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Dow Jones News
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DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-29 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
Frankfurt am Main ISIN DE000A1X3X33 
WKN A1X3X3 Einberufung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer 
Gesellschaft werden hiermit zu der am *Dienstag, den 
11. Juni 2019* 
um 10:00 Uhr (MESZ) im Quadriga Forum, Saal 
Friedrichswerder, Werderscher Markt 15, 10117 Berlin 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 
eingeladen. 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der 
   Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f 
   Absatz 1 und 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuchs 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht 
   vorgesehen und auch nicht notwendig. Die 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom 
   Vorstand beziehungsweise - im Falle des Berichts 
   des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts haben die Aktionäre die 
   Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 der WCM 
   Beteiligungs- und Grundbesitz 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss für das zum 31. 
   Dezember 2018 endende Geschäftsjahr 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   5.804.602,18 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die Aktionäre: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende in Höhe von EUR   EUR 5.472.102,08 
   0,04 je Inhaberaktie mit 
   der 
   ISIN DE000A1X3X33, die für 
   das Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigt ist; 
   bei 136.802.552 
   Inhaberaktien entspricht 
   dies insgesamt 
   Gewinnvortrag               EUR 332.500,10 
   Bilanzgewinn                EUR 5.804.602,18 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden 
   die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten 
   Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die 
   Anzahl der für das Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigten Stückaktien mit der ISIN 
   DE000A1X3X33 bis zum Tag der Hauptversammlung 
   erhöhen, werden der Vorstand und Aufsichtsrat 
   der Hauptversammlung einen an diese Erhöhung 
   angepassten Beschlussvorschlag unterbreiten, der 
   unverändert einen Dividendenbetrag je 
   dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 0,04 
   vorsieht. Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
   Gesamtsumme der ausgeschütteten Dividende um EUR 
   0,04 je ausgegebener neuer Aktie erhöht, 
   vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. 
 
   Bei entsprechender Beschlussfassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 
   Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 14. Juni 2019, 
   fällig. 
 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt 2 
   vorgeschlagene Dividende ist auf den unter dem 
   bestehenden Beherrschungsvertrag zwischen der 
   Gesellschaft und der TLG IMMOBILIEN AG von der 
   TLG IMMOBILIEN AG für das zum 31. Dezember 2018 
   endende Geschäftsjahr zu zahlenden 
   Ausgleichsbetrag anzurechnen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro 
   Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019; 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 
      5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für 
      das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
      2019 zum Prüfer für eine solche 
      prüferische Durchsicht; sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 
      Wertpapierhandelsgesetz) für das erste 
      und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2019 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss des Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM 
   Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
   und der WCM Office I GmbH* 
 
   Die WCM Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-Aktiengesellschaft als herrschende 
   Gesellschaft und die WCM Office I GmbH als 
   abhängige Gesellschaft haben am 6. März 2019 
   einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   abgeschlossen. Der Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag beinhaltet im 
   Wesentlichen die Unterstellung der WCM Office I 
   GmbH unter die Leitung der WCM Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-Aktiengesellschaft, begründet eine 
   Pflicht zur Abführung des ganzen Gewinns der WCM 
   Office I GmbH an die WCM Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-Aktiengesellschaft sowie eine 
   Verpflichtung der WCM Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-Aktiengesellschaft zur 
   Übernahme von Verlusten der WCM Office I 
   GmbH. Der Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag dient insbesondere der 
   Begründung einer steuerlichen Organschaft. 
 
   Die Gesellschafterversammlung der WCM Office I 
   GmbH hat dem Vertrag am 7. März 2019 in 
   notarieller Form zugestimmt. Er bedarf zu seiner 
   Wirksamkeit aber noch der Zustimmung der 
   Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der 
   Eintragung in das Handelsregister der WCM Office 
   I GmbH. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   dem Abschluss des Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM 
   Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
   und der WCM Office I GmbH zuzustimmen. 
 
   Der Vertrag hat den folgenden wesentlichen 
   Inhalt: 
 
   '*Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag* 
 
   zwischen 
 
   der *WCM Beteiligungs- und Grundbesitz 
   Aktiengesellschaft*, 
 
   mit Sitz in Frankfurt am Main, 
 
   einer im Handelsregister des Amtsgerichts 
   Frankfurt am Main unter HRB 55695 
   eingetragenen Aktiengesellschaft, 
 
   - nachstehend '*Herrschende Gesellschaft*' - 
 
   und 
 
   der *WCM Office I GmbH*, 
 
   mit Sitz in Berlin, 
 
   einer im Handelsregister des Amtsgerichts 
   Charlottenburg unter HRB 189095 B 
   eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter 
   Haftung 
 
   - nachstehend "*Abhängige Gesellschaft*' - 
 
   - Herrschende Gesellschaft und Abhängige 
   Gesellschaft gemeinsam 
   nachstehend auch "*Vertragsparteien*'- 
 
   *Präambel* 
 
   Das Stammkapital der Abhängigen Gesellschaft 
   beträgt EUR 25.000. Es ist eingeteilt in 25.000 
   Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils EUR 
   1. Am Stammkapital der Abhängigen Gesellschaft 
   ist die Herrschende Gesellschaft mit 23.725 
   Geschäftsanteilen, dies entspricht 94,90 %, 
   beteiligt. Daneben ist die Ehlerding Stiftung, 
   mit Geschäftsanschrift Rothenbaumchaussee 40, 
   20148 Hamburg, am Stammkapital der Abhängigen 
   Gesellschaft mit 1.275 Geschäftsanteilen, dies 
   entspricht 5,10 %, beteiligt. Insbesondere zum 
   Zwecke der Begründung einer körperschaft- und 
   gewerbesteuerlichen Organschaft schließen 
   die Vertragsparteien den nachfolgenden 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der 
   '*Vertrag*'). 
 
   *§ 1* 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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