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DGAP-HV: Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.06.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-30 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft Hamburg - ISIN DE000HLAG475 
- 
- Wertpapierkennnummer HLAG47 - Einladung zur 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der 
*am 12. Juni 2019* 
*um 10.30 Uhr* 
*im Hotel Grand Elysée Hamburg,* 
Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
*der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft* ein. I. Tagesordnung 
und Beschlussvorschläge 
1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 
   176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes* 
 
   Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 
   1 des Aktiengesetzes (AktG) der 
   Hauptversammlung die folgenden Unterlagen 
   zugänglich: 
 
   * den festgestellten Jahresabschluss der 
     Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft zum 31. 
     Dezember 2018, 
   * den gebilligten Konzernabschluss zum 31. 
     Dezember 2018, 
   * den Lagebericht und den Konzernlagebericht 
     für die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft und 
     den Hapag-Lloyd Konzern 
     einschließlich der darin enthaltenen 
     Erläuterungen nach den §§ 289 a Abs. 1 und 
     315 a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, 
   * den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
   * den Vorschlag des Vorstands für die 
     Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
   Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind über die 
   Internetadresse 
 
   www.hapag-lloyd.com/hv 
 
   zugänglich und liegen während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 21. 
   März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat 
   festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. 
   Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind 
   vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machen und sollen dieser erläutert werden, ohne 
   dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu 
   Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz 
   einer Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von 235.183.456,71 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
                                 [in EUR] 
   Verteilung an die Aktionäre: 
   Ausschüttung einer Dividende  26.364.043,95 
   in Höhe von 0,15 EUR je Aktie 
   (bei insgesamt 175.760.293 
   Aktien): 
   Gewinnrücklagen:              0,00 
   Gewinnvortrag:                208.819.412,76 
   Bilanzgewinn:                 235.183.456,71 
 
   Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist 
   gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, mithin am 17. Juni 2019, fällig. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, 
   dass die Gesellschaft derzeit keine eigenen 
   Aktien hält, die gemäß § 71 b AktG nicht 
   dividendenberechtigt wären. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
    Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
    Mitglieder des Vorstands werden für diesen 
    Zeitraum entlastet. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
    Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
    Mitglieder des Aufsichtsrats werden für 
    diesen Zeitraum entlastet. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für eine prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 und 
   eine etwaige prüferische Durchsicht 
   zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und 
   Finanzausschusses, vor zu beschließen: 
 
    Die KPMG AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
    wird bestellt 
 
    a) zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2019 sowie 
    b) zum Prüfer für die prüferische 
       Durchsicht von unterjährigen 
       verkürzten Abschlüssen und 
       Zwischenlageberichten für das 
       Geschäftsjahr 2019 und das erste 
       Quartal 2020, wenn und soweit diese 
       einer prüferischen Durchsicht 
       unterzogen werden. 
 
   Sowohl die Empfehlung des Prüfungs- und 
   Finanzausschusses an den Aufsichtsrat als auch 
   der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von 
   einer ungebührlichen Einflussnahme durch 
   Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die 
   die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die 
   Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt 
   hätten. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex (DCGK) vorgesehene Erklärung 
   der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd 
   Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 
   und 2, § 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 
   Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9.1 der 
   Satzung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft in 
   ihrer zum Zeitpunkt der Einberufung geltenden 
   Fassung aus je acht Mitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Herr Michael Behrendt wurde gemäß 
   Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 
   2014 mit Wirkung ab dem 3. Dezember 2014 in den 
   Aufsichtsrat gewählt. Damit endet seine 
   Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied und 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Ablauf 
   dieser Hauptversammlung am 12. Juni 2019. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
    Herrn Michael Behrendt, Vorsitzender des 
    Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd 
    Aktiengesellschaft, wohnhaft in Hamburg, 
    Deutschland, bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, 
 
   als Vertreter der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag beruht auf den befolgten 
   Empfehlungen des DCGK und berücksichtigt 
   folglich die vom Aufsichtsrat beschlossenen 
   Ziele zu seiner Zusammensetzung sowie das 
   Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für 
   den Aufsichtsrat. 
 
   *Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 
   124 Abs. 2 Satz 2 AktG:* 
 
   Im Aufsichtsrat müssen bei seiner gegenwärtigen 
   Größe (16 Mitglieder) mindestens fünf 
   Sitze von Frauen und fünf Sitze von Männern 
   besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 
   96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 
   30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus 
   Männern) zu erfüllen. 
 
   Derzeit gehören dem Aufsichtsrat (16 
   Mitglieder) auf der Seite der 
   Anteilseignervertreter sieben Männer und eine 
   Frau und auf der Seite der 
   Arbeitnehmervertreter vier Frauen und vier 
   Männer an. Der Gesamterfüllung wurde nicht nach 
   § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. 
 
   *Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 
   125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 
   5.4.1 Abs. 5 bis 8 des DCGK:* 
 
   Herr Behrendt ist Mitglied in weiteren im 
   Folgenden aufgeführten gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   Barmenia Group 
 
   * Barmenia Allgemeine Versicherungs AG - 
     Stellvertretender Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats 
   * Barmenia Krankenversicherung AG - 
     Stellvertretender Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats 
   * Barmenia Lebensversicherung AG - 
     Stellvertretender Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats 
 
   EXXON Mobil Central Europe Holding GmbH - 
   Mitglied des Aufsichtsrats 
 
   MAN Group 
 
   * MAN SE - Mitglied des Aufsichtsrats 
   * MAN Energy Solutions SE - Mitglied des 
     Aufsichtsrats 
   * MAN Truck & Bus SE - Mitglied des 
     Aufsichtsrats 
   * Renk AG - Mitglied des Aufsichtsrats 
 
   Herr Michael Behrendt ist bis zum Ende dieser 
   Hauptversammlung Mitglied und Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats. Darüber hinaus bestehen nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die 
   Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
   maßgebenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn 
   Behrendt und den Gesellschaften des Hapag-Lloyd 
   Konzerns, den Organen der Hapag-Lloyd 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Aktiengesellschaft oder einem direkt oder 
   indirekt mit mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien, das heißt 
   wesentlich an der Hapag-Lloyd 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Behrendt 
   versichert, dass er den für das Amt zu 
   erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Behrendt, 
   insbesondere zu den Angaben nach Ziffer 5.4.1 
   Abs. 5 des DCGK zu relevanten Kenntnissen, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen sowie wesentlichen 
   Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, 
   können dem im Anschluss an diesen 
   Tagesordnungspunkt abgedruckten Lebenslauf 
   entnommen werden. 
 
*Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl 
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Herrn Behrendt:* 
 
*Michael Behrendt* 
 
Hamburg, Deutschland 
Geboren am 19. Juni 1951 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
Seit 2014 Vorsitzender des Aufsichtsrats, Hapag-Lloyd AG 
2002-2014 Vorsitzender des Vorstands, Hapag-Lloyd AG 
2004-2008 Mitglied des Vorstands, TUI AG 
1999-2003 Vorsitzender des Vorstands, VTG-Lehnkering AG 
1999-2001 Mitglied des Vorstands, Hapag-Lloyd AG 
1998-1999 Stellvertretender Vorsitzender, VTG-Lehnkering 
AG 
1984-1998 VTG Vereinigte Transport- und Tanklager GmbH (ab 
1994 Geschäftsführer) 
 
*Ausbildung* 
 
Universität Hamburg, Rechtswissenschaften 
 
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten* 
 
Barmenia Group 
 
* Barmenia Allgemeine Versicherungs AG - 
  Stellvertretender Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
* Barmenia Krankenversicherung AG - 
  Stellvertretender Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
* Barmenia Lebensversicherung AG - 
  Stellvertretender Vorsitzender des 
  Aufsichtsrats 
 
EXXON Mobil Central Europe Holding GmbH - Mitglied des 
Aufsichtsrats 
 
MAN Group 
 
* MAN SE - Mitglied des Aufsichtsrats 
* MAN Energy Solutions SE - Mitglied des 
  Aufsichtsrats 
* MAN Truck & Bus SE - Mitglied des 
  Aufsichtsrats 
* Renk AG - Mitglied des Aufsichtsrats 
 
*Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsamt* 
 
Präsident 'Der Übersee-Club e.V. Hamburg' 
 
7. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Vergütung des Aufsichtsrats und 
   Satzungsänderung* 
 
   Die Arbeit im Aufsichtsrat soll auch in Zukunft 
   angemessen vergütet werden, damit die 
   Gesellschaft weiterhin qualifizierte Mitglieder 
   für den Aufsichtsrat gewinnen kann. 
 
   Vor dem Hintergrund der herausgehobenen 
   Stellung, der gewachsenen und zunehmend 
   komplexer werdenden Aufgaben sowie der 
   Verantwortung des Aufsichtsrats soll die 
   derzeitige in der Satzung vorgesehene 
   Vergütungsstruktur an die gestiegenen 
   Anforderungen an den Aufsichtsrat angepasst und 
   den Aufsichtsratsmitgliedern damit eine 
   marktübliche Vergütung gewährt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
    § 12.1 und § 12.4 der Satzung werden mit 
    Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung 
    der hier vorgeschlagenen Satzungsänderung 
    in das Handelsregister wie folgt neu 
    gefasst: 
 
    '12.1 Jedes Mitglied des Aufsichtsrats 
          erhält als Vergütung für jedes 
          volle Geschäftsjahr Euro 60.000. 
          Für den Aufsichtsratsvorsitzenden 
          beträgt die Jahresvergütung das 
          Dreifache, für die 
          stellvertretenden 
          Aufsichtsratsvorsitzenden das 
          Eineinhalbfache des in Satz 1 
          genannten Betrags. Zusätzlich zu 
          der in Satz 1 festgelegten 
          Vergütung erhalten Mitglieder des 
          Prüfungs- und Finanzausschusses 
          Euro 20.000 und die Mitglieder des 
          Präsidial- und Personalausschusses 
          Euro 15.000 für jedes volle 
          Geschäftsjahr ihrer Mitgliedschaft 
          in dem jeweiligen Ausschuss. Für 
          den jeweiligen Vorsitzenden der in 
          Satz 3 genannten Ausschüsse 
          beträgt die Vergütung das Doppelte 
          der in Satz 3 genannten jeweiligen 
          Vergütung für jedes volle 
          Geschäftsjahr seiner 
          Mitgliedschaft in dem jeweiligen 
          Ausschuss. Soweit 
          Aufsichtsratsmitglieder für eine 
          Tätigkeit im Aufsichtsrat einer 
          Tochtergesellschaft der 
          Hapag-Lloyd AG eine Vergütung 
          erhalten, ist diese Vergütung auf 
          die Vergütung nach den 
          vorstehenden Sätzen 1 bis 4 
          anzurechnen.' 
    '12.4 Zusätzlich zu der Vergütung 
          gemäß § 12.1 und der 
          Auslagenerstattung gemäß § 
          12.3 erhalten die Mitglieder des 
          Aufsichtsrats für jede Sitzung des 
          Aufsichtsrats und seiner 
          Ausschüsse, an der sie teilnehmen, 
          ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro 
          1.500.' 
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme und die 
   Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung sind gemäß § 15 Abs. 3 
   der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die im Aktienregister eingetragen sind und sich 
   rechtzeitig, das heißt 
 
   *spätestens bis zum 5. Juni 2019, 24.00 Uhr 
   (MESZ),* 
 
   bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden 
   Adresse 
 
   *Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft* 
   *c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH* 
   *Postfach 57 03 64* 
   *22772 Hamburg* 
   *Telefax-Nummer: +49 (0)89 2070-37951* 
   *E-Mail-Adresse: 
   hv-service.hapag-lloyd@adeus.de* 
 
   angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist 
   jeweils der Zugang der Anmeldung 
   maßgeblich. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 
   Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als 
   solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das 
   Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß 
   auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär 
   im Aktienregister noch am Tag der 
   Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der 
   Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der 
   Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist 
   der am Tag der Hauptversammlung im 
   Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen 
   Gründen werden allerdings in der Zeit von 
   Donnerstag, den 6. Juni 2019, bis zum Tag der 
   Hauptversammlung, also bis zum 12. Juni 2019 
   (je einschließlich), keine Umschreibungen 
   im Aktienregister vorgenommen. Deshalb 
   entspricht der Eintragungsstand des 
   Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem 
   Stand nach der letzten Umschreibung am 
   Mittwoch, den 5. Juni 2019 (sog. Technical 
   Record Date). 
 
   Kreditinstitute, die den Kreditinstituten nach 
   § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten 
   Aktionärsvereinigungen und Personen sowie die 
   den Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10 in 
   Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Institute und Unternehmen 
   dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die 
   ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber 
   im Aktienregister eingetragen sind, nur 
   aufgrund einer Ermächtigung ausüben. 
   Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich 
   in § 135 AktG. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
   a) *Möglichkeit der Bevollmächtigung, 
      Formulare* 
 
      Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr 
      Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten - 
      zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine 
      Aktionärsvereinigung, einen von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter oder eine andere 
      Person ihrer Wahl - ausüben zu lassen. 
      Auch in diesem Fall ist eine 
      ordnungsgemäße Anmeldung (siehe oben 
      unter Ziffer 1 Voraussetzungen für die 
      Teilnahme und die Ausübung des 
      Stimmrechts) erforderlich. Die Erteilung 
      einer Vollmacht ist sowohl vor als auch 
      während der Hauptversammlung zulässig und 
      kann schon vor der Anmeldung erfolgen. 
      Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl 
      Erklärungen gegenüber dem zu 
      Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
      Gesellschaft in Betracht. 
 
      Der an der Hauptversammlung teilnehmende 
      Bevollmächtigte kann, soweit nicht das 
      Gesetz, der Vollmachtgeber oder der 
      Bevollmächtigte Einschränkungen oder 
      sonstige Besonderheiten vorsieht, das 
      Stimmrecht in der gleichen Weise ausüben, 
      wie es der Aktionär selbst könnte. 
 
      Weder vom Gesetz noch von der Satzung 
      noch sonst seitens der Gesellschaft wird 
      für die Erteilung der Vollmacht die 
      Nutzung bestimmter Formulare verlangt. 
      Jedoch bitten wir im Interesse einer 
      reibungslosen Abwicklung, bei 
      Vollmachtserteilungen, wenn sie durch 
      Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
      erfolgen, stets die bereitgestellten 
      Formulare zu verwenden. Formulare, die zu 
      einer bereits im Rahmen des 
      Anmeldevorgangs erfolgenden 
      Vollmachtserteilung verwendet werden 
      können, werden den Aktionären mit 
      Übermittlung der Einladung zur 
      Hauptversammlung zugänglich gemacht. Den 
      Aktionären wird dabei ein Anmeldebogen 
      zugänglich gemacht, der unter anderem im 
      Rahmen von nachfolgendem Buchstaben b) 
      bzw. d) zur Eintrittskartenbestellung für 
      einen Bevollmächtigten oder zur 
      Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
      von der Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter verwendet werden 
      kann. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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