten Umfirmierung ist die Tatsache, dass sich das Unternehmen bereits seit Jahren der Vision einer besseren, menschlicheren Arbeitswelt verschrieben hat. Zu diesem Zweck veranstaltet die XING SE etwa mit der New Work Experience (NWX) jedes Jahr das führende Event zum Thema Zukunft der Arbeit. Auch die vielfältigen Produkte von XING sowie die der Tochterunternehmen zahlen bereits heute auf New Work ein: So ermöglicht kununu Arbeitnehmern zum Beispiel, ihre Arbeitgeber zu bewerten und schafft damit mehr Transparenz im Arbeitsmarkt. Im XING Stellenmarkt suchen Mitglieder nach Jobs mit "New Work-Kriterien". Mithilfe der Gehaltstransparenz im XING Stellenmarkt erfahren Interessierte, welches Gehalt für die ausgeschriebenen Positionen zu erwarten ist. Das ermöglicht Bewerbern und Arbeitnehmern, auf Augenhöhe mit Arbeitgebern zu verhandeln. Die New Work SE soll nun als Unternehmensname fungieren und eine inhaltliche und übergeordnete Klammer über alle Aktivitäten des Unternehmens bilden. Die bekannte Marke XING bleibt die zentrale Produktmarke des Unternehmens. Auch die anderen Marken wie kununu, Prescreen oder InterNations bleiben selbstverständlich erhalten. Die Gesellschaft erwartet nach eingehender Prüfung, dass zur Vorbereitung der aufgrund der Änderung der Firma erforderlichen vielfältigen organisatorischen und marketingbezogen Maßnahmen (wie u. a. die Änderung der Internetpräsenz der Gesellschaft, des Börsentickersymbols, interner und externer Kommunikationsmedien, Pressematerialien sowie des Corporate Design) mit notwendiger Anpassung wichtiger Elemente (Brief- und Geschäftsausstattung, Formulare, Intranet, Social Media-Auftritte und vielem mehr) ein Zeitraum bis mindestens 3. Quartal 2019 eingeplant werden muss, bevor die gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Änderung der Firma rechtswirksam werden soll. Der Vorstand soll daher angewiesen werden, den Beschluss zur Änderung der Satzung gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 separat von den anderen Beschlüssen der Hauptversammlung vom 6. Juni 2019 zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, und zwar spätestens bis zum Ablauf des 30. September 2019. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Ziffer 1.1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 'Die Firma der Gesellschaft lautet: New Work SE' Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss zur Änderung der Satzung gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 nach Abschluss der im Zusammenhang mit der Firmenänderung durchzuführenden Vorbereitungsmaßnahmen zur
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April 26, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, spätestens aber am 30. September 2019. 8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der Beekeeper Management GmbH* Am 21. März 2019 hat die XING SE als Obergesellschaft mit ihrer 100 %-igen Tochtergesellschaft Beekeeper Management GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154726 (nachfolgend 'Tochtergesellschaft'), als Organgesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Beekeeper Management GmbH hat dem Gewinnabführungsvertrag am 21. März 2019 zugestimmt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags zwischen der XING SE und der Beekeeper Management GmbH zuzustimmen. Der Gewinnabführungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: * Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2019 (bzw., falls der Vertrag erst nach dem 31. Dezember 2019 in das Handelsregister des Sitzes der Beekeeper Management GmbH eingetragen werden sollte, beginnend mit dem dann laufenden Geschäftsjahr der Beekeeper Management GmbH, in welchem der Vertrag im Handelsregister des Sitzes der Beekeeper Management GmbH eingetragen wird) ist die Beekeeper Management GmbH verpflichtet, ihren ganzen nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn unter sinngemäßer Beachtung aller Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die XING SE abzuführen. * Die Beekeeper Management GmbH kann mit Zustimmung der XING SE Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, wie dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind - soweit gesetzlich zulässig - auf Verlangen der XING SE aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. * Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung sonstiger Rücklagen - auch soweit sie während der Vertragsdauer gebildet wurden - oder ihre Heranziehung zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages ist ausgeschlossen; gleiches gilt für einen zu Beginn der Vertragsdauer etwa vorhandenen Gewinnvortrag. * Die XING SE hat die Verluste der Beekeeper Management GmbH entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zu übernehmen. * Die Forderungen, die sich aus dem Gewinnabführungsvertrag ergeben, entstehen zum Stichtag des Jahresabschlusses der Beekeeper Management GmbH und sind zu diesem Zeitpunkt fällig. Sie sind ist ab diesem Zeitpunkt mit 2 % p.a. zu verzinsen. * Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der Beekeeper Management GmbH schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahres, welches mindestens fünf (5) volle Zeitjahre nach Beginn des Wirtschaftsjahres der Beekeeper Management GmbH abläuft, für das die steuerlichen Wirkungen erstmals eintreten. * Darüber hinaus kann der Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Veräußerung oder Einbringung der Beteiligung an der Beekeeper Management GmbH durch die XING SE und die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Beekeeper Management GmbH oder der XING SE oder ein anderer in den jeweils geltenden Körperschaftsteuerrichtlinien (derzeit: Abschnitt 14.5 Abs. 6 KStR) als wichtiger Grund anerkannter Umstand eintritt. Ferner wird im Vertrag lediglich klarstellend festgehalten, dass Abschnitt 14.5 Abs. 6 S. 3 und 4 KStR (oder die entsprechenden Nachfolgeregelungen) unberührt bleiben. Abschnitt 14.5 Abs. 6 S. 3 und 4 KStR regeln, dass ein wichtiger Grund für steuerliche Zwecke nicht anzunehmen ist, wenn bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststand, dass der Vertrag vor Ablauf der ersten fünf Jahre beendet werden wird. Liegt bei der Beendigung des Vertrags vor dem Ablauf von fünf Jahren kein wichtiger Grund vor, ist der Gewinnabführungsvertrag von Anfang an als steuerrechtlich unwirksam anzusehen. Da die XING SE die alleinige Gesellschafterin der Beekeeper Management GmbH ist, sind Regelungen über Ausgleich (§ 304 AktG) und Abfindung (§ 305 AktG) für außenstehende Gesellschafter im Vertrag nicht erforderlich. Deshalb konnte auch eine Bewertung der Tochtergesellschaft sowie eine Prüfung des Unternehmensvertrages entsprechend § 293b AktG unterbleiben. Die folgenden Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2019 eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 6. Juni 2019 zugänglich sein: * der Gewinnabführungsvertrag zwischen der XING SE und der Beekeeper Management GmbH vom 21. März 2019, * der festgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht für die XING AG zum 31. Dezember 2016, * der festgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht für die XING SE zum 31. Dezember 2017, * der festgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht für die XING SE zum 31. Dezember 2018, * die Eröffnungsbilanz der Beekeeper Management GmbH zum 10. Dezember 2018, und * der Jahresabschluss für die Beekeeper Management GmbH zum 31. Dezember 2018, und * der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der XING SE und der Geschäftsführung der Beekeeper Management GmbH GmbH. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis *Donnerstag, den 30. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ)*, (maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung) bei der Gesellschaft angemeldet haben. In dem Zeitraum ab *Dienstag, den 4. Juni 2019, 00:00 Uhr (MESZ)*, bis zum Schluss der Hauptversammlung am *Donnerstag, den 6. Juni 2019*, werden keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Die Handelbarkeit der Aktien wird durch die Anmeldung zur Hauptversammlung und den Umschreibestopp nicht blockiert. Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft per Post, per Telefax oder per E-Mail unter der Anschrift XING SE c/o _Computershare Operations Center_ 80249 _München_ Telefax: +49 (0) 89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de zugehen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre, die im Aktienregister der XING SE eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgemäße Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird, muss die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Gleiches gilt für den Nachweis der Vollmacht und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch per Post, per Telefax oder per E-Mail unter folgender Adresse übermittelt werden: XING SE Vorstand Dammtorstraße 30 20354 Hamburg Telefax: +49 (0) 40-419131-44 E-Mail: hv@xing.com Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein Vollmachtsformular erhalten die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen übersandt. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125
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