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DGAP-News: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-29 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Düsseldorf ISINs DE0008115106, DE0008115148, Wertpapier-Kenn-Nummern 811 510, 811 514 Einladung an die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, dem 7. Juni 2019, 10.00 Uhr, im Hause der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs* 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von Euro 89.036.221,15 wie folgt zu verwenden: a) zur Zahlung einer Dividende von Euro 2,50 je Stückaktie auf die 34.088.053 Stückaktien mit den ISINs DE0008115106 (WKN 811510) sowie DE0008115148 (WKN 811514). Dividendensumme: Euro 85.220.132, 50 b) zur Einstellung Euro 0,00 in 'Andere Gewinnrücklagen' von c) zum Vortrag des Euro 3.816.088,6 verbleibenden 5 Bilanzgewinns von auf neue Rechnung. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat* Gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats mit Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2019. Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG wurde widersprochen, sodass die Geschlechterquote getrennt für die Seite der Arbeitnehmer und die Seite der Anteilseigner zu erfüllen ist. Somit müssen sowohl bei den Arbeitnehmern als auch bei den Anteilseignern mindestens zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen: 1. Herrn Samir Assaf, Group Managing Director, Chief Executive Officer Global Banking and Markets, HSBC Holdings plc, London 2. Frau Anna Dimitrova, Chief Finance Officer & Director Strategy, Vodafone GmbH, Düsseldorf 3. Herrn James Alasdair Emmett, Group General Manager, Chief Executive Officer HSBC Europe HSBC Bank plc, London 4. Herrn Paul Hagen, auf Vorschlag der HSBC Germany Holdings GmbH, die 80,7 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 Mitglied des Vorstands (CFO) der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf 5. Herrn Andreas Schmitz, Düsseldorf ehem. Sprecher des Vorstands HSBC Trinkaus & Burkhardt AG 6. Herrn Dr. Eric Strutz, Berg 7. Herrn Hans-Jörg Vetter, ehem. Vorsitzender des Vorstands, Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart 8. Frau Daniela Weber-Rey, LL.M., Rechtsanwältin, Frankfurt Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben, ergänzt durch Übersichten über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sowie einer Auflistung der Mandate in Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz zu bilden sind bzw. in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien, sind dieser Einladung als Anlage beigefügt und werden auf der Webseite der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG jährlich aktualisiert veröffentlicht. Ebenfalls lassen sich aus der Anlage etwaige persönliche und geschäftliche Beziehungen eines jeden Kandidaten zur HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, deren Organe und wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären entnehmen soweit diese nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. 6. *Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Von den insgesamt ausgegebenen 34.088.053 Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und stimmberechtigt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachzuweisen. Hierzu müssen sie einen von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis über den Anteilbesitz, der sich auf den Beginn des 17. Mai 2019, 00:00 Uhr MESZ ('Nachweisstichtag') bezieht, vorlegen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilbesitzes nach dem Nachweisstichtag sind möglich (keine Veräußerungssperre), haben aber für die Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Für die Dividendenberechtigung ist nicht der Anteilbesitz am Nachweisstichtag, sondern im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung maßgeblich. Nur solche Personen, die diesen Nachweis führen, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, unter der Adresse: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, c/o HSBC Transaction Services GmbH, Asset Servicing - Fundsevents/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax: +49 211 910-1879, E-Mail: htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de zugehen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilbesitzes Sorge zu tragen. *Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auf elektronischem Wege an die nachstehende Adresse übermittelt werden: E-Mail: htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
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April 29, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)