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DGAP-News: Syzygy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-30 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Syzygy AG Bad Homburg v. d. Höhe WKN 510 480 / ISIN DE0005104806 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, 7. Juni 2019, 10.00 Uhr, im Vortragssaal der Deutschen Nationalbibliothek Adickesallee 1 60322 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 29. März 2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der SYZYGY AG, Horexstraße 28, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SYZYGY AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 6.687.949,93 EUR wie folgt zu verwenden und die Fälligkeit des Dividendenanspruchs auf den 12. Juni 2019 festzulegen: Ausschüttung von 0,40 5.370.599,20 EUR EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie: Einstellung in die 0,00 EUR Gewinnrücklagen: Gewinnvortrag: 1.317.350,73 EUR Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende regelmäßig am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Mit der ausdrücklichen Festlegung des Fälligkeitstages werden Unsicherheiten bei der Berechnung des Fälligkeitstages vermieden. Derzeit hält die Gesellschaft 73.528 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte die Gesellschaft vor der Hauptversammlung eigene Aktien veräußern oder neue Aktien mit Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr 2018 ausgeben, so werden Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, bei einer unveränderten Höhe der Dividende von 0,40 EUR je Aktie eine entsprechend höhere Gesamtdividende auszuschütten und einen entsprechend geringeren Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Neuwahl des Aufsichtsrats* Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juni 2019. Es sind daher die Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Herr Wilfried Beeck und Herr Andrew Robertson Payne sollen der Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. Herr Rupert Day steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im Wege der Einzelwahl mit Wirkung ab dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2019 jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: a) Herr Wilfried Beeck, CEO ePages GmbH, Hamburg, Wohnort: Hamburg, b) Herr Andrew Robertson Payne, Group Associates Controller WPP 2005 Ltd., London, Großbritannien, Wohnort: Oxford, Großbritannien, und c) Herr Dominic Grainger, Director Wavemaker Ltd., London, Großbritannien, im WPP Konzern verantwortlich als CEO der GroupM EMEA und WPP Sports Practice, London, Großbritannien, Wohnort: London, Großbritannien _Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:_ Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens. a) Herr Wilfried Beeck: (i) keine (ii) keine b) Herr Andrew Robertson Payne: (i) keine (ii) Mitglied des Aufsichtsrats der N2 Helsinki Oy, Helsinki, Finnland c) Herr Dominic Grainger: (i) Verwaltungsratmitglied, Outrider SL, Madrid, Spanien (ii) Mitglied des Aufsichtsrats der Wavemaker Slovakia s.ro., Bratislava, Slowakei _Angaben zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK):_ a) Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Wilfried Beeck und der SYZYGY AG und ihren Konzernunternehmen, den Organen der SYZYGY AG und sonstigen wesentlich an der SYZYGY AG beteiligten Aktionären - abgesehen davon, dass Herr Wilfried Beeck bereits Vorsitzender des Aufsichtsrats der SYZYGY AG ist - keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. b) Herr Andrew Robertson Payne ist Group Associates Controller der WPP 2005 Ltd. Die WPP 2005 Ltd. ist ein verbundenes Unternehmen der WPP plc. Die WPP plc. ist mittelbar mit 50,3% an der SYZYGY AG beteiligt. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Andrew Robertson Payne und der SYZYGY AG und ihren Konzernunternehmen, den Organen der SYZYGY AG und sonstigen wesentlich an der SYZYGY AG beteiligten Aktionären - abgesehen davon, dass Herr Andrew Robertson Payne bereits Mitglied des Aufsichtsrats der SYZYGY AG ist - keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. c) Herr Dominic Grainger ist Director der Wavemaker Ltd. und im WPP Konzern verantwortlich als CEO der GroupM EMEA sowie CEO der WPP Sports Practice. Die Wavemaker Ltd. ist ein verbundenes Unternehmen der WPP plc. Die WPP plc. ist mittelbar mit 50,3% an der SYZYGY AG beteiligt. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Dominic Grainger und der SYZYGY AG und ihren Konzernunternehmen, den Organen der SYZYGY AG und sonstigen wesentlich an der SYZYGY AG beteiligten Aktionären - keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Die Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Dem Aufsichtsrat wird nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten eine nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören. Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
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April 30, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)