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DGAP-HV: SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SÜSS MicroTec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 06.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-29 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SÜSS MicroTec SE Garching Wertpapier-Kenn-Nr. 
A1K023 
ISIN: DE000A1K0235 Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
am 6. Juni 2019 um 10.00 Uhr 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SÜSS MicroTec SE, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   SÜSS MicroTec SE und den Konzern 
   einschließlich der Angaben gemäß § 
   289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer 
   Internetseite unter 
 
   www.suss.com 
 
   im Bereich Investor Relations / 
   Hauptversammlung zugänglich und liegen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der 
   SÜSS MicroTec SE, Schleißheimer 
   Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht 
   der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären 
   auf Verlangen auch unentgeltlich und 
   unverzüglich in Abschrift zugesandt. Ferner 
   werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 2.811.242,82 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den Mitgliedern des Vorstands im 
   Geschäftsjahr 2018 wird Entlastung für diesen 
   Zeitraum erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
   Geschäftsjahr 2018 wird Entlastung für diesen 
   Zeitraum erteilt. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung 
   München, wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 bestellt. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats* 
 
   Gemäß § 95 Satz 3 AktG kann die 
   Hauptversammlung der Gesellschaft einen 
   Aufsichtsrat wählen, der sich aus mindestens 
   drei Personen zusammensetzt, aber nicht 
   zwingend durch drei teilbar sein muss. 
   Derzeit legt § 12 Abs. (1) Satz 1 der Satzung 
   der SÜSS MicroTec SE fest, dass der 
   Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern besteht. 
   Dies soll geändert und die Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder auf fünf erhöht 
   werden. Die Gesellschaft soll hierdurch von 
   der zusätzlichen Sachkunde eines weiteren 
   Mitglieds des Aufsichtsrats profitieren. 
 
   Ferner soll die Regelung zur 
   Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats in § 16 
   Abs. (2) Satz 1 der Satzung an die 
   Erweiterung des Aufsichtsrats dahingehend 
   angepasst werden, dass der Aufsichtsrat 
   beschlussfähig ist, wenn mindestens drei 
   Mitglieder an der Beschlussfassung 
   teilnehmen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) § 12 Abs. (1) Satz 1 der Satzung wird wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      'Der Aufsichtsrat besteht aus fünf 
      Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
      bestellt werden." 
   b) § 16 Abs. (2) Satz 1 der Satzung wird wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, 
      wenn mindestens drei Mitglieder an der 
      Beschlussfassung teilnehmen.' 
7. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Unter Tagesordnungspunkt 6 ist die 
   Erweiterung des Aufsichtsrats auf fünf 
   Mitglieder vorgesehen. Diese Erweiterung wird 
   mit Eintragung der entsprechenden 
   Satzungsänderung in das Handelsregister der 
   Gesellschaft wirksam. Mit Eintragung der 
   unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen 
   Änderung von § 12 Abs. (1) Satz 1 der 
   Satzung in das Handelsregister der 
   Gesellschaft erhöht sich die Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder der SÜSS 
   MicroTec SE von vier auf fünf Mitglieder. Ab 
   dem Zeitpunkt der Eintragung der 
   Änderung von § 12 Abs. (1) Satz 1 der 
   Satzung in das Handelsregister der 
   Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat der 
   SÜSS MicroTec SE demnach gemäß Art. 
   40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 21 
   SEBG in Verbindung mit § 12 Abs. (1) Satz 1 
   der Satzung der SÜSS MicroTec SE und 
   Ziff. 10 der Vereinbarung über das Verfahren 
   der Information und Konsultation sowie der 
   Mitbestimmung in der SÜSS MicroTec SE 
   vom 10. März 2017 aus fünf Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung 
   bestellt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Dr. Dietmar Meister, selbständiger 
   Unternehmensberater, wohnhaft in Hilden, 
 
   mit Wirksamwerden der unter 
   Tagesordnungspunkt 6 zur Erweiterung des 
   Aufsichtsrats vorgeschlagenen Änderung 
   von § 12 Abs. (1) Satz 1 der Satzung durch 
   Eintragung in das Handelsregister der 
   Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, 
   zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft zu wählen. 
 
   Herr Dr. Dietmar Meister bekleidet keine 
   weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 
   Satz 5 AktG. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   dieser den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen kann. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die 
   gesetzlichen Vorgaben sowie die vom 
   Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK 
   beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung 
   und strebt die Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils 
   für das Gesamtgremium an. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht der 
   vorgeschlagenen Kandidat in keiner 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung 
   zur SÜSS MicroTec SE oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der SÜSS 
   MicroTec SE oder einem wesentlich an der S 
   SÜSS MicroTec SE beteiligten Aktionär, 
   deren Offenlegung gemäß der Empfehlung 
   in Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (in der Fassung 
   vom 7. Februar 2017) empfohlen wird. 
 
   Der Lebenslauf des zur Bestellung 
   vorgeschlagenen Kandidaten steht im Internet 
   unter 
 
   www.suss.com 
 
   im Bereich Investor Relations / 
   Hauptversammlung bereit. 
 
*Unterlagen* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen sämtliche 
der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende 
Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am 
Sitz der SÜSS MicroTec SE, Schleißheimer 
Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht der 
Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen 
unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen. 
Diese Unterlagen können außerdem im Internet unter 
 
www.suss.com 
 
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung 
eingesehen werden, auf der sich zudem die Informationen 
gemäß § 124a AktG befinden. Sie werden auch in der 
Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
*Grundkapital und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 
19.115.538 auf den Namen lautende Stückaktien, von 
denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl 
der Stimmrechte beträgt somit 19.115.538. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 23 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
angemeldet sind. Die Anmeldung muss mindestens sechs 
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 30. 
Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 SÜSS MicroTec SE 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 E-Mail-Adresse: suss@better-orange.de 
 Telefax: +49 89 889690633 
 

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April 29, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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