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DGAP-News: CEWE Stiftung & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CEWE Stiftung & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2019 in Oldenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-26 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. CEWE Stiftung & Co. KGaA Oldenburg - ISIN DE0005403901, WKN 540390 - Die Kommanditaktionäre der Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 5. Juni 2019, 10.00 Uhr,* in der Weser-Ems-Halle Oldenburg, postalische Adresse: Europaplatz 12, D - 26123 Oldenburg, Achtung: Zugang ausschließlich über Straßburger Straße / Ecke Maastrichter Straße stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018 Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 20 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Beschluss bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin. Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der CEWE Stiftung & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018 in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn in Höhe von 36.054.345,99 Euro ausweist, festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Der Bilanzgewinn der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar: Vortrag des verbleibenden 128.120,40 Euro Bilanzgewinns auf neue Rechnung aus dem Vorjahr Jahresüberschuss des 35.926.225,59 Euro Geschäftsjahres 2018 Bilanzgewinn des 36.054.345,99 Euro Geschäftsjahres 2018 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 wie folgt zu verwenden: Dividende von 1,95 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie auf insgesamt 7.304.876 dividendenberechtigte Aktien Ausschüttung 14.244.508,20 Euro Einstellung in die 21.700.000,00 Euro Gewinnrücklage von insgesamt Vortrag des verbleibenden 109.837,79 Euro Bilanzgewinns von auf neue Rechnung Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Die Zahl der dividendenberechtigten Aktien ergibt sich wie folgt: Ausgegebene Inhaberaktien 7.400.020 Aktien Durch die Gesellschaft 95.144 Aktien gehaltene eigene Anteile Dividendenberechtigte 7.304.876 Aktien Aktien Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, d.?h., der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die nicht dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch entfallende Teilbetrag wird jeweils auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag (d.h. Bankarbeitstag) und somit am 11. Juni 2019 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der Neumüller CEWE COLOR Stiftung (Oldenburg) als persönlich haftender Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags entsprechend den Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die in Artikel 6 Abs. 2 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) vorgesehene Erklärung der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt und erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin oder Mitglieder der Geschäftsleitung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019 zur Bedienung des Aktienoptionsplans der Gesellschaft und Satzungsänderung Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 6.1 Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, bis zum 30.06.2024 einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 50.000 Bezugsrechte für auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin oder Mitglieder der Geschäftsleitung eines ihrer verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines ihr verbundenen Unternehmens auszugeben. Auf den Betrag werden diejenigen Aktien angerechnet, die die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 zum Erwerb eigener Aktien erworben hat oder noch besitzt. Zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien an Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin ist allein der Aufsichtsrat ermächtigt. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Ausgabe soll dazu dienen, die Berechtigten am Unternehmenserfolg angemessen zu beteiligen und die Aktienbesitz zu erhöhen. Die Eckpunkte für die Ausübung der Optionen lauten wie folgt: a) Kreis der Bezugsberechtigten Die Optionen werden nur an Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin (Gruppe 1), an Mitglieder der Geschäftsleitung eines mit ihr verbundenen Unternehmens (Gruppe 2), an Arbeitnehmer der Gesellschaft (Gruppe 3) oder an Arbeitnehmer eines mit ihr verbundenen Unternehmens (Gruppe 4) vergeben. Der genaue Kreis der Berechtigten sowie der Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Optionsrechte werden durch die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Kuratoriums der persönlich haftenden Gesellschafterin festgelegt. Soweit Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin Aktienoptionen erhalten sollen, obliegt diese Festlegung ausschließlich dem Kuratorium der persönlich haftenden Gesellschafterin. Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte auf neue Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung wird folgendermaßen auf die oben benannten Gruppen verteilt: Gruppe 1: 18%
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April 26, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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