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DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-29 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main ISIN DE000A1X3X33
WKN A1X3X3 Einberufung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer
Gesellschaft werden hiermit zu der am *Dienstag, den
11. Juni 2019*
um 10:00 Uhr (MESZ) im Quadriga Forum, Saal
Friedrichswerder, Werderscher Markt 15, 10117 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019
eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der
Lageberichte für die Gesellschaft und den
Konzern einschließlich des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f
Absatz 1 und 315a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht
vorgesehen und auch nicht notwendig. Die
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom
Vorstand beziehungsweise - im Falle des Berichts
des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres
Auskunftsrechts haben die Aktionäre die
Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 der WCM
Beteiligungs- und Grundbesitz
Aktiengesellschaft*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss für das zum 31.
Dezember 2018 endende Geschäftsjahr
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
5.804.602,18 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von EUR EUR 5.472.102,08
0,04 je Inhaberaktie mit
der
ISIN DE000A1X3X33, die für
das Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigt ist;
bei 136.802.552
Inhaberaktien entspricht
dies insgesamt
Gewinnvortrag EUR 332.500,10
Bilanzgewinn EUR 5.804.602,18
Bei den angegebenen Beträgen für die
Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden
die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten
Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die
Anzahl der für das Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigten Stückaktien mit der ISIN
DE000A1X3X33 bis zum Tag der Hauptversammlung
erhöhen, werden der Vorstand und Aufsichtsrat
der Hauptversammlung einen an diese Erhöhung
angepassten Beschlussvorschlag unterbreiten, der
unverändert einen Dividendenbetrag je
dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 0,04
vorsieht. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien und damit die
Gesamtsumme der ausgeschütteten Dividende um EUR
0,04 je ausgegebener neuer Aktie erhöht,
vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend.
Bei entsprechender Beschlussfassung ist der
Anspruch auf die Dividende gemäß § 58
Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 14. Juni 2019,
fällig.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt 2
vorgeschlagene Dividende ist auf den unter dem
bestehenden Beherrschungsvertrag zwischen der
Gesellschaft und der TLG IMMOBILIEN AG von der
TLG IMMOBILIEN AG für das zum 31. Dezember 2018
endende Geschäftsjahr zu zahlenden
Ausgleichsbetrag anzurechnen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro
Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019;
b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz
5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs
2019 zum Prüfer für eine solche
prüferische Durchsicht; sowie
c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste
und/oder dritte Quartal des
Geschäftsjahres 2019 und/oder für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2020
zum Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht
zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Abschluss des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM
Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
und der WCM Office I GmbH*
Die WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft als herrschende
Gesellschaft und die WCM Office I GmbH als
abhängige Gesellschaft haben am 6. März 2019
einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen. Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag beinhaltet im
Wesentlichen die Unterstellung der WCM Office I
GmbH unter die Leitung der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft, begründet eine
Pflicht zur Abführung des ganzen Gewinns der WCM
Office I GmbH an die WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft sowie eine
Verpflichtung der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft zur
Übernahme von Verlusten der WCM Office I
GmbH. Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag dient insbesondere der
Begründung einer steuerlichen Organschaft.
Die Gesellschafterversammlung der WCM Office I
GmbH hat dem Vertrag am 7. März 2019 in
notarieller Form zugestimmt. Er bedarf zu seiner
Wirksamkeit aber noch der Zustimmung der
Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und
Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der
Eintragung in das Handelsregister der WCM Office
I GmbH.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
dem Abschluss des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM
Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
und der WCM Office I GmbH zuzustimmen.
Der Vertrag hat den folgenden wesentlichen
Inhalt:
'*Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag*
zwischen
der *WCM Beteiligungs- und Grundbesitz
Aktiengesellschaft*,
mit Sitz in Frankfurt am Main,
einer im Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt am Main unter HRB 55695
eingetragenen Aktiengesellschaft,
- nachstehend '*Herrschende Gesellschaft*' -
und
der *WCM Office I GmbH*,
mit Sitz in Berlin,
einer im Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg unter HRB 189095 B
eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
- nachstehend "*Abhängige Gesellschaft*' -
- Herrschende Gesellschaft und Abhängige
Gesellschaft gemeinsam
nachstehend auch "*Vertragsparteien*'-
*Präambel*
Das Stammkapital der Abhängigen Gesellschaft
beträgt EUR 25.000. Es ist eingeteilt in 25.000
Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils EUR
1. Am Stammkapital der Abhängigen Gesellschaft
ist die Herrschende Gesellschaft mit 23.725
Geschäftsanteilen, dies entspricht 94,90 %,
beteiligt. Daneben ist die Ehlerding Stiftung,
mit Geschäftsanschrift Rothenbaumchaussee 40,
20148 Hamburg, am Stammkapital der Abhängigen
Gesellschaft mit 1.275 Geschäftsanteilen, dies
entspricht 5,10 %, beteiligt. Insbesondere zum
Zwecke der Begründung einer körperschaft- und
gewerbesteuerlichen Organschaft schließen
die Vertragsparteien den nachfolgenden
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der
'*Vertrag*').
*§ 1*
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April 29, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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