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DGAP-News: SÜSS MicroTec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 06.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-29 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SÜSS MicroTec SE Garching Wertpapier-Kenn-Nr.
A1K023
ISIN: DE000A1K0235 Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der
am 6. Juni 2019 um 10.00 Uhr
im Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der SÜSS MicroTec SE, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des
zusammengefassten Lageberichts für die
SÜSS MicroTec SE und den Konzern
einschließlich der Angaben gemäß §
289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Die genannten Unterlagen sind auf unserer
Internetseite unter
www.suss.com
im Bereich Investor Relations /
Hauptversammlung zugänglich und liegen in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der
SÜSS MicroTec SE, Schleißheimer
Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht
der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären
auf Verlangen auch unentgeltlich und
unverzüglich in Abschrift zugesandt. Ferner
werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu
diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen
Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von EUR 2.811.242,82 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands im
Geschäftsjahr 2018 wird Entlastung für diesen
Zeitraum erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2018 wird Entlastung für diesen
Zeitraum erteilt.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung
München, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 bestellt.
6. *Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats*
Gemäß § 95 Satz 3 AktG kann die
Hauptversammlung der Gesellschaft einen
Aufsichtsrat wählen, der sich aus mindestens
drei Personen zusammensetzt, aber nicht
zwingend durch drei teilbar sein muss.
Derzeit legt § 12 Abs. (1) Satz 1 der Satzung
der SÜSS MicroTec SE fest, dass der
Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern besteht.
Dies soll geändert und die Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder auf fünf erhöht
werden. Die Gesellschaft soll hierdurch von
der zusätzlichen Sachkunde eines weiteren
Mitglieds des Aufsichtsrats profitieren.
Ferner soll die Regelung zur
Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats in § 16
Abs. (2) Satz 1 der Satzung an die
Erweiterung des Aufsichtsrats dahingehend
angepasst werden, dass der Aufsichtsrat
beschlussfähig ist, wenn mindestens drei
Mitglieder an der Beschlussfassung
teilnehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) § 12 Abs. (1) Satz 1 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus fünf
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
bestellt werden."
b) § 16 Abs. (2) Satz 1 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig,
wenn mindestens drei Mitglieder an der
Beschlussfassung teilnehmen.'
7. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum
Aufsichtsrat*
Unter Tagesordnungspunkt 6 ist die
Erweiterung des Aufsichtsrats auf fünf
Mitglieder vorgesehen. Diese Erweiterung wird
mit Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung in das Handelsregister der
Gesellschaft wirksam. Mit Eintragung der
unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen
Änderung von § 12 Abs. (1) Satz 1 der
Satzung in das Handelsregister der
Gesellschaft erhöht sich die Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder der SÜSS
MicroTec SE von vier auf fünf Mitglieder. Ab
dem Zeitpunkt der Eintragung der
Änderung von § 12 Abs. (1) Satz 1 der
Satzung in das Handelsregister der
Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat der
SÜSS MicroTec SE demnach gemäß Art.
40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 21
SEBG in Verbindung mit § 12 Abs. (1) Satz 1
der Satzung der SÜSS MicroTec SE und
Ziff. 10 der Vereinbarung über das Verfahren
der Information und Konsultation sowie der
Mitbestimmung in der SÜSS MicroTec SE
vom 10. März 2017 aus fünf Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung
bestellt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Dietmar Meister, selbständiger
Unternehmensberater, wohnhaft in Hilden,
mit Wirksamwerden der unter
Tagesordnungspunkt 6 zur Erweiterung des
Aufsichtsrats vorgeschlagenen Änderung
von § 12 Abs. (1) Satz 1 der Satzung durch
Eintragung in das Handelsregister der
Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2021 beschließt,
zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft zu wählen.
Herr Dr. Dietmar Meister bekleidet keine
weiteren Ämter in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1
Satz 5 AktG.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
dieser den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen kann.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die
gesetzlichen Vorgaben sowie die vom
Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK
beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung
und strebt die Ausfüllung des vom
Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium an.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht der
vorgeschlagenen Kandidat in keiner
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zur SÜSS MicroTec SE oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der SÜSS
MicroTec SE oder einem wesentlich an der S
SÜSS MicroTec SE beteiligten Aktionär,
deren Offenlegung gemäß der Empfehlung
in Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (in der Fassung
vom 7. Februar 2017) empfohlen wird.
Der Lebenslauf des zur Bestellung
vorgeschlagenen Kandidaten steht im Internet
unter
www.suss.com
im Bereich Investor Relations /
Hauptversammlung bereit.
*Unterlagen*
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen sämtliche
der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende
Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am
Sitz der SÜSS MicroTec SE, Schleißheimer
Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht der
Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen
unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen.
Diese Unterlagen können außerdem im Internet unter
www.suss.com
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung
eingesehen werden, auf der sich zudem die Informationen
gemäß § 124a AktG befinden. Sie werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht.
*Grundkapital und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in
19.115.538 auf den Namen lautende Stückaktien, von
denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte beträgt somit 19.115.538. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine
eigenen Aktien.
*Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 23 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig
angemeldet sind. Die Anmeldung muss mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 30.
Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse
zugehen:
SÜSS MicroTec SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
E-Mail-Adresse: suss@better-orange.de
Telefax: +49 89 889690633
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