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Dow Jones News
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DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: windeln.de SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-30 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
windeln.de SE München - Wertpapier-Kennnummern WNDL19 und 
WNDL01 - 
- ISIN DE000WNDL193 und DE000WNDL011 - Wir laden hiermit 
unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der *ordentlichen 
Hauptversammlung* 
*der windeln.de SE* 
am *Donnerstag, den 6. Juni 2019, um 10:00 Uhr,* 
in der 
Münchner Künstlerhaus-Stiftung, 
Lenbachplatz 8, 80333 München, 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses der windeln.de SE, des 
   Lageberichtes und des Konzernlageberichtes mit dem 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der windeln.de SE und 
   den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung entfällt somit. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
   von Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 auferlegt wurde. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 
   und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 8. Oktober 2001 (SE-VO), § 17 Abs. 1 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) in Verbindung mit § 8 
   Abs. 1 der Satzung der windeln.de SE und § 20.1 der 
   Vereinbarung zwischen dem Besonderen 
   Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der windeln.de 
   AG und ihrer Tochtergesellschaften und der windeln.de 
   AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der 
   windeln.de SE vom 22. Februar 2016 derzeit aus sechs 
   von der Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die 
   Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
   läuft bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entscheidet. 
 
   Der Aufsichtsrat hat eine Zielgröße für den 
   Frauenanteil im Aufsichtsrat mit einer 
   Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 in Höhe von 20 
   % festgesetzt. 
 
   Frau Dr. Hanna Eisinger sowie Herr Dr. Christoph 
   Braun haben jeweils mit Wirkung zum Ende der für den 
   6. Juni 2019 einberufenen ordentlichen 
   Hauptversammlung ihr Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats niedergelegt. 
 
   Infolge der im Frühjahr 2019 erfolgreich 
   durchgeführten Kapitalerhöhung haben sich 
   Änderungen in der Aktionärsstruktur ergeben. Mit 
   der Pinpoint International Group Limited und der 
   Summit Asset Management Company Limited gibt es zwei 
   weitere Aktionäre, die mit mehr als 10 % am 
   Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind. Die 
   Verwaltung hält es für sachgerecht, dass die beiden 
   Aktionäre künftig im Aufsichtsrat mit je einem 
   Repräsentanten vertreten sind. Dementsprechend sollen 
   mit Frau Xiao Jing Yu und Herrn Weijian Miao zwei 
   Kandidaten neu von der Hauptversammlung in den 
   Aufsichtsrat gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   aufgeführten Personen zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   der windeln.de SE zu wählen: 
 
    a) Frau Xiao Jing Yu, Executive Director 
       bei Russel Reynolds Associates, 
       wohnhaft in Shanghai, China, 
    b) Herrn Weijian Miao, Geschäftsführer 
       der Jiangsu Xinbon Fund Management 
       Co. Ltd., wohnhaft in Shanghai, 
       China. 
 
    Die Wahl von Frau Xiao Jing Yu und Herrn 
    Weijian Miao erfolgt mit Wirkung ab 
    Beendigung der vorliegenden 
    Hauptversammlung und für die Zeit bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
    beschließt. 
 
   Die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   windeln.de SE wird entsprechend der Empfehlung in 
   Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchgeführt. 
 
   Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied 
   vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in 
   nachfolgend genannten gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
    a) Frau Xiao Jing Yu 
 
       Mitgliedschaft in gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten: 
 
       - keine 
 
       Mitgliedschaft in vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien: 
 
       - keine 
    b) Herr Weijian Miao 
 
       Mitgliedschaft in gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten: 
 
       - keine 
 
       Mitgliedschaft in vergleichbaren in- 
       und ausländischen Kontrollgremien: 
 
       - Sinrich (Hong Kong) Group Co., Ltd. 
         (Vorsitzender des Board of 
         Directors), 
       - Shanghai Shunzhen Investment Co., 
         Ltd. (Vorsitzender des Board of 
         Directors), 
       - Jiangsu Xinbang Finance Leasing 
         Co., Ltd. (Vorsitzender des Board 
         of Directors), 
       - Jiangsu Tenghai Finance Leasing 
         Co., Ltd. (Vorsitzender des Board 
         of Directors). 
 
   Der Wahlvorschlag an die Hauptversammlung stützt sich 
   auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrats und berücksichtigt die Anforderungen 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium (insbesondere in Bezug auf Expertise im 
   Bereich Handel (insb. e-commerce), Erfahrung im 
   Bereich Recht und Compliance, ausgeprägter 
   Finanzhintergrund (z.B. Finanzierungs- und 
   Kapitalmarktthemen), Board-Erfahrung) an. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird Folgendes erklärt: 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen zum 
   Zeitpunkt der Einberufung, soweit dies nicht 
   nachfolgend offen gelegt ist, zwischen den 
   vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, den 
   Organen der Gesellschaft und wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionären keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrates ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde, so dass sie gemäß 
   Ziffern 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offen gelegt werden sollen. 
 
   Herr Weijian Miao hält im Zeitpunkt der Einberufung 
   mittelbar 23,73 % der Aktien der Gesellschaft. Ihm 
   werden gemäß §§ 33, 34 Wertpapierhandelsgesetz 
   die von der Summit Asset Management Company Limited 
   gehaltenen Aktien der Gesellschaft zugerechnet. 
 
   Weitere Angaben zur Person und zum Werdegang der 
   Kandidaten können den Lebensläufen der Kandidaten 
   entnommen werden, die auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://corporate.windeln.de/ 
 
   unter der Rubrik 'Investor Relations", 
   'Hauptversammlung' abrufbar sind. 
6. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der 
   Hauptversammlung vom 21. April 2015 beschlossenen 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
   Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder 
   Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen 
   dieser Instrumente) und Erteilung einer neuen 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
   Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder 
   Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen 
   dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Bezugsrechtsausschlusses sowie die Aufhebung des 
   Bedingten Kapitals 2015/I und die Schaffung eines 
   neuen Bedingten Kapitals 2019 und entsprechende 
   Änderung der Satzung 
 
   Die bestehende, von der Hauptversammlung vom 21. 
   April 2015 unter Punkt 4 der Tagesordnung erteilte 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
   Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder 
   Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen 
   dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu 
   EUR 300.000.000,00 ('Ermächtigung 2015'), die eine 
   Laufzeit bis zum 20. April 2020 aufweist und von der 
   bisher kein Gebrauch gemacht wurde, soll nebst dem 
   zur Bedienung geschaffenen Bedingten Kapital 2015/I 
   in Höhe von EUR 7.997.804,00 (§ 4 Abs. 3 der 
   bisherigen Satzung) durch eine weitestgehend 
   inhaltsgleiche neue Ermächtigung ersetzt werden. 
 
   Hintergrund für die Neuauflegung von Ermächtigung und 
   bedingtem Kapital ist der Folgende: Die Ermächtigung 
   besteht bis zum 20. April 2020 und läuft damit 
   voraussichtlich noch vor dem Datum der ordentlichen 
   Hauptversammlung im Jahr 2020 ab. Zur Wahrung der 
   Flexibilität soll daher die Ermächtigung 2015 noch 
   vor der Hauptversammlung im Jahr 2020 erneuert 
   werden. An ihre Stelle soll eine - mit Ausnahme von 
   Laufzeit und Volumen - im Wesentlichen unveränderte 
   neue Ermächtigung treten sowie ein Bedingtes Kapital 
   2019 zu deren Bedienung geschaffen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Aufhebung der von der Hauptversammlung vom 21. 
      April 2015 beschlossenen Ermächtigung zur 
      Ausgabe von Wandel- und/oder 
      Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten 
      und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
      Kombinationen dieser Instrumente) 
 
      Die von der Hauptversammlung vom 21. April 2015 
      unter Punkt 4 der Tagesordnung beschlossene 
      Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von 
      Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, 
      Genussrechten und/oder 
      Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen 
      dieser Instrumente) wird mit Wirkung ab 
      Eintragung der unter Buchstabe c) 
      vorgeschlagenen Satzungsänderung in das 
      Handelsregister aufgehoben. 
   b) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
      Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten 
      und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
      Kombinationen dieser Instrumente) und zum 
      Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Wandel- 
      und/oder Optionsschuldverschreibungen, 
      Genussrechte und/oder 
      Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen 
      dieser Instrumente) 
 
      (i)    Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, 
             Laufzeit, Grundkapitalbetrag 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. 
             Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf 
             den Inhaber und/oder auf den Namen 
             lautende Wandel- und/oder 
             Optionsschuldverschreibungen, 
             Genussrechte und/oder 
             Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
             Kombinationen dieser Instrumente) 
             (zusammen im Folgenden auch 
             'Schuldverschreibungen'), im 
             Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
             25.000.000,00 zu begeben und den 
             Inhabern bzw. Gläubigern dieser 
             Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. 
             Optionsrechte (auch mit Wandlungs- bzw. 
             Optionspflicht) auf insgesamt bis zu 
             4.981.835 neue, auf den Inhaber 
             lautende Aktien der Gesellschaft mit 
             einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
             von insgesamt bis zu EUR 4.981.835,00 
             nach näherer Maßgabe der 
             Bedingungen der Schuldverschreibungen 
             zu gewähren ('Ermächtigung 2019'). 
 
             Die Schuldverschreibungen können gegen 
             Barleistung, aber auch gegen 
             Sachleistungen, insbesondere zum Zwecke 
             des (auch mittelbaren) Erwerbs von 
             Unternehmen, Betrieben, 
             Unternehmensteilen, Beteiligungen oder 
             sonstigen Vermögensgegenständen oder 
             Ansprüchen auf den Erwerb von 
             Vermögensgegenständen, 
             einschließlich Forderungen gegen 
             die Gesellschaft oder ihre 
             Konzerngesellschaften, begeben werden. 
 
             Die jeweiligen Bedingungen können auch 
             eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht zum 
             Ende der Laufzeit oder zu einem anderen 
             Zeitpunkt begründen sowie ein 
             Andienungsrecht des Emittenten zur 
             Lieferung von Aktien vorsehen (in 
             beliebiger Kombination). 
 
             Die Ermächtigung umfasst die 
             Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft zu 
             gewähren, soweit die Inhaber bzw. 
             Gläubiger von 
             Wandelschuldverschreibungen bzw. 
             Optionsscheinen aus 
             Optionsschuldverschreibungen von ihrem 
             Options- oder Wandlungsrecht Gebrauch 
             machen oder ihre Options- oder 
             Wandlungspflicht erfüllen oder eine 
             Andienung von Aktien erfolgt. 
 
             Die Schuldverschreibungen können 
             einmalig oder mehrmals, insgesamt oder 
             in Teilen oder gleichzeitig in 
             verschiedenen Tranchen begeben werden. 
             Alle Schuldverschreibungen einer 
             jeweils begebenen Tranche sind mit 
             unter sich jeweils gleichrangigen 
             Rechten und Pflichten auszustatten. 
 
             Die Schuldverschreibungen sowie die 
             Options- und Wandlungsrechte können mit 
             oder ohne Laufzeitbegrenzung begeben 
             werden. Die Schuldverschreibungen 
             können mit einer festen oder mit einer 
             variablen Verzinsung ausgestattet 
             werden. Ferner kann die Verzinsung auch 
             wie bei einer Gewinnschuldverschreibung 
             vollständig oder teilweise von der Höhe 
             der Dividende der Gesellschaft abhängig 
             sein. 
 
             Die Schuldverschreibungen können 
             außer in Euro auch - unter 
             Begrenzung auf den entsprechenden 
             Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen 
             Währung eines OECD-Landes begeben 
             werden. 
 
             Sie können auch durch Gesellschaften, 
             an denen die Gesellschaft unmittelbar 
             oder mittelbar mehrheitlich beteiligt 
             ist ('nachgeordnete 
             Konzernunternehmen'), begeben werden. 
             In einem solchen Fall wird der Vorstand 
             ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats für die emittierende 
             Gesellschaft die Garantie für die 
             Rückzahlung der Schuldverschreibungen 
             zu übernehmen und den Inhabern bzw. 
             Gläubigern solcher 
             Schuldverschreibungen zur Erfüllung der 
             mit diesen Schuldverschreibungen 
             eingeräumten Wandlungs- bzw. 
             Optionsrechte sowie Wandlungs- bzw. 
             Optionspflichten, Aktien der 
             Gesellschaft zu gewähren sowie weitere, 
             für die erfolgreiche Begebung der 
             Schuldverschreibungen erforderliche 
             Erklärungen abzugeben und Handlungen 
             vorzunehmen. 
      (ii)   Wandelschuldverschreibungen 
 
             Im Falle der Ausgabe von 
             Wandelschuldverschreibungen erhalten 
             die Inhaber bzw. Gläubiger der 
             Schuldverschreibungen das Recht, diese 
             nach näherer Maßgabe der 
             Anleihebedingungen in neue Aktien der 
             Gesellschaft umzutauschen. Die 
             Anleihebedingungen können auch 
             Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit 
             oder einem früheren Zeitpunkt vorsehen. 
             In diesem Fall kann in den 
             Anleihebedingungen vorgesehen werden, 
             dass die Gesellschaft berechtigt ist, 
             eine etwaige Differenz zwischen dem 
             Nennbetrag der Schuldverschreibungen 
             und einem in den Anleihebedingungen 
             näher zu spezifizierenden 
             Wandlungspreis - wie unter Buchstabe v) 
             beschrieben - multipliziert mit dem 
             Umtauschverhältnis ganz oder teilweise 
             in bar auszugleichen. Entsprechendes 
             gilt für Wandelgenussrechte und 
             Wandelgewinnschuldverschreibungen. 
      (iii)  Optionsschuldverschreibungen 
 
             Im Falle der Ausgabe von 
             Optionsschuldverschreibungen werden 
             jeder Schuldverschreibung ein oder 
             mehrere Optionsscheine beigefügt, die 
             den Inhaber nach näherer Maßgabe 
             der Optionsbedingungen zum Bezug von 
             Aktien der Gesellschaft berechtigen 
             oder verpflichten oder die ein 
             Andienungsrecht des Emittenten 
             beinhalten. Entsprechendes gilt, wenn 
             Optionsscheine einem Genussrecht oder 
             einer Gewinnschuldverschreibung 
             beigefügt werden. 
      (iv)   Umtausch- und Bezugsverhältnis 
 
             Das Umtauschverhältnis ergibt sich bei 
             Wandelschuldverschreibungen aus der 
             Division des Nennbetrags bzw. eines 
             unterhalb des Nennbetrags liegenden 
             Ausgabepreises einer 
             Schuldverschreibung durch den 
             festgesetzten Wandlungspreis für eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.