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DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: windeln.de SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-30 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
windeln.de SE München - Wertpapier-Kennnummern WNDL19 und 
WNDL01 - 
- ISIN DE000WNDL193 und DE000WNDL011 - Wir laden hiermit 
unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der *ordentlichen 
Hauptversammlung* 
*der windeln.de SE* 
am *Donnerstag, den 6. Juni 2019, um 10:00 Uhr,* 
in der 
Münchner Künstlerhaus-Stiftung, 
Lenbachplatz 8, 80333 München, 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses der windeln.de SE, des 
   Lageberichtes und des Konzernlageberichtes mit dem 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der windeln.de SE und 
   den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung entfällt somit. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
   von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 auferlegt wurde. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 
   und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 8. Oktober 2001 (SE-VO), § 17 Abs. 1 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) in Verbindung mit § 8 
   Abs. 1 der Satzung der windeln.de SE und § 20.1 der 
   Vereinbarung zwischen dem Besonderen 
   Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der windeln.de 
   AG und ihrer Tochtergesellschaften und der windeln.de 
   AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der 
   windeln.de SE vom 22. Februar 2016 derzeit aus sechs 
   von der Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die 
   Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
   läuft bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet. 
 
   Der Aufsichtsrat hat eine Zielgröße für den 
   Frauenanteil im Aufsichtsrat mit einer 
   Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 in Höhe von 20 
   % festgesetzt. 
 
   Frau Dr. Hanna Eisinger sowie Herr Dr. Christoph 
   Braun haben jeweils mit Wirkung zum Ende der für den 
   6. Juni 2019 einberufenen ordentlichen 
   Hauptversammlung ihr Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats niedergelegt. 
 
   Infolge der im Frühjahr 2019 erfolgreich 
   durchgeführten Kapitalerhöhung haben sich 
   Änderungen in der Aktionärsstruktur ergeben. Mit 
   der Pinpoint International Group Limited und der 
   Summit Asset Management Company Limited gibt es zwei 
   weitere Aktionäre, die mit mehr als 10 % am 
   Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind. Die 
   Verwaltung hält es für sachgerecht, dass die beiden 
   Aktionäre künftig im Aufsichtsrat mit je einem 
   Repräsentanten vertreten sind. Dementsprechend sollen 
   mit Frau Xiao Jing Yu und Herrn Weijian Miao zwei 
   Kandidaten neu von der Hauptversammlung in den 
   Aufsichtsrat gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   aufgeführten Personen zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   der windeln.de SE zu wählen: 
 
    a) Frau Xiao Jing Yu, Executive Director 
       bei Russel Reynolds Associates, 
       wohnhaft in Shanghai, China, 
    b) Herrn Weijian Miao, Geschäftsführer 
       der Jiangsu Xinbon Fund Management 
       Co. Ltd., wohnhaft in Shanghai, 
       China. 
 
    Die Wahl von Frau Xiao Jing Yu und Herrn 
    Weijian Miao erfolgt mit Wirkung ab 
    Beendigung der vorliegenden 
    Hauptversammlung und für die Zeit bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
    beschließt. 
 
   Die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   windeln.de SE wird entsprechend der Empfehlung in 
   Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchgeführt. 
 
   Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied 
   vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in 
   nachfolgend genannten gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
    a) Frau Xiao Jing Yu 
 
       Mitgliedschaft in gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten: 
 
       - keine 
 
       Mitgliedschaft in vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien: 
 
       - keine 
    b) Herr Weijian Miao 
 
       Mitgliedschaft in gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten: 
 
       - keine 
 
       Mitgliedschaft in vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien: 
 
       - Sinrich (Hong Kong) Group Co., Ltd. 
         (Vorsitzender des Board of 
         Directors), 
       - Shanghai Shunzhen Investment Co., 
         Ltd. (Vorsitzender des Board of 
         Directors), 
       - Jiangsu Xinbang Finance Leasing 
         Co., Ltd. (Vorsitzender des Board 
         of Directors), 
       - Jiangsu Tenghai Finance Leasing 
         Co., Ltd. (Vorsitzender des Board 
         of Directors). 
 
   Der Wahlvorschlag an die Hauptversammlung stützt sich 
   auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrats und berücksichtigt die Anforderungen 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium (insbesondere in Bezug auf Expertise im 
   Bereich Handel (insb. e-commerce), Erfahrung im 
   Bereich Recht und Compliance, ausgeprägter 
   Finanzhintergrund (z.B. Finanzierungs- und 
   Kapitalmarktthemen), Board-Erfahrung) an. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird Folgendes erklärt: 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen zum 
   Zeitpunkt der Einberufung, soweit dies nicht 
   nachfolgend offen gelegt ist, zwischen den 
   vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, den 
   Organen der Gesellschaft und wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionären keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrates ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde, so dass sie gemäß 
   Ziffern 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offen gelegt werden sollen. 
 
   Herr Weijian Miao hält im Zeitpunkt der Einberufung 
   mittelbar 23,73 % der Aktien der Gesellschaft. Ihm 
   werden gemäß §§ 33, 34 Wertpapierhandelsgesetz 
   die von der Summit Asset Management Company Limited 
   gehaltenen Aktien der Gesellschaft zugerechnet. 
 
   Weitere Angaben zur Person und zum Werdegang der 
   Kandidaten können den Lebensläufen der Kandidaten 
   entnommen werden, die auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://corporate.windeln.de/ 
 
   unter der Rubrik 'Investor Relations", 
   'Hauptversammlung' abrufbar sind. 
6. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der 
   Hauptversammlung vom 21. April 2015 beschlossenen 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
   Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder 
   Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen 
   dieser Instrumente) und Erteilung einer neuen 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
   Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder 
   Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen 
   dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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