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(1)

DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Syzygy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2019 in 
Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-04-30 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Syzygy AG Bad Homburg v. d. Höhe WKN 510 480 / ISIN DE0005104806 
Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der 
am Freitag, 7. Juni 2019, 10.00 Uhr, 
im Vortragssaal der Deutschen Nationalbibliothek 
Adickesallee 1 
60322 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und 
   Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
   173 AktG am 29. März 2019 gebilligt und den Jahresabschluss 
   damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch 
   die Hauptversammlung. 
 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss, die Lageberichte für 
   die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des 
   Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den 
   Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden 
   Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung 
   des Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung an in den 
   Geschäftsräumen der SYZYGY AG, Horexstraße 28, 61352 Bad 
   Homburg v. d. Höhe, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre 
   aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls 
   zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
   Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der SYZYGY AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 6.687.949,93 EUR wie folgt 
   zu verwenden und die Fälligkeit des Dividendenanspruchs auf 
   den 12. Juni 2019 festzulegen: 
 
    Ausschüttung von 0,40   5.370.599,20 EUR 
    EUR Dividende je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie: 
    Einstellung in die      0,00 EUR 
    Gewinnrücklagen: 
    Gewinnvortrag:          1.317.350,73 EUR 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die 
   Dividende regelmäßig am dritten auf den 
   Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Mit 
   der ausdrücklichen Festlegung des Fälligkeitstages werden 
   Unsicherheiten bei der Berechnung des Fälligkeitstages 
   vermieden. 
 
   Derzeit hält die Gesellschaft 73.528 eigene Aktien, die nicht 
   dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen 
   Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte die Gesellschaft 
   vor der Hauptversammlung eigene Aktien veräußern oder 
   neue Aktien mit Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr 
   2018 ausgeben, so werden Vorstand und Aufsichtsrat 
   vorschlagen, bei einer unveränderten Höhe der Dividende von 
   0,40 EUR je Aktie eine entsprechend höhere Gesamtdividende 
   auszuschütten und einen entsprechend geringeren Gewinn auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Neuwahl des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet 
   mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juni 2019. Es sind 
   daher die Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats 
   erforderlich. 
 
   Herr Wilfried Beeck und Herr Andrew Robertson Payne sollen 
   der Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. 
   Herr Rupert Day steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur 
   Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre 
   zusammen und besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus 
   drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im Wege der 
   Einzelwahl mit Wirkung ab dem Ende der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2019 jeweils für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   a) Herr Wilfried Beeck, CEO ePages GmbH, 
      Hamburg, Wohnort: Hamburg, 
   b) Herr Andrew Robertson Payne, Group 
      Associates Controller WPP 2005 Ltd., 
      London, Großbritannien, Wohnort: 
      Oxford, Großbritannien, und 
   c) Herr Dominic Grainger, Director Wavemaker 
      Ltd., London, Großbritannien, im WPP 
      Konzern verantwortlich als CEO der GroupM 
      EMEA und WPP Sports Practice, London, 
      Großbritannien, Wohnort: London, 
      Großbritannien 
 
   _Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:_ 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den 
   nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied 
   eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den 
   unter (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums eines 
   Wirtschaftsunternehmens. 
 
   a) Herr Wilfried Beeck: 
 
      (i)  keine 
      (ii) keine 
   b) Herr Andrew Robertson Payne: 
 
      (i)  keine 
      (ii) Mitglied des Aufsichtsrats der N2 
           Helsinki Oy, Helsinki, Finnland 
   c) Herr Dominic Grainger: 
 
      (i)  Verwaltungsratmitglied, Outrider 
           SL, Madrid, Spanien 
      (ii) Mitglied des Aufsichtsrats der 
           Wavemaker Slovakia s.ro., 
           Bratislava, Slowakei 
 
   _Angaben zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (DCGK):_ 
 
   a) Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
      bestehen zwischen Herrn Wilfried Beeck 
      und der SYZYGY AG und ihren 
      Konzernunternehmen, den Organen der 
      SYZYGY AG und sonstigen wesentlich an der 
      SYZYGY AG beteiligten Aktionären - 
      abgesehen davon, dass Herr Wilfried Beeck 
      bereits Vorsitzender des Aufsichtsrats 
      der SYZYGY AG ist - keine für die 
      Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
      maßgebenden persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen. 
   b) Herr Andrew Robertson Payne ist Group 
      Associates Controller der WPP 2005 Ltd. 
      Die WPP 2005 Ltd. ist ein verbundenes 
      Unternehmen der WPP plc. Die WPP plc. ist 
      mittelbar mit 50,3% an der SYZYGY AG 
      beteiligt. Im Übrigen bestehen nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen 
      Herrn Andrew Robertson Payne und der 
      SYZYGY AG und ihren Konzernunternehmen, 
      den Organen der SYZYGY AG und sonstigen 
      wesentlich an der SYZYGY AG beteiligten 
      Aktionären - abgesehen davon, dass Herr 
      Andrew Robertson Payne bereits Mitglied 
      des Aufsichtsrats der SYZYGY AG ist - 
      keine für die Wahlentscheidung der 
      Hauptversammlung maßgebenden 
      persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen. 
   c) Herr Dominic Grainger ist Director der 
      Wavemaker Ltd. und im WPP Konzern 
      verantwortlich als CEO der GroupM EMEA 
      sowie CEO der WPP Sports Practice. Die 
      Wavemaker Ltd. ist ein verbundenes 
      Unternehmen der WPP plc. Die WPP plc. ist 
      mittelbar mit 50,3% an der SYZYGY AG 
      beteiligt. Im Übrigen bestehen nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen 
      Herrn Dominic Grainger und der SYZYGY AG 
      und ihren Konzernunternehmen, den Organen 
      der SYZYGY AG und sonstigen wesentlich an 
      der SYZYGY AG beteiligten Aktionären - 
      keine für die Wahlentscheidung der 
      Hauptversammlung maßgebenden 
      persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK 
   vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den 
   zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben 
   sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK 
   beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils 
   für das Gesamtgremium an. 
 
   Dem Aufsichtsrat wird nach der Wahl der vorgeschlagenen 
   Kandidaten eine nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören. 
 
   Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem 
   Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Herr Beeck erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 
   Abs. 5 AktG als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand 
   auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung und 
   entspricht als unabhängiger Finanzexperte den Anforderungen 
   gemäß Ziffer 5.3.2 DCGK. 
 
   Im Falle der Wiederwahl in den Aufsichtsrat soll Herr 
   Wilfried Beeck als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden 
   zu lassen. 
 
   Die Lebensläufe und weitere Informationen zu den 
   vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   gegebenenfalls für eine prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 
   Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. 
   Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat 
   entsprechend Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) erklärt, dass 
   sein Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers keine Beschränkung im Sinne des 
   Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt 
   wurde. 
 
   Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine 
   geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen 
   Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern 
   einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern 
   andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit 
   begründen können. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der 
   Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines 
   besonderen, durch das depotführende Institut in Textform (§ 
   126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellten 
   Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei 
   der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen 
   Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis 
   Freitag, den 31. Mai 2019, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
   Gesellschaft, zugehen: 
 
   SYZYGY AG 
   c/o Quirin Privatbank AG 
   Bürgermeister-Smidt-Str. 76 
   28195 Bremen 
   Telefax: +49 (0)421 89760444 
   E-Mail:Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
   einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, 
   demnach auf Freitag, den 17. Mai 2019, 00.00 Uhr Ortszeit am 
   Sitz der Gesellschaft, zu beziehen (Nachweisstichtag). 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag bleibt für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien in 
   der Zeit zwischen dem Nachweisstichtag und der 
   Hauptversammlung: Wer nach dem Nachweisstichtag und noch vor 
   der Hauptversammlung (weitere) Aktien erwirbt, ist mit diesen 
   (weiteren) Aktien weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Für 
   die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine 
   Bedeutung. 
 
   Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden 
   den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die 
   Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel 
   und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung* 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung 
   auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
   Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
   Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den 
   vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt II.1.) 
   erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen, nicht jedoch alle Bevollmächtigten, zurückweisen. 
 
   Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch 
   diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen 
   bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf 
   und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder 
   Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
   weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
   bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine 
   besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß 
   § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir 
   bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
   Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der 
   Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer 
   oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
   SYZYGY AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: syzygy@better-orange.de 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
   werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte, welche nach der oben im Abschnitt II.1. 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
   wird, und steht auch unter 
 
   www.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft 
   benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten 
   lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch 
   die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
   Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den 
   Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
   Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der 
   Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der 
   Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. 
   Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   zur Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen und 
   Fragen ist nicht möglich. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden 
   kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, 
   welche nach der oben im Abschnitt II.1. beschriebenen form- 
   und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch 
   unter 
 
   www.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung 
   der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den Weisungen 
   muss spätestens mit Ablauf des 6. Juni 2019 bei der oben in 
   diesem Abschnitt genannten Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten 
   und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
   Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der 
   Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des 
   Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
3. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG* 
 
   *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 
   AktG* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
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