DJ DGAP-HV: Rocket Internet SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Rocket Internet SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Rocket Internet SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
06.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2019-04-30 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Rocket Internet SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A12UKK
ISIN: DE000A12UKK6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir
laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 6. Juni 2019,
10:00 Uhr,
im Rocket Tower, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Rocket Internet SE (die
'*Gesellschaft*') ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2018 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts
gemäß § 315b Abs. 3 HGB
Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting
zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
(Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, Empfang Erdgeschoss)
zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage auch per E-Mail zugesandt. Ferner werden die genannten
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2018 und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018
gebilligt und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG* festgestellt. Eine
Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018
oder eine Billigung des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2018 durch die Hauptversammlung gemäß § 173
AktG ist daher nicht erforderlich. Für die übrigen Unterlagen,
die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 genannt werden, sieht
das Gesetz generell lediglich eine Information der Aktionäre,
aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
*_Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die
Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
(nachfolgend auch: SE-VO) Anwendung, soweit sich aus
speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt._
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn zum 31. Dezember
2018 in Höhe von EUR 572.970.608,01 vollständig auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019;
b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5
und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum
Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht; sowie
c) für den Fall einer Erstellung und
prüferischen Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen (§ 115
Abs. 7 WpHG) für das dritte Quartal des
Geschäftsjahrs 2019 und/oder für das
erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020 zum
Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht
zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Wahlen von Mitgliedern des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit
gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SE-VO, § 17
SE-Ausführungsgesetz (SEAG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft aus vier von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeiten aller
Mitglieder des Aufsichtsrats, d. h. der Herren Prof. Dr.
Marcus Englert, Norbert Lang, Pierre Louette und Prof. Dr.
Joachim Schindler enden mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 6. Juni 2019.
Die vier aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats sollen für ein
Jahr wiedergewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Mitglieder des
Aufsichtsrats erneut in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Prof. Dr. Marcus Englert, Geschäftsführer der Texas
Atlantic Partners GmbH, München, der Solon Management
Consulting GmbH & Co. KG, München, der iBrothers Capital
GmbH, München, und der iBrothers Media GmbH, München,
wohnhaft in München.
Herr Prof. Dr. Englert ist Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
* Zattoo International AG, Zürich,
Schweiz (Mitglied des
Verwaltungsrates)
* Sunweb Group B.V., Rotterdam,
Niederlande (Mitglied des
Aufsichtsrats)
* European Directories Midco S.à r.l.,
Luxemburg, Luxemburg (Vorsitzender des
Verwaltungsrates)
* Sixt Leasing SE, Pullach
(Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
Im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (DCGK) wird erklärt: Herr
Prof. Dr. Englert ist seit 2014 Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft und seit 2015 Vorsitzender
des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Darüber hinaus steht
Herr Prof. Dr. Englert nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keinen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6
bis 8 DCGK offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, deren
Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär.
Einen Lebenslauf von Herrn Prof. Dr. Englert finden Sie
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting
b) Herrn Norbert Lang, selbständiger Unternehmensberater,
wohnhaft in Waldbrunn/Lahr.
Herr Lang ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien:
* 1&1 Telecommunication SE, Montabaur
* 1&1 Drillisch AG, Maintal
Im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (DCGK) wird erklärt: Herr Lang
ist seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft. Herr Lang war bis zum 8. Juni 2018
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Gesellschaft. Darüber hinaus steht Herr Lang nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur
Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
Einen Lebenslauf von Herrn Lang finden Sie auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting
c) Herrn Pierre Louette, Vorstandsvorsitzender der Les Echos
Le Parisien Group, LVMH und Präsident der Alliance
Gravity Data Média, S.A.S" wohnhaft in Saint-Cloud,
Frankreich.
Herr Louette ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien:
* Réunion des Musées Nationaux, Paris,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
Frankreich
Im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (DCGK) wird erklärt: Herr
Louette ist seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft. Darüber hinaus steht Herr Louette nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur
Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
Einen Lebenslauf von Herrn Louette finden Sie auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting
d) Herrn Prof. Dr. Joachim Schindler, selbständiger
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Berlin.
Herr Prof. Dr. Schindler ist Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
* Salzgitter AG, Salzgitter
* CORE SE, Berlin (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
* Zoologischer Garten Berlin AG, Berlin
Im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (DCGK) wird erklärt: Herr
Prof. Dr. Schindler ist seit 2015 Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft und war bis zum 8. Juni
2018 Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Herr Prof. Dr.
Schindler ist seit dem 8. Juni 2018 Stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Darüber
hinaus steht Herr Prof. Dr. Schindler nach Einschätzung
des Aufsichtsrats in keinen im Sinne von Ziffer 5.4.1
Abs. 6 bis 8 DCGK offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, deren
Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär.
Einen Lebenslauf von Herrn Prof. Dr. Schindler finden Sie
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting.
Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 6. Juni 2019 und bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Es ist beabsichtigt, die Wahl der neuen Mitglieder des
Aufsichtsrats jeweils als Einzelwahl durchzuführen. Gemäß
Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
(DCGK) wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Englert im
Falle seiner Wiederwahl als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten
vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit des Aufsichtsrats
erforderlichen Zeitaufwand aufbringen können. Die
vorgeschlagenen Kandidaten haben sich vorab bereit erklärt,
das Amt für den Fall ihrer Wahl anzunehmen. Weitere Angaben zu
den vorgeschlagenen Mitgliedern des Aufsichtsrats sind in den
nachstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 in Abschnitt
II.1. aufgeführt.
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft*
Um die Flexibilität der Gesellschaft in Bezug auf ihre
Geschäftstätigkeit zu erhöhen, soll der Unternehmensgegenstand
erweitert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
§ 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und
lautet künftig wie folgt:
'(1) _Gegenstand des Unternehmens ist die:_
Entwicklung und Umsetzung von neuen
Geschäftskonzepten, die Gründung, der
Erwerb, die Verwaltung, die Leitung und
die Veräußerung von Unternehmen im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung
und nicht als Dienstleistung für
Dritte, die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere
kaufmännische, technische, Marketing-,
Vertriebs-, Beratungs- und sonstige
Dienstleistungen insbesondere in den
Gebieten Internet, Technologie,
Informationstechnologie,
Telekommunikation, Multimedia,
Unterhaltung (einschließlich
Glückspiel- oder Wettgeschäft),
Datenverarbeitung, Software, e-Commerce
und Online-Dienste, Finanzen,
Versicherungen, Industrie, Energie,
Gesundheit, Infrastruktur,
Elektrotechnik, Elektronik,
Feinmechanik, Maschinenbau,
Infrastruktur und Immobilien; Betreiben
von Immobiliengeschäften aller Art,
einschließlich der Erbringung von
technischen und kaufmännischen
Dienstleistungen, der Entwicklung von
technischem, kaufmännischem und
sonstigem Know-How im Immobilienbereich
mit Bezug zu neuen Technologien,
einschließlich des Erwerbs, der
Errichtung, des Betriebs, der
Bewirtschaftung, der Modernisierung,
der Instandhaltung und der Verwaltung
von Wohn- und Gewerbebauten und (in
diesem Zusammenhang) des Erwerbs, der
Verwaltung und der Veräußerung von
bebauten und unbebauten Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten;
Erstellung, Weiterentwicklung, Verkauf,
Vertrieb, Vermietung, Verpachtung und
Lizenzierung von Software, sowie die
Verwaltung eigenen Vermögens.'
8. *Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 2 der
Satzung der Gesellschaft*
§ 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft regelt die Vergütung
für Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des
Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
für den Fall, das die entsprechenden Mitglieder dem
Aufsichtsrat nur während eines Teils des Geschäftsjahres
angehören bzw. den Vorsitz des Aufsichtsrats oder des
Prüfungsausschusses nur während eines Teils des
Geschäftsjahres innehaben. Hier muss der gesonderten Vergütung
des stellvertretenden Vorsitzenden nach § 15 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft sowie der Tatsache, dass eine
gesonderte Vergütung für den Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses nicht mehr geregelt ist, Rechnung getragen
und die Satzung der Gesellschaft entsprechend angepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
§ 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und
lautet künftig wie folgt:
'(2) _Aufsichtsratsmitglieder, die nur
während eines Teils eines
Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat
angehören oder das Amt des Vorsitzenden
oder des Stellvertretenden Vorsitzenden
des Aufsichtsrats innehaben, erhalten
eine entsprechende anteilige
Vergütung._'
9. *Beschlussfassungen über das Unterbleiben von Angaben nach §
285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315e Abs. 1, 314
Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB in Verbindung mit Art.
61 SE-VO im Jahres- und Konzernabschluss (Befreiung von der
Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der
Vorstandsvergütung)*
Gemäß Art. 61 SE-VO in Verbindung mit § 285 Nr. 9 lit. a)
Satz 5 bis 8 HGB sind im Anhang des Jahresabschlusses einer
börsennotierten _Societas Europaea_ (SE) neben der Angabe der
den Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
gewährten Gesamtbezüge zusätzliche Angaben im Hinblick auf die
jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährten Vergütungen
erforderlich. Entsprechendes gilt nach §§ 315e Abs. 1, 314
Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für den Konzernanhang.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. August 2014 hat
unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, dass die gem. §§ 285
Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1, 314
Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB in ihrer jeweils
anwendbaren Fassung verlangten Angaben in den Jahres- und
Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre
2014 bis 2018 (einschließlich) unterbleiben sollen.
Es wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Opt-Out-Beschluss
für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft, die
für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 (einschließlich),
aufzustellen sind, längstens aber bis zum 5. Juni 2024, zu
erneuern. Die entsprechenden Angaben sollen - soweit und
solange es das Gesetz weiterhin zulässt - nicht veröffentlicht
werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass
durch die Angabe der Gesamtvergütung der Mitglieder des
Vorstands dem berechtigten Informationsinteresse der Aktionäre
und des Kapitalmarkts hinreichend Rechnung getragen wird.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, Folgendes zu
beschließen:
Die gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§
315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB
verlangten Angaben unterbleiben gemäß § 286 Abs. 5 Satz 1
HGB und §§ 315e Abs. 1, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB in Verbindung
mit Art. 61 SE-VO in den Jahres- und Konzernabschlüssen der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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