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DGAP-HV: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.06.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-29 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Düsseldorf ISINs 
DE0008115106, DE0008115148, 
Wertpapier-Kenn-Nummern 811 510, 811 514 Einladung an 
die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, 
dem 7. Juni 2019, 10.00 Uhr, im Hause der HSBC Trinkaus 
& Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2018 mit den Berichten des Vorstands und des 
   Aufsichtsrats sowie des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie eines erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen 
   vor, 
 
   den Bilanzgewinn von Euro 89.036.221,15 
 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   a) zur Zahlung einer Dividende von Euro 
      2,50 je Stückaktie 
      auf die 34.088.053 Stückaktien mit den 
      ISINs DE0008115106 (WKN 811510) sowie 
      DE0008115148 (WKN 811514). 
      Dividendensumme: Euro        85.220.132, 
                                   50 
   b) zur Einstellung  Euro        0,00 
      in 'Andere 
      Gewinnrücklagen' 
      von 
   c) zum Vortrag des  Euro        3.816.088,6 
      verbleibenden                5 
      Bilanzgewinns 
      von 
      auf neue 
      Rechnung. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen 
   vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen 
   vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung endet 
   die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   mit Beendigung der Hauptversammlung am 7. 
   Juni 2019. Der Aufsichtsrat besteht aus 16 
   Mitgliedern und setzt sich zusammen aus je 
   acht Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer. 
 
   Der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 
   AktG wurde widersprochen, sodass die 
   Geschlechterquote getrennt für die Seite der 
   Arbeitnehmer und die Seite der Anteilseigner 
   zu erfüllen ist. Somit müssen sowohl bei den 
   Arbeitnehmern als auch bei den Anteilseignern 
   mindestens zwei Sitze mit Frauen und 
   mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   nachfolgenden Personen bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das dritte Geschäftsjahr nach der Wahl 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet 
   wird, zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Anteilseigner zu wählen: 
 
   1. Herrn Samir Assaf, 
      Group Managing Director, 
      Chief Executive Officer Global Banking 
      and Markets, 
      HSBC Holdings plc, London 
   2. Frau Anna Dimitrova, 
      Chief Finance Officer & Director 
      Strategy, 
      Vodafone GmbH, Düsseldorf 
   3. Herrn James Alasdair Emmett, 
      Group General Manager, 
      Chief Executive Officer HSBC Europe 
      HSBC Bank plc, London 
   4. Herrn Paul Hagen, 
      auf Vorschlag der HSBC Germany Holdings 
      GmbH, 
      die 80,7 % der Stimmrechte an der 
      Gesellschaft hält, 
      bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 7. 
      Juni 2019 
      Mitglied des Vorstands (CFO) der HSBC 
      Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf 
   5. Herrn Andreas Schmitz, Düsseldorf 
      ehem. Sprecher des Vorstands 
      HSBC Trinkaus & Burkhardt AG 
   6. Herrn Dr. Eric Strutz, 
      Berg 
   7. Herrn Hans-Jörg Vetter, 
      ehem. Vorsitzender des Vorstands, 
      Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart 
   8. Frau Daniela Weber-Rey, LL.M., 
      Rechtsanwältin, Frankfurt 
 
   Die Lebensläufe der vorgeschlagenen 
   Kandidaten, die über relevante Kenntnisse, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben, 
   ergänzt durch Übersichten über die 
   wesentlichen Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat sowie einer Auflistung 
   der Mandate in Aufsichtsräten, die nach dem 
   Gesetz zu bilden sind bzw. in vergleichbaren 
   in- oder ausländischen Kontrollgremien, sind 
   dieser Einladung als Anlage beigefügt und 
   werden auf der Webseite der HSBC Trinkaus & 
   Burkhardt AG jährlich aktualisiert 
   veröffentlicht. Ebenfalls lassen sich aus der 
   Anlage etwaige persönliche und geschäftliche 
   Beziehungen eines jeden Kandidaten zur HSBC 
   Trinkaus & Burkhardt AG, deren Organe und 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionären entnehmen soweit diese nach der 
   Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 34.088.053 Stückaktien 
der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung 
dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft 
angemeldet haben. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachzuweisen. 
Hierzu müssen sie einen von dem depotführenden Institut 
erstellten Nachweis über den Anteilbesitz, der sich auf 
den Beginn des 17. Mai 2019, 00:00 Uhr MESZ 
('Nachweisstichtag') bezieht, vorlegen. Im Verhältnis 
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilbesitz des Aktionärs 
zum Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag sind möglich (keine 
Veräußerungssperre), haben aber für die 
Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts 
keine Bedeutung. Für die Dividendenberechtigung ist 
nicht der Anteilbesitz am Nachweisstichtag, sondern im 
Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses der 
Hauptversammlung maßgeblich. Nur solche Personen, 
die diesen Nachweis führen, sind zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes 
müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
verfasst sein und der Gesellschaft spätestens bis zum 
Ablauf des 31. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, unter der 
Adresse: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, c/o HSBC 
Transaction Services GmbH, Asset Servicing - 
Fundsevents/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax: 
+49 211 910-1879, E-Mail: 
 
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de 
 
zugehen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilbesitzes Sorge zu tragen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben lassen. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auf 
elektronischem Wege an die nachstehende Adresse 
übermittelt werden: E-Mail: 
 
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de 
 
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 

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April 29, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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