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Dow Jones News
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DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Syzygy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2019 in 
Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-04-30 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Syzygy AG Bad Homburg v. d. Höhe WKN 510 480 / ISIN DE0005104806 
Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der 
am Freitag, 7. Juni 2019, 10.00 Uhr, 
im Vortragssaal der Deutschen Nationalbibliothek 
Adickesallee 1 
60322 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und 
   Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
   173 AktG am 29. März 2019 gebilligt und den Jahresabschluss 
   damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch 
   die Hauptversammlung. 
 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss, die Lageberichte für 
   die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des 
   Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den 
   Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden 
   Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung 
   des Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung an in den 
   Geschäftsräumen der SYZYGY AG, Horexstraße 28, 61352 Bad 
   Homburg v. d. Höhe, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre 
   aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls 
   zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
   Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der SYZYGY AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 6.687.949,93 EUR wie folgt 
   zu verwenden und die Fälligkeit des Dividendenanspruchs auf 
   den 12. Juni 2019 festzulegen: 
 
    Ausschüttung von 0,40   5.370.599,20 EUR 
    EUR Dividende je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie: 
    Einstellung in die      0,00 EUR 
    Gewinnrücklagen: 
    Gewinnvortrag:          1.317.350,73 EUR 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die 
   Dividende regelmäßig am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Mit 
   der ausdrücklichen Festlegung des Fälligkeitstages werden 
   Unsicherheiten bei der Berechnung des Fälligkeitstages 
   vermieden. 
 
   Derzeit hält die Gesellschaft 73.528 eigene Aktien, die nicht 
   dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen 
   Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte die Gesellschaft 
   vor der Hauptversammlung eigene Aktien veräußern oder 
   neue Aktien mit Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr 
   2018 ausgeben, so werden Vorstand und Aufsichtsrat 
   vorschlagen, bei einer unveränderten Höhe der Dividende von 
   0,40 EUR je Aktie eine entsprechend höhere Gesamtdividende 
   auszuschütten und einen entsprechend geringeren Gewinn auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Neuwahl des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet 
   mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juni 2019. Es sind 
   daher die Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats 
   erforderlich. 
 
   Herr Wilfried Beeck und Herr Andrew Robertson Payne sollen 
   der Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. 
   Herr Rupert Day steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur 
   Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre 
   zusammen und besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus 
   drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im Wege der 
   Einzelwahl mit Wirkung ab dem Ende der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2019 jeweils für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   a) Herr Wilfried Beeck, CEO ePages GmbH, 
      Hamburg, Wohnort: Hamburg, 
   b) Herr Andrew Robertson Payne, Group 
      Associates Controller WPP 2005 Ltd., 
      London, Großbritannien, Wohnort: 
      Oxford, Großbritannien, und 
   c) Herr Dominic Grainger, Director Wavemaker 
      Ltd., London, Großbritannien, im WPP 
      Konzern verantwortlich als CEO der GroupM 
      EMEA und WPP Sports Practice, London, 
      Großbritannien, Wohnort: London, 
      Großbritannien 
 
   _Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:_ 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den 
   nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied 
   eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den 
   unter (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines 
   Wirtschaftsunternehmens. 
 
   a) Herr Wilfried Beeck: 
 
      (i)  keine 
      (ii) keine 
   b) Herr Andrew Robertson Payne: 
 
      (i)  keine 
      (ii) Mitglied des Aufsichtsrats der N2 
           Helsinki Oy, Helsinki, Finnland 
   c) Herr Dominic Grainger: 
 
      (i)  Verwaltungsratmitglied, Outrider 
           SL, Madrid, Spanien 
      (ii) Mitglied des Aufsichtsrats der 
           Wavemaker Slovakia s.ro., 
           Bratislava, Slowakei 
 
   _Angaben zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (DCGK):_ 
 
   a) Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
      bestehen zwischen Herrn Wilfried Beeck 
      und der SYZYGY AG und ihren 
      Konzernunternehmen, den Organen der 
      SYZYGY AG und sonstigen wesentlich an der 
      SYZYGY AG beteiligten Aktionären - 
      abgesehen davon, dass Herr Wilfried Beeck 
      bereits Vorsitzender des Aufsichtsrats 
      der SYZYGY AG ist - keine für die 
      Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
      maßgebenden persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen. 
   b) Herr Andrew Robertson Payne ist Group 
      Associates Controller der WPP 2005 Ltd. 
      Die WPP 2005 Ltd. ist ein verbundenes 
      Unternehmen der WPP plc. Die WPP plc. ist 
      mittelbar mit 50,3% an der SYZYGY AG 
      beteiligt. Im Übrigen bestehen nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen 
      Herrn Andrew Robertson Payne und der 
      SYZYGY AG und ihren Konzernunternehmen, 
      den Organen der SYZYGY AG und sonstigen 
      wesentlich an der SYZYGY AG beteiligten 
      Aktionären - abgesehen davon, dass Herr 
      Andrew Robertson Payne bereits Mitglied 
      des Aufsichtsrats der SYZYGY AG ist - 
      keine für die Wahlentscheidung der 
      Hauptversammlung maßgebenden 
      persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen. 
   c) Herr Dominic Grainger ist Director der 
      Wavemaker Ltd. und im WPP Konzern 
      verantwortlich als CEO der GroupM EMEA 
      sowie CEO der WPP Sports Practice. Die 
      Wavemaker Ltd. ist ein verbundenes 
      Unternehmen der WPP plc. Die WPP plc. ist 
      mittelbar mit 50,3% an der SYZYGY AG 
      beteiligt. Im Übrigen bestehen nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen 
      Herrn Dominic Grainger und der SYZYGY AG 
      und ihren Konzernunternehmen, den Organen 
      der SYZYGY AG und sonstigen wesentlich an 
      der SYZYGY AG beteiligten Aktionären - 
      keine für die Wahlentscheidung der 
      Hauptversammlung maßgebenden 
      persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK 
   vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den 
   zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben 
   sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK 
   beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils 
   für das Gesamtgremium an. 
 
   Dem Aufsichtsrat wird nach der Wahl der vorgeschlagenen 
   Kandidaten eine nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören. 
 
   Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem 
   Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 

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April 30, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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