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DGAP-HV: Rocket Internet SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Rocket Internet SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Rocket Internet SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-04-30 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Rocket Internet SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A12UKK 
ISIN: DE000A12UKK6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir 
laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 6. Juni 2019, 
10:00 Uhr, 
im Rocket Tower, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der Rocket Internet SE (die 
'*Gesellschaft*') ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 
    2018 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
    2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft 
    und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden 
    Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
    315a Abs. 1 HGB sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts 
    gemäß § 315b Abs. 3 HGB 
 
    Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting 
 
    zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
    (Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, Empfang Erdgeschoss) 
    zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf 
    Anfrage auch per E-Mail zugesandt. Ferner werden die genannten 
    Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
    erläutert werden. 
 
    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
    Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
    Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
    Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 
    2018 und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
    gebilligt und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
    ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG* festgestellt. Eine 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 
    oder eine Billigung des Konzernabschlusses für das 
    Geschäftsjahr 2018 durch die Hauptversammlung gemäß § 173 
    AktG ist daher nicht erforderlich. Für die übrigen Unterlagen, 
    die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 genannt werden, sieht 
    das Gesetz generell lediglich eine Information der Aktionäre, 
    aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 
 
    *_Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die 
    Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der 
    Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
    über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
    (nachfolgend auch: SE-VO) Anwendung, soweit sich aus 
    speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt._ 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
    der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 
    2018 in Höhe von EUR 572.970.608,01 vollständig auf neue 
    Rechnung vorzutragen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
    Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
    des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
    Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische 
    Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin, 
 
    a) zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2019; 
    b) für den Fall einer prüferischen 
       Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
       des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 
       und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
       Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum 
       Prüfer für eine solche prüferische 
       Durchsicht; sowie 
    c) für den Fall einer Erstellung und 
       prüferischen Durchsicht zusätzlicher 
       unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 
       Abs. 7 WpHG) für das dritte Quartal des 
       Geschäftsjahrs 2019 und/oder für das 
       erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020 zum 
       Prüfer für eine solche prüferische 
       Durchsicht 
 
    zu bestellen. 
6.  *Beschlussfassung über die Wahlen von Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit 
    gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SE-VO, § 17 
    SE-Ausführungsgesetz (SEAG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der 
    Satzung der Gesellschaft aus vier von der Hauptversammlung zu 
    wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeiten aller 
    Mitglieder des Aufsichtsrats, d. h. der Herren Prof. Dr. 
    Marcus Englert, Norbert Lang, Pierre Louette und Prof. Dr. 
    Joachim Schindler enden mit Beendigung der ordentlichen 
    Hauptversammlung am 6. Juni 2019. 
 
    Die vier aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats sollen für ein 
    Jahr wiedergewählt werden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Mitglieder des 
    Aufsichtsrats erneut in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Marcus Englert, Geschäftsführer der Texas 
       Atlantic Partners GmbH, München, der Solon Management 
       Consulting GmbH & Co. KG, München, der iBrothers Capital 
       GmbH, München, und der iBrothers Media GmbH, München, 
       wohnhaft in München. 
 
       Herr Prof. Dr. Englert ist Mitglied in folgenden 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
       vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien: 
 
       * Zattoo International AG, Zürich, 
         Schweiz (Mitglied des 
         Verwaltungsrates) 
       * Sunweb Group B.V., Rotterdam, 
         Niederlande (Mitglied des 
         Aufsichtsrats) 
       * European Directories Midco S.à r.l., 
         Luxemburg, Luxemburg (Vorsitzender des 
         Verwaltungsrates) 
       * Sixt Leasing SE, Pullach 
         (Stellvertretender Vorsitzender des 
         Aufsichtsrats) 
 
       Im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex (DCGK) wird erklärt: Herr 
       Prof. Dr. Englert ist seit 2014 Mitglied des 
       Aufsichtsrats der Gesellschaft und seit 2015 Vorsitzender 
       des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Darüber hinaus steht 
       Herr Prof. Dr. Englert nach Einschätzung des 
       Aufsichtsrats in keinen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 
       bis 8 DCGK offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, deren 
       Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder 
       einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
       Aktionär. 
 
       Einen Lebenslauf von Herrn Prof. Dr. Englert finden Sie 
       auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting 
    b) Herrn Norbert Lang, selbständiger Unternehmensberater, 
       wohnhaft in Waldbrunn/Lahr. 
 
       Herr Lang ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
       ausländischen Kontrollgremien: 
 
       * 1&1 Telecommunication SE, Montabaur 
       * 1&1 Drillisch AG, Maintal 
 
       Im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex (DCGK) wird erklärt: Herr Lang 
       ist seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats der 
       Gesellschaft. Herr Lang war bis zum 8. Juni 2018 
       Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
       Gesellschaft. Darüber hinaus steht Herr Lang nach 
       Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen im Sinne von 
       Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK offenzulegenden 
       persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur 
       Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der 
       Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
       beteiligten Aktionär. 
 
       Einen Lebenslauf von Herrn Lang finden Sie auf der 
       Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting 
    c) Herrn Pierre Louette, Vorstandsvorsitzender der Les Echos 
       Le Parisien Group, LVMH und Präsident der Alliance 
       Gravity Data Média, S.A.S" wohnhaft in Saint-Cloud, 
       Frankreich. 
 
       Herr Louette ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
       ausländischen Kontrollgremien: 
 
       * Réunion des Musées Nationaux, Paris, 

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April 30, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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