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DGAP-News: windeln.de SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-30 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. windeln.de SE München - Wertpapier-Kennnummern WNDL19 und WNDL01 - - ISIN DE000WNDL193 und DE000WNDL011 - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der *ordentlichen Hauptversammlung* *der windeln.de SE* am *Donnerstag, den 6. Juni 2019, um 10:00 Uhr,* in der Münchner Künstlerhaus-Stiftung, Lenbachplatz 8, 80333 München, ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der windeln.de SE, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der windeln.de SE und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt somit. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 auferlegt wurde. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 (SE-VO), § 17 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der windeln.de SE und § 20.1 der Vereinbarung zwischen dem Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der windeln.de AG und ihrer Tochtergesellschaften und der windeln.de AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der windeln.de SE vom 22. Februar 2016 derzeit aus sechs von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet. Der Aufsichtsrat hat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 in Höhe von 20 % festgesetzt. Frau Dr. Hanna Eisinger sowie Herr Dr. Christoph Braun haben jeweils mit Wirkung zum Ende der für den 6. Juni 2019 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Infolge der im Frühjahr 2019 erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhung haben sich Änderungen in der Aktionärsstruktur ergeben. Mit der Pinpoint International Group Limited und der Summit Asset Management Company Limited gibt es zwei weitere Aktionäre, die mit mehr als 10 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind. Die Verwaltung hält es für sachgerecht, dass die beiden Aktionäre künftig im Aufsichtsrat mit je einem Repräsentanten vertreten sind. Dementsprechend sollen mit Frau Xiao Jing Yu und Herrn Weijian Miao zwei Kandidaten neu von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend aufgeführten Personen zum Mitglied des Aufsichtsrats der windeln.de SE zu wählen: a) Frau Xiao Jing Yu, Executive Director bei Russel Reynolds Associates, wohnhaft in Shanghai, China, b) Herrn Weijian Miao, Geschäftsführer der Jiangsu Xinbon Fund Management Co. Ltd., wohnhaft in Shanghai, China. Die Wahl von Frau Xiao Jing Yu und Herrn Weijian Miao erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats der windeln.de SE wird entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchgeführt. Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in nachfolgend genannten gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a) Frau Xiao Jing Yu Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: - keine b) Herr Weijian Miao Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: - Sinrich (Hong Kong) Group Co., Ltd. (Vorsitzender des Board of Directors), - Shanghai Shunzhen Investment Co., Ltd. (Vorsitzender des Board of Directors), - Jiangsu Xinbang Finance Leasing Co., Ltd. (Vorsitzender des Board of Directors), - Jiangsu Tenghai Finance Leasing Co., Ltd. (Vorsitzender des Board of Directors). Der Wahlvorschlag an die Hauptversammlung stützt sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigt die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium (insbesondere in Bezug auf Expertise im Bereich Handel (insb. e-commerce), Erfahrung im Bereich Recht und Compliance, ausgeprägter Finanzhintergrund (z.B. Finanzierungs- und Kapitalmarktthemen), Board-Erfahrung) an. Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes erklärt: Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen zum Zeitpunkt der Einberufung, soweit dies nicht nachfolgend offen gelegt ist, zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die nach Einschätzung des Aufsichtsrates ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde, so dass sie gemäß Ziffern 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex offen gelegt werden sollen. Herr Weijian Miao hält im Zeitpunkt der Einberufung mittelbar 23,73 % der Aktien der Gesellschaft. Ihm werden gemäß §§ 33, 34 Wertpapierhandelsgesetz die von der Summit Asset Management Company Limited gehaltenen Aktien der Gesellschaft zugerechnet. Weitere Angaben zur Person und zum Werdegang der Kandidaten können den Lebensläufen der Kandidaten entnommen werden, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://corporate.windeln.de/ unter der Rubrik 'Investor Relations", 'Hauptversammlung' abrufbar sind. 6. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung vom 21. April 2015 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des
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April 30, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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