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DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-29 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft Frankfurt am Main ISIN DE000A1X3X33 WKN A1X3X3 Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *Dienstag, den 11. Juni 2019* um 10:00 Uhr (MESZ) im Quadriga Forum, Saal Friedrichswerder, Werderscher Markt 15, 10117 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 eingeladen. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand beziehungsweise - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 5.804.602,18 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR EUR 5.472.102,08 0,04 je Inhaberaktie mit der ISIN DE000A1X3X33, die für das Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigt ist; bei 136.802.552 Inhaberaktien entspricht dies insgesamt Gewinnvortrag EUR 332.500,10 Bilanzgewinn EUR 5.804.602,18 Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Stückaktien mit der ISIN DE000A1X3X33 bis zum Tag der Hauptversammlung erhöhen, werden der Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen an diese Erhöhung angepassten Beschlussvorschlag unterbreiten, der unverändert einen Dividendenbetrag je dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 0,04 vorsieht. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Gesamtsumme der ausgeschütteten Dividende um EUR 0,04 je ausgegebener neuer Aktie erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. Bei entsprechender Beschlussfassung ist der Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 14. Juni 2019, fällig. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagene Dividende ist auf den unter dem bestehenden Beherrschungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der TLG IMMOBILIEN AG von der TLG IMMOBILIEN AG für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr zu zahlenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro Berlin, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019; b) für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht; sowie c) für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Office I GmbH* Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft als herrschende Gesellschaft und die WCM Office I GmbH als abhängige Gesellschaft haben am 6. März 2019 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag beinhaltet im Wesentlichen die Unterstellung der WCM Office I GmbH unter die Leitung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, begründet eine Pflicht zur Abführung des ganzen Gewinns der WCM Office I GmbH an die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft sowie eine Verpflichtung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft zur Übernahme von Verlusten der WCM Office I GmbH. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag dient insbesondere der Begründung einer steuerlichen Organschaft. Die Gesellschafterversammlung der WCM Office I GmbH hat dem Vertrag am 7. März 2019 in notarieller Form zugestimmt. Er bedarf zu seiner Wirksamkeit aber noch der Zustimmung der Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der Eintragung in das Handelsregister der WCM Office I GmbH. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Office I GmbH zuzustimmen. Der Vertrag hat den folgenden wesentlichen Inhalt: '*Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag* zwischen der *WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft*, mit Sitz in Frankfurt am Main, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 55695 eingetragenen Aktiengesellschaft, - nachstehend '*Herrschende Gesellschaft*' - und der *WCM Office I GmbH*, mit Sitz in Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 189095 B eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung - nachstehend "*Abhängige Gesellschaft*' - - Herrschende Gesellschaft und Abhängige Gesellschaft gemeinsam nachstehend auch "*Vertragsparteien*'- *Präambel* Das Stammkapital der Abhängigen Gesellschaft beträgt EUR 25.000. Es ist eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils EUR 1. Am Stammkapital der Abhängigen Gesellschaft ist die Herrschende Gesellschaft mit 23.725 Geschäftsanteilen, dies entspricht 94,90 %, beteiligt. Daneben ist die Ehlerding Stiftung, mit Geschäftsanschrift Rothenbaumchaussee 40, 20148 Hamburg, am Stammkapital der Abhängigen Gesellschaft mit 1.275 Geschäftsanteilen, dies entspricht 5,10 %, beteiligt. Insbesondere zum Zwecke der Begründung einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft schließen die Vertragsparteien den nachfolgenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der '*Vertrag*'). *§ 1*
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April 29, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)