Anzeige
Mehr »
Sonntag, 06.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
LiquidLink startet Bitcoin Lightning- und XRP-ILP-Nodes - Aufbau des Rückgrats der tokenisierten Finanzwelt
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
186 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Rocket Internet SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Rocket Internet SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Rocket Internet SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Rocket Internet SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-04-30 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Rocket Internet SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A12UKK 
ISIN: DE000A12UKK6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir 
laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 6. Juni 2019, 
10:00 Uhr, 
im Rocket Tower, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung der Rocket Internet SE (die 
'*Gesellschaft*') ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 
    2018 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
    2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft 
    und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden 
    Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
    315a Abs. 1 HGB sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts 
    gemäß § 315b Abs. 3 HGB 
 
    Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting 
 
    zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
    (Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, Empfang Erdgeschoss) 
    zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf 
    Anfrage auch per E-Mail zugesandt. Ferner werden die genannten 
    Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
    erläutert werden. 
 
    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
    Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
    Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
    Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 
    2018 und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
    gebilligt und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
    ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG* festgestellt. Eine 
    Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 
    oder eine Billigung des Konzernabschlusses für das 
    Geschäftsjahr 2018 durch die Hauptversammlung gemäß § 173 
    AktG ist daher nicht erforderlich. Für die übrigen Unterlagen, 
    die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 genannt werden, sieht 
    das Gesetz generell lediglich eine Information der Aktionäre, 
    aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 
 
    *_Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die 
    Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der 
    Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
    über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
    (nachfolgend auch: SE-VO) Anwendung, soweit sich aus 
    speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt._ 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
    der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 
    2018 in Höhe von EUR 572.970.608,01 vollständig auf neue 
    Rechnung vorzutragen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
    Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
    des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
    Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische 
    Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin, 
 
    a) zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2019; 
    b) für den Fall einer prüferischen 
       Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
       des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 
       und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
       Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum 
       Prüfer für eine solche prüferische 
       Durchsicht; sowie 
    c) für den Fall einer Erstellung und 
       prüferischen Durchsicht zusätzlicher 
       unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 
       Abs. 7 WpHG) für das dritte Quartal des 
       Geschäftsjahrs 2019 und/oder für das 
       erste Quartal des Geschäftsjahrs 2020 zum 
       Prüfer für eine solche prüferische 
       Durchsicht 
 
    zu bestellen. 
6.  *Beschlussfassung über die Wahlen von Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit 
    gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SE-VO, § 17 
    SE-Ausführungsgesetz (SEAG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der 
    Satzung der Gesellschaft aus vier von der Hauptversammlung zu 
    wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeiten aller 
    Mitglieder des Aufsichtsrats, d. h. der Herren Prof. Dr. 
    Marcus Englert, Norbert Lang, Pierre Louette und Prof. Dr. 
    Joachim Schindler enden mit Beendigung der ordentlichen 
    Hauptversammlung am 6. Juni 2019. 
 
    Die vier aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats sollen für ein 
    Jahr wiedergewählt werden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Mitglieder des 
    Aufsichtsrats erneut in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
    a) Herrn Prof. Dr. Marcus Englert, Geschäftsführer der Texas 
       Atlantic Partners GmbH, München, der Solon Management 
       Consulting GmbH & Co. KG, München, der iBrothers Capital 
       GmbH, München, und der iBrothers Media GmbH, München, 
       wohnhaft in München. 
 
       Herr Prof. Dr. Englert ist Mitglied in folgenden 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
       vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien: 
 
       * Zattoo International AG, Zürich, 
         Schweiz (Mitglied des 
         Verwaltungsrates) 
       * Sunweb Group B.V., Rotterdam, 
         Niederlande (Mitglied des 
         Aufsichtsrats) 
       * European Directories Midco S.à r.l., 
         Luxemburg, Luxemburg (Vorsitzender des 
         Verwaltungsrates) 
       * Sixt Leasing SE, Pullach 
         (Stellvertretender Vorsitzender des 
         Aufsichtsrats) 
 
       Im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex (DCGK) wird erklärt: Herr 
       Prof. Dr. Englert ist seit 2014 Mitglied des 
       Aufsichtsrats der Gesellschaft und seit 2015 Vorsitzender 
       des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Darüber hinaus steht 
       Herr Prof. Dr. Englert nach Einschätzung des 
       Aufsichtsrats in keinen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 
       bis 8 DCGK offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, deren 
       Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder 
       einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
       Aktionär. 
 
       Einen Lebenslauf von Herrn Prof. Dr. Englert finden Sie 
       auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting 
    b) Herrn Norbert Lang, selbständiger Unternehmensberater, 
       wohnhaft in Waldbrunn/Lahr. 
 
       Herr Lang ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
       ausländischen Kontrollgremien: 
 
       * 1&1 Telecommunication SE, Montabaur 
       * 1&1 Drillisch AG, Maintal 
 
       Im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex (DCGK) wird erklärt: Herr Lang 
       ist seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats der 
       Gesellschaft. Herr Lang war bis zum 8. Juni 2018 
       Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
       Gesellschaft. Darüber hinaus steht Herr Lang nach 
       Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen im Sinne von 
       Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK offenzulegenden 
       persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur 
       Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der 
       Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
       beteiligten Aktionär. 
 
       Einen Lebenslauf von Herrn Lang finden Sie auf der 
       Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting 
    c) Herrn Pierre Louette, Vorstandsvorsitzender der Les Echos 
       Le Parisien Group, LVMH und Präsident der Alliance 
       Gravity Data Média, S.A.S" wohnhaft in Saint-Cloud, 
       Frankreich. 
 
       Herr Louette ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
       ausländischen Kontrollgremien: 
 
       * Réunion des Musées Nationaux, Paris, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

Frankreich 
 
       Im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex (DCGK) wird erklärt: Herr 
       Louette ist seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrats der 
       Gesellschaft. Darüber hinaus steht Herr Louette nach 
       Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen im Sinne von 
       Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK offenzulegenden 
       persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur 
       Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der 
       Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
       beteiligten Aktionär. 
 
       Einen Lebenslauf von Herrn Louette finden Sie auf der 
       Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting 
    d) Herrn Prof. Dr. Joachim Schindler, selbständiger 
       Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Berlin. 
 
       Herr Prof. Dr. Schindler ist Mitglied in folgenden 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
       vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien: 
 
       * Salzgitter AG, Salzgitter 
       * CORE SE, Berlin (Vorsitzender des 
         Aufsichtsrats) 
       * Zoologischer Garten Berlin AG, Berlin 
 
       Im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex (DCGK) wird erklärt: Herr 
       Prof. Dr. Schindler ist seit 2015 Mitglied des 
       Aufsichtsrats der Gesellschaft und war bis zum 8. Juni 
       2018 Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Herr Prof. Dr. 
       Schindler ist seit dem 8. Juni 2018 Stellvertretender 
       Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Darüber 
       hinaus steht Herr Prof. Dr. Schindler nach Einschätzung 
       des Aufsichtsrats in keinen im Sinne von Ziffer 5.4.1 
       Abs. 6 bis 8 DCGK offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, deren 
       Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder 
       einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
       Aktionär. 
 
       Einen Lebenslauf von Herrn Prof. Dr. Schindler finden Sie 
       auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
       www.rocket-internet.com/investors/annual-general-meeting. 
 
    Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der 
    Hauptversammlung am 6. Juni 2019 und bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Wahl der neuen Mitglieder des 
    Aufsichtsrats jeweils als Einzelwahl durchzuführen. Gemäß 
    Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    (DCGK) wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Englert im 
    Falle seiner Wiederwahl als Kandidat für den 
    Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten 
    vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit des Aufsichtsrats 
    erforderlichen Zeitaufwand aufbringen können. Die 
    vorgeschlagenen Kandidaten haben sich vorab bereit erklärt, 
    das Amt für den Fall ihrer Wahl anzunehmen. Weitere Angaben zu 
    den vorgeschlagenen Mitgliedern des Aufsichtsrats sind in den 
    nachstehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 in Abschnitt 
    II.1. aufgeführt. 
7.  *Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der 
    Satzung der Gesellschaft* 
 
    Um die Flexibilität der Gesellschaft in Bezug auf ihre 
    Geschäftstätigkeit zu erhöhen, soll der Unternehmensgegenstand 
    erweitert werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und 
    lautet künftig wie folgt: 
 
    '(1) _Gegenstand des Unternehmens ist die:_ 
 
          Entwicklung und Umsetzung von neuen 
          Geschäftskonzepten, die Gründung, der 
          Erwerb, die Verwaltung, die Leitung und 
          die Veräußerung von Unternehmen im 
          eigenen Namen und auf eigene Rechnung 
          und nicht als Dienstleistung für 
          Dritte, die Erbringung von 
          Dienstleistungen, insbesondere 
          kaufmännische, technische, Marketing-, 
          Vertriebs-, Beratungs- und sonstige 
          Dienstleistungen insbesondere in den 
          Gebieten Internet, Technologie, 
          Informationstechnologie, 
          Telekommunikation, Multimedia, 
          Unterhaltung (einschließlich 
          Glückspiel- oder Wettgeschäft), 
          Datenverarbeitung, Software, e-Commerce 
          und Online-Dienste, Finanzen, 
          Versicherungen, Industrie, Energie, 
          Gesundheit, Infrastruktur, 
          Elektrotechnik, Elektronik, 
          Feinmechanik, Maschinenbau, 
          Infrastruktur und Immobilien; Betreiben 
          von Immobiliengeschäften aller Art, 
          einschließlich der Erbringung von 
          technischen und kaufmännischen 
          Dienstleistungen, der Entwicklung von 
          technischem, kaufmännischem und 
          sonstigem Know-How im Immobilienbereich 
          mit Bezug zu neuen Technologien, 
          einschließlich des Erwerbs, der 
          Errichtung, des Betriebs, der 
          Bewirtschaftung, der Modernisierung, 
          der Instandhaltung und der Verwaltung 
          von Wohn- und Gewerbebauten und (in 
          diesem Zusammenhang) des Erwerbs, der 
          Verwaltung und der Veräußerung von 
          bebauten und unbebauten Grundstücken 
          und grundstücksgleichen Rechten; 
          Erstellung, Weiterentwicklung, Verkauf, 
          Vertrieb, Vermietung, Verpachtung und 
          Lizenzierung von Software, sowie die 
          Verwaltung eigenen Vermögens.' 
8.  *Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 2 der 
    Satzung der Gesellschaft* 
 
    § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft regelt die Vergütung 
    für Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 
    für den Fall, das die entsprechenden Mitglieder dem 
    Aufsichtsrat nur während eines Teils des Geschäftsjahres 
    angehören bzw. den Vorsitz des Aufsichtsrats oder des 
    Prüfungsausschusses nur während eines Teils des 
    Geschäftsjahres innehaben. Hier muss der gesonderten Vergütung 
    des stellvertretenden Vorsitzenden nach § 15 Abs. 1 der 
    Satzung der Gesellschaft sowie der Tatsache, dass eine 
    gesonderte Vergütung für den Vorsitzenden des 
    Prüfungsausschusses nicht mehr geregelt ist, Rechnung getragen 
    und die Satzung der Gesellschaft entsprechend angepasst 
    werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und 
    lautet künftig wie folgt: 
 
    '(2) _Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
         während eines Teils eines 
         Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat 
         angehören oder das Amt des Vorsitzenden 
         oder des Stellvertretenden Vorsitzenden 
         des Aufsichtsrats innehaben, erhalten 
         eine entsprechende anteilige 
         Vergütung._' 
9.  *Beschlussfassungen über das Unterbleiben von Angaben nach § 
    285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315e Abs. 1, 314 
    Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB in Verbindung mit Art. 
    61 SE-VO im Jahres- und Konzernabschluss (Befreiung von der 
    Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der 
    Vorstandsvergütung)* 
 
    Gemäß Art. 61 SE-VO in Verbindung mit § 285 Nr. 9 lit. a) 
    Satz 5 bis 8 HGB sind im Anhang des Jahresabschlusses einer 
    börsennotierten _Societas Europaea_ (SE) neben der Angabe der 
    den Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
    gewährten Gesamtbezüge zusätzliche Angaben im Hinblick auf die 
    jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährten Vergütungen 
    erforderlich. Entsprechendes gilt nach §§ 315e Abs. 1, 314 
    Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für den Konzernanhang. 
 
    Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. August 2014 hat 
    unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, dass die gem. §§ 285 
    Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1, 314 
    Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB in ihrer jeweils 
    anwendbaren Fassung verlangten Angaben in den Jahres- und 
    Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 
    2014 bis 2018 (einschließlich) unterbleiben sollen. 
 
    Es wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Opt-Out-Beschluss 
    für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft, die 
    für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 (einschließlich), 
    aufzustellen sind, längstens aber bis zum 5. Juni 2024, zu 
    erneuern. Die entsprechenden Angaben sollen - soweit und 
    solange es das Gesetz weiterhin zulässt - nicht veröffentlicht 
    werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass 
    durch die Angabe der Gesamtvergütung der Mitglieder des 
    Vorstands dem berechtigten Informationsinteresse der Aktionäre 
    und des Kapitalmarkts hinreichend Rechnung getragen wird. 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, Folgendes zu 
    beschließen: 
 
    Die gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 
    315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB 
    verlangten Angaben unterbleiben gemäß § 286 Abs. 5 Satz 1 
    HGB und §§ 315e Abs. 1, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB in Verbindung 
    mit Art. 61 SE-VO in den Jahres- und Konzernabschlüssen der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.