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DGAP-News: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 07.06.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-29 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Düsseldorf ISINs
DE0008115106, DE0008115148,
Wertpapier-Kenn-Nummern 811 510, 811 514 Einladung an
die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag,
dem 7. Juni 2019, 10.00 Uhr, im Hause der HSBC Trinkaus
& Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2018 mit den Berichten des Vorstands und des
Aufsichtsrats sowie des gebilligten
Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2018 sowie eines erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen
vor,
den Bilanzgewinn von Euro 89.036.221,15
wie folgt zu verwenden:
a) zur Zahlung einer Dividende von Euro
2,50 je Stückaktie
auf die 34.088.053 Stückaktien mit den
ISINs DE0008115106 (WKN 811510) sowie
DE0008115148 (WKN 811514).
Dividendensumme: Euro 85.220.132,
50
b) zur Einstellung Euro 0,00
in 'Andere
Gewinnrücklagen'
von
c) zum Vortrag des Euro 3.816.088,6
verbleibenden 5
Bilanzgewinns
von
auf neue
Rechnung.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
5. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung endet
die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
mit Beendigung der Hauptversammlung am 7.
Juni 2019. Der Aufsichtsrat besteht aus 16
Mitgliedern und setzt sich zusammen aus je
acht Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer.
Der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3
AktG wurde widersprochen, sodass die
Geschlechterquote getrennt für die Seite der
Arbeitnehmer und die Seite der Anteilseigner
zu erfüllen ist. Somit müssen sowohl bei den
Arbeitnehmern als auch bei den Anteilseignern
mindestens zwei Sitze mit Frauen und
mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt
werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
nachfolgenden Personen bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das dritte Geschäftsjahr nach der Wahl
beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird, zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner zu wählen:
1. Herrn Samir Assaf,
Group Managing Director,
Chief Executive Officer Global Banking
and Markets,
HSBC Holdings plc, London
2. Frau Anna Dimitrova,
Chief Finance Officer & Director
Strategy,
Vodafone GmbH, Düsseldorf
3. Herrn James Alasdair Emmett,
Group General Manager,
Chief Executive Officer HSBC Europe
HSBC Bank plc, London
4. Herrn Paul Hagen,
auf Vorschlag der HSBC Germany Holdings
GmbH,
die 80,7 % der Stimmrechte an der
Gesellschaft hält,
bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 7.
Juni 2019
Mitglied des Vorstands (CFO) der HSBC
Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
5. Herrn Andreas Schmitz, Düsseldorf
ehem. Sprecher des Vorstands
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
6. Herrn Dr. Eric Strutz,
Berg
7. Herrn Hans-Jörg Vetter,
ehem. Vorsitzender des Vorstands,
Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart
8. Frau Daniela Weber-Rey, LL.M.,
Rechtsanwältin, Frankfurt
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen
Kandidaten, die über relevante Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben,
ergänzt durch Übersichten über die
wesentlichen Tätigkeiten neben dem
Aufsichtsratsmandat sowie einer Auflistung
der Mandate in Aufsichtsräten, die nach dem
Gesetz zu bilden sind bzw. in vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremien, sind
dieser Einladung als Anlage beigefügt und
werden auf der Webseite der HSBC Trinkaus &
Burkhardt AG jährlich aktualisiert
veröffentlicht. Ebenfalls lassen sich aus der
Anlage etwaige persönliche und geschäftliche
Beziehungen eines jeden Kandidaten zur HSBC
Trinkaus & Burkhardt AG, deren Organe und
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionären entnehmen soweit diese nach der
Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv
urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde.
6. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC") zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Von den insgesamt ausgegebenen 34.088.053 Stückaktien
der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und
stimmberechtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft
angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachzuweisen.
Hierzu müssen sie einen von dem depotführenden Institut
erstellten Nachweis über den Anteilbesitz, der sich auf
den Beginn des 17. Mai 2019, 00:00 Uhr MESZ
('Nachweisstichtag') bezieht, vorlegen. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilbesitzes
nach dem Nachweisstichtag sind möglich (keine
Veräußerungssperre), haben aber für die
Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts
keine Bedeutung. Für die Dividendenberechtigung ist
nicht der Anteilbesitz am Nachweisstichtag, sondern im
Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses der
Hauptversammlung maßgeblich. Nur solche Personen,
die diesen Nachweis führen, sind zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes
müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein und der Gesellschaft spätestens bis zum
Ablauf des 31. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, unter der
Adresse: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, c/o HSBC
Transaction Services GmbH, Asset Servicing -
Fundsevents/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax:
+49 211 910-1879, E-Mail:
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de
zugehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilbesitzes Sorge zu tragen.
*Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch das depotführende Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auf
elektronischem Wege an die nachstehende Adresse
übermittelt werden: E-Mail:
htng.general.meetings.mailbox@hsbc.de
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu
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April 29, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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